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Ampelblitzer!
Hallo
Ich wurde Heute auf einer Ampelkreuzung geblitzt ( Rotlichtblitzer).
Eigentlich nicht mein fehler, das Auto vor mir fuhr nicht schnell genug über die Kreuzung. Ich habe mehrmals Lichthupe gemacht, leider hat er trotzdem weiter zu langsam über die Kreuzung gefahren.
Meine frage: Kommt da was???
Das Auto ist in Schweden zugelassen, mit Schwedischen Kennzeichen.
MfG Henrik
Beste Antwort im Thema
Bei Rückstau in die Kreuzung einfahren ist auch verboten. Und gelb meint nicht "noch schnell rüber". Du allein bist Schuld. Und vielleicht gehst du noch mal in die Fahrschule, so komische Sachen, wie dir dauernd passieren und merkwürdige Fragen du manchmal hast...seltsame Häufung...und ein schwedisches Kennzeichen schützt nicht immer...
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32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Das Auto ist in Schweden zugelassen, mit Schwedischen Kennzeichen.
Und in welchem Land stand der Ampelblitzer?
Hamburg, Deutschland.
Du bist geblitzt worden weil dein Vordermann zu langsam fuhr?? Ich hätte ihn überholt
Bei Rückstau in die Kreuzung einfahren ist auch verboten. Und gelb meint nicht "noch schnell rüber". Du allein bist Schuld. Und vielleicht gehst du noch mal in die Fahrschule, so komische Sachen, wie dir dauernd passieren und merkwürdige Fragen du manchmal hast...seltsame Häufung...und ein schwedisches Kennzeichen schützt nicht immer...
So langsam glaube ich das du ein grundsätzliches Problem mit der StVO hast oder du dir mit der Zeit deine eigene StVO zusammengebastelt hast ( wer im Kreisverkehr links blinkt) !!!!
Wie wärs mal mit ein paar Stunden freiwilig theoretischen Fahrschulunterricht, da kann man den Fahrlehrer auch mal fragen wie man im Kreisverkehr blinkt.
Zum Tread :
Der EU-Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (auch EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI) regelt in den Ländern der Europäischen Union die gegenseitige Anerkennung von rechtskräftigen Entscheidungen über die Zahlung von Geldstrafen und Geldbußen durch eine natürliche oder juristische Person für schwere Straftaten (z. B. schwere Körperverletzung, Betrug, Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen, Sachbeschädigung und Diebstahl) und Verwaltungsübertretungen (Ordnungswidrigkeiten). Der Beschluss wurde am 24. Februar 2005 gefasst und trat am 22. März 2005 in Kraft. Ziel des Rahmenbeschlusses war es, dass alle Mitgliedstaaten die notwendigen Regelungen bis zum 22. März 2007 erlassen haben. Im Ergebnis ist die Umsetzung bis heute noch nicht in allen Mitgliedsstaaten erfolgt. Österreich hatte den Rahmenbeschluss bereits 2008 umgesetzt.
Unter den Beschluss fallen u. a. viele Verstöße gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften mit Geldbußen ab 70 Euro.
Bilaterale Vollstreckungsabkommen Deutschlands
Bei der Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide helfen deutsche Behörden und Gerichte 2009 nicht. Ausnahmen bilden Länder mit bilateralen Vollstreckungsabkommen. Deutschland hatte solche Abkommen mit Österreich (1988[6]), den Niederlanden (1997) und der Schweiz (1999) geschlossen. Soweit diese bilateralen Abkommen mit Mitgliedsstaaten der EU geschlossen wurden, sind diese seit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses durch Deutschland obsolet geworden.
Wikipedia.de
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Eigentlich nicht mein fehler, das Auto vor mir fuhr nicht schnell genug über die Kreuzung. Ich habe mehrmals Lichthupe gemacht, leider hat er trotzdem weiter zu langsam über die Kreuzung gefahren.
Meine frage: Kommt da was???
Hoffentlich ja.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Bei Rückstau in die Kreuzung einfahren ist auch verboten. Und gelb meint nicht "noch schnell rüber". Du allein bist Schuld. Und vielleicht gehst du noch mal in die Fahrschule, so komische Sachen, wie dir dauernd passieren und merkwürdige Fragen du manchmal hast...seltsame Häufung...und ein schwedisches Kennzeichen schützt nicht immer...
warum beschäftigt ihr euch denn mit diesem staatlich anerkannten komiker ???
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Eigentlich nicht mein fehler, das Auto vor mir fuhr nicht schnell genug über die Kreuzung. Ich habe mehrmals Lichthupe gemacht, leider hat er trotzdem weiter zu langsam über die Kreuzung gefahren.
ROFL! best posting ever! schuld sind immer die anderen. sauerei! ham die deine eingebaute vorfahrt bzw die aufpreispflichtige "freie bahn jetz komm ich" daimler sonderausstattung nicht gesehen? skandal.
das man in eine kreuzung erst einfahren darf wen man selbst genug platz hat das wird natürlich wieder verdrängt. ich empfehl dir diese einstellung an einem bahnübergang. wen dann ein zug deine kiste mitnimmt zeig den zogel sofort an. und zwar der der dir keinen platz gemacht hat und zu langsam den bahnübergang geräumt hat UND den zugführer das er dir keinen platz gemacht hat.
leg einspruch ein und poste bitte den verlauf hier. dann gibts wenigstens amtlich was zu lachen.
Wenn wenig Verkehr vorhanden ist, muss man denn unbedingt mit Tacho 35 km/h über die Kreuzung schleichen?
/ Henrik
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Wenn wenig Verkehr vorhanden ist, muss man denn unbedingt mit Tacho 35 km/h über die Kreuzung schleichen?
/ Henrik
Komisch, auf der Autobahn wäre dir die Gemütlichkeit wieder recht?
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Wenn wenig Verkehr vorhanden ist, muss man denn unbedingt mit Tacho 35 km/h über die Kreuzung schleichen?
man darf. im übrigen darf man nicht bei hellrot noch eben reinfahren nur um dann zu merken das der vor einem (warum merkt man das nicht vorher?) gemütlich unterwegs ist.
das ist der unterschied ziwschen können und dürfen und nicht dürfen und dann jammerposting bei mt schreiben.
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Wenn wenig Verkehr vorhanden ist, muss man denn unbedingt mit Tacho 35 km/h über die Kreuzung schleichen?
/ Henrik
Und wenn man selbst als Hinterherfahrer mit ebenfalls 35 km/h das Auto nicht vor der Haltelinie zum stehen bekommt, der hat wohl wiederum ein Problem mit der StVO
Alleine der Sicherheitsabstand bei 35 km/h = sind 17,5 m
Der Anhalteweg aus 35 km/h beträgt nur 15m, die Gelbphase beträgt 2 sec( 50er Zone) demnach wärst du bei einer Geschwindigkeit 35km/ h und einer Gefahrenbremsung 5 m vor der Ampel zum stehen gekommen.
Geschwindigkeit 35km/h
Reaktionszeit 1,0s
Bremsverzögerung 9.0m/s ²
Reaktionsweg 9,7m
Bremsweg 5,3m
Anhalteweg 15,0m
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
die Gelbphase beträgt 2 sec( 50er Zone)
Sind sogar 3 Sekunden (VwV-StVO , dort "Zu § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil" Randnummer 17). Ändert aber nichts an Deiner Aussage, dass man bei einer Ampel, die auf gelb wechselt, problemlos anhalten kann.