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Ampelblitzer während der Probezeit
Hallo liebe Nutzer,
gestern bin ich evtl von einem Ampelblitzer erfasst worden, die Kamera stand zwar da, doch ich habe kein Licht wahrgenommen... wie dem auch sei, ich bin auf die Kreuzung zugefahren und es schaltete auf Gelb (ich bin zwischen 50-55 gefahren) ich habe in den Rückspiegel geschaut und mir hing ein Auto direkt am hintern, hätte ich Stark abgebremst hätte es zu 100% gekracht und ich hatte meinen kleinen Bruder hinten im Auto, schnell ging mir durch den Kopf du kannst da nicht bremsen. Im Augenwinkel habe ich noch gesehen wie es auf Rot schaltete und ich sicherlich bis 0,5 Sekunden über Rot gefahren bin.
Ich wäre im Februar aus der Probezeit raus und ich habe mir im Verkehr noch nichts geleistet... mache mir momentan sehr viele Gedanken da ein Führerscheinentzug meine Ausbildung kosten könnte.
Hat jemand schon Erfahrungen in diesem Bereich gemacht?
Danke im voraus für die Antwort...
Beste Antwort im Thema
Wenn du aber erst in den Rückspiegel schaust und pberlegst, war es nun wirklich nicht gerade knapp ...
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18 Antworten
"Leuchtet das Rotlicht beim Einfahren in den Gefahrenbereich weniger als eine Sekunde, liegt ein sogenannter "einfacher Rotlichtverstoß" vor. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie. Ist keine Haltelinie vorhanden, ist das Einfahren in den Gefahrenbereich maßgeblich. Das bedeutet, dass bspw. kein Rotlichtverstoß vorliegt, wenn man zwar die Haltelinie überfährt, aber noch vor der Kreuzung zum Stehen kommt. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß werden ein Bußgeld von immerhin 90 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt."
Kein Fahrverbot.
Vielleicht waere es besser gewesen, Du haettest doch noch gebremst:
"Kommt der Kraftfahrer zwar erst hinter der roten Ampel aber noch vor dem Gefahrenbereich zum Stehen, liegt lediglich ein sogenannter "Haltelinienverstoß" vor. Dieser wird laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem geringen Bußgeld von 10 Euro geahndet."
Erst mal abwarten, was kommt....
Ratoncita
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 7. Juli 2018 um 15:27:48 Uhr:
"Leuchtet das Rotlicht beim Einfahren in den Gefahrenbereich weniger als eine Sekunde, liegt ein sogenannter "einfacher Rotlichtverstoß" vor. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie. Ist keine Haltelinie vorhanden, ist das Einfahren in den Gefahrenbereich maßgeblich. Das bedeutet, dass bspw. kein Rotlichtverstoß vorliegt, wenn man zwar die Haltelinie überfährt, aber noch vor der Kreuzung zum Stehen kommt. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß werden ein Bußgeld von immerhin 90 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt."
Evtl. waere es besser gewesen, Du haettest doch noch gebremst:
"Kommt der Kraftfahrer zwar erst hinter der roten Ampel aber noch vor dem Gefahrenbereich zum Stehen, liegt lediglich ein sogenannter "Haltelinienverstoß" vor. Dieser wird laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem geringen Bußgeld von 10 Euro geahndet."
Erst mal abwarten, was kommt....
Ratoncita
Ich hatte da einfach zu sehr angst, dass es hinten kracht... da hing mir jemand die ganze Zeit ohne Abstand am Auto. Habe da keine Möglichkeit gesehen
Ist der hinter dir auch noch drüber?
Da habe ich nicht darauf geachtet
Zitat:
@kai1999 schrieb am 7. Juli 2018 um 15:31:47 Uhr
Ich hatte da einfach zu sehr angst, dass es hinten kracht... da hing mir jemand die ganze Zeit ohne Abstand am Auto. Habe da keine Möglichkeit gesehen
Kann ich gut verstehen, zumal ich (noch) unfallfreie Youngtimer fahre...
Wie gesagt - erst mal abwarten.
Wenn ich Draengler oder Abstandssuender hinter mir habe, lasse ich die grundsaetzlich ueberholen.
Ciao
Ratoncita
Wenn du aber erst in den Rückspiegel schaust und pberlegst, war es nun wirklich nicht gerade knapp ...
Im Zweifel bremse ich. Fährt der Drängler auf, ist er schuld.
Zitat:
@8848 schrieb am 7. Juli 2018 um 16:41:03 Uhr:
Im Zweifel bremse ich. Fährt der Drängler auf, ist er schuld.
...auf hoher See und vor Gericht. .......
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 9. Juli 2018 um 21:22:57 Uhr:
Zitat:
@8848 schrieb am 7. Juli 2018 um 16:41:03 Uhr:
Im Zweifel bremse ich. Fährt der Drängler auf, ist er schuld.
...auf hoher See und vor Gericht. .......
Auf hoher See gibt es keine Ampeln.
Zitat:
@8848 schrieb am 9. Juli 2018 um 21:48:37 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 9. Juli 2018 um 21:22:57 Uhr:
...auf hoher See und vor Gericht. .......
Auf hoher See gibt es keine Ampeln.
Neulich im Atlantik auf der Route New York - Rotterdamm...
Zitat:
@8848 schrieb am 7. Juli 2018 um 16:41:03 Uhr:
Fährt der Drängler auf, ist er schuld.
Dein Auto ist dann aber kaputt.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 9. Juli 2018 um 22:45:17 Uhr:
Neulich im Atlantik auf der Route New York - Rotterdamm...
Da müsste aber das Wasser- und Schifffahrtsamt noch mit einer Dose Freistoßspray eine Haltlinie anbringen. Oder gilt in der Seefahrt, dass man gleich bis zur Sichtlinie fahren darf?
Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass das Wasser im Atlantik eine andere Farbe hat. Da wäre dann die Frage, welches Farbspray das richtige ist....
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. Juli 2018 um 22:51:45 Uhr:
Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass das Wasser im Atlantik eine andere Farbe hat. Da wäre dann die Frage, welches Farbspray das richtige ist....
Ach weißt du, die globale Erwärmung, Algenpest, Umweltverschmutzung, Einleitung von Fabrikabwässern ins Meer....wer kann da schon so genau sagen welche Farbe das Wasser mal hatte