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an alle mit downforce o.ä. flügel

Themenstarteram 20. Oktober 2004 um 9:45

Zitat:

Begutachtung von gefährlichen Heck-Aluminiumspoilern

Anweisung der Technischen Leitung:

Kurzfassung:

Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen.

Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als

erheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen.

In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.

Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.

Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut.

Aus der Erörterung bleibt festzuhalten:

In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden.

In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar.

Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne.

Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig):

"1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr.

2. Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten).

3. Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.).

4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen.

5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren."

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14 Antworten

nicht gut...

das fände ich absolut scheiße wenn ich z.B. den Zenderflügel hätte, und da würde ich ehrlich gesagt nen ziemlich krassen aufstand machen bei denen (zender) zwecks rückerstattung des kaufpreises...!

Moin,

find ich auch ehrlich gesagt gut so.

Folgender Fall:

Kumpel seiner Tigra steht auf der Straße abgestellt vor seinem Haus. Kind kommt mit nem Fahrrad von der Schule und rauscht hinten ohne jeglichen Grund auf den Tigra drauf...

Der Tigra ist tief und hat nen ABS-Flügel hinten drauf. Das Kind hat den Flügel genau mit dem Gebiß erwischt und sich fast den Kiefer gebrochen. Ich möcht nicht wissen was passiert wäre wenn der aus Alu gewesen wäre...

 

soviel dazu

Zitat:

Original geschrieben von LogicCube

das fände ich absolut scheiße wenn ich z.B. den Zenderflügel hätte, und da würde ich ehrlich gesagt nen ziemlich krassen aufstand machen bei denen (zender) zwecks rückerstattung des kaufpreises...!

Was kann bitte Zender dafür wenns bis vor kurzem noch eintragungsfähig war?

Wenn jetzt dem Tüv einfällt das ab jetzt nur noch autos mit 11cm bodenfreiheit eingetragen/abgenommen werden dürfen dann können viele mit 75/60 oder zum teil schon 60/40 einpacken. Dann kannst au net zum Hersteller gehen...

hmm das beispiel is bißchen madig finde ich. Demnach müsste alles verboten werden was in der höhe von nem kindskopf ist. z.B. geländer, mülleimer, zäune usw.

~edit: stell dir mal vor das kind brettert grundlos in dein auto rein, demnach müssten autos auch verboten werden weil is ja auch böse für die kinder

Wie manche sicher schon mitbekommen haben, hat Zender Car Concept nen eigenen eBay Shop.

In der Auktion steht: "Seit 15.10.04 nicht zulässig im Geltungsbereich der StVZO - Produktmodifikation in Arbeit !!"

Hoffentlich gibts den Zender dann bald wieder legal... Der sieht einfach zu gut aus :D

Sch****, bin wohl zu spät dran für den Downforce...

so ne verdammte bürokratie-scheisse, die verderben den tunern alles. haben die nix besseres zu tun ??

am 20. Oktober 2004 um 12:27

HI

Habs gestern beim stöbern bei ebay auch mitgekriegt!!Wollt mir den Downforce gestern holen!!

So ne S*****e !!!

(Sorry für den Ausdruck musste einfach raus)

MFG

Angelus

also ich find den heckflügel von Mattig viel besser als den von Zenser !! ist aber meine Meinung

gilt das verbot denn nun auch rückwirkend, also wenn der schon eingetragen ist dass er dann jetzt trotzdem noch legal ist oder ist auch ein bereits eingetragener zender-flügel dennoch illegal?

Zitat:

Original geschrieben von Iceman2003

nicht zulässig im Geltungsbereich der StVZO - Produktmodifikation in Arbeit !!"

Ich wette die erhöhen den Radius der Rundungen auf 3mm und damit geht das durch :D

So hab die mal angeschrieben und grad kam die Antwort:

Zitat:

hallo... ja leider ist diese dumme tüv geschichte gekommen.... aufgrund eines anbieters der diese riesigen kompl. aluflügel vertreibt hat sich ein motorradfahrer lebensgefährlich verletzt... jetzt dürfen keine aluteile mehr verbaut werden.... wir haben bereits eine entschärfung angefertigt die einfach über die vorhandene halterung geklebt wird... ist schwer zu erklären aber meiner meinung nach sieht es neben dem effect auch sehr gut aus... wirk etwas bulliger. bald werden wir auch die ersten fotos auf unserer homepage www.zender.de haben... ich hoffe sie können sich noch etwas gedulden.. mfg ihr zender team

Also vielleicht wirds sogar Nachrüstsätze geben, die den Zender legalisieren.

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