An alle Österreicher!!!!!! WICHTIG WEGEN FELGEN!!!!
Hallo!
Gute Nachricht für alle Ösis. Wenn ihr nachweisen könnt Räder und Reifen schon mal bei einem anderen A3 typisiert worden sind, braucht ihr nicht mehr extra typisieren fahren.
z.B. Ich bekomm bald meine 19x8 Zoll Felgen mit 235/35/19.
Ich brauch die nicht mehr typisieren weil ein Freund mir die Kopie von seinem Typenschein gibt. Das reicht als Nachweis.
Ich hoffe das hilft euch.
hier das aktuelle österr. Gesetz:
§ 33 KFG Änderungen am Fahrzeug
(1) Änderungen am einzelnen zum Verkehr zugel. Fzg einer genehmigten Type, die die Verkehrs- und Betriebsicherheit beeinflussen können, hat der Zulassungsbesitzer des Fzg unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen.
§ 22a KDV Änderungen am einzelnen Fahrzeugen
(1) Als Änderung nicht angezeigt werden muss (§ 33 Abs. 1 KFG)
1. das Austauschen
b) von Rädern und Reifen gegen eine andere als im Typenschein od. im Bescheid über die Einzelgenehmigung angegebene Dimension oder Art, wenn der Zulbes über den Nachweis verfügt, dass diese Dimension od. Art von Rädern oder Reifen bereits in einem Verfahren nach § 32 od. § 33 KFG als für die Type u Ausführung des Fzg geeignet erklärt wurde, sofern die in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder Reifen eingehalten wurden u. dabei keine Änderungen am Fzg beim Anbringen der Räder u. Reifen erforderlich sind.
Ähnliche Themen
47 Antworten
HI,
gut recherchiert Genosse.
Muss man halt nur einen finden der die gleiche Felgen-Reifenkombi hat.
So wie wir zwei ;-)
Danke, Gesetz ist mein Job. *fg*
Gilt das nur für reifen, oder allgemein, also auch für andere anbauteile
Steht ja da, Räder und Reifen ;-)
Zitat:
Original geschrieben von David996
Steht ja da, Räder und Reifen ;-)
Schade dachte den "Trick" könnte man auch bei ein paar anderen sachen anwenden
Zitat:
Original geschrieben von David996
So wie wir zwei ;-)
Danke, Gesetz ist mein Job. *fg*
@David996,
und wer überprüft das hier:
"(..) sofern die in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder Reifen eingehalten wurden u. dabei keine Änderungen am Fzg beim Anbringen der Räder u. Reifen erforderlich sind.(.)"
Zitat:
Original geschrieben von moerf
@David996,
und wer überprüft das hier:
"(..) sofern die in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder Reifen eingehalten wurden u. dabei keine Änderungen am Fzg beim Anbringen der Räder u. Reifen erforderlich sind.(.)"
Wenn die Räder und Reifen ohne Änderungen anzubringen sind, ist das erlaubt.
Wenn Änderungen erforderlich sind, muss man es selbst typsieren lassen. Im Falle der 19x8 Felgen sind keine Änderungen erforderlich. Deshalb geht das.
Hallo!
Hab mit großer Interesse grad den Thread gelesen und würd mich interessieren ob das ein neues Gesetz ist? weiß das wer?
Weil hab vor ca 5-6 Monaten mal bei der MA in Wien angerufen - weil mein Bruder mir ähnliches gesagt hat - und die nette Dame hat gemeint, Reifen und Felgen anders als im Typenschein müssen abgenommen werden - also nix mit Kopie und paßt.
Logisch wärs ja schon - halt gleiche Felge und gleicher Reifen auf gleichem Model - gleiches Model ist dann vermutlich gleiche Motorisierung??? oder auch Baujahr???? Und wie ist das mit Genehmigungen aus anderen Bundesländern - gelten die zB auch in Wien - weil meines Wissens kann es da Probleme geben.
Wär dankbar für ein paar Infos mehr - schon mal danke!!!
Zitat:
Original geschrieben von quadrifoglio
Hallo!
Hab mit großer Interesse grad den Thread gelesen und würd mich interessieren ob das ein neues Gesetz ist? weiß das wer?
Weil hab vor ca 5-6 Monaten mal bei der MA in Wien angerufen - weil mein Bruder mir ähnliches gesagt hat - und die nette Dame hat gemeint, Reifen und Felgen anders als im Typenschein müssen abgenommen werden - also nix mit Kopie und paßt.
Logisch wärs ja schon - halt gleiche Felge und gleicher Reifen auf gleichem Model - gleiches Model ist dann vermutlich gleiche Motorisierung??? oder auch Baujahr???? Und wie ist das mit Genehmigungen aus anderen Bundesländern - gelten die zB auch in Wien - weil meines Wissens kann es da Probleme geben.
Wär dankbar für ein paar Infos mehr - schon mal danke!!!
Das Gesetz gilt Bundesweit in ganz Österreich. Und ja das ist neu seit Jänner 2006, mit der neuen Novelle gekommen.
Kann ja jeder nachlesen in der aktuellen StVO und KFG bzw KDV.
Das stimmt 100%. Erstens bin ich Polizist, und weil ich es auch ganz sicher wissen wollte, hab ich mich bei einem führenden Verkehrsrechtexperten nochmal erkundigt.
Hallo nochmal!
Wollt deinen Thread nicht in Frage stellen, nur lehrt mich die Erfahrung gerade in Foren vorsichtig zu sein, da in Österreich dieses Thema sehr undurchsichtig ist. Meiner Meinung nach wäre es eh an der Zeit dass man das ähnlich wie in Deutschland auch bei uns vereinfacht - das bspw auch ABE nur mitzuführen sind.
Da du ja vom Fach bist paar Fragen?
Was ist ein baugleiches Model? Nur Model oder Motorisierung oder auch Baujahr?
Ist das Gesetz wo kommentiert worden?
Ich habe halt die Befürchtung - muß ich ehrlich sagen, dass wenn ich mir das "nur kopier" es nur eine Frage der Zeit ist bis ich wo kontrolliert werde von wem der nicht ganz sattelfest ist und ich folglich zur Überprüfung muß und eine Strafe zahl. Weil seh das gerade jetzt mit meinem EG-genehmigten ESD der auch eintragungsfrei ist - da hat sich unlängst ein Polizist aufgeregt dass der net eingetragen ist - weil unters Auto wollt er sich nicht bücken um die Nummer anzusehen.
Wie auch immer, wär dir dankbar wenn du mir obige Fragen beantworten könntest
Ciao quadrifoglio
Bauchgleiches Modell sind alle Audi A3 8P von 05/03 bis heute. Die Motorisierung spielt ja bei den Rädern und Reifen keine Rolle.
Der alte A3 fällt da z.B. nicht drunter. Also erst die Version 8P.
Bei VW ist es leichter zu erkären. Alle 4er Golf sind eine type, alle 5er Golf sind eine Type. Baujahr egal.
Und ja das Gesetz kannst du nachlesen, und zwar im Gesetzesblatt der aktuellen StVO und des KFG.
Wie oben erwähnt §33 KFG (Kraftfahrgesetz) und §22a KDV (Kraftfahrdurchführungsverordnung)
Zu deiner Befürchtung. Sicher gibt es einige Kollegen die das nicht wissen. Aber du hast sowieso nur immer eine Kopie des Typenscheines mit, oder führst du den orig. Typenschein im Auto mit?? Selbst wenn du selber alles typisiert hast, führst du doch nur eine Kopie mit.
Und eine Kopie reicht aus, und wenn der Polizist das nicht weiss ist er erstens selber schuld. Kann nur peinlich für ihn werden. Aber zur Sicherheit hab auch ich den § aus dem Gesetzbuch kopiert und leg das ins Auto.
Ich könnt das einscannen und dir per Mail schicken
oder jemand kann das ja dann hier Online stellen.
Mfg
HIER DAS GESETZ:
Habs mal eingescannt:
http://foto.arcor-online.net/.../1024_6434393466656130.jpg
Hallo David 996!
Da sag ich mal danke, hoffe das der nächste Polizist so fachkundig ist wie du :-) Typenschein liegt bei mir eh nicht im Auto - keine Sorge.
Wegen dem Model frag ich nur, weil:
Wenn das bsp in meinem Fall für alle Alfa 33 ab 90 gilt, dann find ich das sehr "großzügig" Weil der 16V hat ein anderes fahrwerk, andere Bremse, manche Allrad, manche nicht, das heißt ja nicht unbedingt dass ein Reifen mit einer bestimmten Felge auf jeder variante des Model paßt. Bspw weiß ich dass es bei den Allradlern oft Unterschiede gibt. Wenn ich an den A3 denk, da gibts doch große Differenzen, oder ist da bspw. der S3 ausgenommen???
Ciao quadrifoglio
Zitat:
Original geschrieben von quadrifoglio
Hallo David 996!
Da sag ich mal danke, hoffe das der nächste Polizist so fachkundig ist wie du :-) Typenschein liegt bei mir eh nicht im Auto - keine Sorge.
Wegen dem Model frag ich nur, weil:
Wenn das bsp in meinem Fall für alle Alfa 33 ab 90 gilt, dann find ich das sehr "großzügig" Weil der 16V hat ein anderes fahrwerk, andere Bremse, manche Allrad, manche nicht, das heißt ja nicht unbedingt dass ein Reifen mit einer bestimmten Felge auf jeder variante des Model paßt. Bspw weiß ich dass es bei den Allradlern oft Unterschiede gibt. Wenn ich an den A3 denk, da gibts doch große Differenzen, oder ist da bspw. der S3 ausgenommen???
Ciao quadrifoglio
Tja, ob z.B. der V6 oder der S3 ausgenommen ist weiss ich nicht. haben die breitere Radhäuser? Ist ja auch egal im Prinzip. Wenn die Felgen passen ohne Umbauarbeiten gibts keine Probleme. Soviel ich weiss hat der S3 auch nur 18 Zoll Serie drauf, alles andere muss der auch typisieren.
Und ich weiss das auch nur weil ich mich selber dafür interessiere bzw. das brauche.
Man kann nicht von jedem Polizisten verlangen alle Gesetze zu wissen, das sind ein paar tausend Paragrafen etc.
Und darum gibts ja die Fachkundige bei der Prüfstelle, TÜV etc.
Und wenn ich alle Gesetze wüsste, wär ich kein Kiwara sondern Staatsanwalt oder Uni Professor. ;-)