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An die älteren Autofahrer!

Ich möchte hier mal alle älteren Autofahrer auf eine Regelung aufmerksam machen, deren Missachtung uns heute beinahe unser Auto gekostet hätte: den verkehrsberuhigten Bereich und seine Vorfahrtsregeln.

Jüngere Autofahrer wissen es: wenn man den Bereich verlässt, hat man Vorfahrt zu gewähren, auch wenn am Ende der Straße kein Schild steht, das selbiges direkt vorschreibt. Das Schild der "Spielstraße" tut dies bereits von sich aus. Für das Ende eines solchen Bereiches gilt §10 StVO.

Ich spreche diesen Punkt aufgrund folgender Geschichte an, die mir heute widerfahren ist: liestu hier

Aufgrund der vergleichsweise späten Einführung dieser Regelung, gibt es heute wohl noch Autofahrer, die sie nicht kennen und sich dementsprechend falsch verhalten. Diese Autofahrer spreche ich mit diesem Beitrag an. In solch einer Situation sollte man vielleicht mal nicht stur der Meinung sein, ein jüngeres Mitglied der Gesellschaft habe weniger Erfahrung und weniger Ahnung vom Straßenverkehr, somit in jedem Fall nachzugeben, sondern auch mal darüber nachdenken, daß es eventuell Dinge gibt, die man damals in der Fahrschule vielleicht nicht gelernt hat, die erst später dazu kamen. Gerade dieser Punkt der Vorfahrtsregelung ist höchst gefährlich, wenn man ihn nicht nacharbeitet!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 7.e.Q

Ich möchte hier mal alle älteren Autofahrer auf eine Regelung aufmerksam machen, deren Missachtung uns heute beinahe unser Auto gekostet hätte: den verkehrsberuhigten Bereich und seine Vorfahrtsregeln.

 

Jüngere Autofahrer wissen es: wenn man den Bereich verlässt, hat man Vorfahrt zu gewähren, auch wenn am Ende der Straße kein Schild steht, das selbiges direkt vorschreibt. Das Schild der "Spielstraße" tut dies bereits von sich aus. Für das Ende eines solchen Bereiches gilt §10 StVO.

 

Ich spreche diesen Punkt aufgrund folgender Geschichte an, die mir heute widerfahren ist: liestu hier

 

Aufgrund der vergleichsweise späten Einführung dieser Regelung, gibt es heute wohl noch Autofahrer, die sie nicht kennen und sich dementsprechend falsch verhalten. Diese Autofahrer spreche ich mit diesem Beitrag an. In solch einer Situation sollte man vielleicht mal nicht stur der Meinung sein, ein jüngeres Mitglied der Gesellschaft habe weniger Erfahrung und weniger Ahnung vom Straßenverkehr, somit in jedem Fall nachzugeben, sondern auch mal darüber nachdenken, daß es eventuell Dinge gibt, die man damals in der Fahrschule vielleicht nicht gelernt hat, die erst später dazu kamen. Gerade dieser Punkt der Vorfahrtsregelung ist höchst gefährlich, wenn man ihn nicht nacharbeitet!

Wenn junge Fahrer alles beachten was sie in der

Fahrschule lernen hätten wir auf den Strassen weit weniger Unfälle als im Augenblick.

 

 

Ich wünsche dir , dass du trotzdem älter wirst

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Zitat:

Original geschrieben von 7.e.Q

Ich möchte hier mal alle älteren Autofahrer auf eine Regelung aufmerksam machen, deren Missachtung uns heute beinahe unser Auto gekostet hätte: den verkehrsberuhigten Bereich und seine Vorfahrtsregeln.

 

Jüngere Autofahrer wissen es: wenn man den Bereich verlässt, hat man Vorfahrt zu gewähren, auch wenn am Ende der Straße kein Schild steht, das selbiges direkt vorschreibt. Das Schild der "Spielstraße" tut dies bereits von sich aus. Für das Ende eines solchen Bereiches gilt §10 StVO.

 

Ich spreche diesen Punkt aufgrund folgender Geschichte an, die mir heute widerfahren ist: liestu hier

 

Aufgrund der vergleichsweise späten Einführung dieser Regelung, gibt es heute wohl noch Autofahrer, die sie nicht kennen und sich dementsprechend falsch verhalten. Diese Autofahrer spreche ich mit diesem Beitrag an. In solch einer Situation sollte man vielleicht mal nicht stur der Meinung sein, ein jüngeres Mitglied der Gesellschaft habe weniger Erfahrung und weniger Ahnung vom Straßenverkehr, somit in jedem Fall nachzugeben, sondern auch mal darüber nachdenken, daß es eventuell Dinge gibt, die man damals in der Fahrschule vielleicht nicht gelernt hat, die erst später dazu kamen. Gerade dieser Punkt der Vorfahrtsregelung ist höchst gefährlich, wenn man ihn nicht nacharbeitet!

ist mir auch schon sehr oft aufgefallen. Generell haperts bei einigen mit Vorfahrt beachten. Nuja andere Wissen die neuen Regeln noch nicht, andere sind vielleicht der Meinung, der jüngere und dumme hat zu warten.... Da gibts auch wieder zweierlei

Vielen, vielen Dank für den Hinweis hier. Ich glaube, das trägt massiv zur Sicherheit auf unseren Straßen bei und führt bestimmt nicht in ne sinnlose Diskussion... ;) :p

Gruß

Jan

PS: Mir hätte ein Streifenwagen gestern fast bei Rechts-vor-Links die Vorfahrt genommen, ich glaub ich muss mal nen Brief an den Polizeipräsidenten schreiben... ;)

PPS: Ich hatte wohl unrecht mit meinem oberen Satz und die sinnlose Diskussion ist schon losgetreten... ;)

Was mich an der ganzen Sache aufgeregt hat, ist die Uneinsichtigkeit des Anderen, obwohl ihm von zwei Seiten gesagt wurde, er sei im Unrecht. Und als vergorene Kirsche auf der vergammelten Torte bezichtigte er mich auch noch, wie ein Rüpel zu fahren. Das war mein Aufreger des Tages.

Sinnlose Diskussionen stoßen Kollegen wie du an, jan.th, indem sie solche Appelle ins Lächerliche und Sinnlose ziehen. Mein Aufruf war aufrichtig und ernst gemeint! Ich wüsste nicht, wo ich sonst noch so viele Autofahrer erreiche, wie hier.

Das vor dir anhalten und dich an der Weiterfahrt hindern kann man, sehr streng genommen, schon als Nötigung auffassen ;)

Heutzutage musst du dich glücklich schätzen, dass der Herr dich nicht gleich zusammengeschlagen hat, wenn man sich manchmal anguckt was auf unseren Straßen so abgeht...

Aber gut, die Situation ist ja nochmal gut gegangen. Hätte die Situation gern mal erlebt wenns geknallt hätte und die Polizei dem Herren erklärt hätte, dass du im Recht warst und nicht er. Ob er dann immer noch beharrlich gewesen wäre?

Und nicht dass gleich wieder welche meckern, und den TE als Oberlehrer darstellen (warum hast du denn auch gehupt usw.) ich hätte in dieser Situation genauso gehandelt, denn wenn einen niemand auf sein Fehlverhalten und die dadurch verbundene Gefahr im Straßenverkehr hinweist, wiegt sich der Herr wohl die nächsten 100 Jahre noch im Recht.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Das vor dir anhalten und dich an der Weiterfahrt hindern kann man, sehr streng genommen, schon als Nötigung auffassen ;)

Das war definitiv Nötigung. Aufgrund der Breite der Straße und der Tatsache, daß es sich um eine Sackgasse handelte, gab es für mich keine andere Möglichkeit, als anzuhalten. Überholen war nicht drin.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Heutzutage musst du dich glücklich schätzen, dass der Herr dich nicht gleich zusammengeschlagen hat, wenn man sich manchmal anguckt was auf unseren Straßen so abgeht...

Das hätte er ja gern mal versuchen können. Ich bin zwar gerade gesundheitlich angeschlagen (Rüsselseuche), aber war trotzdem geschätzte 100kg schwerer als er. Außerdem war ich nicht allein.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Aber gut, die Situation ist ja nochmal gut gegangen. Hätte die Situation gern mal erlebt wenns geknallt hätte und die Polizei dem Herren erklärt hätte, dass du im Recht warst und nicht er. Ob er dann immer noch beharrlich gewesen wäre?

Hab ich mir dann auch gedacht. Wäre ich 1-2 Sekunden eher losgefahren, hätt's gerumst.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Und nicht dass gleich wieder welche meckern, und den TE als Oberlehrer darstellen (warum hast du denn auch gehupt usw.) ich hätte in dieser Situation genauso gehandelt, denn wenn einen niemand auf sein Fehlverhalten und die dadurch verbundene Gefahr im Straßenverkehr hinweist, wiegt sich der Herr wohl die nächsten 100 Jahre noch im Recht.

Danke!

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83

...

andere sind vielleicht der Meinung, der jüngere und dumme hat zu warten.... Da gibts auch wieder zweierlei

Na, wenn beides zusammen kommt, ist das wohl auch sinnvoll :)

Ich bin da auch manchmal unsicher was die vorfahrt betrifft.

Es gibt durchaus spielstr, die werden ca 10 bis 15 vor der kreutzung bereits aufgehoben. Da bin ich regelmaessig froh wenn da grad keiner (von rechts) rauskommt damit ich nicht erraten muss wer vorrang hat. Kennt ihr sowas, gibt es da eine regelung, oder sind da andere auch am wuerfeln?

willy

 

am 27. Oktober 2008 um 16:11

Und genau wegen sowas hab ich mich letztens als ich am 14.07.08 meine Pappe endlich geschafft hatte, dazu entschieden, mich mindesten alle 5 Jahre mal zu n paar Freiwilligen Theorie-Stunden bei meiner Fahrschule zu melden.

Die Zeit und die Regelungen im Straßenverkehr schreiten immer schneller fort, wer da nicht Schritt hält, is auch schnell fort.

N Tach noch, Murksmeister

Zitat:

Original geschrieben von 7.e.Q

Ich möchte hier mal alle älteren Autofahrer auf eine Regelung aufmerksam machen, deren Missachtung uns heute beinahe unser Auto gekostet hätte: den verkehrsberuhigten Bereich und seine Vorfahrtsregeln.

 

Jüngere Autofahrer wissen es: wenn man den Bereich verlässt, hat man Vorfahrt zu gewähren, auch wenn am Ende der Straße kein Schild steht, das selbiges direkt vorschreibt. Das Schild der "Spielstraße" tut dies bereits von sich aus. Für das Ende eines solchen Bereiches gilt §10 StVO.

 

Ich spreche diesen Punkt aufgrund folgender Geschichte an, die mir heute widerfahren ist: liestu hier

 

Aufgrund der vergleichsweise späten Einführung dieser Regelung, gibt es heute wohl noch Autofahrer, die sie nicht kennen und sich dementsprechend falsch verhalten. Diese Autofahrer spreche ich mit diesem Beitrag an. In solch einer Situation sollte man vielleicht mal nicht stur der Meinung sein, ein jüngeres Mitglied der Gesellschaft habe weniger Erfahrung und weniger Ahnung vom Straßenverkehr, somit in jedem Fall nachzugeben, sondern auch mal darüber nachdenken, daß es eventuell Dinge gibt, die man damals in der Fahrschule vielleicht nicht gelernt hat, die erst später dazu kamen. Gerade dieser Punkt der Vorfahrtsregelung ist höchst gefährlich, wenn man ihn nicht nacharbeitet!

Wenn junge Fahrer alles beachten was sie in der

Fahrschule lernen hätten wir auf den Strassen weit weniger Unfälle als im Augenblick.

 

 

Ich wünsche dir , dass du trotzdem älter wirst

am 27. Oktober 2008 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83

...

andere sind vielleicht der Meinung, der jüngere und dumme hat zu warten.... Da gibts auch wieder zweierlei

Na, wenn beides zusammen kommt, ist das wohl auch sinnvoll :)

Ich bin da auch manchmal unsicher was die vorfahrt betrifft.

Es gibt durchaus spielstr, die werden ca 10 bis 15 vor der kreutzung bereits aufgehoben. Da bin ich regelmaessig froh wenn da grad keiner (von rechts) rauskommt damit ich nicht erraten muss wer vorrang hat. Kennt ihr sowas, gibt es da eine regelung, oder sind da andere auch am wuerfeln?

willy

Hab dazu ein Urteil vom BGH gefunden.

Kurz zusammen gefasst, besagt dieses Urteil, dass bis 30m nach dem Ende eines verkehrsberuhigten Schildes die Wartepflicht des Autos, was aus diesem Bereich kam, gilt.

Mfg Stephan

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83

...

andere sind vielleicht der Meinung, der jüngere und dumme hat zu warten.... Da gibts auch wieder zweierlei

Na, wenn beides zusammen kommt, ist das wohl auch sinnvoll :)

Ich bin da auch manchmal unsicher was die vorfahrt betrifft.

Es gibt durchaus spielstr, die werden ca 10 bis 15 vor der kreutzung bereits aufgehoben. Da bin ich regelmaessig froh wenn da grad keiner (von rechts) rauskommt damit ich nicht erraten muss wer vorrang hat. Kennt ihr sowas, gibt es da eine regelung, oder sind da andere auch am wuerfeln?

willy

Da das Verkehrszeichen 326 (Ende des Bereichs) diesen Angaben nach maximal 30m von der nächsten Einmündung entfernt stehen darf, gilt auf diese Weise - meiner bescheidenen Meinung nach - wohl immer §10. Dennoch wäre es wohl ratsam, hier einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen. Im Falle eines abgesenkten Bordsteins gilt §10 jedoch definitiv immer.

In der von mir beschriebenen Position steht das Zeichen 326 keinen Meter von der Ausfahrt entfernt und es gibt einen abgesenkten Bordstein. Klarer kann diese Situation also nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von sTyl0r

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

Na, wenn beides zusammen kommt, ist das wohl auch sinnvoll :)

Ich bin da auch manchmal unsicher was die vorfahrt betrifft.

Es gibt durchaus spielstr, die werden ca 10 bis 15 vor der kreutzung bereits aufgehoben. Da bin ich regelmaessig froh wenn da grad keiner (von rechts) rauskommt damit ich nicht erraten muss wer vorrang hat. Kennt ihr sowas, gibt es da eine regelung, oder sind da andere auch am wuerfeln?

willy

Hab dazu ein Urteil vom BGH gefunden.

Kurz zusammen gefasst, besagt dieses Urteil, dass bis 30m nach dem Ende eines verkehrsberuhigten Schildes die Wartepflicht des Autos, was aus diesem Bereich kam, gilt.

Mfg Stephan

ah super vielen dank!

Ich war da immer unsicher, ich wuerde gleich 5 mal gruen druecken wenn es ging!

willy

Was hat das bitteschön mit dem Alter des anderen Fahrers zu tun?

In einem anderen Forum haben just for fun einige User den Führerscheintest von web.de mitgemacht.

http://fuehrerscheintest.web.de/

Und es waren gerade jüngere User, die ihre Fahrerlaubnis weniger als 5 Jahre haben, die den Test nicht geschafft hätten!

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Was hat das bitteschön mit dem Alter des anderen Fahrers zu tun?

Das ist mir beim Lesen des Threads auch noch nicht so recht klar geworden. IMHO hängt das weniger vom Alter ab als von der Bereitschaft, sich im Bereich Verkehrsrecht laufend auf dem aktuellen Stand zu halten.

es gibt allerdings auch spielstraßen, die gezielt vorher beendet werden, damit an der kreuzung rechts-vor-links. dort wechselt dann der belag in denselben wie die straße auf die die "spielstraße" einmündet (spielstraßen haben ja normalerweise anderen belag als die restlichen straßen) und der spielstraßenbereich endet somit deutlich ersichtlich. an solchen kreuzungen gilt dann rechts-vor-links.

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