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An dieser Kreuzung fährt jeder, wie er will
Hallo Gemeinde. Ich wollte mal Eure Meinung dazu wissen.
In meinem angehängten Bild geht es um eine Kreuzung bei uns im Ort, die eine abbiegende Vorfahrtstraße enthält. Außerdem noch eine Ausfahrt (B). Jetzt ist es so, dass
1. fast niemand blinkt, wenn er der Hauptstraße folgen möchte (wie D, wenn er links abbiegt), da es hier scheinbar verbreitet ist, immer nur dann zu blinken, wenn die Vorfahrtstraße verlassen wird, egal ob abbiegend oder nicht.
2. ich sogar schon von einem bei C stehenden Fahrzeughalter angemeckert wurde, dass ich nicht rechts blinke, wenn ich von oben(D) komme und geradeaus fahre. Das mache ich schon deswegen nicht, weil man dann meinen könnte, ich biege in Einfahrt A ein, so dass Fahrzeuge, die aus A abbiegen wollen, losfahren könnten.
3. Fahrzeuge, die aus der Ausfahrt B kommen, vollkommen überfordert sind. Und ich bin mir bei diesem Punkt auch nicht so sicher. Ist die Ausfahrt B jetzt integrierter Bestandteil der Kreuzung (und man ist als letztes von allen Fahrzeugen an der Reihe) oder ist es so, dass, wenn man rechts abbiegt, man sich nun auf der Vorfahrtstraße befindet und Vorrang vor C hat, wenn man dann links abbiegt (Mal ganz abgesehen von dem Blinkverhalten, welches man recht zügig wechseln müsste)
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich möchte gern versuchen etwas Ordnung rein zu bringen.
Hier sind ja schon mal viele Antworten richtig gewesen.
Aber am einfachsten wird es, wenn nicht alles zusammen gepackt wird.
Hier kommen nämlich an einem Ort 3 Sachen auf einmal zusammen. Diese müßen getrennt betrachtet werden und bringen dann auch ziemliche Klarheit in die Verwirrung abknickender Vorfahrt.
1.Blinken
Dies ist im §9StVO Abs.1 geregelt.
Zitat: "Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
Grob ausgedrückt, wer das Lenkrad dreht muß blinken, wer geradeaus fährt ändert die Fahrtrichtung nicht und blinkt nicht.
Das ganze hat nichts mit der abknickenden Vorfahrt zu tun. Sondern nur mit der rechtzeitigen Ankündigung der Fahrtrichtungsänderung.
2. Vorfahrt
ist im §8StVO geregelt.
Hier liegt mit der abknickenden Vorfahrt nur eine veränderte Verkehrsführung zu Grunde. Ansonsten bleibt eigentlich alles beim alten.
Auch müßte in der rechten Straße (vom Bildbetrachter gesehen) nicht unbedingt ein Schild stehen, da hier von der Theorie dann Rechts vor links gelten würde (§8StVO Abs.1) und somit sich an derSituation nichts ändern würde. Wobei es sicherlich übersichtlicher und klarer wäre hier ebenfalls ein Schild hin zu stellen.
3.Einfahren
Hier gilt der §10 Einfahren und Anfahren.
Zitat: "Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."
Hier spielt also die Vorfahrt auch keine Rolle. Derjenige der in die Fahrbahn einfahren will muß sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet wird. Das heißt er muß auf alle Anderen aufpassen. Hier würde ich also behaupten, das B auch auf C warten muß.
Nichts desto trotz, würde ich mich als C nicht auf Streitereien vor Gericht einlassen. Denn 1. weiß man nicht, was B erzählt. Er könnte natürlich behaupten, dass er auf der Vorfahrtsstraße war und nie aus der Einfahrt kam. Das zu beweisen wird schwer und kostet mehr nerven, als auf sein Vorrang zu verzichten. Auch hat man in Zweifelsfragen immer noch den §1.
Und dann kann ich hier ebenfalls nur den Satz wiedergeben, den ich damals (lang ist es her) bei meiner Fahrlehrerausbildung als erstes gelernt habe: Vorfahrt ist eine Regelung und kein Recht.
Der Satz sagt alles aus. wenn Jemand klar erkennen läßt, dass er die Vorfahrt missachtet, kann man als Vorfahrtsberechtigter nicht mehr darauf vertrauen und muß sich so verhalten, dass ein Unfall, wenn es geht, vermieden wird.
Ich denke, wenn bei der abknickende Vorfahrt nicht so kompliziert gedacht wird und die Vorfahrt getrennt von den anderen Verhaltensregeln beim abbiegen beachtet werden, dann kann bei der abknickenden Vorfahrt nicht viel falsch gehen. Denn es ist hier nichts besonderes eingeführt worden. Es gibt nur ein Zusatzschild und mehr nicht. Es gibt noch nicht mal ein eigenen § in der StVO für die abknickenden Vorfahrt.
Viele Grüße
Robert
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21 Antworten
wenn das Schild für die abknickende Vorfahrt so gestaltet ist, wie es nachgearbeitet wurde, ist klar ersichtlich das "B" nicht zur Kreuzung gehört und es sich dabei um eine Ausfahrt handelt, bei der die dort ausfahrenden dem gesamten Querverkehr Vorrang einzuräumen haben
Die Regeln mit den Blinken bei abbiegender Vorfahrtsstrasse beherrschen in der Tat nur noch die Wenigsten. Ist auch so ziemlich das komplizierteste Thema im theoretischen Fahrunterricht
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
wenn das Schild für die abknickende Vorfahrt so gestaltet ist, wie es nachgearbeitet wurde, ist klar ersichtlich das "B" nicht zur Kreuzung gehört und es sich dabei um eine Ausfahrt handelt, bei der die dort ausfahrenden dem gesamten Querverkehr Vorrang einzuräumen haben
Und genau da bin ich mir nicht so sicher. Das Schild ist genauso dargestellt. Weil es ja eine Ausfahrt mit abgesenktem Bordstein ist und keine gleichwertige Straße. Und da denkt eben jeder, dass er, wenn er aus der Ausfahrt kommt, dann auf einmal Vorfahrt hat. Und fordert dies natürlich gnadenlos ein. Mich wunderts, dass es hier nicht öfter kracht. Hab bisher nur einen Unfall gesehen. Und der ist warscheinlich deshalb zustande gekommen, weil auf der Vorfahrtstraße nicht geblinkt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Achtung_Baby
Und da denkt eben jeder, dass er, wenn er aus der Ausfahrt kommt, dann auf einmal Vorfahrt hat. Und fordert dies natürlich gnadenlos ein.
Ah ja, und genau hier liegt der Denkfehler: Wer aus der Ausfahrt kommt muss allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang einräumen und darf diese keinesfalls gefährden.
Erst recht darf er sich nicht der Auffassung hingeben, er hätte nun Vorfahrt, nur weil er sich einige Sekunden auf der Hauptstrasse befindet.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Zitat:
Original geschrieben von Achtung_Baby
Und da denkt eben jeder, dass er, wenn er aus der Ausfahrt kommt, dann auf einmal Vorfahrt hat. Und fordert dies natürlich gnadenlos ein.
Ah ja, und genau hier liegt der Denkfehler: Wer aus der Ausfahrt kommt muss allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang einräumen und darf diese keinesfalls gefährden.
Erst recht darf er sich nicht der Auffassung hingeben, er hätte nun Vorfahrt, nur weil er sich einige Sekunden auf der Hauptstrasse befindet.
Und wo liegt die Grenze? Angenommen, die Ausfahrt läge 3 Meter weiter oben? Oder 5? Oder 10?
Zitat:
Original geschrieben von Achtung_Baby
Und wo liegt die Grenze? Angenommen, die Ausfahrt läge 3 Meter weiter oben? Oder 5? Oder 10?
Die Grenze ist schwammig und man spricht von 'ausreichend' bzw. 'neuer Verkehrssituation'.
D.h. derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein auf dei Hauptstrasse einbiegt muss so einfahren, dass er sämtlichen Verkehr vorher passieren lässt, niemanden gefährdet also niemanden vor den Karren zieht /ganz egal ob er sich, wenn es kracht auf der Vorfahrtsstrasse befindet).
Im Einzelfall wird das ein Richter zu entscheiden haben.
Grundsätzlich, wenn abknickende Vorfahrt angezeigt wir, muß der auf der Hauptstaße bleibende Fahrer, den Blinker setzen, der Fahrer der geradeaus fährt, setzt keinen Blinker. Das Fahrzeug aus der Nebenstaße mit abgesenktem Bordstein hat, in dem Moment, wenn er sich auf der Hauptstaße befindet, Vorfahrt. Ein Problem besteht allerdings, da er rechts blinkt, darf der Fahrer, der auf die Haupstraße möchte und das Vorfahrt achten Schild hat, nur mit größter Vorsicht, auf die Hauptstraße einfahren.
MfG aus Bremen
Die Verkehrssituation auf dem gezeigten Bild ist sehr unglücklich.
Wenn man der abknickende Vorfahrt folgt, hat man zu blinken, fährt man geradeaus hat man nicht zu blinken.
Im Zweifelsfall muss man seine Geschwindigkeit anpassen und auch mal anhalten weil jemand anders sich die Vorfahrt genommen hat.
Erstmal eine Verständnisfrage: Hat D ein Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) samt entsprechendem Zusatzzeichen?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Erstmal eine Verständnisfrage: Hat D ein Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) samt entsprechendem Zusatzzeichen?
Wenn bei C eins steht, sollte auf D doch auch eins sein, sonst könnte man ein Durcheinander verstehen.
MfG aus Bremen
Wir sind uns einig, das da (und entsprechend auch aus Richtung "von rechts") eines stehen sollte. Aber Theorie und Praxis passen meiner Beobachtung nach nicht immer zusammen. Deshalb meine Nachfrage.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Erstmal eine Verständnisfrage: Hat D ein Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) samt entsprechendem Zusatzzeichen?
Ja
Zitat:
Original geschrieben von Achtung_Baby
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Erstmal eine Verständnisfrage: Hat D ein Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) samt entsprechendem Zusatzzeichen?
Ja. Aber von rechts aus kommend steht keins. Da muss man dann auch nicht blinken, oder?
Richtig. Aber die Beschilderung ist dann allein schon in Hinblick auf die abknickende Vorfahrt unter aller Kanone.