Andere Felgen montieren. Eintragung ?
Hallo Leute,
an meinem heute gekauften A8 sind die 5-Arm-Felgen drauf, ich glaub 8x17.
Die schönen 7-Speichen-Felgen 8x18 mit 245/45R18 gefallen mir aber besser. Wenn ich die nachrüsten will, muß ich dann zum vorführen zum TÜV oder reicht es aus, die ABE dabei zu haben (weil die Felgen von Audi sind) oder damit zum Straßenverkehrsamt zum eintragen ?
Danke und VG, Andre aus MG
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13 Antworten
So viel ich weiss, gibt es keine ABE für die Audi-Felgen. Kann mich aber auch irren.
Irgendwo gibt es eine Seite, auf der alle Audi-Felgen aufgelistet sind und auch die Dokumente für die Traglast vorhanden sind. Weiss leider nicht mehr wo ich das gesehen habe.
Die Seite heißt www.audifelgen.de
tatsächlich gibt es für Originalfelgen von Audi keine ABE's. Sofern die Radgröße nicht bereits in den Papieren vermerkt ist, wird eine Einzelabnahme bei TÜV bzw. Dekra fällig, die dann noch auf dem Amt in die Papiere eingetragen werden muß.
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, ob solche Eintragungen noch in den alten Schein + Brief vorgenommen werden oder diese - mutmaßlich gegen eine Extragebühr - gleich gegen die neuen Zulassungsbescheinigung I und II ausgetauscht werden.
Armin
Sehr schöne Seite.
In den neuen Zulassungen steht ja nur noch eine Reifengröße, bei mir 225/60R16. Obwohl 225/55R17 drauf ist, diese steht auch im alten Brief drin.
Wie soll man überprüfen, welche Reifengröße eingetragen ist, z.B. bei einer Polizeikontrolle oder wenn ein Unfall passiert ist und der Sachverständige überprüft die Reifengröße ?
VG,Andre
Die freunlichen meinten zu meinen 7-Speichen 18", die auch nicht eingetragen sind, dass Original-Felgen nicht mehr eingetragen werden müssen, bei einer Kontrolle könne man nachschauen (anhand der Herstellernummer der Felgen) ob sie für dieses Auto zugelassen sind. Da es sich um A8 Felgen handelt bin ich beruhigt.
Das wär ja schön, aber ich frag sicherheitshalber auch mal direkt bei der Polizei nach und melde mich dann nochmal.
VG,Andre
Moin
Also ich habe mir 20" Felgen montieren lassen und bin zum TÜV. Der gute Mann hat gesagt obwohl es Originale sind muss gewährleistet sein das alles paßt und am besten ein fast identisches Gutachten im Ärmel haben damit ist es kein Problem. Er hatte 15 min im internen Netzwerk nach einen Gutachten geschaut was zur Rad-/Reifen Kombination paßt.
Die Sachen muss man dann noch Eintragen lassen beim Stassenverkehrsamt für kleines Geld (ca.10€) meine ich. Bei älteren Papieren wird es teurer weil Komplett auf die neuen Papiere umgeschrieben wird.
Werde mein Gutachten von den 20" im Aurto lassen weil die Polizei ab und zu (SORRY JUNGS) kein Plan davon hat oder halt die neuen Papiere wirklich nicht eindeutig zeigen ob jetzt die Rad-/Reifen Kombi gefahren werden darf.
Also ein fast Identisches Gutachten drängt viele blöde Fragen aus dem Weg.
Hoffe mit dem 1000 Wörter Bericht ein bißchen Licht in die Sache gebracht zu haben.
MfG
Basti
Hab vorhin bei einem Autohändler einen A8 mit den 18"-Felgen stehen sehen und dann mal nachgefrgt, ob diese Felgen/Reifen eingetragen sind oder sein müssen. Er meinte daraufhin, daß die Felgen von Audi sind und nur für den und deshalb nicht eingetragen werden müssen.
Bei der Polizei hatte ich nachgefragt, die wußten es nicht und haben mich an den TÜV verwiesen. Will da mal nachfragen, wenn ich in der Nähe bin.
VG,Andre
Zitat:
Original geschrieben von ba8sti
Moin
Also ich habe mir 20" Felgen montieren lassen und bin zum TÜV. Der gute Mann hat gesagt obwohl es Originale sind muss gewährleistet sein das alles paßt und am besten ein fast identisches Gutachten im Ärmel haben damit ist es kein Problem.
Also ein fast Identisches Gutachten drängt viele blöde Fragen aus dem Weg.
Was meinst Du mit "fast identisches Gutachten"? Gleiche Felge - andere Größe oder gleiche Größe - andere Felge? Erscheint mir so wie beschrieben eine sehr großzügige Handhabung, die mutmaßlich nicht überall gelebt wird.
Zu den einzigen m.W. angebotenen original 20''-Felgen für den D2, den sogenannten S-Line (Artikel-Nr. 4DO.601.025), gab's von Audi - sofern nicht ab Werk verbaut (ab 2001) und entsprechend eingetragen - einen Auszug der Genehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt zum Anbau mit Reifen der Größe 255/35. Das Papier, auf dem eine Audi-Fachwerkstatt den erstmaligen fachgerechten Anbau bestätigen muß, ist im Fahrzeug mitzuführen; im Gegenzug ist ein Eintrag in die Papiere erst bei nächster Befassung der Zulassungsstelle aus anderem Grund erforderlich.
Armin
Bin heute mal beim TÜV gewesen. Der hatte im Computer nachgesehen, für meinen A8 seien folgende Felgengrößen eingetragen: 7x17 und 7,5x17. Hää?
Zum Glück kenne ich die Reifen-/Felgengrößen für den A8 auswendig, und diese gibt es nicht, zumindest nicht im Original-Zubehör-Katalog. Da sind nur 7x16, 7,5x16, 8x17 und 8x18 drin, sagte ich ihm. Es sei aber das Programm von original Audi, meinte er.
Dann hatte er anhand meiner Zulassung den ursprünglichen Text des alten Briefs anzeigen lassen, da stand dann alles drin wie im alten Brief.
Jetzt bräuchte ich von Audi die Freigabebescheinigung über diese Felgen, und in dieser Bescheinigung steht drin, ob die Felgen eingetragen werden müssen. Wenn sie nicht eingetragen werden müssen, dann reicht es aus, diese Bescheinigung mitzuführen.
Ohne Eintragung oder dieser Bescheinigung dürfte ich nicht damit fahren.
Ich meld mich wieder wenn ich bei Audi war.
VG,Andre
So, ich war heute bei Audi, und die 8x18-Felge für den A8 D2 4,2 sei freigegeben. Mit dieser Felge hat es noch nie beim TÜV Probleme gegeben, sagte man mir, der Werkstattmann hat extra noch bei einer Nummer angerufen, wo weiß ich aber nicht. Demnach bräuchte diese Felgen nicht eingetragen zu werden.
Es handelt sich dabei um die 8x18 ET 48 ( 7 Speichen) mit der Nummer 4D0 601 025 F.
Sollte es dennoch mal Probleme mit der Polizei oder dem TÜV geben, solle man folgende Nummer eines Audi-Servicezentrums wählen: 0800/283 4727
VG, Andre
4D0 ist die Teilenummerlogik f.d. D2, deswegen absolut keine Probleme, die Hohlspeiche, welche Du montierst, gabe s für den D2 als Option.
hallo,
ich habe folgende felge 4E0 601 025 AB link
das ist das nachfolgemodell von 4E0 601 025 AH 1H7, welches auf dem fl 99-03 zu haben war
um diese fahren zu können muss ich folgendes unternehmen
1) bei audi eine freigabe und/oder traglastbescheinigung anfordern?
2) dann zum tüv/dekra und und diese mir abnehmen zu lassen?
oder
3) mit dem wisch zur zulassungstelle und eintragen lassen?
oder
4) einfach nur im fahrzeug mitführen?
danke
1, 2 und 3 ist der korrekte Ablauf. Die 4E Teilenummern sind in der Betriebserlaubins des D2 nicht mit aufgeführt (die originalen 4D Felgennummern schon), daher besteht die Pflicht zur Eintragung.