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Andere Lichtfarbe zulässig, wenn Leuchtmittelart dieselbe bleibt?

Themenstarteram 9. September 2022 um 10:19

Liebe Freunde,

im Netz und in Foren kursieren Diskussionen wo jeder dem anderen Halbwissen unterstellt. Daher meine Frage hier und zwar so formuliert, dass das möglichst unmissverständlich ist:

Ist es bei Fahrzeuglichtern zulässig, eine andere Lichttemperatur (weißes Licht, statt gelbem Licht) zu verbauen, WENN die Art des Leuchtmittels gleich bleibt?

Hier einige Beispiele anhand meines Laienwissens:

Beispiel 1: Es ist NICHT zulässig meine H7 Halogenbirnen gegen H7 LED zu tauschen.

Beispiel 2: Es ist NICHT zulässig meine W5W Halogen Kennzeichenbeleuchtung gegen LED zu tauschen, ohne das GESAMTE Modul, welches E-Zulässigkeit hat, zu verbauen.

 

Hier nun die Beispiele, wo ich mir der Zulässigkeit unsicher bin:

Beispiel 1: Ist es zulässig, die jetzigen gelb leuchtenden H7 Halogenbirnen durch weiß leuchtende H7 Halogenbirnen zu tauschen?

Beispiel 2: Ist es zulässig, die jetzigen gelb leuchtenden W5W Kennzeichen Halogenbirnen durch weiß leuchtende W5W Halogenbirnen zu tauschen?

Was sich hier ändert ist ja in dem Sinne NUR die Farbtemperatur, während Leuchtkraft, Streuverhalten etc ja in der selben "Gattung" bleibt. Liege ich da richtig?

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16 Antworten

Punkt 1 ist für gewisse Fahrzeuge schon nicht mehr aktuell. Es gibt spezielle H7-LED-Lampen mit offizieller Straßenzulassung für DE und AT. Beispielsweise von Osram und Philips.

Wichtig ist da die zugelassen sind .

Entsprechend mit einer E- Nummer.

Die Lichtfarbe ändern ist kein Problem. Ausser du verbaust welche die dermaßen gelb oder blau sind und auf der Packung steht was wie: Im Straßenverkehr nicht zulässig. Wenn du da ordentlich von Osram oder Philipps kaufst, gibt es keine Probleme.

Ich gehe davon aus, dass die vom TE gefragten Leuchtmittel alle als "weiß" genehmigt sind und wirklich nur innerhalb des vom Gesetzgeber als weiß definierten Farbraums unterschiedliche Farbtemperaturen haben.

Für den Fall lautet die Antwort: ja, der Wechsel ist zulässig. Es dürfen sogar links und rechts weiße Leuchtmittel mit unterschiedlicher Farbtemperatur verwendet werden. Wovon ich aus optischen Gründen aber eher abraten würde ;)

Wichtig ist, dass die Leuchtmittel bauartgenehmigt sind (*) und zwar von dem Typ und der Farbe, für die der Scheinwerfer bzw. die Leuchte vorgesehen sind.

(*)

und zwar wirklich als Leuchtmittel. Es gibt LED-Einsätze mit E-Kennzeichnung, die nur nach EMV-Regeln genehmigt sind und nicht als Leuchtmittel!

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 9. September 2022 um 12:40:34 Uhr:

Punkt 1 ist für gewisse Fahrzeuge schon nicht mehr aktuell. Es gibt spezielle H7-LED-Lampen mit offizieller Straßenzulassung für DE und AT. Beispielsweise von Osram und Philips.

... deren Freigabe allerdings nur Fahrzeug/Modelspezifisch ist. Es gibt meines immer Wissens nach noch kein LED-Glühfaden-Substitut mit Pauschalfreigabe.

Eine pauschale Genehmigung einer LED Lichtquelle als Glühlampen-Ersatz ist derzeit rechtlich und wohl auch immer noch technisch nicht möglich.

Genehmigt werden kann deshalb immer nur die Kombination aus einem ganz bestimmten Scheinwerfer-Typ und der LED Lichtquelle. (möglich natürlich auch für Leuchten die keine Scheinwerfer sind, das scheint aber noch niemand gemacht zu haben)

Naja, im 1. theoretischen Ansatz könnte man meinen das eine Aftermarket-hallo die Überall eingebaut werden darf (da ja standartisierte Bauform und Lage der Glühwendel) dazu führt, das ein zugelassenes LED-Substitute, das für so einen Schweinwerfer existiert nun in jedem SW verbaut werden können müsste in dem auch das Bezugshallo rein muß. Wenn das LED-Substitute in einem SW das Refelxionsbild hat das es muß, dann muss es das ja auch in anderen haben wo die selbe hallo reinkommt.

Die einzige große Hemmschwelle die ich sehe ist halt das "überwinden" der Leuchtmittelüberwachung. Andere probleme wie verstärkte Betauungsneigung bei LED-Substitut verschwinden ja nicht mit dem Zulassungspapier.

Wer „einfach mal“ auf LED wechseln möchte „weil es paßt“ bedenke, es geht hier um recht komplexe technische Dinge die bei anderen Leuchtmitteln als den zugelassenen und zertifizierten, zum tragen kommen.

Wenigstens bei den Komponenten die im Verkehr eine Rolle spielen, wie Blinkleuchten, Rückleuchten,Nebelscheinwerfer u.ä.

Genannt seien hier nur einige Schlagworte wie , Abstrahlwinkel und Blendverhalten, maximal/minimal Helligkeit, Farbwiedergabe, mechanische Eigenschaften, Elektrotechnische Eigenschaften in verschiedenen Bordnetzen, Nutzung in Klarglas / Streuscheibenscheinwerfern, korrekte Farbwiedergaben bei Brems und Blinklichtern und und und..

 

Alles das will bedacht und überprüft sein, wenn man Leuchtmittel mit völlig anderen Eigenschaften einsetzt, als die dafür entwickelten und geprüften. Ansonsten dürfte Lichttechnisch sehr schnell „Wild-West“ auf den Straßen herrschen.

Wer also umrüsten möchte sollte das mit, für die StVO zugelassenen und Fahrzeugspezifischen Umrüstsätzen tun, oder es lieber bleiben lassen. Bei deren Zulassung sind dann sicher auch die Lichtfarben berücksichtigt worden.

Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es danken.

An meinem Motorrad hab ich noch vom Vorbesitzer einen LED Umbau, da die Kiste wegen Vibrationen die kombinierten Rücklicht/Brems-Birnen) gefressen hat wie sonstwas. Ohne Rück/Bremslicht fahren ist beim Motorrad wirklich nicht geil. Die Maschine hab ich seit 2007, nicht einmal "Mecker" vom TÜV.

Wobei ich zugeben muss, bei meinem ehemaligen A4 die Standlichter auf "LED" umgebaut zu haben. Weil der die normalen Standlichtbirnen ziemlich gefressen hatte (1-2 Stück im Jahr). Also Scheinwerfer raus, tauschen, Scheinwerfer rein und neu justieren war irgendwann nicht mehr so "pralle". Aber: Die kleine LED war wie eine normale Birne gebaut, die "Kugel" war wegen Streuung mattiert und hatte daher etwa auch das Abstrahlverhalten wie eine normale Birne. Nebst deren Helligkeit. Und das ist nicht mit dem Mist aus China-LED Kits für H4 oder H7 zu vergleichen.

Hätte die Kiste auch Birnen am Heck (Blinker...) gefressen, ich hätte die auch umgebaut. Der TÜV hat übrigens nur gemeint "Schön weisses Standlicht", mich angegrinst und nix gemacht. Also - bemerkt werden kann es, es gibt kein Anrecht damit durch den TÜV zu kommen. Aber wenns kein Pfusch- und Blendwerk ist, die Wahrscheinlichkeit damit Durchzukommen ist grösser Null.

Ich gebe dir gerne Recht das einiges mit Augenmaß auch an den Grenzen der Vorschriften entlang verantwortbar ist.

Standlicht gehört sicher dazu. Ob die Lichtfarbe dort bspw. unbedingt wie das gelbliche Glühfadenlicht sein MUSS oder man auch eine haltbare, moderne LED einbauen kann, ist für die Verkehrssicherheit wohl eher „wumpe“.

Anders verhält es sich dann bspw. beim Fahrlicht, Nebellicht usw. Da sollte nur etwas zertifiziertes rein.

Aber eigentlich kann das jedem der oft bemühte „gesunde Menschenverstand“ sagen.

In dem Punkt bin ich vollkommen bei dir. Leider gilt wie üblich: Nicht alles, was "illegal" ist muss untauglich sein und nicht alles was legal ist, ist automatisch auch sinnvoll.

Bestes Beispiel: Siehe damals das stumpfe 55 Watt Limit von H4 und H7. Bereits mit Halogen hattest du bei 55 Watt Stromaufnahme mehr Licht als mit dem ganz alten Glühobst. Und die allersten Xenons waren dann richtige Blender, woraufhin auch ganz schnell regeln angepasst werden mussten. Wie eben Scheinwerferreinigung und automatische Höhenverstellung bei Beladungsänderungen. Was man gut sieht wenn sowas defekt ist bzw. bewusst verstellt wurde und einem so ein Dreckskarren "voll" in die Fresse leuchtet.

Themenstarteram 14. September 2022 um 18:21

Genau, also ich rede natürlich nicht von irgendwelchen abgespaceten RGB Pinkt Lila Leuchten.

Die normalen "gelben" Glühbirnen haben ja immer was, 4500k? Und die die ich meine sind irgendwo bei 8500K also optisch schon quasi weiß aber nichts Abstrues und die Helligkeit bleibt ja nach wie vor dieselbe, wenn wir von selber Wattzahl, selbem Leuchtmittel (Halogen zu Halogen) und selber Bauform (zB H7, H4, W5W etc) reden.

Dann danke ich euch schonmal herzlich für die vielen Beiträge und auch Einblicke in eure Umbauten :)

H4 und H7 (also als Fahrlicht) als LED sind ein Riesenproblem, da die LEDs eben nicht "rund" abstrahlen und damit der Scheinwerfer mit den Reflektoren und Optiken nicht sauber funktionieren kann.

W5W ist ne typische Innenraumleuchte, da kannste einbauen was du willst. Als Standlicht haben das auch einige, achte bitte etwas auf die Abstrahlwinkel. Meinen Anbieter damals "gibts nicht mehr", müsste aber sowas wie https://www.ebay.de/itm/314002044359 gewesen sein. Weil eine der wenigen mit einem "matten Kopf". Sonst sieht das wirklich jeder und das sofort. War jedenfalls gut genug dass mich der TÜV nicht rausgeschmissen hat. Ja, Gnadenakt.

Wenn du halt erwischt wirst -> Maul halten, Mängelkarte akzeptieren und zahlen. Bei meinem fand ich es eben besser als mit einem potenziell defekten Standlicht rumzufahren.

Themenstarteram 15. September 2022 um 6:00

Zitat:

Wenn du halt erwischt wirst

Nein nein, soweit kommts nicht mal. Ich bin wirklich nur daran interessiert, Halogen gegen Halogen zu tauschen. Alles absolut 1:1 identisch nur eben die kältere Lichtfarbtemperatur.

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