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Andere Reifen als im Fahrzeugschein ?

Hallo !

Ich fahre ja seit einiger Zeit mit einem Kadett E durch die Gegend. Dieser steht auf Reifen der Größe 175/70 R13, obwohl, wie ich nun festgestellt habe, im Schein nur 155er Reifen stehen und auch in den Zusätzen keinerlei Angaben zu größeren Reifen gemacht wurden.

Frage : Ist das so in Ordnung oder kanns da noch Ärger geben ?

In meinem "Jetzt helfe ich mir selber"-Buch steht , das es die Reifen bei Opel als Sonderausstattung in der Größe gab...Daher die Frage ob ich das nun nachträglich irgendwie eintragen lassen muß ??!?!?! Die Teile laufen auf Stahlfelge.

Kenne mich da nicht mit aus aber der Wagen scheint vorher irgendeiner Omi gehört zu haben, die sicherlich keine illegalen Dinge gemacht hat...

Bin da etwas ratlos...

Danke und viele Grüße

browi

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12 Antworten

Es gab und gibt viele Sonderausstattungen.

AFAIK darfst Du nur mit der Bereifung fahren, die auch eingetragen ist - ist ja eigentlich auch logisch.

Deine derzeitige Bereifung ist aber auch "normal", so dass ich nicht weiss, wie die Polizei bei einer Kontrolle reagieren würde - denn in den neuen EU-Papieren sind die Reifen ja nicht mehr eingetragen.

hast du in den neuen oder in den alten papieren nachgeschaut? in den neuen stehen nicht mehr alle fahrbaren kombinationen drinnen nur in den alten.

Moin !

Also ich habe den Wagen Anfang November (3.11.) angemeldet und dort einen neuen Schein und einen neuen Brief erhalten (den alten Brief habe ich allerdings auch noch)

Der (neue) Schein sieht im Prinzip genauso aus wie der alte (den ich von meinem anderen Auto kenne), nur das der jetzt so ein tolles Hologram hat...

Das ist eigentlich alles...

Und unter Punkt 15.1 und 15.2 steht jeweils

155R13 78S

Aufgezogen sind aber 175R13 82T

Außerdem steht noch auf dem Schein :

Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):

Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zulässiges Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung ist hierfür nicht erforderlich.

 

Bin noch immer etwas ratlos :)

Gruß

browi

schau mal in den entwerteten schein von dem kadett ob dort die reifengröße eingetragen ist irgendwo. wenn nicht, dann darfst du sie nicht fahren.

in dem neuen schein wird nur noch eine reifengröße eingetragen, alles andere an reifengrößen die im alten stehen werden in einer datenbank gespeichert die der streifenwagen abrufen kann.

dann will ich auch mal hoffen, dass die da alles renispeicxhern...ich hab die alten papiere und 5 oder 6 reifengrößen eingetragen...von 175/70 14 bis 205/50 16

Zu diesem Zwecke soll man ja auch den alten Fahrzeugschein oder Brief mitführen um beweisen zu können das die Reifen und Felgen eingetragen sind/ waren. Ich persönlich finde das zwar alles Schwachsinn, aber was will man machen?!?

hiho

@browi was hasten jetz drauf 175/70/13 oder 175/13 ????

im neuen brief/schein stehen nur alle reifengrössen drinne wenn du die dame/herr auf der zulassundstelle "zwingst" diese mitzuübernehmen ...(das gibbet später kein huddel)))...wenn du das nicht machst stehen halt nur die standartreifengrössen drinne....

wassteht denn im alten brief (diesen dann halt notfalls mit im auto haben da er ja eh ungültig ist (wird glaub ich nen ecke abgeschnitten bzw entwertet..)

 

gruss dirk

Themenstarteram 1. Dezember 2005 um 8:01

Morgen Männer :)

und vielen Dank für die Antworten.

Also : Entwarnung !

Ist genau wie einige schon geschrieben haben und ich habe es gestern Abend auch noch im Netz gefunden. Bin dann also gleich raus in die Kälte, runter mit der Abdeckfolie vom Wagen und habe den alten Brief rausgesucht. Und dort stehen dann neben den 155er auch die 175/70R13 eingetragen.

Also alles bestens :)

Werde mir nun aber auch noch ne Kopie von dem alten Brief machen und den immer im Wagen liegen lassen bzw. auich meinetwegen gleich den alten, entwerteten Brief.

Habe da gestern doch etwas kalte Füße bekommen. Tolle Bürokratie...Naja, nun ich ja alles geklärt und ich kann morgen wieder beruhigt auf die Bahn ;)

Gruß

browi

hm....ich hab hier gestern schonmal gepostet, muss ich wohl gerade den server ausfall erwischt haben....also nochmal kurzfassung:

angenommen ich will n auto kaufen was im mom nicht angemeldet ist, und will vorher wissen welche reifen eingetragen sind. muss ich damit nu zur zulassungsstelle rennen, 3h schlange stehen um das zu erfragen??

Abgesehen davon, dass mir der verkäufer mit absoluter sicherheit den brief einfach so mit geben wird ;)

Du kannst doch im alten Brief oder Schein nachschauen welche Größe eingetragen ist!?

Im neuen Brief wird eh nur selten was eingetragen, alte Eintragungen werden nicht übernommen und wenn man was neues eintragen lässt, dann bekommt man nur so nen Wisch vom TüV, den man im Auto mitführen muß.

Um die bestehenden Eintragungen nachweisen zu können, muß man den alten Brief oder Schein (also die Dokumente die vor 01.10. gültig waren) im Auto mitführen.

Wird aber bei jeder Zulassungsstelle irgendwie anders gehandhabt, deswegen frag ich mich eh was der Müll mit den EU einheitlichen Papieren überhaupt soll...

aber den alten brief bekommt man doch nur auf nachfrage, und ich glaub kaum dass jeder menasch der nich viel mit autos am hut hat sich den alten brief aushändigen lässt...

aha. also angenommen ich lass jetzt im winter endlich mal meine felgen eintragen, dann bekomm ich en euen brief, in dem die felgen nicht drin stehen, sondern hab zusätzlich nen wisch vom tüv den ich mitführen muss, und muss den alten brief mit rumtragen wegen den ganzen anderen eintragungen??

was das fürn müll? ich lass den kram doch eintragen dass ich KEINEN papierkrieg mehr im handschuhfach hab mit den ganzen abes....

heißt das dann wenigstens dass man nicht wegen jeder kleinen eintragung zur zulassungsstelle rennen muss um nen neuen schein zu machen?

am 3. Dezember 2005 um 23:59

hmm ... wär ja mal ne Marktlücke,für so markenspezifische Zubehörhändler,die Klappe des Handschuhfachs wird entfernt und durch ein (horizontal/vertikal ?) drehbares Aktenregister ersetzt,damit man in einem zeitlich akzeptablen Rahmen,dem kontrollierenden Staatsdiener die entsprechenden Genehmigungsurkunden präsentieren kann ...

Meine Meinung: ...die ham doch alle ein an der Waffel ...

Gruss

=^.^=

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