andere Reifen Größe als im Fahrzeug Schein
Hallo zusammen hab eine Frage unzwars im Fahrzeug Schein sind 205er/55/r16 t91 v eingetragen jedoch hab ich mir nun Zubehör Felgen gekauft und in der abe steht das ich dort 205er/50/r17 t93 Fahren kann meine Frage ist nun muss ich die Felgen jetzt eintragen lassen oder so ? MfG
Beste Antwort im Thema
Ich versuche das mal zu Schlichten.
Die ABE ist für viele Fahrzeuge ausgestellt, und deren Auflagen sind, wie von Oetteken beschrieben folge zu leisten.
Am Beispiel der von Oetteken geposteten ABE gilt für die Bereifung 205 50 r17 unter Hinweisen zu Tragfähigkeit und den zu verwendenden Schrauben freie Fahrt, so wie RHM3 es so behauptet.
Es ist laut ABE auch möglich für den e46 die Bereifung 225 45 r17 zu fahren, hier gilt zusätzlich die Auflage A01. Diese sagt aus, das Fahrzeug mit der ABE einer unabhängigen Prüforganisation vorzuzeigen.
Also immer schön Lesen was drin steht!
Ähnliche Themen
54 Antworten
Hast du das COC vom Fahrzeug? Da steht alles drin, was du an Größen fahren darfst.
Die Coc hilft bei Zubehörfelgen nicht viel weiter. Was steht den in den Papieren zu den Felgen? Wenn da steht, eintragungsfrei, dann musst sie nicht eintragen. In der Regel muss man aber Zubehörfelgen eintragen lassen
Stimmt, hab zu schnell gelesen und Zubehör nicht bedacht.
Ausserdem sind 205 50 r17 eine Standartgröße für den E46 und stehen sehr wahrscheinlich auch in den COC Papieren. Wenn das dann noch in der ABE steht (sofern auch wirklich ABE und nicht Teilegutachten etc.) dann draufschrauben und losfahren.
Wenn alles original am fzg ist kann man die Räder mit ABE fahren.
War die Größe nicht von der stahlfelge?
Ja von der 17 Zoll Stahlfelge umd den 7x17 Alufelgen
Hab mal bei bmw geguckt dieses Reifen Freigaben da stand diese größe nicht dabei deswegen bin ich ein bisschen verunsichert .
Zitat:
@derkev schrieb am 1. Dezember 2018 um 22:25:18 Uhr:
Ausserdem sind 205 50 r17 eine Standartgröße für den E46 und stehen sehr wahrscheinlich auch in den COC Papieren. Wenn das dann noch in der ABE steht (sofern auch wirklich ABE und nicht Teilegutachten etc.) dann draufschrauben und losfahren.
Ja ist wirklich eine abe kann auch gerne später Fotos senden nur wie gesagt in der abe stehen andere Größen drinne als im Fahrzeug Schein und deswegen frag ich mich ob ich sie eintragen lassen muss also die Reifen plus Felgen
Wenn die Felgen / Reifen in der ABE stehen und auch dein E46 dann musst du nur die ABE im Fahrzeug immer dabei haben. Eine Eintragung ist beim Serienzustand des PKW nicht erforderlich. Hast ihn aber z.B. tiefer gelegt musst du die Räder eintragen lassen.
Stopp!
Die Felgen haben eine ABE aber die Reifenbreite „kann“ gefahren werden....
Heißt auf Deutsch: sind die Reifen in deinen Papieren bereits eingetragen dann kannst du die fahren wenn nicht erstreckt sich die ABE nur auf die Felgen....die breiteren reifen sind dann durch einen Prüf Ingenieur in die Fahrzeugpapiere einzutragen!
Falsch! Eine ABE für Felgen beinhaltet immer auch die Gummis die für Felge und PKW zugelassen sind. Gleiches gilt für ein Teiegutachten. Nur bei einem Festigkeitsgutachten sind die Gummis nicht aufgeführt
Am besten alle Ziffern hinter der Reifen- und Felgengröße beachten. Dort steht auch, wenn das Fahrzeug nochmals vorstellig werden muss. Ansonsten reicht es, die gültige ABE auszudrucken und im Fahrzeug mitzuführen.
Zitat:
@Bmw320ilimofahrer schrieb am 1. Dezember 2018 um 18:25:47 Uhr:
Hallo zusammen hab eine Frage unzwars im Fahrzeug Schein sind 205er/55/r16 t91 v eingetragen jedoch hab ich mir nun Zubehör Felgen gekauft und in der abe steht das ich dort 205er/50/r17 t93 Fahren kann meine Frage ist nun muss ich die Felgen jetzt eintragen lassen oder so ? MfG
Bei meinem 325xi sind u. a. folgende Räder im COC eingetragen:
vorne / hinten 205/50R17 93W(XL) auf 7Jx17RH2/ET47
Zitat:
@Oetteken schrieb am 2. Dezember 2018 um 10:59:02 Uhr:
Bei meinem 325xi sind u. a. folgende Räder im COC eingetragen:
vorne / hinten 205/50R17 93W(XL) auf 7Jx17RH2/ET47
Damit kann man schon deutlich mehr anfangen mit diesen Angaben ... Größe, Traglast und Einpresstiefe.
Der E46 hat etliche, mögliche Rad/Reifenkombinationsmöglichkeiten.
Im COC steht´s aufgelistet - und wenn die Felge aus dem Zubehör in den Dimensionen aufgelistet ist - und eine ABE vorhanden ist, darf diese auch eintragungsfrei gefahren werden.