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Andere Werkstatt als Versi vorscheibt

Themenstarteram 1. April 2009 um 20:58

Hallo,

ich hab in meinem Auto ein Steinschlag, den ich gerne beheben lassen will.

Der ist im Sichtfeld also muss ne neue scheibe rein.

Meine Versicherung schreibt mir jetzt eine Werkstatt vor in die ich gehen soll.

Hab ich mal zusätzlich abgeschlossen ist ein paar € biliger.

Nun möchte ich aber noch mehr machen lassen als nur die Scheibe tauschen. Soll noch Folie angebracht werden.

Das möchte ich nun alles bei einem machen lassen.

Kann ich dahin gehen auch wenn die vericherung nein sagt? Die Werkstatt sagt ja.

Klären die dass dann untereinander?

Die Werkstatt hat gesagt, sie würde für die Vertragsstrafe aufkommen. Ist das dann ok?

Gruß Stefan

Beste Antwort im Thema
am 2. April 2009 um 7:39

Hallo zusammen,

dieser Beitrag muss wohl ein Aprilscherz gewesen sein.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

:cool: Neulich kam mein Sohn zu mir und teilte mir freudestrahlend mit, dass an seinem Fahrzeug fast für Lau getönte Folien angebracht werden könnten. Der Autoglaser müsse dazu nur die nicht beschädigte Frontscheibe an seinem Fahrzeug austauschen und benötigt lediglich eine Unterschrift unter eine Abtretungserklärung, um die neue Scheibe von der Kaskoversicherung regulieren zu lassen.:cool:

Was steht dann auf der Schadensmeldung an die Versicherung ??

Bestimmt nicht : unbeschädigte Frontscheibe erneuert.

Solche Autoglaser, die einem zu einem Versicherungsbetrug anstiften, denen gehört entgültig das Handwerk gelegt.

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am 1. April 2009 um 21:01

In deinen Versicherungsunterlagen seht drin, wie viel dir die Versicherung von der Rechnung abzieht wenn du in einer anderen Werkstatt reparieren lässt.

Gruß

Frank

am 1. April 2009 um 21:06

Zitat:

Original geschrieben von eb-stefan

 

Die Werkstatt hat gesagt, sie würde für die Vertragsstrafe aufkommen. Ist das dann ok?

Richtig:

In die Vertragsunterlagen sehen oder bei der Versicherung anrufen und nachfragen, wie hoch der Abzug ausfällt, wenn man nicht in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lässt.

Sodann diesen Wert der auserkorenen Werkstatt mitteilen und ggf. SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass der entsprechende Abzug von der Werkstatt getragen wird.

 

DANN ist das kein Problem.

 

am 1. April 2009 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Sodann diesen Wert der auserkorenen Werkstatt mitteilen und ggf. SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass der entsprechende Abzug von der Werkstatt getragen wird.

DANN ist das kein Problem.

Also, wenn du das "ggf." weg lässt bin ich mit dir einer Meinung.

Gedächtnisschwäche scheint heutzutage immer mehr um sich zu greifen.

Gruß

Frank

Themenstarteram 1. April 2009 um 21:17

Danke für eure Antwort.

Wie meinst du das?

Ich sollte es mir doch bestätigen lassen oder wie jetzt?

Aber das ist nicht das normale sondern ein zusatz der Versicherung dass die die Werkstatt wählen

Ich weis nicht ob das wichtig ist aber es handelt sich um die HUK.

Also ich muss normal erst da anrufen und die nennen mir die Werkstatt.

 

am 1. April 2009 um 21:21

@ Frank: OK, ich will nicht kleinlich sein.

Streichen wir das ggf.

Bei Geld hört ja bekanntlich die Freundschaft auf!

 

@TE: Du musst grundsätzlich in eine Partnerwerkstatt der Versicherung fahren,.

Tust du es nicht, wird eine Vertragsstrafe fällig (bei der HUK GLAUBE ich, dass es 15% des Rechnungsbetrages sind).

Da ich es aber nicht genau weiss, sollst du in deinen Unterlagen nachlesen oder bei der HUK anrufen und die Höhe der Strafe erfragen.

Wenn du die weisst, lässt du dir von der ausgewählten (nicht Partner-) Werkstatt SCHRIFTLICH im Auftrag bestätigen, dass du die Vertragsstrafe NICHT selbst zu bezahlen hast, sondern, dass die Werkstatt hierfür aufkommt.

 

Dies dient nur deiner eigenen Sicherheit, damit du am Ende nicht doch noch auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibst.

 

Klar jetzt?

am 1. April 2009 um 21:23

:cool: Neulich kam mein Sohn zu mir und teilte mir freudestrahlend mit, dass an seinem Fahrzeug fast für Lau getönte Folien angebracht werden könnten. Der Autoglaser müsse dazu nur die nicht beschädigte Frontscheibe an seinem Fahrzeug austauschen und benötigt lediglich eine Unterschrift unter eine Abtretungserklärung, um die neue Scheibe von der Kaskoversicherung regulieren zu lassen.:cool:

ob sich das alles rechnet ?

 

@Te

 

du solltest auch aufpassen, was dir da für eine Scheibe eingebaut wird.

 

Zu verschenken hat keiner was, auch nicht die Werkstatt "deines Vertrauen"

 

Gruß

 

Delle

am 1. April 2009 um 21:27

@ xAKBx: Dann richte deinem Sohn mal aus, dass die Versicherungen immer häufiger dazu übergehen, Glasbruchschäden dahingehend überprüfen zu lassen, ob da wirklich eine neue Scheibe eingebaut wurde, oder nicht.

Und wenn dein Sohnemann einen Glasbruch meldet, aber stattdessen Tönungsfolien einbauen lässt, kann er sich damit ganz schön in die Schei5e reiten.

 

Betrachte dies bitte als unverbindlichen Tipp von jemanden der sich auskennt (oder gehe zu einem Anwalt!).

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Betrachte dies bitte als unverbindlichen Tipp von jemanden der sich auskennt (oder gehe zu einem Anwalt!) Delle 

Der Besichtigt gerne nach.........:D

am 1. April 2009 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Der Besichtigt gerne nach.........:D

Nö, aber das ist doch der universelle Tipp von so einäugigen halbblinden Piraten.

Und da dachte ich, da kann ich doch auch mal..............................drauf hinweisen:D

Themenstarteram 1. April 2009 um 21:36

Ok,

dann weis ich bescheit.

Ach ja die HUK nimmt 25%

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Nö, aber das ist doch der universelle Tipp von so einäugigen halbblinden Piraten.

 

Und da dachte ich, da kann ich doch auch mal..............................drauf hinweisen:D

ach so.........du meinst Käptn Iglo und die Rächer der Enterbten, die Versprecher der Entnervten die Tassen ohne Henkel............:D

am 2. April 2009 um 7:39

Hallo zusammen,

dieser Beitrag muss wohl ein Aprilscherz gewesen sein.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

:cool: Neulich kam mein Sohn zu mir und teilte mir freudestrahlend mit, dass an seinem Fahrzeug fast für Lau getönte Folien angebracht werden könnten. Der Autoglaser müsse dazu nur die nicht beschädigte Frontscheibe an seinem Fahrzeug austauschen und benötigt lediglich eine Unterschrift unter eine Abtretungserklärung, um die neue Scheibe von der Kaskoversicherung regulieren zu lassen.:cool:

Was steht dann auf der Schadensmeldung an die Versicherung ??

Bestimmt nicht : unbeschädigte Frontscheibe erneuert.

Solche Autoglaser, die einem zu einem Versicherungsbetrug anstiften, denen gehört entgültig das Handwerk gelegt.

am 2. April 2009 um 7:57

Hallo zusammen,

 

Kleiner Nachtrag

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von eb-stefan

Die Werkstatt hat gesagt, sie würde für die Vertragsstrafe aufkommen. Ist das dann ok?

Richtig:

In die Vertragsunterlagen sehen oder bei der Versicherung anrufen und nachfragen, wie hoch der Abzug ausfällt, wenn man nicht in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lässt.

Sodann diesen Wert der auserkorenen Werkstatt mitteilen und ggf. SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass der entsprechende Abzug von der Werkstatt getragen wird.

DANN ist das kein Problem.

Da haben wir allerdings wieder ein anderes Problem, denn die Werkstatt gewährt dem Versicherungsnehmer einen RABATT in Höhe der Vertragsstrafe.

 

Der BGH hat allerdings geurteilt, dass alle RABATTE in welcher Form auch immer, die auf einen Kaskofall angewendet werden, unlauterer Wettbewerb aufgrund Anstiftung zu einer Straftat sind.

Also MUSS der Kunde die Vertragsstrafe selbst bezahlen, wenn er eine NICHT-Patnerwerkstatt aufsucht.

Der VN hat ja extra, um Geld zu sparen einen Vertrag mit Werkstattbindung unterschrieben, dann soll er sich gefälligst auch daran halten, oder als Strafe dafür, dass er sich nicht an seinen Vertrag halten will, die zusätzlichen Kosten selbst tragen.

Man kann doch nicht her gehen und die billigere Variante nehmen und dann im Schadenfall sagen, ich möchte aber nicht zu der Werkstatt, die mir die Versicherung aussucht und eine Strafe dafür will ich schon gar nicht bezahlen.

DIES SOLLTE MAN SICH VORHER ÜBERLEGEN.

Es ist das gleiche wie bei der SB in der Kasko-Versicherung. Hab ich eine Selbstbeteiligung, dann muss ich diese auch SELBST bezahlen.

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