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Andere Werkstatt als Versi vorscheibt
Hallo,
ich hab in meinem Auto ein Steinschlag, den ich gerne beheben lassen will.
Der ist im Sichtfeld also muss ne neue scheibe rein.
Meine Versicherung schreibt mir jetzt eine Werkstatt vor in die ich gehen soll.
Hab ich mal zusätzlich abgeschlossen ist ein paar € biliger.
Nun möchte ich aber noch mehr machen lassen als nur die Scheibe tauschen. Soll noch Folie angebracht werden.
Das möchte ich nun alles bei einem machen lassen.
Kann ich dahin gehen auch wenn die vericherung nein sagt? Die Werkstatt sagt ja.
Klären die dass dann untereinander?
Die Werkstatt hat gesagt, sie würde für die Vertragsstrafe aufkommen. Ist das dann ok?
Gruß Stefan
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
dieser Beitrag muss wohl ein Aprilscherz gewesen sein.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Neulich kam mein Sohn zu mir und teilte mir freudestrahlend mit, dass an seinem Fahrzeug fast für Lau getönte Folien angebracht werden könnten. Der Autoglaser müsse dazu nur die nicht beschädigte Frontscheibe an seinem Fahrzeug austauschen und benötigt lediglich eine Unterschrift unter eine Abtretungserklärung, um die neue Scheibe von der Kaskoversicherung regulieren zu lassen.
Was steht dann auf der Schadensmeldung an die Versicherung ??
Bestimmt nicht : unbeschädigte Frontscheibe erneuert.
Solche Autoglaser, die einem zu einem Versicherungsbetrug anstiften, denen gehört entgültig das Handwerk gelegt.
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19 Antworten
In deinen Versicherungsunterlagen seht drin, wie viel dir die Versicherung von der Rechnung abzieht wenn du in einer anderen Werkstatt reparieren lässt.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von eb-stefan
Die Werkstatt hat gesagt, sie würde für die Vertragsstrafe aufkommen. Ist das dann ok?
Richtig:
In die Vertragsunterlagen sehen oder bei der Versicherung anrufen und nachfragen, wie hoch der Abzug ausfällt, wenn man nicht in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lässt.
Sodann diesen Wert der auserkorenen Werkstatt mitteilen und ggf. SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass der entsprechende Abzug von der Werkstatt getragen wird.
DANN ist das kein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Sodann diesen Wert der auserkorenen Werkstatt mitteilen und ggf. SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass der entsprechende Abzug von der Werkstatt getragen wird.
DANN ist das kein Problem.
Also, wenn du das "ggf." weg lässt bin ich mit dir einer Meinung.
Gedächtnisschwäche scheint heutzutage immer mehr um sich zu greifen.
Gruß
Frank
Danke für eure Antwort.
Wie meinst du das?
Ich sollte es mir doch bestätigen lassen oder wie jetzt?
Aber das ist nicht das normale sondern ein zusatz der Versicherung dass die die Werkstatt wählen
Ich weis nicht ob das wichtig ist aber es handelt sich um die HUK.
Also ich muss normal erst da anrufen und die nennen mir die Werkstatt.
@ Frank: OK, ich will nicht kleinlich sein.
Streichen wir das ggf.
Bei Geld hört ja bekanntlich die Freundschaft auf!
@TE: Du musst grundsätzlich in eine Partnerwerkstatt der Versicherung fahren,.
Tust du es nicht, wird eine Vertragsstrafe fällig (bei der HUK GLAUBE ich, dass es 15% des Rechnungsbetrages sind).
Da ich es aber nicht genau weiss, sollst du in deinen Unterlagen nachlesen oder bei der HUK anrufen und die Höhe der Strafe erfragen.
Wenn du die weisst, lässt du dir von der ausgewählten (nicht Partner-) Werkstatt SCHRIFTLICH im Auftrag bestätigen, dass du die Vertragsstrafe NICHT selbst zu bezahlen hast, sondern, dass die Werkstatt hierfür aufkommt.
Dies dient nur deiner eigenen Sicherheit, damit du am Ende nicht doch noch auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibst.
Klar jetzt?
Neulich kam mein Sohn zu mir und teilte mir freudestrahlend mit, dass an seinem Fahrzeug fast für Lau getönte Folien angebracht werden könnten. Der Autoglaser müsse dazu nur die nicht beschädigte Frontscheibe an seinem Fahrzeug austauschen und benötigt lediglich eine Unterschrift unter eine Abtretungserklärung, um die neue Scheibe von der Kaskoversicherung regulieren zu lassen.
ob sich das alles rechnet ?
@Te
du solltest auch aufpassen, was dir da für eine Scheibe eingebaut wird.
Zu verschenken hat keiner was, auch nicht die Werkstatt "deines Vertrauen"
Gruß
Delle
@ xAKBx: Dann richte deinem Sohn mal aus, dass die Versicherungen immer häufiger dazu übergehen, Glasbruchschäden dahingehend überprüfen zu lassen, ob da wirklich eine neue Scheibe eingebaut wurde, oder nicht.
Und wenn dein Sohnemann einen Glasbruch meldet, aber stattdessen Tönungsfolien einbauen lässt, kann er sich damit ganz schön in die Schei5e reiten.
Betrachte dies bitte als unverbindlichen Tipp von jemanden der sich auskennt (oder gehe zu einem Anwalt!).
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Betrachte dies bitte als unverbindlichen Tipp von jemanden der sich auskennt (
oder gehe zueinem Anwalt!)Delle
Der Besichtigt gerne nach.........
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Der Besichtigt gerne nach.........
Nö, aber das ist doch der universelle Tipp von so einäugigen halbblinden Piraten.
Und da dachte ich, da kann ich doch auch mal..............................drauf hinweisen
Ok,
dann weis ich bescheit.
Ach ja die HUK nimmt 25%
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Nö, aber das ist doch der universelle Tipp von so einäugigen halbblinden Piraten.
Und da dachte ich, da kann ich doch auch mal..............................drauf hinweisen
ach so.........du meinst Käptn Iglo und die Rächer der Enterbten, die Versprecher der Entnervten die Tassen ohne Henkel............
Hallo zusammen,
dieser Beitrag muss wohl ein Aprilscherz gewesen sein.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Neulich kam mein Sohn zu mir und teilte mir freudestrahlend mit, dass an seinem Fahrzeug fast für Lau getönte Folien angebracht werden könnten. Der Autoglaser müsse dazu nur die nicht beschädigte Frontscheibe an seinem Fahrzeug austauschen und benötigt lediglich eine Unterschrift unter eine Abtretungserklärung, um die neue Scheibe von der Kaskoversicherung regulieren zu lassen.
Was steht dann auf der Schadensmeldung an die Versicherung ??
Bestimmt nicht : unbeschädigte Frontscheibe erneuert.
Solche Autoglaser, die einem zu einem Versicherungsbetrug anstiften, denen gehört entgültig das Handwerk gelegt.
Hallo zusammen,
Kleiner Nachtrag
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von eb-stefan
Die Werkstatt hat gesagt, sie würde für die Vertragsstrafe aufkommen. Ist das dann ok?
Richtig:
In die Vertragsunterlagen sehen oder bei der Versicherung anrufen und nachfragen, wie hoch der Abzug ausfällt, wenn man nicht in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lässt.
Sodann diesen Wert der auserkorenen Werkstatt mitteilen und ggf. SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass der entsprechende Abzug von der Werkstatt getragen wird.
DANN ist das kein Problem.
Da haben wir allerdings wieder ein anderes Problem, denn die Werkstatt gewährt dem Versicherungsnehmer einen RABATT in Höhe der Vertragsstrafe.
Der BGH hat allerdings geurteilt, dass alle RABATTE in welcher Form auch immer, die auf einen Kaskofall angewendet werden, unlauterer Wettbewerb aufgrund Anstiftung zu einer Straftat sind.
Also MUSS der Kunde die Vertragsstrafe selbst bezahlen, wenn er eine NICHT-Patnerwerkstatt aufsucht.
Der VN hat ja extra, um Geld zu sparen einen Vertrag mit Werkstattbindung unterschrieben, dann soll er sich gefälligst auch daran halten, oder als Strafe dafür, dass er sich nicht an seinen Vertrag halten will, die zusätzlichen Kosten selbst tragen.
Man kann doch nicht her gehen und die billigere Variante nehmen und dann im Schadenfall sagen, ich möchte aber nicht zu der Werkstatt, die mir die Versicherung aussucht und eine Strafe dafür will ich schon gar nicht bezahlen.
DIES SOLLTE MAN SICH VORHER ÜBERLEGEN.
Es ist das gleiche wie bei der SB in der Kasko-Versicherung. Hab ich eine Selbstbeteiligung, dann muss ich diese auch SELBST bezahlen.