1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Anfängerfrage: Anhängerlast und zulässiges Gesamtgewicht

Anfängerfrage: Anhängerlast und zulässiges Gesamtgewicht

Themenstarteram 7. Oktober 2014 um 19:42

Hallo zusammen,

leider bin ich mittlerweile so verwirrt das ich einfach nicht mehr weiter weis. Habe beim TÜV, DEKRA, Polizei sowie Fahrschule nachgefragt und 4 unterschiedliche Antworten bekommen. Also fünfter Versuch mit dem Forum.

Folgendes Szenario.

Besitze einen VW Golf mit einer Anhängerlast von 1300kg (1600kg bis 8%) Steigung. Stützlast 75KG

ich möchte mir einen Hobby UFE 460 Modell 2013 anschaffen der momentan ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg besitzt. Stützlast bis max. 100kg.

Zusätzlich besitze ich den Führerschein der Klasse B.

Nun zu meinen Fragen:

-Darf ich den Anhänger ziehen? (Leergewicht Plus Zuladung dürfen wohl nicht 1300kg übersteigen )

Oder darf ich bis 1375 da 1300 Anhängerlast plus 75 Stützlast auch dazu gezählt werden?

-Oder muss ich den Anhänger ablasten lassen? Falls ja auf wieviel? 1300kg oder 1400kg da das zul.Gesammtgewicht des WW nicht das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges übersteigen darf.

Ich bin aufgrund der vielen Aussagen einfach überfordert. Also nun bitte um Hilfe....

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

@navec: Richtig.

Ich hab mich beim Caddy für die 100 entschieden.

Denn was nützt es mir, wenn ich 300 kg in den WoWa schmeißen kann, aber die Antriebsräder des Fronttrieblers in der Luft hängen. Der Caddy hat genug Ladungsreserven.

Ich hab das Gewicht lieber im/auf dem Auto, als hinten dran.

???

300 kg im WoWa, lassen nicht die Vorderachse des Zugwagens entlastne, da sich nicht die Stützlast

verändern.

300 kg ( plus die Stützlast ! ) im Kofferraum des Caddy wirken da schon eher

93 weitere Antworten
Ähnliche Themen
93 Antworten

Hallo,

ablasten ist in 99% der Fälle Unfug, ausgenommen 100 km/h Zulassung oder Führerschein.

Zum Führerschein rechne hier selbst:

http://www.fahrschule-endres.com/page.php?content=b_b96_be_rechner

Zur Anhängelast lies hier:

http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

und für 100 km/h rechne hier:

http://www.bootstechnik.de/100-kmh-rechner/

Liebe Grüße

Herbert

PS: Maximale Gespannmasse lt. COC beachten

klick

und Suchfunktion ausprobieren

Ich fände es ja spannend, was DEKRA, TÜV, Polizei und Fahrschule gesagt haben. Wichtig ist auch: Wie genau war die Frage, denn sonst kommt "42" raus.

Zitat:

Ich fände es ja spannend, was DEKRA, TÜV, Polizei und Fahrschule gesagt haben. Wichtig ist auch: Wie genau war die Frage, denn sonst kommt "42" raus.

Ich habe mal eine sehr genaue Frage ähnlicher Art diesen Stellen gegeben und auch verschiedene Antworten bekommen. Am besten sind dann Urteile mit Begriffsbestimmungen um zum Ergebniß zu kommen.

Ob du den Anhänger ziehen darfst, hängt in erster Linie von deinem Führerschein ab.

Das kann man aber Anhand der Angaben nicht beurteilen, da die Gewicht nicht vollständig sind.

Das Auto darf den Anhänger ziehen, der darf bis 1600kg Anhängelast, plus Stützlast sind das ein Gesamtgewicht vom Anhänger bis 1675kg. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers spielt dabei keine Rolle, darf nur nicht überschritten werden, das heist, hat der ZlGG 1300kg darfst du max. 1300kg Anhängergewicht haben, hat der 1800kg, darf der max. 1675 real wiegen, weil dein Auto nicht mehr darf. Das das ZlGG höher ist, ist egal.

Für den Führerschein sind andere Dinge wichtig wie leergewicht des Zugfahrzeuges und Zulässiges Gesamtgewicht, etc.

Seit der Novelle des Führscheinrechts im letzen Jahr hat sich das mit dem Anhängerziehen mit dem neuen Führerschein stark vereinfacht.

Seither ist das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht mehr ausschlaggebend:

http://www.t-online.de/.../...rt-sich-beim-neuen-eu-fuehrerschein.html

Zitat:

Zitat:

Neue "Anhängerregelung" für Klasse B

Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet worden. Ab dem Jahr 2013 darf wie bisher ein Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. Darüber hinaus wird künftig auf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnis der Klasse B.

Das heisst, wenn zGG des Zugfahrzeugs und zGG des Anhängers, das zGG von 3.5 to nicht übersteigen, darf man den Anhänger ziehen:

Beispiel:

Golf zulässiges Gesamtgewicht 1860kg

Anhänger zulässiges Gesamtgewicht 1500kg

Fahrzeugkombination zGG: 3.360 --> erlaubt

Audi A6 zulässiges Gesamtgewicht 2300kg

Anhänger zulässiges Gesamtgewicht 1500kg

Fahrzeugkombination 3800kg --> nicht erlaubt.

Bye, Ralf

Das Leergewicht des Fahrzeugs kommt aber wieder ins Spiel, wenn der Anhänger ne 100-er Zulassung haben soll.

Und bei der hier vorliegenden Kombination kann ich mir gut vorstellen, dass für die 100 der Anhänger abgelastet werden muss, will man legal mit 100 unterwegs sein.

Bei dem Golf mit 1500kg-WoWa wäre dann aber nachher die Frage:

Zuladung im WoWa oder 100km/h....

Seit wann darf man zu der Anhängelast die Stützlast hinzu addieren? M.W. darf ein WW, der ein zul. Gesamtgewicht von 1600kg hat, nicht mehr als 1600kg wiegen, egal ob die Stützlast 75kg oder 100kg beträgt. Natürlich gibt es Toleranzen bei den Kontrollen bis 5% was dann in dem Fall bis 80Kg Übergewicht erlauben würde. Stützlast gibt nur vor wie die Gewichte im WW zu verteilen sind, dass die Stützlast auf der Deichsel nicht überschritten wird. Massgeblich ist zudem die Stützlast des Zugwagens. Durch die Hebelwirkung zwischen AHK und Hinterachse des Zugwagens ist diese auf dessen Vorgabe zu begrenzen. Theoretisch müsste man das tasächliche Gewicht auf der Hinterachse von der max. Zuladung im Zugwagen abziehen damit dessen zul. Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

@navec: Richtig.

Ich hab mich beim Caddy für die 100 entschieden.

Denn was nützt es mir, wenn ich 300 kg in den WoWa schmeißen kann, aber die Antriebsräder des Fronttrieblers in der Luft hängen. Der Caddy hat genug Ladungsreserven.

Ich hab das Gewicht lieber im/auf dem Auto, als hinten dran.

gelöscht

Zitiert:

"Folgendes Szenario.

Besitze einen VW Golf mit einer Anhängerlast von 1300kg (1600kg bis 8%) Steigung. Stützlast 75KG

ich möchte mir einen Hobby UFE 460 Modell 2013 anschaffen der momentan ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg besitzt. Stützlast bis max. 100kg.

Zusätzlich besitze ich den Führerschein der Klasse B."

Mir stellt sich eine ganz andere Frage, nämlich ob es sinnvoll ist so einen schweren Wohnwagen zu kaufen.

Der angedachte Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg. Soweit ich es weiß, sind die meisten Wohnwägen überladen, wenn sie auf die Reise gehen, weil einfach zum Beispiel 200 kg Zuladung zu wenig sind. Bis dein ganzer Haushalt (es soll ja an nichts fehlen) eingepackt ist, hast du wahrscheinlich 1600 kg erreicht. Und dann bist du wirklich an der Grenze deines Zugfahrzeugs.

Wäre es nicht zu überlegen erst einmal einen leichteren Wohnwagen zu kaufen?

Gruß und viel Glück

Aspergius

Zitat:

Original geschrieben von Pandatom

Seit wann darf man zu der Anhängelast die Stützlast hinzu addieren? M.W. darf ein WW, der ein zul. Gesamtgewicht von 1600kg hat, nicht mehr als 1600kg wiegen, egal ob die Stützlast 75kg oder 100kg beträgt. Natürlich gibt es Toleranzen bei den Kontrollen bis 5% was dann in dem Fall bis 80Kg Übergewicht erlauben würde. Stützlast gibt nur vor wie die Gewichte im WW zu verteilen sind, dass die Stützlast auf der Deichsel nicht überschritten wird. Massgeblich ist zudem die Stützlast des Zugwagens. Durch die Hebelwirkung zwischen AHK und Hinterachse des Zugwagens ist diese auf dessen Vorgabe zu begrenzen. Theoretisch müsste man das tasächliche Gewicht auf der Hinterachse von der max. Zuladung im Zugwagen abziehen damit dessen zul. Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

Hi Tom,

1. Bei der Anhängelast (was hängt am Auto) bleibt die Stützlast außen vor. Da zählt nur die Achslast(en).

Das wären hier (bis 8%) 1600 kg +Stützlast, wobei der kleinere von beiden Werten zählt; zumeist KFZ.

2. Der Anhänger darf nie mehr wiegen, als das zGG hergibt; natürlich inclusive seiner Stützlast.

3. Beim PKW darf weder das zGG, noch die zul. Anhängelast oder eine der zulässigen Achslasten überschritten werden.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

@navec: Richtig.

Ich hab mich beim Caddy für die 100 entschieden.

Denn was nützt es mir, wenn ich 300 kg in den WoWa schmeißen kann, aber die Antriebsräder des Fronttrieblers in der Luft hängen. Der Caddy hat genug Ladungsreserven.

Ich hab das Gewicht lieber im/auf dem Auto, als hinten dran.

???

300 kg im WoWa, lassen nicht die Vorderachse des Zugwagens entlastne, da sich nicht die Stützlast

verändern.

300 kg ( plus die Stützlast ! ) im Kofferraum des Caddy wirken da schon eher

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen