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Anfängerfrage: Motorradhandschuhe für die Prüfung, Klasse A

Themenstarteram 5. Juli 2019 um 9:36

Guten Morgen zusammen,

ich mache gerade meinen Klasse A Führerschein und habe die ersten beiden Stunden hinter mir. Weil ich es im Anschluss sowieso benötige, habe ich mir das komplette Equipment bereits gekauft. Bei den Handschuhen wurde ich jetzt verwirrt.

Weil ich gerade kein Foto parat habe, hier Links, die verdeutlichen, was ich meine. Gekauft habe ich ungefähr solche. Diese haben keinen "abstehenden" / sichtbaren Knöchelschutz so wie z.B. diese hier.

Mein Fahrlehrer sagt, der Prüfer würde diese Art von Handschuhen nicht zulassen, weil eben kein "dedizierter" Knöchelschutz vorhanden sei. Der Händler sagt, die Handschuhe tragen das CE-Zeichen sowie das Logo (hier links oben zu sehen) und seien deshalb zugelassen.

Daher die Frage an alle, die das evtl. wissen: was stimmt denn jetzt? Sollte ich mir andere Handschuhe zulegen oder reichen meine? :confused:

Falls das das falsche Forum sein sollte bitte ich um Entschuldigung und eine Verschiebung. ;)

Gruß und vorab schönes WE an alle!

Beste Antwort im Thema

Kein Prüfer wird bei den Handschuhen, die er hat (wenn sie auch nur ungefähr so aussehen wie auf dem Bild) mit dem Prüfling diskutieren.

Der Knöchelschutz ist sicher nicht vorgeschrieben und wenn die Handschuhe die entsprechende CE-Kennzeichnung tragen, sind sie auch für die Ausbildung zugelassen.

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21 Antworten
am 5. Juli 2019 um 9:48

Fahr ohne Handschuhe! (übertrieben! - es gibt keine Vorschriften von Handschuhe!)

Dein Fahrlehrer ist ein ganz lieber!

da bin ich ja wohl auf dem Holzweg gewesen....

Anlage 7 FeV (Prüfungsordnung) Punkt 2.2.18

Zitat:

Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.

Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7.html

Mach doch gleich einen guten Eindruck mit "richtigen" Motorradhandschuhen anstatt mit dem Prüfer zu diskutieren.

(Und danke Deinem Fahrlehrer, dass er sich besser auskennt als so mancher Poster hier.

Ist natürlich auch sein Job und es steht ja alles in öffentlichen Gesetzen.

Könnte jeder nachlesen, wenn er nur gewissenhaft wäre.)

Kein Prüfer wird bei den Handschuhen, die er hat (wenn sie auch nur ungefähr so aussehen wie auf dem Bild) mit dem Prüfling diskutieren.

Der Knöchelschutz ist sicher nicht vorgeschrieben und wenn die Handschuhe die entsprechende CE-Kennzeichnung tragen, sind sie auch für die Ausbildung zugelassen.

Themenstarteram 5. Juli 2019 um 10:20

Zitat:

@tomS schrieb am 5. Juli 2019 um 11:53:07 Uhr:

Anlage 7 FeV (Prüfungsordnung) Punkt 2.2.18

Zitat:

@tomS schrieb am 5. Juli 2019 um 11:53:07 Uhr:

Zitat:

Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.

Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7.html

Mach doch gleich einen guten Eindruck mit "richtigen" Motorradhandschuhen anstatt mit dem Prüfer zu diskutieren.

(Und danke Deinem Fahrlehrer, dass er sich besser auskennt als so mancher Poster hier.

Ist natürlich auch sein Job und es steht ja alles in öffentlichen Gesetzen.

Könnte jeder nachlesen, wenn er nur gewissenhaft wäre.)

"Geeignete" Handschuhe ist halt auch ein wenig Auslegungssache. Mich irritiert nur, dass ich zwei so grundverschiedene Aussagen erhalten habe. Dass ich komplett ohne fahre war von vornherein ausgeschlossen. Ich sehe das halt wie hoinzi, es steht bei den Handschuhen nicht (im Gegensatz zu den Stiefeln), dass der Knöchelschutz vorgeschrieben ist.

Die Frage bleibt: Handschuhe umtauschen oder es sein lassen?

am 5. Juli 2019 um 10:35

Die Handschuhe sind zugelassen.

Ich kenne Deinen Fahrlehrer und Prüfer nicht.

Deine vorhandenen Handschuhe sehen mir vernünftig aus, scheinen geprüfte Motorradhandschuhe zu sein.

Aber wenn Deinen Chefs etwas nicht gefällt, haben sie genug Möglichkeiten, Dir die Prüfung zu erschweren.

Welche Chefs? ;)

Ich bleibe dabei, kein Prüfer wird sich die Handschuhe näher ansehen. Und mir ist noch nie ein Prüfer untergekommen, der so ein Arsch ist, dass er wegen der Handschuhe eine Diskussion anfängt.

Und was Fahrlehrer so erzählen stimmt auch oft genug nicht. Ist ja nicht so, dass Fahrlehrer kraft Berufs unfehlbar wären.

Hab damals vor 2 Jahren auch meinen A-Schein gemacht. Hatte mir ein Komplettset von Hein-Gericke gekauft und bin damit immer noch sehr zufrieden. Thema Handschuhe: ich wurde damals beraten und unter anderem vom Verkäufer gefragt, ob ich Fahrschule mache oder schon den Schein habe. Der Verkäufer hat mir damals zu leichten Sommerhandschuhen geraten. Die sind dünner, etwas weicher aber trotzdem Knöchelschutz etc. Begründet hat er das damals mit dem Fahrgefühl (Gas , Bremse, Kupplung), was man als Anfänger ja erstmal erlernen muss und was man mit leichten Handschuhen besser hinbekommt als mit etwas dickeren und steiferen Handschuhen. Später wenn man dann dickere nimmt, z.B. Winterhandschuhe merkt man den Unterschied nicht. Zur Fahrschule und zur Prüfung hatte ich die auch an. Muss sagen war genau richtig. Den Prüfer haben die Handschuhe nicht so sehr interessiert, eher Protektoren, speziell das du den Rückenprotektor drin hattest, die Stiefel und der Helm ordentlich sitzte und die Kleidung nicht flatterte. Handschuhe sind im Anhang, kann dir aber nicht mehr sagen, was das für welche waren. Haben schon ein wenig gelitten. mediaben

Img-20190705-145748

Hat bei denjenigen, die erst nach der "Schutzkleidungspflicht" bei der Motorradprüfung ihren Schein gemacht haben, der Prüfer das alles kontrolliert? Bei mir hat mir mal der Fahrlehrer auf den Rücken geklopft, um nach dem Protektor zu schauen, ansonsten hat es den Prüfer nicht interessiert - oder er hat dem Fahrlehrer vertraut, wer weiß?

Eigentlich schaut der Fahrlehrer drauf, ehe ihr das erste mal aufs Motorrad steigt, ob ihr geeignete Klamotten anhabt oder nicht. Er gibt meistens auch Tips, was am besten zu einem passt. Er weiss auch, was bei den Prüfern relevant ist oder nicht. mediaben

Naja, mein Fahrlehrer damals war da eher der Typ "Sieht nach Moppedklamotten aus, wird passen...". Mal schauen, wie es bei meiner nächsten Prüfung wird - da such ich definitiv eine andere Fahrschule...

am 5. Juli 2019 um 15:31

Die Handschuhe sind zugelassen und ich bin mir sicher das wegen denen auch keiner irgendwas sagt.

Es kommt bei der Prüfungsfahrt zu 60 Prozent auf die Grundfahrübungen und 40 Prozent auf die eigentliche Fahrt die 45 Minuten dauern muss an.

Mach deine Grundfahrübungen sauber und souverän. Fahre deine Tour ohne Fehler ab und du wirst deine Fahrerlaubnis erhalten.

Viel Erfolg.

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 5. Juli 2019 um 15:22:39 Uhr:

Hat bei denjenigen, die erst nach der "Schutzkleidungspflicht" bei der Motorradprüfung ihren Schein gemacht haben, der Prüfer das alles kontrolliert?

Bei mir hat sich der Prüfer für mein Outfit absolut nicht interessiert.

Normalerweise kennen die Fahrlehrer ihre Prüfer und deren Eigenarten. Aus Spaß an der Freude wird er das mit den Handschuhen nicht gesagt haben.

Ob zulässig oder nicht ist deshalb wurscht.

Dem Prüfer vor der Prüffahrt zu vermitteln daß er keine Ahnung hat, ist sicherlich so ziemlich das Dümmste was man machen kann.

Ich würde umtauschen.

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