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Anfängerfragen zu Felgen und Versatzschrauben

Themenstarteram 6. September 2009 um 8:56

Hallo zusammen!

Ich habe mir einen Fiat Bravo gekauft und sofort danach Felgen bestellt.

Die Felgen haben einen Lochkreis von 100 und ein Gutachten vom TÜV für den Bravo liegt bei (wobei der Bravo eigentlich einen Lochkreis von 98 hat).

Wenn ich richtig gegoogelt habe, dann brauche ich nur Lochkreisversatzschrauben zu kaufen und alles passt.

Im Gutachten sind auch die Reifen eingetragen, die original auf dem Bravo montiert sind, d.h. wenn ich sie ummontieren lasse, sollte es wohl keine Probleme geben.

Nun meine Fragen:

1. Wenn ich den Originalreifen von Fiat auf die Felge packe, muss ich dann trotzdem zum TÜV um die Dinger eintragen zu lassen?

2. Ich habe noch Winterreifen auf Stahlfelge von meinem Opel Vectra (auch Lochkreis 100). Kann ich da auch einfach die Versatzschrauben verwenden und die Winterreifen weiterfahren? Worauf muss ich überhaupt bei Stahlfelgen achten?

Danke schonmal für die Antworten

Grüße

Timo

Beste Antwort im Thema

Ich fasse zusammen: die Montage von Versatzschrauben ist lediglich dort zulässig, wo der Räderhersteller sie geprüft und vorgesehen hat.

Der Einsatz von Versatzschrauben ist gesetzlich nicht geregelt. Folglich kann es auch kein generelles Verbot dieser Befestigungsteile geben.

Die Zuordnung dieser Befestigungsteile ist ebenso Gutachten oder ABE zu entnehmen, wie die der handelsüblichen Radbefestigungen.

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Zitat:

Original geschrieben von DooH

1. Wenn ich den Originalreifen von Fiat auf die Felge packe, muss ich dann trotzdem zum TÜV um die Dinger eintragen zu lassen?

Klar muss eine Abnahme der Zubehörfelgen erfolgen, hat doch nicht allein mit der Reifengröße zu tun.

Außer die dazugehörige ABE des Rades sagt etwas anderes aus.

Bei einem TÜV-Teilegutachten nach §19.3 muss aber eh eine Abnahme erfolgen.

Zitat:

2. Ich habe noch Winterreifen auf Stahlfelge von meinem Opel Vectra (auch Lochkreis 100). Kann ich da auch einfach die Versatzschrauben verwenden und die Winterreifen weiterfahren?

Nein, Versatzschrauben müssen im Gutachten für die Felgen aufgeführt sein, kein Gutachten darüber = Versatzschrauben nicht zulässig.

 

Was sind Lochkreisversatzschrauben ???

Schraube Nr.1 auf diesem Bild !?

http://hexle-online.de/Bilder/Sonstiges/schrauben1.gif

Es gibt Lochkreisadapter aber solche Schrauben für Autos !?

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Was sind Lochkreisversatzschrauben ???

Schraube Nr.1 auf diesem Bild !?

http://hexle-online.de/Bilder/Sonstiges/schrauben1.gif

Nicht ganz, geht ja um wenige mm und nicht um cm :D

Aber im Prinzip ja.

Siehe Anhang

Excenter

Die Schraube ist "immer" gerade, der Exenter/Konus hat wohl bissl Spiel...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Die Schraube ist "immer" gerade, der Exenter/Konus hat wohl bissl Spiel...

Sollte klar sein und aus dem Bild hervorgehen.

Sonst wäre eine Montage im Fall eines Rades am Auto nicht möglich ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Die Schraube ist "immer" gerade, der Exenter/Konus hat wohl bissl Spiel...

Sollte klar sein und aus dem Bild hervorgehen.

Sonst wäre eine Montage im Fall eines Rades am Auto nicht möglich ;)

omg

Hier geht es um Lochkreisversatzschrauben und nicht um Standartschrauben...

Dies geht nicht aus irgendetwas hervor und ist bestimmt kein Standart, viele Hersteller haben solch Schrauben oder Muttern, diese haben nix mit Versatz am Hut...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Hier geht es um Lochkreisversatzschrauben und nicht um Standartschrauben...

Ähm, DU hast doch gefragt was unter Versatzschrauben zu verstehen ist, darauf eine Antwort mit Bild bekommen :confused:

Aus dem Bild welches ich gepostet habe geht dies hervor, da ist keine "Standartschraube" abgebildet, sondern eine zweiteilige Schraube welche geringe Lochkreisunterschiede ausgleicht.

Ob dies nun der eine oder andere Automobilhersteller als "Standartschrauben" verwendet und oder nicht spielt im Falle des TE keine Rolle.

BTT: Die Frage des TE wurde geklärt, auf Kinderspiele habe ich keine Lust, da lasse ich dich jetzt allein.

Themenstarteram 6. September 2009 um 13:24

Danke für die Antworten und die Diskussion :-)

Habe im Gutachten nachgesehen, die sind aufgeführt / erforderlich ...

Das mit den Stahlfelgen klappt wohl nicht, weil Opelfelgen ne andere Zentrierung haben

Grüße

Timo

Zitat:

Original geschrieben von DooH

Habe im Gutachten nachgesehen, die sind aufgeführt / erforderlich ...

Dann sollte einer Abnahme nichts im Wege stehen.

Aber auf die wahrscheinlich höheren Anzugsdrehmomente der Schrauben im Vergleich zu den Serienschrauben achten, diese sollten auch im Gutachten stehen.

Die Felgenhersteller ALCAR und OZ bestätigten mir heute, dass die Verwendung von Versatzschrauben noch immer Praxis ist. Auch für neue Felgentypen sei diese Befestigung relevant, geprüft und deshalb in aktuellen Gutachten auch dokumentiert. Beispielhaft wurde auch die Anwendung bei LK 110/112 besprochen, welche mir noch nicht bekannt war.

Der "TÜV Nord" bestätigte mir die reibungslose Abnahme, sofern die Verwendung von Versatzschrauben im dazugehörigen Gutachten vorgesehen ist.

Dem BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk) ist kein Verbot zur Verwendung von Bundversatz-Schrauben bekannt.

 

hiho

die verwendung von versatz oder auch Bimexradschrauben stellen ansich kein problem da ...ja ..

sofern im Gutachten zur felge aufgeführt ist das die felge mit Versatzschrauben gefahren werden darf/muss ..

 

mittlerweile tragen die tüvprüfer nämlich nicht merh so ohne weiteres felgen mit Bimexschrauben ein wenn im Gutachten nix davon steht (meist stehen nämlich in den gutchten die normalen schrauben drinne .z.b. M12x1.5x36 mm ..) also nix da mit bimex ..

z.b. felge a lk 5x112 laut Gutachten mit bimex erlaubt = ok auf z.b. Lk 5x110

Felge B lk 5x112 ( im Gutachten werden nur normale schrauben aufgeführt ) = nicht ok bzw nicht so ohne weiteres eintragbar auf lk 5x110 und wenn sich dann ein tüver findet der die einträgt hat mann ne menge rennerei weil mann nachweise über die schrauben ranschaffen muss ( festigkeistklasse z.b. )

habe da mal was gefunden(motortalk )

http://www.motor-talk.de/.../...reisversatzschrauben-t2391424.html?...

..gab da mal nen tüvrundschreiben ca 2009 rum

ZITAT:

Die Lochkreisversatzschrauben MÜSSEN als Anbaumaterial im Gutachten genannt sein, ansonsten erfolgt keine Eintragung!" Selbst wenn die Versatzschrauben ein eigenes Gutachten haben, würden die Felgen nicht eingetragen werden, da die Felgen nicht mit den Schrauben zusammen getestet wurden.

ZITATENDE :

gruss Dirk

Ich fasse zusammen: die Montage von Versatzschrauben ist lediglich dort zulässig, wo der Räderhersteller sie geprüft und vorgesehen hat.

Der Einsatz von Versatzschrauben ist gesetzlich nicht geregelt. Folglich kann es auch kein generelles Verbot dieser Befestigungsteile geben.

Die Zuordnung dieser Befestigungsteile ist ebenso Gutachten oder ABE zu entnehmen, wie die der handelsüblichen Radbefestigungen.

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