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Anfechtung des Kaufvertrags aufgrund arglistiger Täuschung (Abgas)

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 25. Oktober 2015 um 21:53

Hallo zusammen,

hat von Euch jemand seinen Kaufvertrag (gebrauchtes oder neues Fahrzeug) aufgrund der Abgasproblematik angefochten?

Wichtig wäre, dass es sich um Verträge mit VW bzw. einem Vertragshändler handeln muss.

Meine Fragen wären:

Wie hat sich der Vertragspartner verhalten (wie hat er reagiert)?

Wie hoch (prozentual) war die Nutzungsentschädigung?

 

Mir geht es nicht um das Thema Schadenersatz, sondern ausschließlich um die Anfechtung.

Beste Grüße...

Beste Antwort im Thema

Wie bitte kommst du denn auf die Idee, dass eine Anfechtung unstrittig anwendbar ist?

Besonders gegenüber einem VW Vertragshändler ist da schlicht gar nichts anwendbar, da es sich genau wie bei jedem anderen Händler nicht um VW selbst handelt.

Damit konnte ein VW Vertragshändler auch keine Kenntnis von einer eventuellen Manipulation haben und hat damit auch keinen Käufer (arglistig oder nicht) getäuscht.

Deine eingangs formulierten Fragen sind somit zumindest zur Hälfte kompletter Unsinn.

Gegenüber VW direkt sieht das anders aus. Wenn man seinen Wagen bei VW gekauft hat, egal ob als Neu- oder Gebrauchtwagen, dann kann man den Vertrag anfechten.

Aber warum sollte VW stand heute irgendwas erstatten? Der finanzielle Schaden ist vollkommen unbekannt.

Bevor die genaue Maßname zur Beseitigung des Mangels nicht bekannt ist wird da auch nichts passieren.

Als Käufer wäre es auch nur in wenigen Fällen schlau, sich auf irgendwelche Angebote einzulassen.

Denn was bringt einem heute z.B. eine finanzielle Entschädigung, wenn man dann mit einem Wagen dasteht, bei dem in ein paar Monaten die Betriebserlaubnis futsch ist.

Und du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass VW ein paar tausend Euros rüberschiebt (sonst wärs ja witzlos als Käufer) und dir dann ZUSÄTZLICH noch in x Monaten den Wagen nachrüstet?

Wenn es irgendeine Vereinbarung zwischen Käufer und VW gibt, dann werden damit alle weiteren Forderungen zu 100% Null und nichtig, sonst ergäbe es für Wolfsburg ja keinen Sinn die Kohle rauszurücken.

Und die andere Richtung, also einen Wagen nach kurzer Zeit zurückzugeben und VW für die zwischenzeitliche Nutzung zu entschädigen, das ist ja wohl auch für die meisten Leute sinnfrei.

Denn damit hat man selber die Kilometer mit dem größten Wertverlust gefahren und nichts anderes getan als VW einen extrem günstigen Gebrauchtwagen zu beschaffen.

Tolle Karte.

Wer das tun möchte: Bitte, lasst euch nicht aufhalten. Vielleicht wird genau der Wagen dann mein nächster :-)

Überhaupt sollten alle erstmal ihre Unterhöschen richten und schön gemütlich warten.

Das Auto ist heute nicht schlechter als im Frühjahr und es fährt genau so weiter wie bisher.

Die Abgaswerte entsprechen nicht der Vorschrift, das ist alles.

Sowas ist nicht okay, ist aus gutem Grund verboten und gehört jetzt im Nachgang abgestellt und für die Zukunft besser überwacht sowie verhindert.

Als nächstes wird von VW und dem KBA (die Amis und ihre pro-Otto-Politik können uns nämlich egal sein) ein Sachstand ermittelt und ein Nachrüstprogramm erstellt.

Und wenn das soweit ist, dann können wir ab nächstem Frühjahr unsere Autos nachrüsten lassen und alles ist wieder Banane.

Mir ist es jedenfalls 100 Mal lieber, dass VW bei den Abgasen die Regeln umgeht, als dass ein Problem der Betriebssicherheit über Jahre hinweg begraben wird, wie das bei anderen Marken schon geschehen ist.

Und bevor jemand auf falsche Ideen kommt: Ich habe auch einen betroffenen Wagen.

Das einzige was interessiert ist ein potentiell (!!!) aus der Nachrüstung erwachsender Nachteil bei den Betriebskosten.

Wenn VW meinem 1.6er AdBlue, einen Speicherkat oder Feenstaub nachrüstet ist alles fein.

Nur wenn die Kiste nachher mehr Sprit und evtl noch AdBlue verbraucht, dann möchte ich dafür eine Entschädigung haben.

Aber das sind alles ungelegte Eier, deshalb wird schön gewartet, Tee getrunken und geweihnachtet.

Stand heute macht es maximal Sinn sich zur Fristwahrung mit VW in Verbindung zu setzen, alles weitere wird später entschieden.

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8 Antworten

Ich kenn das nur beim Neuwagen Bestellung!

Kannst du hier nachlesen im Golf 7 Forum zum Thema:

Rücktritt vom Kaufvertrag Golf TDI

Beim Gebrauchtwagen wirst du da glaube nicht weit kommen!

Themenstarteram 25. Oktober 2015 um 22:08

Mir geht es nicht um den Rücktritt, sondern ausschließlich um die Anfechtung.

Es ist unstrittig, dass diese hier anwendbar ist.

Bedingung ist jedoch, dass der Vertragspartner entweder VW direkt bzw. ein VW Vertragshändler ist.

Darf ich fragen wie du jetzt darauf kommst?

Themenstarteram 25. Oktober 2015 um 22:24

Ich möchte jetzt nicht in eine juristische Grundsatzdiskussion abschweifen...

Mir geht es um meine eingangs formulierten Fragen...

Wie bitte kommst du denn auf die Idee, dass eine Anfechtung unstrittig anwendbar ist?

Besonders gegenüber einem VW Vertragshändler ist da schlicht gar nichts anwendbar, da es sich genau wie bei jedem anderen Händler nicht um VW selbst handelt.

Damit konnte ein VW Vertragshändler auch keine Kenntnis von einer eventuellen Manipulation haben und hat damit auch keinen Käufer (arglistig oder nicht) getäuscht.

Deine eingangs formulierten Fragen sind somit zumindest zur Hälfte kompletter Unsinn.

Gegenüber VW direkt sieht das anders aus. Wenn man seinen Wagen bei VW gekauft hat, egal ob als Neu- oder Gebrauchtwagen, dann kann man den Vertrag anfechten.

Aber warum sollte VW stand heute irgendwas erstatten? Der finanzielle Schaden ist vollkommen unbekannt.

Bevor die genaue Maßname zur Beseitigung des Mangels nicht bekannt ist wird da auch nichts passieren.

Als Käufer wäre es auch nur in wenigen Fällen schlau, sich auf irgendwelche Angebote einzulassen.

Denn was bringt einem heute z.B. eine finanzielle Entschädigung, wenn man dann mit einem Wagen dasteht, bei dem in ein paar Monaten die Betriebserlaubnis futsch ist.

Und du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass VW ein paar tausend Euros rüberschiebt (sonst wärs ja witzlos als Käufer) und dir dann ZUSÄTZLICH noch in x Monaten den Wagen nachrüstet?

Wenn es irgendeine Vereinbarung zwischen Käufer und VW gibt, dann werden damit alle weiteren Forderungen zu 100% Null und nichtig, sonst ergäbe es für Wolfsburg ja keinen Sinn die Kohle rauszurücken.

Und die andere Richtung, also einen Wagen nach kurzer Zeit zurückzugeben und VW für die zwischenzeitliche Nutzung zu entschädigen, das ist ja wohl auch für die meisten Leute sinnfrei.

Denn damit hat man selber die Kilometer mit dem größten Wertverlust gefahren und nichts anderes getan als VW einen extrem günstigen Gebrauchtwagen zu beschaffen.

Tolle Karte.

Wer das tun möchte: Bitte, lasst euch nicht aufhalten. Vielleicht wird genau der Wagen dann mein nächster :-)

Überhaupt sollten alle erstmal ihre Unterhöschen richten und schön gemütlich warten.

Das Auto ist heute nicht schlechter als im Frühjahr und es fährt genau so weiter wie bisher.

Die Abgaswerte entsprechen nicht der Vorschrift, das ist alles.

Sowas ist nicht okay, ist aus gutem Grund verboten und gehört jetzt im Nachgang abgestellt und für die Zukunft besser überwacht sowie verhindert.

Als nächstes wird von VW und dem KBA (die Amis und ihre pro-Otto-Politik können uns nämlich egal sein) ein Sachstand ermittelt und ein Nachrüstprogramm erstellt.

Und wenn das soweit ist, dann können wir ab nächstem Frühjahr unsere Autos nachrüsten lassen und alles ist wieder Banane.

Mir ist es jedenfalls 100 Mal lieber, dass VW bei den Abgasen die Regeln umgeht, als dass ein Problem der Betriebssicherheit über Jahre hinweg begraben wird, wie das bei anderen Marken schon geschehen ist.

Und bevor jemand auf falsche Ideen kommt: Ich habe auch einen betroffenen Wagen.

Das einzige was interessiert ist ein potentiell (!!!) aus der Nachrüstung erwachsender Nachteil bei den Betriebskosten.

Wenn VW meinem 1.6er AdBlue, einen Speicherkat oder Feenstaub nachrüstet ist alles fein.

Nur wenn die Kiste nachher mehr Sprit und evtl noch AdBlue verbraucht, dann möchte ich dafür eine Entschädigung haben.

Aber das sind alles ungelegte Eier, deshalb wird schön gewartet, Tee getrunken und geweihnachtet.

Stand heute macht es maximal Sinn sich zur Fristwahrung mit VW in Verbindung zu setzen, alles weitere wird später entschieden.

Themenstarteram 25. Oktober 2015 um 22:51

Warum sind die Fragen Unsinn?

Ich möchte lediglich wissen, ob bisher jemand seinen Vertrag angefochten hat und wenn ja, mit welcher Rückmeldung.

Du sprichst das Thema Fristwahrung an.

Welche Frist willst Du denn mit dem "in Verbindung setzen" wahren?

am 26. Oktober 2015 um 6:16

Was ihr alle einen stress wegen diesen abgasen hat. Das auto fährt wie eh und je...... es hat keinen mangel im sinne das ihr oder andere schaden erleidet. Der hersteller hat das recht auf nachbesserung. Somit hat sich das thema erledigt. Andere hersteller halten auch die abgaswerte nicht ein.... also mal ruhig bleiben.

Ganz so ist es auch nicht.

Es liegt nämlich, seitens VW, kein Mangel vor.

Bei einer Täuschung hat der Kunde regelmäßig das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Das liegt daran, dass es dem Kunden dann nicht zugemutet werden kann dem Verkäufer bei einer Nachbesserung zu vertrauen.

Aufgrund der unabhängigen Untersuchung durch das KBA und die Möglichkeit zur exakten Diagnose der technischen Vorrichtungen im Fahrzeug kann es hier aber auch wieder anders gelagert sein.

Denn in diesem Fall muss der Kunde nicht darauf vertrauen, dass VW nicht wiederholt täuscht.

Es wird extern validiert und damit einer der Hauptgründe für einen Rücktritt vom Vertrag nichtig.

Jedes andere Fahrzeug, das als Ersatz beschafft werden könnte, unterliegt der selben Validierung und hat damit keinen Virteil.

Worauf es genau hinausläuft wird schon alleine deshalb interessant.

Irgendwelche Affen werden uns und unsere Gerichte aber so oder so mit lustigen Verfahren und ihren verqueren Gerechtigkeitsvorstellungen zu unterhalten wissen.

Ich lehne mich da auch ganz entspannt zurück und fahre jetzt erstmal mit meinem Diesel nach Berlin.

Läuft ziemlich sicher genau so gut wie bisher auch.

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