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Angeblich beim rumtippen auf Handy beobachtet

Themenstarteram 25. August 2013 um 8:17

Hallo, im Dezember vergangenes Jahres will mich ein Polizist beim "rumtippen" auf dem Handy beobachtet haben... bin mit dem LKW unterwegs gewesen.. ein paar Wochen später habe ich einen gelben Brief im Briefkasten ...in dem stand: ein Beamter hätte mich beobachtet wie ich auf dem Handy rumgetippt hätte...hab mir nen Anwalt genommen..nur ein Beamter- kein foto-kein video- eine einzige aussage... die Sache geht vor gericht Termin ist übermorgen..... was glaubt ihr, wie das ausgeht???

Beste Antwort im Thema

Lieber TE, hattest du deine Finger auf dem Handy oder nicht:D:D

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Zitat:

Original geschrieben von schmelzer87

was glaubt ihr, wie das ausgeht???

Da Dein Anwalt Akteneinsicht hat, frag den.

Themenstarteram 25. August 2013 um 8:23

er sagte mal abwarten was beim gerichtsterminraus kommt

90 %

du zahlst Bußgeld und Gebühren fürs Gericht und evtl. Zeugengeld.

Und Selbstbeteiligung der Rechtsschutz - oder Anwalt komplett.

10 %

der Richter glaubt dem Beamten nicht bzw. der Beamte kann das nicht mehr schlüssig darlegen.

 

Was soll man sonst sagen?

Themenstarteram 25. August 2013 um 8:26

hab doch ne rechtschutzversicherung...also von daher egal was das kostet mir geht's ums Prinzip das jeder hergelaufene kasper hier irgendwen anscheisst der seine arbeit macht.. und keine beweise hat für seine aussagen

Lieber TE, hattest du deine Finger auf dem Handy oder nicht:D:D

Du hast aber das Problem, daß du die Unwahrheit sagen kannst/darfst.

 

Der Beamte als Zeuge darf nicht lügen - und tut er es doch, hat es beim Beamten extreme Konsequenzen.

Und warum sollte der Beamte also lügen? Bringt ihm keinen Vorteil, höchstens Nachteil und er kennt dich doch gar nicht.

 

Er könnte sich (normalerweise) höchstens getäuscht haben - das kann der Richter übermorgen rausfinden - oder es reicht ihm die Aussage des Beamten.

 

Meine Glaskugel sagt also 90 : 10 zu deinen Ungunsten.

Themenstarteram 25. August 2013 um 8:35

definitiv nicht habe im navi ne freisprecheinrichtung dazu muss ich das Telefon nicht in die Hand nehmen ..noch nicht mal anfassen...weiss nicht was der " beamte" gesehen haben will......meine Meinung ist: wenn ich jemanden beschuldige für irgendwas dann muss ich das beweisen können durch Fotos oder Videos oder was weiss ich was...aber da zu sagen so und so ohne den hauch eines beweises das kanns nicht sein... in der schule hätten wir so jemanden schon " zurecht gestutzt" das er gelernt hätte so was nicht mehr zu machen ...

Seine Aussage ist ein Beweis.

Bei Handy gibt es üblicherweise kaum ein Beweisfoto. Wo soll das auch herkommen?

"Oh der telefoniert - hol die Kamera raus"?

Außer man ist auf Blitzerfotos (die bei mobil auch mal manuell wegen Gurt oder Handy ausgelöst werden können) oder auf Video - aber das ist eigentlich Beifang.

Eine Zeugenaussage ist ein Beweis.

am 25. August 2013 um 8:56

Auch ein Polizist kann sich irren. Es hängt also von dem jeweiligen Richter ab, wem er mehr glaubt. Ein Polizist ist nicht automatisch dadurch glaubwürdiger, weil er Polizist ist.

Kann er die Situation allerdings detailliert darlegen und ist es nachvollziehbar ...

Wäre der angezeigte Verstoß gravierend, gibt es genügend Möglichkeiten die Nutzung eines Mobiltelefons nachzuweisen ... z.B. mit einem Verbindungsnachweis ... aber, das ist hier nicht Thema.

Ein Gerichtsurteil kann man nicht voraussagen, das sollte doch jedem klar sein.

Alles andere ist Spekulation, auch wenn dich das nicht beruhigen wird.

Ich hoffe du berichtest uns von dem Urteil, auch wenn es evtl. zu deinen Ungunsten sein könnte.

Zitat:

Original geschrieben von schmelzer87

definitiv nicht habe im navi ne freisprecheinrichtung dazu muss ich das Telefon nicht in die Hand nehmen ..noch nicht mal anfassen...weiss nicht was der " beamte" gesehen haben will......meine Meinung ist: wenn ich jemanden beschuldige für irgendwas dann muss ich das beweisen können durch Fotos oder Videos oder was weiss ich was...aber da zu sagen so und so ohne den hauch eines beweises das kanns nicht sein... in der schule hätten wir so jemanden schon " zurecht gestutzt" das er gelernt hätte so was nicht mehr zu machen ...

Du musst auch nicht telefoniert haben. SMS reicht auch. Du musst das Telefon nur in die Hand nehmen.

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil

oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer

des Autotelefons aufnahmen oder hielten.

§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKa

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