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Angeblich Handy am Steuer - Autobahnpolizei - Einspruch - Gerichtstermin

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 20:22

Schönen guten Abend,

letztes Jahr hatte ich folgendes Ereignis:

Ich fuhr auf der Autobahn auf der linken Spur, dabei sah ich schon aus der Ferne, dass eine Polizeistreife Quer zur Autobahn stand ( neben einer Grasfläche, unmittelbar davor eine Ausfahrt, hinter der Streife eine Einfahrt zur Autobahn ).

Ich reduzierte meine Geschwindigkeit und fuhr ganz gemütlich vorbei, dabei merkte ich, wie die Streife auf die Autobahn zu fuhr und hinter mir her fuhr.

Etwa 15 Km später, gerade als ich die Ausfahrt nehmen wollte, überholten sie mich und an der Anzeigetafel stand "Bitte folgen", dem ich auch Folge geleistet hatte.

Ich wurde wegen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten, hier war eigentlich alles sauber (der Rest), das Problem ereignete sich aber bei der Folge der Streife nachdem ich dazu aufgefordert wurde.

Ich hatte mein Handy in der Mittelkonsole, das Handy rutschte in der Kurve wegen starkem Bremsmanöver vor meine Füße neben meinen Füßen und den Gaspedalen. Wir standen an der Ampel, vor mir die Polizei an erster Stelle und ich dahinter.

Ich schaltete mein Auto aus, und holte mein Handy da raus und legte es auf den Beifahrersitz.

Jetzt kommt der Kracher, mir wurde nach der allgeminen Kontrolle, wo nichts negatives festzustellen war, vorgeworfen, das Handy in der Hand gehalten zu haben und Bilder gemacht zu haben (ohne Licht), sie meinten, ich hätte das Handy einige Sekunden ( 10-20 Sekunden) neben dem Lenkrad gehalten und Bilder gemacht.

 

Gegen den Bußgeldbescheid hatte ich Einspruch eingelegt mit folgendem Text:

 

Stellungnahme zu Ihren Vorwürfen

 

Sehr geehrte Frau D.,

hiermit weise ich ihre Anschuldigung unter Punkt a) in Ihrem Brief vom XXXX, vollumfänglich zurück.

Meine Begründungen lauten wie folgt:

An jenem XXXX war ich auf der Autobahn XXXX in Richtung XXXX mit meinem Fahrzeug unterwegs, dabei fiel mir auf Höhe XXXX die Autobahnpolizei auf, da sie seitlich zur Autobahn standen. Kurz danach bemerkte ich, dass jener Streifenwagen hinter mir her fuhr. Ich fuhr später auf die XXXX, um danach an der Anschlussstelle XXXX rauszufahren. Noch auf der XXXX überholte mich der Streifenwagen und es erschien unmittelbar das Signal „Polizei Bitte Folgen“, dem ich auch folgte.

Der Streifenwagen, dem ich folgte, fuhr an der Anschlussstelle XXXX raus, in der Kurve musste ich etwas härter bremsen, insofern ist mein Smartphone von der Mittelkonsole unglücklich direkt vor meine Füße, neben dem Gas-und Bremspedal, gefallen. Die Ampel zeigte rot, ich hatte zur Sicherheit den Motor ausgeschaltet, um der Gefahr aus dem Weg zu gehen, unbewusst auf das Gaspedal zu drücken.

Anschließend hob ich das Smartphone aus dem Fußraum auf und legte es sofort auf den Beifahrersitz, ohne damit rumhantiert zu haben, d.h. weder telefoniert zu haben, noch das Handy in jeglicher Form bedient, oder in Augenschein genommen zu haben.

Ich habe damit lediglich vermeiden wollen, dass das Smartphone eine Gefahr für mich und die Weiterfahrt bedeuten könnte, deshalb habe ich das Handy aus der Gefahrenzone weggelegt.

Anschließend schaltete die Ampel auf Grün. Ich startete den Motor, fuhr den Polizeibeamten hinterher und wurde dann angehalten.

Ich wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Dabei konnte ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht vorlegen, da diese zuhause war.

Die Anschuldigung der Polizeibeamten in Bezug auf das Benutzen des Smartphones wies ich sofort zurück, als die Polizeibeamten mir diese vorwarfen. Ich ging ins Auto und holte das Smartphone und zeigte es den Beamten, weil das Smartphone auch aus war, bedingt durch den leeren Akku.

Daher bitte ich, die Anschuldigung für das Benutzen des Smartphones einzustellen, vielen Dank im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Amtsgericht wegen der Sachlage.

Ich werde ohne Anwalt gehen.

 

Wie schätzt ihr die Chancen? Welche Kosten müsste ich im ungüstigsten Fall zahlen?

Habt ihr Tipps für mich? Wie soll ich nun vorgehen?

Wie sieht es mit dem Punkt aus, dass der Wagen ausgeschaltet war? Hier gibt es zugunsten des Fahrers Urteile:

http://www.focus.de/.../...sprit-sparen-sondern-punkte_id_4232793.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Besser iss das.

Edith:

Mit diesem Posting hast du dich übrigens gerade komplett disqualifiziert. Wo bin ich eigentlich hier.:confused:

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Meine Glaskugel sagt: Wenn zwei Polizisten hü sagen, kommst du mit deinem hot nicht weit.

Ich denke, dir muss die Benutzung des Telefons nachgewiesen werden.

Fraglich ist für mich, wie die Polizisten das beobachtet haben wollen, wenn deine Aussage stimmt, was nur du wissen kannst.

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 22:43

Im direkten Gespräch wurde mir gesagt, dass das Handy neben dem Lenkrad zu sehen war, quasi in der Nähe der mittleren Lüftung meines Fahrzeuges..

 

 

Und im Rückspiegel hätten die es gesehen.

 

Falls Du von der Richterbank gefragt werden solltest, ob Du mit 35,- € Verwarngeld einverstanden bist ... sag ja. ;)

am 20. Mai 2017 um 7:09

Ich würde die Polizisten und den Herrn Richter einmal ganz höflich fragen, wieso es LKW-Fahrern, sogar während der Fahrt erlaubt ist, über ihr Funkgerät zu komunizieren und ein Handy scheinbar eine große Gefahr darstellt!

Für mich eine weitere Möglichkeit, die bösen Autofahrer anzuzocken!

Zum Thema: Gegen 2 Polizisten/Beamte hast du nicht die geringste Chance (deswegen sind die Brüder ja immer mindestens zu zweit!) und das würde ich dem Richter genau so aufs Auge drücken und mit dieser Begründung auch keine weitere Aussage machen............... bezahlen musst Du sowieso

am 20. Mai 2017 um 8:33

War es wirklich ein Handy? Oder möglicherweise ein Tablet?! Das eine ist verboten - das andere nicht. Nur mal so als Denkanstoß für eine mögliche Argumentationskette.....

Zitat:

@Oldkalli schrieb am 20. Mai 2017 um 09:09:19 Uhr:

Ich würde die Polizisten und den Herrn Richter einmal ganz höflich fragen, wieso es LKW-Fahrern, sogar während der Fahrt erlaubt ist, über ihr Funkgerät zu komunizieren und ein Handy scheinbar eine große Gefahr darstellt!

Für mich eine weitere Möglichkeit, die bösen Autofahrer anzuzocken!

Zum Thema: Gegen 2 Polizisten/Beamte hast du nicht die geringste Chance (deswegen sind die Brüder ja immer mindestens zu zweit!) und das würde ich dem Richter genau so aufs Auge drücken und mit dieser Begründung auch keine weitere Aussage machen............... bezahlen musst Du sowieso

Kannst auch fragen, warum es draußen regnet oder warum die Sonne scheint. Ist nämlich für den Ausgang des Verfahrens von gleicher Bedeutung.

Stärkt vielleicht das Selbstwertgefühl, verärgert aber höchstens die Richterin/Richter. Und meiner Erfahrung aus vielen Bußgeldverfahren nach ist das kontraproduktiv.

Hier hat der TE doch in seiner Einlassung schon alles richtig gemacht. Habe das Handy nur aufgehoben und der Motor lief zu diesem Zeitpunkt nicht. Wenn das Auto zu dem Zeitpunkt stand, als die Polizisten das Handy in der Hand des TE gesehen haben, müssten sie schon den Motor laufen gehört haben. Sehr unwahrscheinlich.

Und eine Kontrolle des Handy, ob tatsächlich Bilder gemacht wurden, fand wohl nicht statt.

Wichtig ist jetzt doch nur noch die Schilderung der Beamten. Ist ihnen das Handy tatsächlich gezeigt worden, konnten sie es sofort auf Bilder kontrollieren, haben sie das unterlassen und wenn warum?

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 20. Mai 2017 um 10:33:32 Uhr:

War es wirklich ein Handy? Oder möglicherweise ein Tablet?! Das eine ist verboten - das andere nicht. Nur mal so als Denkanstoß für eine mögliche Argumentationskette.....

Herr Richter, ist hatte in meiner Einlassung zwar immer Handy geschrieben, hab mich aber nur vertippt. In Wirklichkeit war das ein Tablet (oder eine Schreibmaschine, ein Staubsauger o.ä.). Tolle Argumentationskette :rolleyes:.

am 20. Mai 2017 um 9:19

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Mai 2017 um 10:49:08 Uhr:

Ist ihnen das Handy tatsächlich gezeigt worden, konnten sie es sofort auf Bilder kontrollieren, haben sie das unterlassen und wenn warum?

Konnten sie vielleicht auf die Schnelle keinen richterlichen Beschluss erwirken (hatten ganz vielleicht nicht einmal die Absicht) und waren der Auffassung, dass die Schwere der Tat eine sofortige Aktion nicht rechtfertigt?

Der kluge "Beschuldigte" (wenn er tatsächlich nicht der allgemeinen Foto-Sucht gefrönt hat) hätte natürlich von sich aus die Sache bereinigen können - "Bitte, schauen Sie". Ob er gefragt wurde und das verweigert hat, wissen wir nicht. Auch nicht, ob er das "unmögliche Einschalten" wegen leerem Akku nur erzählt, oder kooperativ demonstriert hat. Natürlich ist jeder ein Schelm, der ...

Es ist vielleicht auch nicht so klug, ein Gerät, welches eben wegen normalen Fahrmanövern in den Fußraum gefallen ist, einfach so auf den Beifahrersitz zu legen, damit wes in der nächsten Kurve wieder am Boden liegt. Weiß ja nicht, was für ein Auto der TE fährt. Ich müsste mich überschlagen, damit das Handy aus der Konsole spring kann.

An sich genügt ja das Anfassen ("Bedienen" muss nicht). Ob nun ein Richter die Story des TE für hinreichend plausibel und glaubwürdig hält ....

am 20. Mai 2017 um 9:42

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Mai 2017 um 10:51:35 Uhr:

Herr Richter, ist hatte in meiner Einlassung zwar immer Handy geschrieben, hab mich aber nur vertippt. In Wirklichkeit war das ein Tablet (oder eine Schreibmaschine, ein Staubsauger o.ä.). Tolle Argumentationskette :rolleyes:.

Das meinte ich damit nicht - aber wenn man einen guten Anwalt hat, könnte dieser die Polizisten ja mal fragen, ob sie durch ihren kleinen Rückspiegel wirklich genau und zweifelsfrei identifizieren können, ob es sich bei dem in der Hand gehaltenen Gegenstand, mit dem angeblich gefilmt worden sei, um ein Handy, ein Tablet oder vielleicht auch eine Digitalkamera gehandelt hat..... Und daran darf man ja wohl zumindest mal Zweifel haben. Und da in diesem Kontext auch nichts kontrolliert wurde, sind diese Äußerungen der Polizisten Spekulationen und Mutmaßungen - nicht mehr und nicht weniger.

am 20. Mai 2017 um 9:46

Dann hätte der TE in seiner Einlassung schreiben sollen," ich habe ein xxxx " hochgehoben, welches die Herren Polizisten dann wohl mit einem Smartphone verwechselt haben". Hat er aber nicht. So dreist wollte er aber dann wohl nicht sein. Seine Glaubwürdigkeit würde weiter erschüttert. Dein Lügenvorschlag wäre also kontraproduktiv.

am 20. Mai 2017 um 10:11

Ich lese in der Einlassung nur, dass er es aus dem Fußraum geholt und sofort auf den Sitz gelegt hat. Da steht nichts von hochgehoben, gefilmt, in die Scheibe gehalten usw.....

Außerdem hat der Hund, der im Beifahrerfußraum ordnungsgemäß "angeschnallt" war, das Smartphone gefressen. :D

... bleibt mal alle locker. Die richtigen Tips waren doch schon dabei. ;)

am 20. Mai 2017 um 11:44

ob du eine Chance hast, hängt nur davon wie plausibel und widerspruchsfrei die Polizisten sich die Wahrheit vor Gericht zu Recht biegen. Geh jedoch mal davon aus, dass diese Betrügerbande sich vorher ganz genau absprechen werden (ist immer so) und du knallhart Schiffbruch erledest. Du kannst nur durch sporadisches Nachhaken, von Sachen die nicht erzählt worden sind, versuchen darzulegen, dass sie garnichts gesehen, bzw. es nicht mehr genau wissen. Das reicht aus. Z.B. In welcher Hand war das Handy? Welche Farbe hatte es (vorher noch mit einem Cover auf den Tisch legen), usw.. mach Dir mal Gedanken.

Du musst ihre Aussagen in ihrer Integrität durch ihren drecks Beamtenstatus erschüttern. Sondern bist Du chancenlos.

Deswegen respektiert ja auch heut zu tage keiner mehr die Polizei. Sie schützt mehr Verbrecher als hilft sie Bürgern. Ist sol. Leider.

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