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Angeblich Telefoniert beim Fahren, die wollen 100 Euro von mir und ein Punkt
Heute Stand ich an der Ampel und wurde von einem Zivilpolizisten angehalten und gebeten rechts ranzufahren.
Angeblich hab ich telefoniert was nicht der Wahrheit entspricht.
Ich habe mein Handy lediglich in der Hand gehabt und dort einen Anruf von einem Kollegen abgelehnt.
Ich stand an der Roten Ampel und mein Motor war dank Start Stopp Automatik aus.
Musste den Herren meine Personalien geben und angeblich krieg ich jetzt ne Anzeige muss 100 Euro blechen und kriege einen Punkt in Flensburg
Ich habe nicht vor diese Strafe zu bezahlen
Was kann ich machen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Krajisnik1996 schrieb am 14. November 2019 um 15:53:03 Uhr:
Kein Wunder das wir Deutsche überall unbeliebt sind
Einfach eklig
...
Im Moment finde ich nur Dich unsympathisch, egal welcher Natianolität du bist ...
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60 Antworten
Widerspruch einlegen.
Da wird sich nicht viel machen lassen. Das Handy darf bei angelassenem Motor nicht in die Hand genommen werden.
Zitat:
@Shoggoth schrieb am 14. November 2019 um 15:35:25 Uhr:
Da wird sich nicht viel machen lassen. Das Handy darf bei angelassenem Motor nicht in die Hand genommen werden.
Wenn du meinen Text gelesen hättest wüsstest du das der Motor AUS war dank Start Stopp Automatik.
Da hast du Pech, denn start/Stopp zählt nicht. Du darfst auch das Handy nicht in die Hand nehmen. Alles 100 Euro teuer.
Eine Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe könntest du im Rahmen der Vollstreckung beantragen.
Das ändert seit der letzten Novellierung des 23 Abs. 1a StVO nichts. Start-Stopp ist irrelevant.
Dieser Staat denkt sich so viele Sachen aus um an unser Geld zu kommen.
Ich Fass es nicht
Am besten auswandern
Nichts, du hast am Straßenverkehr teilgenommen und ein digitales Medium in die Hand genommen das reicht aus, wenn das Smartphone in einer fest installierten Halterung steckte und du es nur mit einem Finger bedient hättest wäre da noch etwas drin .. so wie du es beschrieben hast keine Chance das wird nur teurer.. hatten diesen Fall erst in Privatrecht besprochen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. November 2019 um 15:37:38 Uhr:
Eine Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe könntest du im Rahmen der Vollstreckung beantragen.
Solche Leute wie dich sollte man sperren
Was ist das für eine Antwort du Pappnase
Denkst du ich geh wegen so ner Sache in den Knast?
Zitat:
@Krajisnik1996 schrieb am 14. November 2019 um 15:41:25 Uhr:
Dieser Staat denkt sich so viele Sachen aus um an unser Geld zu kommen.
Ich Fass es nicht
Am besten auswandern
Oder eine Freisprechanlage nutzen. Ist vielleicht günstiger als Auswandern. :-)
100 Euro wollen die hahahahahaha für das bisschen
5 Euro wären gerechtfertigt
nach der Definition und Intention des Gesetzes hast Du die Owi verwirklicht: Du hast das Mobiltelefon benutzt, während der Motor nicht vollständig abgeschaltet war. Natürlich könntest Du argumentieren, dass Du den Motor komplett abgeschaltet hast oder dass Du das Handy nur weglegen wolltest. Dann kommt es auf die Zeugenaussage an und wem der Richter glaubt. Es gibt aber genügend Handyurteile, so dass Du nur mit einem sehr milden Richter auf eine Einstellung hoffen dürftest.
Die zusätzlichen Gerichtskosten liegen bei 28,50 € plus ggf. Zeugengelder.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. November 2019 um 15:43:22 Uhr:
nach der Definition und Intention des Gesetzes hast Du die Owi verwirklicht: Du hast das Mobiltelefon benutzt, während der Motor nicht vollständig abgeschaltet war. Natürlich könntest Du argumentieren, dass Du den Motor komplett abgeschaltet hast oder dass Du das Handy nur weglegen wolltest. Dann kommt es auf die Zeugenaussage an und wem der Richter glaubt. Es gibt aber genügend Handyurteile, so dass Du nur mit einem sehr milden Richter auf eine Einstellung hoffen dürftest.
Die zusätzlichen Gerichtskosten liegen bei 28,50 € plus ggf. Zeugengelder.
Was ist wenn es Aussage gegen Aussage ist?
Waren 2 Zivilpolizisten aber der andere stand ca 200 Meter weiter
Dann kommt es darauf an, wer die Geschichte glaubhafter darstellt. Das ist in der Regel die Polizei. Insbesondere, da du ja schon hier an die Decke gehst und mit Missachtungsbekundungen („Pappnase“) ankommst.
Wenn du der Polizei die Geschichte mit dem Wegdrücken schon erzählt hast, steht sie mit Sicherheit in der Akte und dann kannst du die Sache knicken. Dann bist du astrein im Tatbestand, selbst zugegeben. Schnelle Nummer für den Richter.