1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Angebliche fahrerflucht Anzeige

Angebliche fahrerflucht Anzeige

Themenstarteram 15. November 2019 um 15:27

Hey

Ich habe heute einen Anruf des Büros von einer Büromitarbeiterin bekommen das 3 Polizisten in der Firma waren und Zwecks Ermittlung und einer Anzeige gegen Kennzeichen XX XX XX ermitteln, und der Fahrer von diesen Fahrzeug gesucht wird wegen fahrerflucht vom 14.11 und das sie meine Daten der Polizei weiter gegeben hat. Und das ich halt angezeigt werde.

Es gab eine Situation das ich im Stau stand auf der Bundesstraße und ein Kastenwagen auf diese Bundesstraße auffahren wollte, die Gelbmakierte bussspur überführt (die Markierung der bussHaltestelle hat den beschleunigungsstreifen von den auffahrenden Verkehr um die Hälfte verkürzt) und sich zügig rechts an mir vorbeigeschlichen um vor mir auf die Bundesstraße aufzufahren, kurz vorher ließ ich ein Wagen vor mir von rechts rein.

Es gab dort nie ein Kontakt, aber ich hatte ihn an der nächsten Situation die Scheibe runter gekurbelt und ihn fragte was dieses Verhalten von ihm soll. Er meinte das er recht hatte und ich ihn ja rein gelassen hätte müssen und das ich ja aufpassen muss was ich sage. Naja er wurde beleidigend und ich bin dann weiter gefahren.

Ich hab natürlich noch nichts von der Polizei bekommen, es wurde auch nicht mein Auto zur gegenüber Stellung angeguckt. Wie gesagt es ist nichts passiert und kein Kratzer und keine delle vorhanden.

Sollte ich mir schon mal ein Rechtsanwalt aufsuchen oder erst auf das schrieb der Polizei warten.?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. November 2019 um 19:31:32 Uhr:

Kurzer Hinweis zur Auffahrsituation: Beim Stau mit Stopp and Go gilt dort das Reißverschlussverfahren.

Da weiß in Deutschland doch keiner, wie das funktioniert... :D

72 weitere Antworten
Ähnliche Themen
72 Antworten

Wenn die Dein Auto nicht inspizieren wollten....?

Kann es sein daß es eher um Beleidigung oder Nötigung als um Unfallflucht ging?

Oder was ist eigentlich genau der Unterschied zwischen Unfall und Fahrerflucht?

Themenstarteram 15. November 2019 um 15:51

Ich kann nur sagen was das Büro sagte, und da ging es um fahrerflucht bzw Unfallflucht. Kann natürlich auch sein das der noch anzeigt wegen beleidigung. Man hat ja auch nichts besseres zutun vor Weihnachten.. Nunja

Wenn es tatsächlich um Unfallflucht geht, wäre es m.M.nach in Deinem eigenen Interesse die Beamten schnellstmöglich das Auto begutachten zu lassen um denen die fehlenden Kampfspuren zeigen zu können.

Kann auch sein er sagt er habe wegen Dir irgendwohin ausweichen müssen und sich dabei was am Auto kaputt gemacht.

Ist aber pure Spekulation.

Sollte es um Beleidigung gehen dann aufpassen, dass du nicht zugibst, selbst Beleidigungen geäußert zu haben, selbst wenn der Gegner dich zuvor beleidigt haben sollte.

Wenn keine Zeugen vorhanden sind, gilt das sonst als unstrittig und du hast schon verloren.

Kurzer Hinweis zur Auffahrsituation: Beim Stau mit Stopp and Go gibt es kein Vorfahrtsrecht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. November 2019 um 19:31:32 Uhr:

Kurzer Hinweis zur Auffahrsituation: Beim Stau mit Stopp and Go gilt dort das Reißverschlussverfahren.

Da weiß in Deutschland doch keiner, wie das funktioniert... :D

Fast richtig, vor Gericht wird das immer wieder gut erklärt. Kriegt man sogar schriftlich, mit dem Urteil, in die Hand gedrückt.

OLG Saarbrücken 4 U 18/19

"Hat sich ein Unfall in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel ereignet, spricht der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Verhalten des Kraftfahrers, der den Fahrstreifen gewechselt hat."

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 15. November 2019 um 17:25:38 Uhr:

Wenn es tatsächlich um Unfallflucht geht, wäre es m.M.nach in Deinem eigenen Interesse die Beamten schnellstmöglich das Auto begutachten zu lassen um denen die fehlenden Kampfspuren zeigen zu können.

...

...man kann auch Unfälle verursachen ohne irgendwelche Kampfspuren zu erleiden. ;)

Sollte tatsächlich eine Fahrerflucht angezeigt worden sein dann gleich Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen.

Ansonsten abwarten was passiert.

Gruß Metalhead

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. November 2019 um 20:54:48 Uhr:

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 15. November 2019 um 17:25:38 Uhr:

Wenn es tatsächlich um Unfallflucht geht, wäre es m.M.nach in Deinem eigenen Interesse die Beamten schnellstmöglich das Auto begutachten zu lassen um denen die fehlenden Kampfspuren zeigen zu können.

...

...man kann auch Unfälle verursachen ohne irgendwelche Kampfspuren zu erleiden. ;)

Vor ein paar Jahren wurde an der Mosel ein Unfall durch einen Porschefahrer verursacht, bei dem Menschen tödlich verletzt wurden. "Kampfspuren" des Porsche gab es nicht. Der Verursacher wurde trotz Mithilfe der Porsche AG m.W. nie ermittelt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. November 2019 um 19:31:32 Uhr:

Kurzer Hinweis zur Auffahrsituation: Beim Stau mit Stopp and Go gibt es kein Vorfahrtsrecht.

Nur fahren die alle so aber ob die Vorfahrt hätten beim einfädeln.

Ich praktiziere den Reisverschlussverfahren bei Stop and Go bzw. Bei zähfließendem Verkehr. Klappt meisten, es bringt ja nicht keinen auf die BAB Auffahren zu lassen dann entstehen weitere Staus an anderen stellen vor der BAB.

Themenstarteram 16. November 2019 um 20:59

Nunja es gab ja kein kontakt wie gesagt, also abwarten wenn die post kommt oder doch schon mal erstberatung aufsuchen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen