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Angeeckt - geringer Schaden...

Themenstarteram 3. Februar 2009 um 14:39

Hallo,

bin am Freitag beim Einparken an einem parkenden Auto geringfügig hengen geblieben (Stoßstange). Der Schaden beläuft sich auf wenige Oberflächenkratzer sonst nichts. Die Besitzerin des Wagens besteht darauf ein Gutachten anfertigen zu lassen, was auch in Ordnung ist. Jetzt ist meine Frage wie hoch ihr ddas Schadensgutachten einschätzt. Stehe halt jetzt vor der Wahl es der Versicherung zu melden (eher ungern) oder erstmal die Schadensmeldung aus eigener Tasche zu bezahlen. Was ist klüger?

Gru0ß Mockikfreek

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12 Antworten

keine Bilder, keine Fahrzeugdaten

Willst du dass wir alle orakeln?

Auch ein oberflächlicher kleiner Kratzer an der Stoßstange kann sich durch Verformung der Träger weiter führen, die man eben nicht mal eben so sieht.

Ich würde zunächst auf einen kostenfreien Kostenvoranschlag der Werkstatt pochen, sagen die über 1000,- ein Gutachten einfordern. Und egal was du machst auf jeden Fall den Schaden bei der Versicherung erst mal anmelden.

am 3. Februar 2009 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von Mockikfreek

Hallo,

bin am Freitag beim Einparken an einem parkenden Auto geringfügig hengen geblieben (Stoßstange). Der Schaden beläuft sich auf wenige Oberflächenkratzer sonst nichts. Die Besitzerin des Wagens besteht darauf ein Gutachten anfertigen zu lassen, was auch in Ordnung ist.

In Ordnung ist es nur dann, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Für einen angenommenen Schaden von 500 Euro braucht es kein Gutachten. Die Kosten würde sie wohl auch von der Versicherung nicht erstattet bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Mockikfreek

Jetzt ist meine Frage wie hoch ihr ddas Schadensgutachten einschätzt. Stehe halt jetzt vor der Wahl es der Versicherung zu melden (eher ungern) oder erstmal die Schadensmeldung aus eigener Tasche zu bezahlen. Was ist klüger?

Gru0ß Mockikfreek

Letzten Endes entscheidet das mehr oder weniger die Geschädigte. Wenn sie von ihrem Direktanspruch Gebrauch machen möchte, kannst du das nicht verhindern.

Meiner Erfahrung nach lohnt sich das Selbstregulieren nur, wenn man eine pauschale Entschädigung aushandeln kann, so z.B. bei einem alten Auto, bei dem es auf einen Kratzer mehr oder weniger nicht ankommt und der Geschädigte mit 100 oder 200 Euro auf die Hand zufrieden ist.

Das, was du jetzt bei der Selbstregulierung machen würdest, tut die Versicherung am Ende genauso, bloß setzen sie den Rotstift evtl. noch effektiver ein. Sie können bei fiktiver Abrechnung einfach besser beurteilen, ob man vom KVA noch was zusammenstreichen kann.

Der Service der Regulierung ist für den Kunden kostenfrei, die regulierte Schadenhöhe kannst du innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen, um den Vertrag wieder zu entlasten, also schadenfrei zu stellen.

Gruß

traumzauber

Auf jeden Fall der Versicherung melden.

Lies mal das Kleingedruckte, Du hast eine Verpflichtung dazu.

 

Genau was TRAUMZAUBER schreibt:

"Das, was du jetzt bei der Selbstregulierung machen würdest, tut die Versicherung am Ende genauso, bloß setzen sie den Rotstift evtl. noch effektiver ein. Sie können bei fiktiver Abrechnung einfach besser beurteilen, ob man vom KVA noch was zusammenstreichen kann."

 

Sogennante Schadensminderungspflicht.

 

Dir steht im nachhinein immer noch zu, daß Du es selber bezahlst um in der SF nicht höher zu kommen.

Themenstarteram 3. Februar 2009 um 19:03

Hey,

ok dann werd ich mal meinen Versicherungsmännchen mal anrufen und bescheid sagen. Danke für eure Tipps

Gruß Mockikfreek

am 3. Februar 2009 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Meiner Erfahrung nach lohnt sich das Selbstregulieren nur, wenn man eine pauschale Entschädigung aushandeln kann, so z.B. bei einem alten Auto, bei dem es auf einen Kratzer mehr oder weniger nicht ankommt und der Geschädigte mit 100 oder 200 Euro auf die Hand zufrieden ist.

Also das ist so nicht ganz richtig. Zur Feststellung ob sich die Rückstufung lohnt ist ja nicht nur die erhöhte Prämie des nächsten Jahres zu rechnen. Bekanntermaßen zahlt man die Jahre danach ebenfalls mehr Versicherung. Du mußt also die Prämie des nächsten Jahres nach dem Unfall mit der die du ohne Unfall hättest vergleichen und die differenz aufschreiben. Dies machst du so lange bis du in den beiden unterschiedlichen Jahren die gleiche SF hast.

Nun addierst du die aufgeschriebenen %-Unterschiede und multiplizierst das mit der BASISprämie (also den 100%) und weißt nun wieviel sich etwa lohnen würde zurück zu kaufen.

ZU BEACHTEN:

Wird ggf demnächst ein neuer Wagen gekauft und VK versichert, so wird dieser wenn micht bereits VK bestand in die SF der Haftplicht eingestuft, so dass sich die Mehrprämie ggf. noch erhöhen kann.

Ebenso werden die wenigsten bis zum Erreichen der max SF den gleichen Wagen fahren :D, so dass sich die Basisprämie in den Folgejahren noch massive erhöhen/senken kann.

 

Also einfach mal grob anhand deiner Parameter errechnen. Bis 1000Euro lohnt sich eigentlich immer. Aber besser ohne Gutachten. ofern du das deiner Versicherung meldest, werden die Gutachterkosten als Schadensermittlungskosten von der Versicherung übernommen und du mußt der Versicherung nur den im Gutachter/der Reperaturrechnung ausgewiesenen Schaden ersetzen :p

am 3. Februar 2009 um 19:59

Häh? :confused: Haben wir evtl. aneinander vorbei geredet? Du redest von Rückzahlung, ich von selbst regulieren.

Meine Darstellung bezog sich lediglich darauf, dass es für den VN nur im Beispiel der von mir beschriebenen pauschalen Entschädigung finanziell günstiger wäre, den Schaden selbst zu regulieren. Die Versicherung handelt solche Sachen in der Regel nämlich nicht aus, sondern möchte für kleine Schäden zumindest einen KVA haben. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, wir haben auch Gelegenheiten genutzt, um solche Schäden günstiger zu regulieren.

Sobald erst mal genügend Zeit nach dem Unfall vergangen ist und ausreichend Leute ihre schlauen Sprüche platzieren konnten, ist das Thema der pauschalen Entschädigung ohnehin gegessen. Das ist eher so der Glücksfall im Augenblick: Geld geben, entsprechende unterschriebene Bestätigung bekommen und fertig. Wenn repariert werden soll, geht es ja eh nicht.

Gruß

traumzauber

am 3. Februar 2009 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Häh? :confused: Haben wir evtl. aneinander vorbei geredet? Du redest von Rückzahlung, ich von selbst regulieren.

Meine Darstellung bezog sich lediglich darauf, dass es für den VN nur im Beispiel der von mir beschriebenen pauschalen Entschädigung finanziell günstiger wäre, den Schaden selbst zu regulieren. Die Versicherung handelt solche Sachen in der Regel nämlich nicht aus, sondern möchte für kleine Schäden zumindest einen KVA haben. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, wir haben auch Gelegenheiten genutzt, um solche Schäden günstiger zu regulieren.

Sobald erst mal genügend Zeit nach dem Unfall vergangen ist und ausreichend Leute ihre schlauen Sprüche platzieren konnten, ist das Thema der pauschalen Entschädigung ohnehin gegessen. Das ist eher so der Glücksfall im Augenblick: Geld geben, entsprechende unterschriebene Bestätigung bekommen und fertig. Wenn repariert werden soll, geht es ja eh nicht.

Gruß

traumzauber

Hallo Traumzauber,

ist wie gesagt ja nicht böse gemeint. Sicher ist dein Vorschlag gut. Klappt nur meistens nicht. Und dann lieber zurückkaufen statt selbst regulieren, da dann einige Kosten von der Versicherung übernommen werden, die die nicht vom Versicherungsnehmer zurückverlangen können. Dazu gehören halt alle Kosten zur Schadensfeststellung.

Bekanntermaßen hocken einige Versicherungen auf dem Geld Ihrer VN. Da diese dann in der Regel verklagt werden, entstehen ziemlich schnell imense Kosten, da die Versicherungen doch immer nach Sachverständigengutachten schreien. Da kommen sehr gerne etliche 1000€ für (entschuldige die Deutschlichkeit) schwachsinne Gutachten (da eigentlich offensichtlich) nicht notwendig zusammen. Und diese Kosten, also auch das Gutachten u. ä. übernimmt dann die Versicherung.

Also fährt der TE mit Schaden melden und dann zurückkaufen besser als wenn er selber reguliert, da die geschädigte ja wohl schon ohnehin einen Gutachter beauftragt hat oder zumindestens will.

am 3. Februar 2009 um 20:50

Also entweder hab ich heute Schwierigkeiten damit, mich verständlich auszudrücken oder du ein Verständigungsproblem.

Wenn ich jemandem eine Schramme ins Auto machen, der seine 11 Jahre alte Karre ohnehin nicht reparieren wird und dieser glaubt, dass er mit 100 bis 200 Euro gut leben kann, ist es immer billiger, den Schaden so abzuwickelen, als das große Rad mit der Versicherung zu drehen.

Weißt du, was passiert, wenn die Versicherung einen solchen Schaden reguliert? KVA und Regulierung nach diesem. Selbst bei knickriger Abrechnung, Lackierung bleibt Lackierung und wird damit auch teurer werden.

Lies doch sonst nochmal meinen kompletten Ursprungsbeitrag, bitte.

Eigentlich sind wir doch einer Meinung.

Gruß

traumzauber

am 3. Februar 2009 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Auf jeden Fall der Versicherung melden.

Lies mal das Kleingedruckte, Du hast eine Verpflichtung dazu.

Diese Aussage ist grundsätzlich schon richtig. Trotzdem besteht in der Regel die Möglichkeit, sogenannte "Kleinschäden" (beschränkt auf Sachschäden) selbst zu regulieren. Da besteht Anzeigepflicht erst, wenn die Selbstregulierung gescheitert ist. Das ist sie natürlich in jedem Fall, wenn der Geschädigte seinen Direktanspruch geltend macht. Bis zu welcher Höhe ein Sachschaden ein "Kleinschaden" ist, regeln die AKB des entsprechenden Versicherers.

Gruß

traumzauber

am 3. Februar 2009 um 21:04

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Also entweder hab ich heute Schwierigkeiten damit, mich verständlich auszudrücken oder du ein Verständigungsproblem.

Wenn ich jemandem eine Schramme ins Auto machen, der seine 11 Jahre alte Karre ohnehin nicht reparieren wird und dieser glaubt, dass er mit 100 bis 200 Euro gut leben kann, ist es immer billiger, den Schaden so abzuwickelen, als das große Rad mit der Versicherung zu drehen.

Weißt du, was passiert, wenn die Versicherung einen solchen Schaden reguliert? KVA und Regulierung nach diesem. Selbst bei knickriger Abrechnung, Lackierung bleibt Lackierung und wird damit auch teurer werden.

Lies doch sonst nochmal meinen kompletten Ursprungsbeitrag, bitte.

Eigentlich sind wir doch einer Meinung.

Gruß

traumzauber

Wir SIND einer Meinung! Mein Betrag bezieht sich ja nur für den Fall das die Geschädigte das nicht mitmacht. Und davon gehe ich aus, wenn die nach nem Gutachter schreit :)

Manchen Menschen kannste nicht helfen. Hatte mal nen "Unfall" auf nem Parkplatz, wo mir ne Frau in meinen (frisch lackierten) Wagen reingefahren ist und nur den Lack (hing noch an Ihrem Scheinwerfer) beschädigt hatte. Die wollte unbedingt die Polizei dabei haben, da dass alles nicht sein könnte. War in 5min erledigt. War schließlich der Polizeiparkplatz :D Hat sie dann halt unnötigerweise die üblichen 75DM (was länger her) gekostet.

am 5. Februar 2009 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von Mockikfreek

 

Stehe halt jetzt vor der Wahl es der Versicherung zu melden (eher ungern) oder erstmal die Schadensmeldung aus eigener Tasche zu bezahlen. Was ist klüger?

Gru0ß Mockikfreek

Tipp: Ruf Deine Versicherung an und frag einfach mal was günstiger kommt selber zahlen oder melden die rechnen Dir das dann aus.

am 6. Februar 2009 um 6:51

Zitat:

Original geschrieben von timal

Zitat:

Original geschrieben von Mockikfreek

 

Stehe halt jetzt vor der Wahl es der Versicherung zu melden (eher ungern) oder erstmal die Schadensmeldung aus eigener Tasche zu bezahlen. Was ist klüger?

Gru0ß Mockikfreek

Tipp: Ruf Deine Versicherung an und frag einfach mal was günstiger kommt selber zahlen oder melden die rechnen Dir das dann aus.

Tolle Antwort!

Was soll wie günstiger werden? Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist hier doch noch nicht mal die Schadenhöhe bekannt.

Mit dem Ausrechnen ist das ohnehin so eine Sache. Niemand kann in die Zukunft schauen. Prozente sind keine Euro, wie sich Einstufungen der Fahrzeuge ändern, weiß niemand, ob der TE sich nächstes Jahr ein anderes Auto kauft oder vielleicht einen zweiten Schaden in diesem Jahr hat, auch nicht.

Es kommt auch immer auf die persönliche Situation an. Manch einer kommt besser damit, einen 500 Euro-Schaden selbst zu regulieren bzw. den Schaden zurückzukaufen und ein anderer braucht über diese Möglichkeit nicht nachzudenken, weil auch 500 Euro zuviel sind, um sie mal eben als Summe zu zahlen.

Gruß

traumzauber

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