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Angefahren auf dem Supermarktparkplatz - wie ggü. Versicherung vorgehen?

Themenstarteram 3. April 2013 um 21:25

Hallo zusammen,

ich wollte hier mal eine Frage zur weiteren Vorgehensweise stellen und um euren Rat bitten, weil man solche Sachen ja zum Glück selten im Leben hat.

Meine Mutter wurde im Oktober 2012 auf einem Supermarktparkplatz mit geringem Tempo angefahren. Der Fahrer hatte beim rechts Um-die-Ecke-Biegen wohl ein Kind hinten rechts im Auge, fuhr aber dennoch vorwärts weiter und übersah sie, als sie gerade vom Wegbringen des Korbes wiederkam und den Parkplatz auf dem Weg zurück zum Auto überquerte. Sie kam zu fall und verdrehte sich das Knie, was sie aber erst später feststellte. Der Fahrer und weitere Leute halfen ihr auf und fragten auch, ob man nen Krankenwagen rufen sollte. Sie fühlte sich aber ganz ok und lehnte ab. Hat sich aber noch die Anschrift vom Autofahrer geben lassen. Zu hause dann ließ der Schock nach, sie hatte Schmerzen im Knie usw. Und ich meinte noh, warum sie keine Polizei gerufen hat, was ja bei Personenschaden meines Wissens gut wäre.

Nachdem es nach 2 Wochen nicht wegging, war sie nach beim Arzt, der einen MRT anordnete und einen Knieinnenbandanriss attestierte. Muss wohl nicht operiert werden, da Erfolgsaussicht ungewiss und kein Innenband-AB-Riss.

Aufgrund des Befunds war sie beim Fahrer zu hause am Gartenzaun und bat darum, dass er den Unfall bei der Versicherung und Polizei meldet. Woraufhin er nur meinte, er kann nichts melden, weil er sich gerade für ne Beamtenlaufbahn bewirbt und daher keinen Ärger gebrauchen kann. Die Meldung bei der Versicherung würde er aber machen. Nach weiteren 4 Wochen erkundigte sie sich erneut bei ihm, ob nun was gemeldet wurde. Daraufhin zitierte er nur seinen Versicherungsmakler, dass einzig die Schadensmeldung an die Unfallversicherung meiner Mutter erfolgen muss. Nach nochmal 4 Wochen war immernoch nichts gemeldet. Dann rief sie selbst bei seiner Verischerung an und meldete den Schaden. Allerdings hat sie es ebenso gutgläubig recht lapidar beschrieben: So nach dem Motto, dass er sie angefahren hat, als sie die Parkplatzstraße übequert hat.... (sehr sprechend also). Erst Mitte März war endlich eine Aussage seinerseits eingetroffen, dass sie ihm ins Auto gelaufen sei. Soweit so frech nun also.

Was wäre jetzt zu tun? Aus der anfänglichen Gutgläubigkeit ist nun ein gewisser Anspruch nach Genugtuung entstanden, da der Fahrer sich so besch*** verhalten hat. Ansonsten würde sie ihre Schadensmeldung machen und die Akte wird seitens der Versicherung zugekappt vermute ich mal.

Ich würde gerne in Richtung der Versicherung nochmal die Schadenmeldung konkretisieren und auch ein paar Forderungen mitsenden? Was kann sie an Auslagen ansetzen? Sie war ca. 3 Monate ziemlich eingeschränkt in der Bewegung und muss immernoch täglich mit dem Auto zur Arbeit anstelle des Fahrrads. Wie sieht es mit Schmerzensgeld fürs Knie aus?

Danke im Voraus.

Grüße, Dennis

Beste Antwort im Thema
am 4. April 2013 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von urban84

 

3) Anwalt: Sie hat damals, nachdem der Fahrer sich ewig nicht bewegt hatte, eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen und nochmal per E-Mail nachgefragt, wie er es denn nun einschätzt. Daraufhin zeigte er den Prozess auf inklusive der Kosten und Risiken. Vor dem Hintergrund der "Aussage gegen Aussage" Situation und der noch nicht abschließend betrachtbaren Genesungskosten war er recht schnell bei einer potentiellen Kosten von 670 EUR, die ja im Prinzip nicht mehr im Verhältnis stünden - Ausgang ungewiss und nicht sicher zugunsten meiner Mutter. Er riet ihr, sich direkt an die Versicherung zu wenden und ihre Forderungen geltend zu machen.

Und warum glaubst du bzw. deine Mutter nicht das, was der Anwalt geraten hat?

Der hat nämlich vollkommen Recht mit seiner Aussage.

Im Nachhinein nichts mehr zu machen - Sache erledigt, Thema durch.

Ärgerlich...ja...und beim nächsten Mal anders handeln - mehr kann hier auch niemand guten Gewissens raten.

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Der Fahrer / Halter und das Kennzeichen sind wohl bekannt. Dann hier mal die Versicherung ausfindig machen und selbiger die Forderungen durchgeben.

Ich würde den Vorfall jetzt noch der Polizei melden. Das dürfte ja noch nicht verjährt sein. Allein schon, damit die Schuldfrage festgestellt wird und evtl. Schmerzensgeld gefordert werden kann. Wie hoch dieses Ausfällt, weiss ich auch nicht. Bei einem Auffahrunfall hatte meine Gegnerin Nackenschmerzen. Ihr wurden dafür 200,- Euro zugesprochen. Etwas mehr sollte es in eurem Fall wohl sein.

Gibt es Zeugen für den Vorfall. Ansonsten steht nachher Aussage gegen Aussage.

am 4. April 2013 um 6:39

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Ich würde den Vorfall jetzt noch der Polizei melden. Das dürfte ja noch nicht verjährt sein. Allein schon, damit die Schuldfrage festgestellt wird

Ich bezweifle, dass die Polizei im April 2013 die Schuldfrage eines Unfalls aus Oktober 2012 lösen will/kann. Es müsste wohl eine Anzeige wegen Körperverletzung erfolgen. Den Versicherer kennt sie ja, wie er schreibt.

"Daraufhin zitierte er nur seinen Versicherungsmakler, dass einzig die Schadensmeldung an die Unfallversicherung meiner Mutter erfolgen muss." Nur soviel zur Beratung durch einen Vertreter (wenn er das tatsächlich so gesagt hat).

Wenn deine Mutter mündlich verspätet und unzureichend begründet ihre ungenauen Forderungen an die Versicherung gestellt hat, dann sollte sie das schleunigst präzisiert mit allen Unterlagen und Benennung von Zeugen SCHRIFTLICH (!!!!!!!!!) nach- und einreichen. Und auch die Krankenkasse informieren, dass es einen Verursacher gibt (die hält sich an den Versicherer). Wenn sie das selbst nicht zu Stande bringt, sollte ihr jemand dabei helfen. Viel Zeit verloren.

Um was geht es denn aber - nur um ein Schmerzensgeld? Da würde ich mich zunächst verbindlich erkundigen, was zu erwarten ist und ob es den Ärger und den Aufwand lohnt (bei ungewissem Ausgang wegen u. a. zahlreicher Versäumnisse deiner Mutter).

Gruß situ

am 4. April 2013 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von situ

"Daraufhin zitierte er nur seinen Versicherungsmakler, dass einzig die Schadensmeldung an die Unfallversicherung meiner Mutter erfolgen muss." Nur soviel zur Beratung durch einen Vertreter (wenn er das tatsächlich so gesagt hat).

Wird er wohl durchaus so gesagt haben.

Die Frage ist halt, was der Autofahrer dem Makler gesagt hat?

Wenn der ihm sagt, dass deine Mutter Schuld hat, weil sie ihm vor das Auto gelaufen ist, dann ist diese Aussage ja auch richtig.

Zum eigentlichen Fall:

Würde die Sache einem Anwalt übergeben.

am 4. April 2013 um 6:55

Ja - vielleicht wurde der Fahrer tatsächlich "beraten" :-).

Ansonsten stimme ich zu: Sich von einem Kundigen helfen und beraten lassen - wenn man meint, es könne sich rentieren, auch durch einen Anwalt (den man im Zweifelsfall selbst bezahlt), wenn es sonst niemanden gibt, der das in die Hand nehmen kann/will.

am 4. April 2013 um 7:31

Auch hier wurde schon viel zu viel falsch gemacht.

Jetzt ein halbes Jahr später noch etwas gerade zu biegen wird eh schwierig.

Moin,

 

ich verstehe jetzt die ganze Sachlage nicht so ganz.

Normaler Weise bekommt Deine Mutter einen Unfallfragebogen von ihrer Krankenkasse, die bei einem solchen "Unfallbild", die Arztkosten ersetzt haben will. Ist das geschehen ?

 

Auif der anderen Seite sind Forderungen (Schmerzensgeld usw) gegenüber der KFZ Versicherung des Verursachers mit Arztatest zu stellen, nicht beim Verursacher persönlich (der dann diese Forderung an die Vers. weiterleiten müßte).

 

Natürlich ist die zeitliche Verzögerung und das nicht gemachte Polizeiprotokoll ein weiter Fehler und wird wohl beim Schadensachbearbeiter Zweifel an den geschilderten Sachverhalt hinterlassen.

Am besten wäre, wenn man Zeugen (z.B. die Leute, Deine Mutter auf die Beine geholfen haben) vom Vorfall hat.

 

Themenstarteram 4. April 2013 um 17:03

Erstmal danke für die zahlreichen Antworten.

Ich gehe mal nach und nach auf eure Hinweise ein:

1) Zeugen: Es steht im dümmsten Fall tatsächlich Aussage gegen Aussage, weil sie damals weder die Polizei gerufen, noch Adressen von Zeugen augeschrieben hat. Ich führe das mal auf den leichten Schock und viel Gutgläubigkeit zurück.

2) Polizei: Sie war damals bei der Polizei. Dort gab man ihr die Optionen, dass Sie den Fahrer wegen Unfallflucht oder Körperverletzung anzeigen kann. Ersteres war ja nicht so und Zweites wollte sie nicht, weil sie ja noch einigermaßen Laufen konnte und ihm keinen zusätzlichen Ärger machen wollte :confused: - was soll ich sagen....

3) Anwalt: Sie hat damals, nachdem der Fahrer sich ewig nicht bewegt hatte, eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen und nochmal per E-Mail nachgefragt, wie er es denn nun einschätzt. Daraufhin zeigte er den Prozess auf inklusive der Kosten und Risiken. Vor dem Hintergrund der "Aussage gegen Aussage" Situation und der noch nicht abschließend betrachtbaren Genesungskosten war er recht schnell bei einer potentiellen Kosten von 670 EUR, die ja im Prinzip nicht mehr im Verhältnis stünden - Ausgang ungewiss und nicht sicher zugunsten meiner Mutter. Er riet ihr, sich direkt an die Versicherung zu wenden und ihre Forderungen geltend zu machen.

4) Um was geht es nun?: Irgendwie geht es aufgrund des unfairen Verhaltens des Fahrers schon darum, jetzt irgendwie noch ein kleines Bisschen Genugtuung zu erlangen. Ansonsten habe ich einfach die Befürchtung, dass die Akte mit den beiden Aussagen geschlossen wird und das wars dann. Der Fahrer kommt damit dann durch. Für meine Mutter wäre es schön zu merken, dass er schon noch etwas vom Unfall hat. Insofern war die Überlegung mit dem Schmerzensgeld (ich mag das eigentlich nicht mal in den Mund nehmen weil ich es affig finde) und der Kosten durch die Umstände.

5) Unfallbogen von der Krankenkasse: Muss ich mal nachfragen, ob es soetwas gab.

Der Tipp mit der Krankenkasse ist super.

Kann mir denn nun einer sagen, was ich da an Kosten ansetzen kann?

Danke und Grüße, Dennis

am 4. April 2013 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von urban84

Der Tipp mit der Krankenkasse ist super.

Warum? Da gings doch nur um Ansprüche die eure Krankenversicherung gegenüber Dritten hat. Das ist für euch erstmal nicht relevant und betrifft euch auch nicht. Da geht es nur um Behandlungskosten.

Zitat:

Original geschrieben von urban84

Kann mir denn nun einer sagen, was ich da an Kosten ansetzen kann?

Wenn dann überhaupt ein Anwalt der sich mit Schmerzensgeldforderungen auskennt.

Nur löst das ja nicht das Problem, dass ihr nichts handfestes gegen den Fahrer habt,

am 4. April 2013 um 19:06

So wie ich das rauslese, besteht keine Rechtschutzversicherung, oder?

Falls dass der Fall ist, würde ich den Fall als Lehrgeld abhacken.

am 4. April 2013 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von urban84

 

3) Anwalt: Sie hat damals, nachdem der Fahrer sich ewig nicht bewegt hatte, eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen und nochmal per E-Mail nachgefragt, wie er es denn nun einschätzt. Daraufhin zeigte er den Prozess auf inklusive der Kosten und Risiken. Vor dem Hintergrund der "Aussage gegen Aussage" Situation und der noch nicht abschließend betrachtbaren Genesungskosten war er recht schnell bei einer potentiellen Kosten von 670 EUR, die ja im Prinzip nicht mehr im Verhältnis stünden - Ausgang ungewiss und nicht sicher zugunsten meiner Mutter. Er riet ihr, sich direkt an die Versicherung zu wenden und ihre Forderungen geltend zu machen.

Und warum glaubst du bzw. deine Mutter nicht das, was der Anwalt geraten hat?

Der hat nämlich vollkommen Recht mit seiner Aussage.

Im Nachhinein nichts mehr zu machen - Sache erledigt, Thema durch.

Ärgerlich...ja...und beim nächsten Mal anders handeln - mehr kann hier auch niemand guten Gewissens raten.

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