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Angehalten mit nicht eingetragenem Motor. Hilf!!

Themenstarteram 24. August 2006 um 11:05

Hallo,

ich wurde mit nicht eingetragenem Motor angehalten. habe nun nach ca 3 Monaten den Bescheid bekommen. 3 Punkte 150 Euro.

Was kann ich nun machen? 2 Tage später habe ich den Motor eingetragen bekommen vom tüv. Das auto war gerade umgebaut.

Nun meine Frage:

Habe ich irgendeine Chance, wenn ich einspruch erhebe und die Sache vor gericht geht?

Würde mich über schnelle und gute Antworten freuen. Was sind eure Erfahrungen?

Mfg

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39 Antworten

Sieht schlecht aus, da sie dich angehalten haben als der Motor noch nicht eingetragen war. Das kann man ja anhand des Datums auf dem Gutachten nachweisen.

Zahl lieber, vor Gericht kann wesentlich teurer werden.

der Habicht

keine Chance. Zu dem Zeitpunkt hattes das Auto keine ABE. Es hätte vielleicht damals geholfen wenn du gesagt hättest du fährst gerade zum TÜV. Kommt allerdings auf die Tageszeit und die Tageslaune der Polis an.

Themenstarteram 24. August 2006 um 11:12

Wie hoch wären da ca die Gerichtskosten?

Von der Zulassungsstelle habe ich die information erhalten, das jede fahrt zur Wiederherstellung der Betriebserlaubnis fürt erlaubt ist. Ich war auf dem Weg zu VW wegen AU bin halt unterwegs liegengeblieben und dann kam die Polizei.

Können wir helfen?......

wenn du termin bei vw und den tüvtermin schriftlich nachweisen kannst, hast viel ne chance, weil das auto schieben zum tüv geht ja net :-)

Na, wenn Du auf dem Weg vom Einbauort zum TÜV erwischt worden wärst, ginge das mit dem Einspruch vielleicht noch. Vielleicht sogar, wenn Du, weil das Fahrzeug vom Hof musste und der TÜV-Besuch erst nach 2 Tagen möglich war, es vorübergehend zu Hause auf Privatgelände abgestellt hättest.

Aber alle anderen Ausreden dürften (nachvollziehbarerweise) nicht gelten gelassen werden.

Schönen Gruß

 

EDIT: Sehe gerade, daß Du erst jetzt mit den ganzen Details herausrückst. Das hättest Du auch schon früher machen können :mad: . Jetzt hab' ich keine Zeit (und Lust) mehr.

Nimm es wie ein Mann......!

am 24. August 2006 um 11:19

Was würde eigentlich passieren wenn ich mit neuem nicht eingetragenem Motor einen Unfall baue?

am 24. August 2006 um 11:21

Das was die auf der zulassungsstelle gesagt haben ist richtig, dann hättest du die netten leute in grün mal darauf hinweisen sollen wo du hin willst, dann hätte man das vielleicht vor ort klären können. um die punkte und die 150 eus komste höchstens drumrum, wenn die bei vw dir bestätigen, das du dort an dem tag einen termin hattest und dieser nötig war um dein auto wieder stvzo konform zuzulassen, für den versuch brauchst du noch nichtmal vor gericht gehen, da du ja normalerweise einen anhöhrungsbogen erhalten haben solltest, auf dem du zu der sache stellung nehmen kannst. wenn du auf dem alles plausibel erklären kannst( mit bestätigung von vw über den termin) könntest du ne kleine chance haben der strafe zu entgehen!

am 24. August 2006 um 11:27

@ drei2er:

kommt ganz drauf an ob mit personenschaden oder nur sachschaden, im höchstfall gehst du dafür sogar in den knast, und die versicherung muss soweit ich weiß in diesem fall noch nichtmal zahlen.

Themenstarteram 24. August 2006 um 11:32

Habe mich fast eine Stunde mit den abgesappelt... Der eine war ok... aber der Andere einfach ein.... War nichts zu machen vor Ort. Man muß doch da irgendwie drum rum kommen... vor allem habe ich den noch freitag nachmittag gleich das gutachten vom Tüv rüber gefaxt... der Termin bestand ja schon...

am 24. August 2006 um 11:39

ich hab doch grad geschrieben, das du den anhöhrungsbogen ausfüllen sollst und alle dokumente mit dazu tun sollst( ganz wichtig sind die bestätigungen der termine) und das schickst du alles zu denen, mehr als da die sagen nö ist nicht kann dabei nicht passieren, erst wenn du nach deren antwort z.B. nicht zahlst geht vor gericht

Themenstarteram 24. August 2006 um 11:44

Habe ich alles reingeschrieben...

Haben gesagt das ist egal... Soll ich mit dem richter besprechen oder gleich bezahlen... habe gerade eben mit denen Telefoniert.

ich muss doch wohl keinen Termin bei VW machen, wenn ich da kurz was eingestellt haben will oder die mal; fragen will,w arum der nicht richtig laeuft. Vor allem wie sollte man das schriftlich nachweisen?

 

Fahrten zum Tuev und zur WErke sind versichert, ebenso Testfahrten. So kenne ich das. Klaro, dass man nicht 100km von zu Hause weg sein darf, aber im Grunde sollte das so klargehen.

Themenstarteram 24. August 2006 um 11:47

Genau so habe ich das auch verstanden bei der Zulassungsstelle... Aber wieso reicht der anhörungsbogen nicht zum einstellen des Verfahrens?

Wieso soll ich nun erst wiederspruch einlegen, um dan mit dem Richter zu sprechen??

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