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angemeldet auto verkaufen
Hallo,
die Tage werde ich mein Auto verkaufen und wollte wissen, ob ich das Auto ohne Probleme angemeldet abgeben kann.
Der Käufer sichert mir zu, das Auto direkt einen Tag später umzumelden. Da er von weit weg kommt und morgen Sonntag ist kann ich das Auto nicht mehr abmelden.
Ist sowas riskant oder?
Danke.
mfg
Beste Antwort im Thema
Man kann ein Auto auch am Tag der Übergabe abmelden. Dann darf das Fahrzeug trotzdem noch bis 24:00 Uhr gefahren werden.
Und zwar auf DIREKTEM Weg zum Bestimmungsort und nur innerhalb Deutschlands.
Gruß Christian
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49 Antworten
Hauptsache Du kannst das Geld als echt identifizieren (da würde ich mir nämlich noch mehr Sorgen drum machen).
Ansonsten Übergabeprotokoll fertigen, Personalausweis und Führerschein des Käufers kopieren,
das Übergabeprotokoll sofort an Versicherung und Straßenverkehrsamt faxen.
Dann solltest Du im grünen Bereich sein.
ja danke erstmal, ne ich dachte jetzt nur daran das der Kollege geblitzt wird oder einen Unfall baut.
Wie sieht da die Rechtslage aus.
mfg...
Zitat:
Ansonsten Übergabeprotokoll fertigen, Personalausweis und Führerschein des Käufers kopieren,
das Übergabeprotokoll sofort an Versicherung und Straßenverkehrsamt faxen.
Dann solltest Du im grünen Bereich sein.
... im Übergabeprotokoll auch Datum, Uhrzeit und km-Stand angeben.
Dann solltest Du, wie schon geschrieben, keine Probleme bekommen.
Das Fahrzeug bleibt für den Käufer versichert. Nach meinem Kenntnisstand hast Du keinerlei Nachteile, wenn anschließend ein Unfall passieren sollte.
Die meisten privaten Fahrzeuge werden angemeldet verkauft.
Grüße
Horst
So das Auto ist weg, habe ein Vorgedrucktes Übergabeprotokoll ausgefüllt mit allen Daten, habe jedoch vergessen den Ausweis zu kopieren?
Na ja ich hoffe alles geht glatt und derjenige wird nicht geblitzt oder fährt jemanden rein.
mfg
Man kann ein Auto auch am Tag der Übergabe abmelden. Dann darf das Fahrzeug trotzdem noch bis 24:00 Uhr gefahren werden.
Und zwar auf DIREKTEM Weg zum Bestimmungsort und nur innerhalb Deutschlands.
Gruß Christian
Zum einen hätte das uzi72 hier sowieso nicht geholfen, schließlich fragte er, weil das Auto eben Sonntag übergeben werden sollte.
Zum anderen gilt deine Anmerkung auch nur für den Verkäufer (Vorbesitzer) uneingeschränkt und nicht für den Käufer.
Falsch, nicht ganz Deutschland, sonder nur innerhalb des Zulassungsbezirkes und eiens angrenzenden Bezirkes!
Zitat:
(3a) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und beim Schutzbrief für
die in § 24 genannten Fahrzeuge besteht Versicherungsschutz auch für Fahrten
mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks
und eines angrenzenden Bezirks ausgeführt werden. Als derartige
Fahrten gelten insbesondere Fahrten mit vorübergehend stillgelegten
Fahrzeugen zur Abstempelung des Kennzeichens, Rückfahrten von der Zulassungsbehörde
nach Entfernung des Stempels – auch mit endgültig stillgelegten
Fahrzeugen – sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung,
Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung und Fahrten mit Fahrzeugen,
denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.
Zitat:
Original geschrieben von horst123
Die meisten privaten Fahrzeuge werden angemeldet verkauft.
So ist es. Auch zu meinen Grundprinzipien gehört es, nur angemeldete Fahrzeuge zu kaufen.
... dann werden wir niemals ins Geschäft kommen ...
Angemeldet aus der Hand geben ?
NIEMALS !!
Probefahrt kein Problem aber dann Schilder ab !!
Weil :
http://www.motor-talk.de/t652529/f13/s/thread.html
bzw.
http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=12&threadid=370050
Hab einmal ein angemeldetes Fahrzeug verkauft....
Aus Fehlern wird man klug !!
Die Rechtslage sieht so aus, dass nach dem abschließen eines Kaufvetrages (wie oben erwähnt mit Datum, Uhrzeit, GENAUEM km-Stand) der Verkäufer aus dem Schneider ist. Der Käufer MUSS bis dahin seine Versicherung über den anstehenden Fahrzeugkauf informiert haben. Das Auto ist somit nach der Übergabe über den Käufer versichert.
Siehe auch
http://www.adac.de/.../...%20Privat-Privat%20interaktiv_tcm8-44111.pdf
Zitat:
Original geschrieben von Buggy1981
Die Rechtslage sieht so aus, dass nach dem abschließen eines Kaufvetrages (wie oben erwähnt mit Datum, Uhrzeit, GENAUEM km-Stand) der Verkäufer aus dem Schneider ist. Der Käufer MUSS bis dahin seine Versicherung über den anstehenden Fahrzeugkauf informiert haben. Das Auto ist somit nach der Übergabe über den Käufer versichert.
Genau.
Wenn man als Verkäufer all diese Punkte beachtet hat, braucht man sich deshalb auch keine Sorgen zu machen, wenn man ein angemeldetes Fahrzeug verkauft hat.
Wieso muss der Käufer seine eigene Versicherung bis zur Übergabe informiert haben?
Der fährt doch versichert durch die Versicherunggesellschaft (nicht -vertrag!) des Vorbesitzers?