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Anhägerkupplung am C 220 T nur in Verbindung mit geändertem Kühlsystem?

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 3. Mai 2015 um 8:33

Ich fahre einen C 220 T, EZ 12.2012 und habe mir vom MB für den Transport von 2 Fahrrädern eine abnehmbare Anhägerkupplung der Marke Westfalia montieren lassen. Jetzt würde ich aber gerne auch mal

einen kleinen Anhänger nutzen, so bis ca. 600 kg Gesamtgewicht - geht lt. MB aber nur mit einem

" veränderten Kühlsystem " (Kosten ca. 800,- €).

Bei einem schweren Wohnwagen könnte ich das ja noch verstehen, aber nicht für einen kleinen

Anhänger.

Meine Frage: Wie kann man eine Zulassung, mit evtl. Gewichtsbegrenzung, ohne Änderung des

Kühlsystems bekommen.

Vielen Dank!

MfG

Gerd

 

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13 Antworten
Themenstarteram 3. Mai 2015 um 8:13

Hallo ich fahre einen C 220 T, W 204, EZ: Dez. 2012. Habe mir vom MB-Händler eine abnehmbare

Anhängerkupplung von Westfalia anbauen lassen, damit ich einen Fahradträger ansetzen kann. TÜV

alles ok. Nun möchte ich aber einen kleinen Anhänger bis ca. 500 kg nutzen und in die Kfz-Papiere eintragen lassen. Lt. MB geht das aber nur in Verbindung mit einer " Umrüstung des Kühlsystems ".

(Kosten ca. 800,- € ) Wenn ich jetzt einen schweren Wohnwagen ziehen würde, könnte ich das ja noch verstehen.

Meine Frage: Wie kann ich eine Zulassung, begrenzt auf ein Gesamtgewicht von ca. 500 oder 600 kg,

ohne eine kostspielige Änderung des Kühlsystems bekommen.

Vielen Dank.

MfG

Gerd

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung für C 220 T - nur mit größerem Kühler?' überführt.]

am 3. Mai 2015 um 8:46

Da wird sich keiner drauf einlassen. MB schreibt nunmal vor einen 600W Lüfter zu verbauen. Es es wird wohl kaum einer den Hänger vor Fahrtbeginn auf die Waage stellen. Entweder du verbaust den anderen Lüfter oder fährst so auf eigenes Risiko.

Man kann ja auch die Motortemperatur etwas im Auge behalten, dann siehst ja ob sich der Umbau lohnt oder nicht

Hallo Gerd,

hat dir dein MB Händler die AHK ohne Ablastung auf 400 Kilo angebaut obwohl du den kleinen Kühlerlüfter verbaut hast ?

am 3. Mai 2015 um 9:35

Wenn keine ahk von Werk verbaut ist, muss Mann mindestens einen250 aufwärts fahren. Bei den kleinen Motoren ist kein Lüfter verbaut...

am 3. Mai 2015 um 11:13

Hallo so ein Mist habe ich in meinen Leben noch nie gehört.

Dein MB Händler will nur das beste von Dir nämlich ( Dein Geld.)

Bitte es ist nichts zu beachten, die zulässiges Gesamtgewicht darf nicht über 2,8 tonnen

liegen. Es ist auch nicht Eintragungspflichtig oder TÜV relevant.

Anhängerkupplung ist montiert und die Zulässiges Gesamtgewicht sollte man nicht

Überschreiten.

Grüß von TÜV Süd

Bomber

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung für C 220 T - nur mit größerem Kühler?' überführt.]

am 3. Mai 2015 um 13:02

Zitat:

@Bo-Mat schrieb am 3. Mai 2015 um 11:35:16 Uhr:

Wenn keine ahk von Werk verbaut ist, muss Mann mindestens einen250 aufwärts fahren. Bei den kleinen Motoren ist kein Lüfter verbaut...

doch beim t Modell 220 is auch ein Lüfter verbaut, wir haben auch die einklapbaren AHK ab Werk beim 220

Themenstarteram 3. Mai 2015 um 14:44

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Die AHK wurde vom MB-Händler für einen Fahrradträger angebaut und so vom TÜV auch eingetragen.

Ich darf also keinen Anhänger benutzen!?

Da ich den C 220 T Diesel habe, gehe ich davon aus, daß der Lüfter auch für den Anhängerbetrieb ausreichend

ist. ( Ausreichend wäre -Kleinanhänger bis ca. 650 kg Gesamtgewicht )

Macht es Sinn noch einmal mit dem MB - Händler zu reden. Der TÜV - Sachverständige würde nach dem o.k.

der Werkstatt, den Anhängerbetrieb in die Papiere eintragen.

Meine Frage:

Ist der Lüfter im C 220 T Diesel doch für den Anhängerbetrieb ausreichend?

Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG

Gerd

Zitat:

@Bo-Mat schrieb am 3. Mai 2015 um 11:35:16 Uhr:

Wenn keine ahk von Werk verbaut ist, muss Mann mindestens einen250 aufwärts fahren. Bei den kleinen Motoren ist kein Lüfter verbaut...

:confused: :confused: :confused:

Ein Lüfter ist überall verbaut!!! :p

 

Nur in den Fzg. bis 220 ist der Kleine (400W) verbaut.

Für den Anhängerbetrieb "ohne Lastgrenze" schreibt der :) aber den großen Lüfter (600W) vor, welcher auch nur in den Fzg. mit ab Werk verbauter AHK drin ist. So die Aussage meines :)!

Solltest Du nur kleine Anhänger mit deinem Auto bewegen und keine hochsommerlichen Gebirgsfahrten durchführen reicht auch der kleine Lüfter. Allerdings liegt hier natürlich das Risiko bei Dir und MB gibt Dir keine Freigabe dafür.

Was hat der TÜV damit zu tun bzw. die Eintragung in die Papiere? :confused:

Die AHK gibt es doch mit ABE, habe mir auch eine Nachrüsten lassen bei meiner Werkstatt des Vertrauens (frei, Mercedes Benz Spezialist) und der hat sie auch entsprechend frei geschalten. Natürlich hat der mir auch gesagt ich sollte keine großen schweren Anhänger damit im Hochsommer ziehen. Habe ich natürlich auch nicht vor, sondern nur gelegentlich "kurze" Strecken mit einem 750k Anhänger. Das ist laut seiner Aussage auch normal kein Problem. Ich beobachte aber trotz allem meine Temp. Anzeige etwas genauer wenn ich mit Anhänger fahre und konnte bisher keine Erhöhung der Temp. feststellen wenn ich mit oder ohne Anhänger fahre.

Wenn Du die selber einbaust, wird MB Dir diese mit dem Kleinen Lüfter nicht frei schalten.

am 3. Mai 2015 um 15:57

Genau das mit dem ziehen eines Hängers auf der Ebene und nicht gerade bei hochsommerlichen Temperaruren in den Alpen hat mir der Verkäufer bei MB, als ich ihn beim Kauf meines Wagens darauf angesprochen habe, auch gesagt. Und sowas leuchtet mir auch ein. Ich will mir nämlich auch eine Hängerkupplung speziell für den Fahrradständer und ab und zu für nen Hänger zum Sträucher wegfahren selbst dranbauen.

Was bedeutet "MB wird diese mit dem kleinen Lüfter nicht freischalten"?

Gruß: motorwinger

Freischalten heißt, zu der Anhängerkupplung hast Du ja einen E-Satz mit Steuergerät, welches in Deine Fahrzeugelektronik bzw. Sicherungskasten eingebunden wird, damit z.B. defekte Lampen erkannt werden oder beim Rückwärtsfahren die PDC hinten deaktiviert wird. Und das wird MB nicht machen weil die keine Garantie haben, das Du damit keine "Großen Anhänger" ziehst und eventuell den Motor dadurch zu sehr belastest und dieser zu heiß wird.

am 3. Mai 2015 um 17:26

Danke für den Tipp. Das mit dem freischalten wusste ich nicht. Aber den Verkäufer werde ich damit konfrontieren, denn nach dessen Aussage sei das ja alles kein Problem.

Wie ist das eigentlich, kann man einen 600 Watt Lüfter nicht selbst einbauen?

Gruß: motorwinger

Ich würde mal sagen, das ist bestimmt möglich.

Bei meinem Vorgänger dem B200 war dies überhaupt kein Problem. der Lüfter war dort nur eingehängt und inklusive dem Steuergerät. Dort musste ich den nur leicht "drehen", Stecker lösen und dann konnte man den raus nehmen. Hier bei meinem 220er habe ich noch garnicht genau danach geschaut.

Aber das kann bestimmt jemand anderes noch genauer beantworten.

Wenn man den dann im Zubehörhandel bekommt und selber rein macht kostet das bestimmt nur 1/3 von dem was MB möchte. Vorausgesetzt das geht, ohne irgendwelche Softwareanpassungen?!

Hallo....

der :) möchte den Kunden aus anderen Gründen den 600W-Lüfter aufschwatzen. Sollte es einen Schaden am Motor geben, können sie Garantie und Kulanz ausschliessen wenn eine AHK vorhanden, aber der Lüfter nicht aufgerüstet wurde. Ein extra Eintrag in die Papiere für einen 500Kg-Anhänger ist Unsinn. Die Zuglast ist bereits in den Papieren vermerkt und das hat nichts mit dem Lüfter zu tun. So kann der :) in einem Schadensfall dem Kunden unterstellen dass Du einen WoWa mit hoher Last über die Alpen gezogen hast. Die Beweispflicht, dass dies nicht der Fall war, liegt beim Kunden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung für C 220 T - nur mit größerem Kühler?' überführt.]

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