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Anhängelast Mercedes S-Klasse Unterschied gewerblich und privat? Gab es das jemals?

Mercedes S-Klasse W126
Themenstarteram 23. August 2020 um 17:40

Hallo liebe S-Klasse-Kolleginnen und S-Klasse-Kollegen!

Vor Jahren wollte mir einmal jemand weismachen, dass sie sich allein deshalb einen Jaguar (damals XJ) kaufen mussten / wollten, weil sie für die Firma einen Anhänger von ca. > 2.000 kg ziehen müssten. Die Mercedes S-Klasse in den 80er-Jahren d. h. der W 126 hätte für "gewerblich" eine geringer Anhängelast als für privat, so daß die "gewerbliche" Anhängelast" des W 126 im Gegensatz zum Jaguar nicht ausreichen würde..

Ich halte das für ausgemachten Blödsinn und nur für ein fadenscheiniges Argument, sich einen Jaguar zu kaufen. Meines Wissens gab es - in jedem Fall bei PKW - nie, auch früher in den 80er-Jahren nicht, eine Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Anhängelast.

Auch bei meinen sehr umfangreichen Recherchen im Zuge der Umstellung / Umschreibung meiner Fahrerlaubnis auf die neuen Fahrerlaubnisklassen sowie Erhalt sämtlicher Berechtigungen / Anhängeberechtigungen der alten Klasse 3 ab dem 50. Lebensjahr bin nirgends auf einen Unterscheidung der Anhängelast zwischen gewerblich und privat gestoßen.

Daher meine Frage: Gab es jemals eine Unterscheidung der Anhängelast in gewerblich und privat?

Wie hoch war / ggf. waren die Anhängelast / Anhängelasten des W 126 500er und 560er?

(Ggf. auch für den W 116 sagen wir 450er)

Danke im Voraus!

Viele Grüße

Jörg H. und Blau Bär

Beste Antwort im Thema

Ist mir nicht bekannt das es jemals einen Unterschied gab. Die einzige Ausnahme die ich kenne ist eine Auflastung, also Erhöhung der Anhängelast die man bei Benz beantragen konnte, die aber nur für Pferdeanhänger gültig war.

Warum nur für Pferdanhänger? Weiß ich nicht wirklich, ich denke weil man mit Gäulen hinten drin vorsichtiger und ruckfreier fährt.

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13 Antworten

Zitat:

@Blau Baer schrieb am 23. August 2020 um 19:40:38 Uhr:

 

Umschreibung meiner Fahrerlaubnis auf die neuen Fahrerlaubnisklassen sowie Erhalt sämtlicher Berechtigungen / Anhängeberechtigungen der alten Klasse 3 ab dem 50. Lebensjahr

Was muss man den ab 50 umschreiben?

Themenstarteram 23. August 2020 um 17:48

DAS FOLGENDE IST KEINE INDIVIDUELLE RECHTSBERATUNG UND DIENT NUR DEM AUFZEIGEN VON ALLGEMEINEN SACHVERHALTEN.

EBENSO HANDELT SICH SICH BEI DEM FOLGENDEN NUR UM EINEN GROBEN AUSSCHNITT DER RECHTSMATERIE.

Je nach Erteilungsdatum oder Geburtsjahr gibt es eine Pflicht, innerhalb bestimmter Zeiträume bzw. Jahre, die Fahrerlaubnis formell umschreiben zu lassen d. h. auf den neuen Scheckkartenführerschein und die EU-Führerscheinklassen sowie (EU-)Schlüsselzahlen.

Ab 50 fallen alle LKW-Berechtigungen weg, die in die alte Klasse 2 gehören.

ABER!!! Auch wer Inhaber der alten Klasse 3 ist, darf noch

LKW bis 7,5 t fahren und dazu einen Anhänger der ca. das 1,5-fache von 7,5 t wiegt ==> also ein Zuggesamtgewicht von ca. 18,5 t; ABER natürlich nur 3 Achsen im Zug (Tandemachse bis 1m Abstand gilt als eine Achse.)

DAS IST AB 50 DEFINITIV WEG!!! (Also auch Teile der alten Klasse 3, die eigentlich in Klasse 2 fallen, fallen weg.)

Man darf dann noch (nach Wegfall ohne Erhalt) mit der alten Klasse 3 LKW bis 7,5 t und Anhänger bis max 4,5 t ==> Also ein Zuggesamtgewicht von max. 12t (absolute Obergrenze C1E, die man mit der alten Klasse 3 hat bzw. umgeschrieben bekommt.)

Außerste Vorsicht! C1E habe ich automatisch mit der alten Klasse 3. Mit C1E darf ich beliebig viele Achsen fahren. [Mehr als 12t braucht vielleicht jemand nicht.] Toll C1E habe ich sowieso, viele Achsen, Anhänger und los...

HIER DROHT EIN STRAFVERFAHREN: FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS!!!! DIE (VOLLEN) C1E-BERECHTIGUNGEN BZW. DIE C1E HAT MAN ERST NACH UMSCHREIBUNG.

Es geht noch viel weiter:

Zulässige Gesamtmasse Anhänger > als Leermasse Zugfahrzeug. Das war von C1E nicht abgedeckt; sodaß man dann doch die vollen Berechtigungen der alten Klasse 3 brauchte d. h. es wird der Zusatz CE 79 eingetragen, wenn man Klasse 3 hatte und die ärztlichen Untersuchungen ab 50 nachweisen kann s. u.:

Zusatz CE79 heißt: Beschränkte Klasse 2 > 12.000 kg max. 3 Achsen und

Zulässige Gesamtmasse Anhänger kann großer sein als Leermasse Zugfahrzeug ==> nicht durch C1E abgedeckter Teil!

Diese Massen-Restriktionen sollen bei C1E im Zuge eine Novellierung wohl weggefallen sein.... Jedenfalls finde ich die nirgends mehr. Der Anhänger ist schnell schwerer als das leere Zugfahrzeug!!!

Ein weiteres Thema ist die Fahrerlaubnis Klasse T ("großer Trecker") nach den neuen Fahrerlaubnisklassen. Hier braucht man bei Umschreibung und auch beim Umschreibung ab 50 eine Bestätigung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes o. ä. Fischwirtschaft, Gartenbau u. ä. Genaueres ist in einer Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung geregelt.

Klasse 2 bzw. Klasse 2-Berechtigungen sind alle ab 50 weg bzw. nur Erhalt mit den u. g. Gutachen.

 

Erhalt der vollständigen Berechtigung aus der alten Klasse 3 nur mit ärztlichem und augenärzlichem Gutachen (beide Gutachen - sind immer zwei - kann auch ein Arzt z. B. Betriebsmedizin machen; auch das "Augengutachen"): Wiederholung ab 50 alle 5 Jahre.

Und der Sehtest ist - auch oder gerade bei Erhalt der vollen Klasse 3-Berechtigungen - der für Klasse 2 bzw. CE also LKW. Der ist eine andere Liga als der normale Führerschein-Sehtest beim Optiker u. ä.

Den habe ich auch mit Brille nur mit "Hängen und Würgen" geschafft.

Da ich noch ggf. plane, sehr schwere Bootsanhänger zu ziehen, brauche ich die vollen Berechtigungen der alten Klasse 3.

(Achtung auch Cherry Picking geht nicht: Alte Klasse 3 ==> man darf bis ca. 18,5 t Zuggesamtgewicht und Umschreibung auf C1E... Mit C1E darf ich doch beliebig viele Achsen?! Ja, beliebig viele Achsen ja aber nur bis 12 t Zuggesamtgewicht. Bis 18,5 t und beliebig viele Achsen... das geht auch nach Umschreibung nicht mit der alten Klasse 3 bzw. dann C1E und Schlüsselzahl CE79. Dann braucht man für > 12t und mehr als 3 Achsen die alte Klasse 2 bzw. neu CE.)

Das Thema ist noch wesentlich komplexer - auch oder gerade hinsichtlich der Schlüsselzahlen für Anhänger. Da könnte ich jetzt hier 3 Seiten schreiben.

Im Ausland kann der alte Führerschein (grau und rosa) ggf. auch Probleme machen, wenn man ihn nicht umtauscht.

Viele Grüße

Jörg H. und Blau Bär

Zitat:

@Blau Baer schrieb am 23. August 2020 um 19:48:57 Uhr:

Fahrerlaubnis formell umschreiben

Das hat doch bis 2033 zeit wen ich da richtig lese. link

Themenstarteram 23. August 2020 um 18:23

Wenn es nur um das formelle Umschreiben geht ja...

Aber da fällt ab 50 einiges - unwiederbringlich - weg, wenn man nicht spätestens eine Woche vor dem 50. Geburtstag einen Antrag mit den den entsprechenden Anlagen und ärztlichen Gutachten stellt.

Viele Grüße

Jörg H. und Blau Bär

dann habe ich wohl irgendwas verpasst, den ich bin weit drüber.

Dito

Themenstarteram 29. August 2020 um 11:22

Hallo!

Hat keiner hier Infos zu der Ausgangsfrage?

"Anhängelast Mercedes S-Klasse Unterschied gewerblich und privat? Gab es das jemals?" (insbesondere W 126 ggf. W 116))

Auch haben wohl viele Inhaber der alten Fahrerlaubnis Klasse 3 mit dem 50. Geburtstag einige LKW- bzw. Anhängerberechtigungen eingebüßt?!

Viele Grüße

Jörg H. und Blau Bär

Ist mir nicht bekannt das es jemals einen Unterschied gab. Die einzige Ausnahme die ich kenne ist eine Auflastung, also Erhöhung der Anhängelast die man bei Benz beantragen konnte, die aber nur für Pferdeanhänger gültig war.

Warum nur für Pferdanhänger? Weiß ich nicht wirklich, ich denke weil man mit Gäulen hinten drin vorsichtiger und ruckfreier fährt.

Sowas gibt es mE tatsächlich nur bei Fahrzeugen die als PKW oder (durch zB Entfernung der Rücksitze) auch als LKW zugelassen werden konnten (G/DüDo Transporter) und ich meine selbst das gibt es nicht mehr

In der Anhängelast gab es definitiv nie einen Unterschied zwischen gewerblich und privat. Ohne jetzt nach Zahlen und Zulässigkeiten zu schauen wäre nur ein Unterschied in der Gesamtmasse des Gespannes denkbar, aber viel leichter dürfte ja der Jaguar auch nicht gewesen sein.

Manchmal ist es ein Unterschied ob die Kupplung original ist oder nachgerüstet.

Bei manchen Autos gibt es sogar nachrüstkupplungen die mehr Anhängelast haben als die Originale.

Anhängelast hat immer techn. Ursachen. Also nichts mit Privat & Gewerblich zu tun. Das einzige ist die Betreibervorschrift z.b. LKW Zulassung hat mit Anhänger Tachographenpflicht oder Sonntagsfahrverbote. PKW Zulassung hat es nicht. Wird man aber mit gewerblicher Fracht erwischt sieht es wieder anders aus.

Das gilt aber eher für Tarnsporter also keine reinen PKW.

Themenstarteram 1. September 2020 um 7:04

Vielen Dank erst einmal für die fundierten Antworten!

Zu dem Beitrag von Bruno_Pasalaki habe ich noch eine kleine Ergänzung.

Zitat: "LKW Zulassung hat mit Anhänger Tachographenpflicht oder Sonntagsfahrverbote."

Der ADAC hat schon 2008 etwas veröffentlicht - siehe auch Anhang an diesen Beitrag:

Zitat:

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:

• Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger

• selbstfahrende Arbeitsmaschinen

• Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen

Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.

Die aufgezählten Fahrzeuge sind generell nicht mehr vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffen; für sie entfällt zukünftig das Ausnahmegenehmigungsverfahren!

Oder hier vom ADAC

https://www.adac.de/.../

(Das heißt es gilt auch für LKW bis 7,5 t oder sogar für beliebig schwere LKW (über 7,5 t) mit Anhänger, sofern es nicht geschäftsmäßig oder entgeltliche Güterbeförderung ist sondern für Freizeitzwecke. Auch diese / diese Gespanne fallen dann nicht unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ebenso nicht unter die Ferienreiseverordnung.)

[Für mich wichtig, da ich ggf. beabsichtige, sehr schwere Bootsanhänger (> 3,5 t Anhängergewicht) zu ziehen. - DER NAME (KÄPT'N) BLAU BÄR IST INSOFERN PROGRAMM UND KOMMT NICHT VON UNGEFÄHR! :D Aber das geht natürlich nicht hinter einer Limousine.]

Viele Grüße

Jörg H. und Blau Bär

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