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Anhängelast und zulässige Gesamtmasse beim VW Passat B7 2.0 TDI 177 PS
Hallo,
ich seh da irgendwie nicht hundertprozentig durch bezüglich der Anhängelast an meinem Passat. Die eigentliche Anhängelast laut Hersteller beträgt ja 1800kg gebremst.
In meinem Fahrzeugschein stehen nun aber als Ergänzung noch folgende Angaben:
F.1/F.2:+25 u. 7.2./8.2: +80 b. Anhängebetrieb*0.1:2000 bis 8% Steig. *techn. zul. Ges-Masse d. Zugkombination: 4025kg*bis 8% Steig.: 4225*FZ ist mit werkseitig montierter AHK m. spez. Fahrdyn.Stabi.Syst. f. Anh.Betr. f. Temp. 100 km/h gem. 3. Aend. VO. z. 9. Ausn. VO. z. STVO*Stufe PM 5 ab Tag Erstzul.*ww.AKH lt. EGTG*
Heiß das nun im Klartext, das die zuläassige Gesamtmasse 4025 kg beträgt und somit ja höher ist, wie die maximale Anhängelast gebremst?
Wenn ich mir nun beispielsweise einen Minibagger auf einem Doppelachser-Anhänger anhängen würde, würde das trotzdem passen?
Passat Leergewicht: 1,5 t
Bagger: 1,7 t
Anhänger: 800 kg
Wäre toll wenn mir jemand aus diesem Wirrwarr helfen könnte, bevor es mir eventuell irgendwann der Streifenpolizist erklärt...
Vielen Dank
Gruß
Martin
Beste Antwort im Thema
Heiligs Blechle,
wie soll das bloß legal sein, wenn Anhängelasst auf 2.000 kg begrenzt ist, der Anhänger 800 kg + Bagger 1.700 kg = 2.500 kg darstellen?
Alle Beschränkungen gilt es zu beachten, nicht nur das, was einem so passt. Gibt auch Fälle, wo die zul. Gesamtmasse bei 12 % nicht um die X kg erhöht wird. Dann hat das Zugfahrzeug entsprechend leichter beladen zu sein.
Gruß
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22 Antworten
Passat 1500
Bagger 1700
Anhänger 800
ges. 4000 ges. Masse Zug 4025 passt bei kleinster Möglichkeit
Heiligs Blechle,
wie soll das bloß legal sein, wenn Anhängelasst auf 2.000 kg begrenzt ist, der Anhänger 800 kg + Bagger 1.700 kg = 2.500 kg darstellen?
Alle Beschränkungen gilt es zu beachten, nicht nur das, was einem so passt. Gibt auch Fälle, wo die zul. Gesamtmasse bei 12 % nicht um die X kg erhöht wird. Dann hat das Zugfahrzeug entsprechend leichter beladen zu sein.
Gruß
Oh ja, die Frage ging ja ZGM , hab ich glatt übersehen das der ja 2000 kg Anhängerbegrenzung hat.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 17. Juli 2019 um 11:21:55 Uhr:
Heiligs Blechle,
wie soll das bloß legal sein, wenn Anhängelasst auf 2.000 kg begrenzt ist, der Anhänger 800 kg + Bagger 1.700 kg = 2.500 kg darstellen?
Alle Beschränkungen gilt es zu beachten, nicht nur das, was einem so passt. Gibt auch Fälle, wo die zul. Gesamtmasse bei 12 % nicht um die X kg erhöht wird. Dann hat das Zugfahrzeug entsprechend leichter beladen zu sein.
Gruß
Also ehrlich gesagt war das ja kein böser Wille und deswegen frage ich ja vorher und nicht erst danach... Also auf gut deutsch gesagt ist es nicht möglich -> OK!
Aber warum schreibt man dann solche Zusätze in den Fahrzeugschein, wenn es dann ja doch nicht erlaubt ist, diese ZULÄSSIGE Gesamtmasse zu erreichen. Das leuchtet mir eben nicht so ein... Sorry.
Auch ohne die zusätzlichen Angaben im Fahrzeugschein dürfte man die genannte Fahrzeugkombination (nach Hersteller-Angaben) nicht fahren, da die Herstellerangabe mit 1.800 kg unter der addierten Anhängelast (Hänger + Bagger) liegt.
@ TE: Ist die Fahrerlaubnisklasse "BE" vorhanden?
Zitat:
@StanCooper schrieb am 17. Juli 2019 um 12:02:48 Uhr:
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 17. Juli 2019 um 11:21:55 Uhr:
Heiligs Blechle,
wie soll das bloß legal sein, wenn Anhängelasst auf 2.000 kg begrenzt ist, der Anhänger 800 kg + Bagger 1.700 kg = 2.500 kg darstellen?
Alle Beschränkungen gilt es zu beachten, nicht nur das, was einem so passt. Gibt auch Fälle, wo die zul. Gesamtmasse bei 12 % nicht um die X kg erhöht wird. Dann hat das Zugfahrzeug entsprechend leichter beladen zu sein.
Gruß
Also ehrlich gesagt war das ja kein böser Wille und deswegen frage ich ja vorher und nicht erst danach... Also auf gut deutsch gesagt ist es nicht möglich -> OK!
Aber warum schreibt man dann solche Zusätze in den Fahrzeugschein, wenn es dann ja doch nicht erlaubt ist, diese ZULÄSSIGE Gesamtmasse zu erreichen. Das leuchtet mir eben nicht so ein... Sorry.
Berechtigte Frage.
Zitat:
@StanCooper schrieb am 17. Juli 2019 um 12:02:48 Uhr:
Aber warum schreibt man dann solche Zusätze in den Fahrzeugschein, wenn es dann ja doch nicht erlaubt ist, diese ZULÄSSIGE Gesamtmasse zu erreichen. Das leuchtet mir eben nicht so ein... Sorry.
Dein Rechenfehler ist, dass du beim Passt das Leergewicht angesetzt hast. Nimm mal dessen zulässige Gesamtmasse (dürfte eher bei 2 Tonnen liegen, vielleicht auch knapp drüber) und dann kommst du mit der Anhängelast zusammen in die 4-Tonnen-Region.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 17. Juli 2019 um 12:08:10 Uhr:
Zitat:
@StanCooper schrieb am 17. Juli 2019 um 12:02:48 Uhr:
Also ehrlich gesagt war das ja kein böser Wille und deswegen frage ich ja vorher und nicht erst danach... Also auf gut deutsch gesagt ist es nicht möglich -> OK!
Aber warum schreibt man dann solche Zusätze in den Fahrzeugschein, wenn es dann ja doch nicht erlaubt ist, diese ZULÄSSIGE Gesamtmasse zu erreichen. Das leuchtet mir eben nicht so ein... Sorry.
Berechtigte Frage.
Eben...
Und das das in den Papieren angegebene Leergewicht von 1507 kg um 500 kg nach oben wandert fände ich auch kurios. Nochmal 100 kg wenn er vollgetankt ist ok, aber 500kg?!?
Es geht um das zulässige Gesamtgewicht. Da darfst Du nicht das Leergewicht Deines Passat ansetzen und die Anhängelast entsprechend erhöhen. Addiere mal die richtigen Zahlen und dann wird Dir das klar werden.
@TE: So schwer ist es doch garnicht zu verstehen: Es gibt bezüglich der Anhängelast mehrere Einschränkungen, zum Einen fahrerlaubnisrechtliche und zum Anderen zulassungsrechtliche. Deine Frage ging eher in die zulassungsrechtliche Richtung, also befasse ich mich nur damit. Also zuerst darf Dein Pkw niemals mehr ziehen, wie sein zulässiges Gesamtgewicht beträgt (Ziff. F.1 der ZB I). Das kannst Du nachlesen im §42 (1) StVZO. Dann werden die zulässigen Anhängelasten zumeist durch den Hersteller weiter eingeschränkt: Es kommt manchmal ein Steigungsfaktor 8/10/12% dazu, Stützlasten können ne Rolle spielen oder auch ein zulässiges Zuggesamtgewicht. Beispiel: Nehmen wir mal an, der Passat hätte ein zGG von 2100 kg. Dürfte dann nach StVZO auch nochmal 2100 kg ziehen. Dann würde der Zug 4200 kg haben. Nun steht in der ZB I ne Einschränkung, dass das Zuggesamtgewicht max. 4025 kg betragen darf. Dadurch reduziert sich die max. Anhängelast schon mal auf 1925 kg. Vielleicht steht bei o.1 eine zulässige Anhängelast von 2000 kg. Dürftest Du diese ziehen? Ja, aber nicht mit voll beladenem Fahrzeug, sondern der Passat dürfte mit nem 2t-Anhänger dran eben max. 2025 kg wiegen, um in Summe die 4025 kg nicht zu überschreiten. Entscheidend dabei sind die realen IST-Werte zum Zeitpunkt der Messung.
Deinen Minibagger mit 1,7t + 800 kg Anhänger geht also nur mit nem Pkw, der 2,5t oder mehr kg Gesamtmasse hat, oder das Fahrzeug ist ein Geländewagen, der darf das 1,5-fache seiner Gesamtmasse ziehen, sofern nicht herstellerseitig eingeschränkt. Alles klaro??
Zitat:
@gardiner schrieb am 17. Juli 2019 um 13:30:42 Uhr:
@TE: So schwer ist es doch garnicht zu verstehen: Es gibt bezüglich der Anhängelast mehrere Einschränkungen, zum Einen fahrerlaubnisrechtliche und zum Anderen zulassungsrechtliche. Deine Frage ging eher in die zulassungsrechtliche Richtung, also befasse ich mich nur damit. Also zuerst darf Dein Pkw niemals mehr ziehen, wie sein zulässiges Gesamtgewicht beträgt (Ziff. F.1 der ZB I). Das kannst Du nachlesen im §42 (1) StVZO. Dann werden die zulässigen Anhängelasten zumeist durch den Hersteller weiter eingeschränkt: Es kommt manchmal ein Steigungsfaktor 8/10/12% dazu, Stützlasten können ne Rolle spielen oder auch ein zulässiges Zuggesamtgewicht. Beispiel: Nehmen wir mal an, der Passat hätte ein zGG von 2100 kg. Dürfte dann nach StVZO auch nochmal 2100 kg ziehen. Dann würde der Zug 4200 kg haben. Nun steht in der ZB I ne Einschränkung, dass das Zuggesamtgewicht max. 4025 kg betragen darf. Dadurch reduziert sich die max. Anhängelast schon mal auf 1925 kg. Vielleicht steht bei o.1 eine zulässige Anhängelast von 2000 kg. Dürftest Du diese ziehen? Ja, aber nicht mit voll beladenem Fahrzeug, sondern der Passat dürfte mit nem 2t-Anhänger dran eben max. 2025 kg wiegen, um in Summe die 4025 kg nicht zu überschreiten. Entscheidend dabei sind die realen IST-Werte zum Zeitpunkt der Messung.
Deinen Minibagger mit 1,7t + 800 kg Anhänger geht also nur mit nem Pkw, der 2,5t oder mehr kg Gesamtmasse hat, oder das Fahrzeug ist ein Geländewagen, der darf das 1,5-fache seiner Gesamtmasse ziehen, sofern nicht herstellerseitig eingeschränkt. Alles klaro??
Das nenne ich mal eine perfekte Erklärung. Nun dämmert's. Vielen Dank
So gut konnte es nicht einmal die Polizei erklären, die mir soeben zurück geschrieben hat... ;-)
Zitat:
Hallo Martin - wir haben uns diesbezüglich auch nochmal schlau gemacht und mit Kollegen gesprochen, die auf diesem Gebriet spezialisiert sind.
Leider können wir Ihnen hier und heute keine befriedigende Antwort geben. Um das am Ende sicher beurteilen zu können, müsste man sowohl das Fahrzeug als auch die Papiere vor sich haben, um zu sehen was denn nun wirklich an dem Fahrzeug verbaut ist und um was für einen Anhänger es sich konkret handelt. Da geht es um Bremsleistungen und Bremslasten und so weiter und so fort. Damit Sie wirklich sicher sein können, keine Fehler zu machen, können Sie entweder mit ihrem Fahrzeug und dem Anhänger zur Zulassungsstelle fahren und dort alles prüfen lassen (die Zulassungsstelle müsste das genauso beurteilen können) oder Sie fahren mal ihr zuständiges Autobahnpolizeirevier an. Die Kollegen auf der Autobahn haben viel Routine und Erfahrung mit Anhängern und Co und können Ihnen da sicher weiterhelfen.
So ohne einen Blick darauf können und wollen wir uns nicht festlegen, das kann ja unangenehme Folgen für Sie haben.
Dementsprechend - sobald Sie Zeit haben - einfach mal die Fahrzeuge vorführen und das Ganze beurteilen lassen.
Viele Grüße
Polizeidirektion Brandenburg
Was soll man denn damit bei der Zulassungsstelle? Eher würde ich da noch einen Prüfer "belästigen", der wenigstens wissen sollte, was die Anmerkungen bedeuten (die Zulassungsstelle schreibt die zwar vielleicht in den Fahrzeugschein, aber dass die das technisch einwandfrei erklären könnte...). Weiterer Ansprechpartner wäre vielleicht noch ein Automobilclub (bzw. dessen "Technikabteilung") oder der Hersteller selbst.
Motor-Talk hat - ganz offenbar - auch Leute mit Sachverstand, aber die Polizei anschreiben?
Naheliegend in dem Sinne, dass die Beamten schließlich die Regeln kennen sollten und einen entsprechend rausziehen, aber mal ernsthaft:
Sollen denn die Beamten von der Autobahnpolizei nach einer 8 h Schicht nur mit Idioten um sich herum (zu schnell, zu wenig Abstand, Handy in den Fingern, etc.) jetzt noch E-Mails beantworten? Mal abgesehen davon, dass die noch genug Protokolle, Anzeigen und Berichte schreiben dürfen...
Auf der anderen Seite: Das ist natürlich eine Möglichkeit für frustrierte abgezockte Schnellfahrer, um den Staatsapparat zu beschäftigen und sich ihr Geld "wiederzuholen". Wenn man so verquer denken kann...
Soll keinesfalls ein Vorwurf bzw. Unterstellung in Richtung des TE sein.
PS: Was ist denn nun das zulässige Gesamtgewicht des VW Passat? Und wo und wie wird die Stützlast des Hängers aufgeschlagen?
Das kann dann nämlich auch noch den Unterschied ausmachen.
Die Stützlast wird dem Auto zugeschlagen.
Es geht hier aber um die zulässige GesamtMASSE! Das bezieht sich auf das TATSÄCHLICHE Gewicht und nicht auf das Theoretische.
Also
Leergewicht des Fahrzeuges + Ladung des Fahrzeuges = tatsächliches Gewicht Auto
Leergewicht Anhänger + Gewicht Zuladung = tatsächliches Gewicht Anhänger
Tatsächliches Gewicht Auto + tatsächliches Gewicht Anhänger = zulässige Gesamtmasse (hier 4025kg bzw. 4225 kg bis 8% Steigung).
Denn anders würde es überhaupt keinen Sinn machen 2000kg Anhängelast in die Fahrzeugpapiere zu schreiben, so wie beim TE. Zusätzlich werden die Achslasten für Vorder und Hinterachse bei Anhängerbetrieb um 25kg und 80kg angehoben.
@TE: Dein Passat hat sogar 2000kg gebremste Anhängelast bei 8% Steigung.