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Anhängelast Vectra Caravan

Opel Vectra C

Hallo,
habe meine Anhängerkupplung dran und wollte mir nun einen Wohnwagen zulegen 😁
Also habe ich mal wacker in den Papieren rumgesucht und folgendes gefunden:
Zul. Gesamtgewicht des Vectra: ~ 2100 kg ->o.K
Max zulässige Anhängelast: 1400 kg -> o.K.: Also den Wohnwagen nicht schwerer machen als 1400 kg, dann ist alles in Ordnung.
Dann steht unter Bemerkungen aber ein ganz komischer Satz:
Bei Anhängerbetrieb darf das zul. Gesamtgewicht des gesamten Zuges 3350 kg nicht überschreiten. Hä?
1400 kg und 2100kg sind 3500 kg
Oder heißt das, dass wenn der Hänger mit 1400 kg ausgereizt ist, nur noch 1950 kg für den Vectra bleiben. Der also nicht voll beladen werden darf?
Wer kann das Rätsel lösen.
Gruß
Christoph

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35 Antworten

Würde ich auch genauso interpretieren.

Genau so isses.
Du musst sowieso aufpassen das du nicht über 3,5 to. kommst sonnst darfst du keine 100 fahren bei uns und bei den össis.

Du liesst schon richtig, mehr als 3350 kg darf dein Gespann dann halt nicht haben, also weniger Sprit in den Vecci machen 😁

Oder die Frau zu Hause lassen😁

Zitat:

Original geschrieben von Vogel-Blitz


Du musst sowieso aufpassen das du nicht über 3,5 to. kommst sonnst darfst du keine 100 fahren bei uns und bei den össis.

Hi

wie kommst Du denn darauf? Es gibt bestimmt deutliche schwerere Gespanne als meines die noch Tempo 100 fahren dürfen. Ich habe 1470 kg + 1950 kg Zuggewicht. Ich darf nur für Tempo 100 die letzten 30 kg Anhängelast nicht ausnutzen da mein GTS leer nicht schwer genug ist. Aber eine E-Klasse mit großem Tabbert ist mit Sicherheit schwerer als 3500 kg und die haben auch eine 100 km/h Zulassung, zumindest habe ich auf der Bahn schon einige gesehen.
Wieso darf eigentlich mein leichterer GTS mehr schleppen, sowohl Anhängelast als auch Zuggewicht 😕.

Gruß
Steve

Vielleicht hat dein GTS 2.2 eine größere Bremse als der 2.0 DTI? Es gibt auch Mindestnormen für die Motorleistung bezogen auf das Zuggesamtgewicht.

Zur Tempo 100 Freigabe in Deutschland:

9. AusnahmeVO zur StVO

Abweichend von § 18 Abs 5 Nr 1 der StVO beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) die zul Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Pkw mit Anh (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kfz mit einer zul Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anh (Kombination) 100 km/h
...

Es gilt also eindeutig das zulässige Gesamtgewicht der Kombination, nicht das tatsächliche Gewicht. Du hättest demnach die Tempo 100 Freigabe nur erhalten dürfen, wenn du den Anhänger um 30 kg abgelastet hättest.

Irgendwie komisch, so wie das da steht, scheint es nicht möglich.
Aber ich habe für meinen Sharan die 100 km/h Zulassung (damals noch
Gespanngebunden) bekommen.

Zulässiges Gesamtgewicht 2.430 kg
Wohnwagen 1.500 kg

Für den Vectra damals hatte ich Zulassung auch und der hatte glaube
ich auch sowas bei 2.100 bis 2.200 kg Gesamtgwicht. ich musste den
Wagen sogar auflasten, weil das Leergewicht (musste damals 25%
mehr als das Gesamtgewichtes des Anhängers sein)

Ich hatte damals 2 Gewegplatten im Reserveradkasten "vergessen", um
auf die 1.875 kg Leergewicht zu kommen.

Man sieht doch auch häufiger Multivans mit großen WW und 100er Zulassung
die haben doch besteimmt 4 to Gespanngewicht ??

Gruß
Markus

Ich habe des Rätsels Lösung!

Das zGG < 3,5 t bezieht sich nur auf die sonstigen mehrspurigen Kfz. PKW können die Freigabe unabhängig vom Gesamtgewicht des Gespannes erhalten, wenn die Auflagen erfüllt sind.

Man kann aber einen 100'er Anhänger auch an einen anderen PKW anhängen, als an den freigegebenen und auch dass mind. L-Reifen (die höchstens 6 Jahre alt sind) gefahren werden müssen, wird gerne mal "vergessen".😉

Irgendwas passt da aber nicht.
Mit meinem Vectra darf ich 1700kg ziehen - passt auch ganz gut da unser WoWa 1500kg max. hat.

Mein Gespanngewicht ist aber 3800 kg. Das ist ja wohl mehr als 3500kg.

Aber das mit dem 100km/h Zulassung ist bis vor ein paar Jahren Gespannabhängig gewesen.
Seitdem auch Deutschland sich an einige EU-Grundsätze halten muss ist das nicht mehr so.
In der Richtung hat PD03 vollkommen recht.
Es gibt aber einige Voraussetzungen damit die 100km/h auch gefahren werden dürfen.
Zunächst einmal muss der Anhänger dazu überhaupt in der Lage sein - okay, das sind wohl die meisten, mal abgesehen von den rollenden Klappkisten hinter Mofas.
Dann gehts beim Alter, wie PD03 schon schrieb max. 6 Jahre, und Geschwindigkeits-/Tragfähigkeitsindex der Reifen weiter - hier gilt mindestens L für 120km/h.

Dann die Eigenschaften des Anhängers:
Ungebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer dürfen maximal 30% vom Zugfahrzeug wiegen.
Gebremste Wohnwagen mit Stoßdämpfern 80% - andere Anhänger 110%.
Ein 1:1 Verhältnis bei Wohnwagen bzw 120% bei anderen Anhängern ist dann erlaubt wenn das Zugfahrzeug ABS und ein Stabilitätsprogramm und der Anhänger eine Schlingerkupplung hat.

Das mit den 30% war bei uns damals ärgerlich.
Wir hatten ein Faltcaravan mit 450kg max. und einen Omega A mit 1480kg. 30% von 1480kg -> 444kg. Damit durfte ich wegen der 6kg keine 100km/h mit dem Falti fahren. Die alternative auf- oder ablasten war ziemlich indiskutabel (Kosten beim Falti zu hoch).

Gruß,
Michael

Hallo!!

Die 3,5 Tonnen beziehen sich nur auf das Zugfahrzeug, nicht auf das ganze Gespann!!

Also Otto normal mit Vecci, Sorento und Co. mit unter 3,5 Tonnen Zul. PKW Gesammt Gewicht können 100 Km/h ziehen. (100 Km/h voraussetzungen am PKW und WW / Anhänger müssen natürlich erfüllt sein...)

Mit Sprinter und Co, die ein Zul GGW. über 3,5 Tonnen haben gilt dieses eben nicht. :-)

Ihr müsst mir mal helfen:
1. Wieviel darf der 1.9 CDTi und 3.0 V6 CDTi maximal ziehen😕
2. Mein Anhänger(Tandem) wiegt leer 600KG, zulässiges Gesamtgewicht ist 2000KG
3. Falls der Vectra 1900KG ziehen darf und ich hab 1200KG am Haken dann stimmt doch alles oder?

Zitat:

Original geschrieben von Dennis270CDI


Ihr müsst mir mal helfen:
1. Wieviel darf der 1.9 CDTi und 3.0 V6 CDTi maximal ziehen😕
2. Mein Anhänger(Tandem) wiegt leer 600KG, zulässiges Gesamtgewicht ist 2000KG
3. Falls der Vectra 1900KG ziehen darf und ich hab 1200KG am Haken dann stimmt doch alles oder?

Bei vollem Gespann kommt es auf die Achslast an. Falls die Bullerei dich wiegen sollte, wiegen die jedes Rad einzeln und dann wird zusammengezählt. Oder die fahren mit Dir ein eine Kiesgrube. Die haben in der Regel eine Lkw-Waage. Wenn Du da schwerer bist als die Zahl die im Fahrzeugschein steht, musst Du vor Ort abladen und Strafe zahlen.

Was hat denn die Achslast mit der Anhängelast zu tun? Versteh ich nicht. Wenn ich meinen Anhänger überlade, dann habe ich nicht zwingend meine Achslast überschritten. Ich denke mal bei einem Tandemanhänger so oder so nicht.

Also der 1.9er CDTI mit 150PS darf 1500kg ohne Beschränkung ziehen, 1700kg bis 10% Steigung und 1900kg bis 8% Steigung und dies nur mit Anhängern mit geringem Luftwiderstand. (z.B. dein Tandemanhänger ohne Plane, mit PKW drauf wirds eher nix)

Der V6 CDTI mit 130KW und 135KW darf mit MT6 1800kg und bis 8% Steigung und Anhänger mit geringem Luftwiderstand 2100kg.
Mit 5Gang Automatik darf der 130KW V6 CDTI nur 1200kg und bis 8% Steigung 1800kg.
Mit 6Gang Automatik darf der 135KW V6 CDTI 1500kg und bis 8% Steigung 1800kg bzw. 1900kg bei Anhänger mit geringem Luftwiderstand.

Bei den V6 gibts dann immer noch ne Beschränkung mit dem zulässigen Gesamtgewicht, hab ich mal weggelassen.

Zitat:

Also der 1.9er CDTI mit 150PS darf 1500kg ohne Beschränkung ziehen, 1700kg bis 10% Steigung und 1900kg bis 8% Steigung und dies nur mit Anhängern mit geringem Luftwiderstand. (z.B. dein Tandemanhänger ohne Plane, mit PKW drauf wirds eher nix)

Der V6 CDTI mit 130KW und 135KW darf mit MT6 1800kg und bis 8% Steigung und Anhänger mit geringem Luftwiderstand 2100kg.
Mit 5Gang Automatik darf der 130KW V6 CDTI nur 1200kg und bis 8% Steigung 1800kg.
Mit 6Gang Automatik darf der 135KW V6 CDTI 1500kg und bis 8% Steigung 1800kg bzw. 1900kg bei Anhänger mit geringem Luftwiderstand.

Bei den V6 gibts dann immer noch ne Beschränkung mit dem zulässigen Gesamtgewicht, hab ich mal weggelassen.

Also ich hab einen Anhänger mit Plane, und ein Anhänger für 1 Auto. Also wäre der V6 CDTi mit Schaltgetriebe zu empfehlen?

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