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Anhängelasterhöhung Mondeo Mk5 Hybrid

Ford Mondeo Mk5 (BA7)
Themenstarteram 16. August 2024 um 21:09

Mein Mondeo Mk5 Hybrid hat von Ford eine Anhängerkupplung bekommen. Jetzt kam die Frage auf, ob ich einen schwereren Hänger als üblich ziehen könnte. Ich musste passen, denn im Fahrzeugschein steht eine Anhängelast von 750 kg für ungebremste UND AUCH für gebremste Anhänger.

Macht das technisch Sinn? Ist es egal, ob der Hänger gebremst ist oder nicht?

Und vor allem: Hat jemand Erfahrung? Ist es plausibel, über Gutachten usw. die Anhängelast zu erhöhen?

Es dankt für jeden Input -

Steve

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4 Antworten

Die ungebremste Anhängelast wird vom Gesetzgeber auf 750 kg begrenzt, vom Hersteller dann gegebenenfalls nach unten korrigiert, wenn er seinen Bremsen nicht so viel zutraut. Ford sieht also hier keinen Probleme.

Die gebremste Anhängelast darf max. so hoch wie das zul. GG des PKW sein, der Hersteller hat auch wieder das letzte Wort. Scheinbar traut Ford hier dem Auto, bzw einzelnen Komponenten im Antriebsstrang nicht mehr als die 750kg zu.

Ein Gutachter wird nicht mehr eintragen (dürfen) als Ford dem Auto zugesteht.

Man muss zu erst die Freigabe (mit gegebenenfalls Umbauten oder Einschränkungen) von Ford erhalten, dann danach zum Gutachter.

Wenn die Konstrukteure nicht überängstlich die Entscheidung zur Anhängelast getroffen haben, wird es keinen Sinn machen, die Anhängelast zu erhöhen ohne die Haltbarkeit einzelner Bauteile zu gefährden.

Ich vermute mal ein Temperaturproblem bei den Elektrokomponenten.

Und falls Ford hier doch etwas zugestehen würde (was ich nicht glaube), werden es nur wenige 100kg sein.

Da liegt es im Ermessen des Nutzers, ob z.B. 1000kg ein Gewinn wären, um den Aufwand zu betreiben.

Ich würde es nicht machen. Als Camper achte ich schon beim Kauf darauf.

Übrigens darf natürlich der Anhänger vom zul. GG auch größer als die 750kg sein, er darf nur tatsächlich nicht mehr wiegen und zwar die Achslast, also ohne die Stützlast.

Z.B. ein großer 1,5 oder 2 Tonner, um mal ein paar lange Bretter vom Baumarkt zu holen ist erlaubt.

Themenstarteram 17. August 2024 um 8:05

Danke weimarer für die umfassende Erklärung. Die Sache mit der gebremsten Anhängelast bis zum zulässigen GG ist u. a. das, was mich wundert, denn der Hybrid mit seinen Batterien wiegt ca. 1,8 Tonnen. Dumme Frage: Wenn es da offenbar einen Ermessensspielraum gibt, woher bezieht denn der Gutachter sein Ermessen?

Das mit dem tatsächlichen Hängergewicht ist aber auf jeden Fall ein guter Tipp.

Viele Grüße an alle von Steve

Ein Gutachter wird vermutlich keinen Ermessensspielraum haben.

Ich meinte mit Ermessen des Nutzers:

Der Eigentümer, als du, muss sich überlegen, ob sich der Aufwand mit dem Einholen der Herstellerfreigabe (falls es überhaupt eine gibt), einem Gutachten erstellen lassen usw. und dass für, vermutlich wenige 100kg zusätzlich lohnt.

Wenn natürlich die Nutzung von einem kleinen Wohnwagen, Bootstrailers oder anderen Anhängern, wo man nicht einfach weniger beladen kann scheitern sollte, wäre es den Versuch wert.

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