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Anhänger 100 km/h Zulassung

BMW 5er G31
Themenstarteram 11. Oktober 2024 um 13:28

Aktuelle Frage zur 100 km/h Anhänger Zulassung:

Laut TÜV Nord besteht folgende Voraussetzung für den 100 km/h Anhängerbetrieb (Wohnwagen):

Leergewicht des Zugfahrzeugs * Faktor 1,0 -> maximale zGG des Anhängers

Voraussetzung für den Faktor 1,0 (Originaltext TÜV NORD):

"Das Zugfahrzeug ist mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgerüstet (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)"

Leider ist in der Zulassungsbescheinigung nichts aufgeführt ?

Fahrzeug G31 Bj. 2023 mit AHK ab Werk verbaut

BMW Hotline in München war mit der Frage leider überfordert und wollte mir statt dessen ein Achslast Gutachten zusenden ...

Frage an die Camper hier:

Wie habt Ihr das "Anhänger ESP" nachgewiesen ?

LG Chris

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7 Antworten

Gibt's nicht eine max. zulässige Anhängelast in der Zulassung? 2000kg m.W. - oder willst du die überschreiten?

Wenn Anhängerkupplung ab Werk, dann ist Anhänger- ESP verbaut. Das muss man nicht nachweisen, das wird die Rennleitung schon wissen.

Es geht um die 100 Km/h (Sonder-)Regelung. Nicht was man maximal anhängen darf bei 80 Km/h.

Beim G30/G31 ist die Anhänger Stabilitätskontrolle wohl immer mit dabei. Es macht ja der ABS Block und der ist mit und ohne AHK derselbe.

https://www.autofrey.at/.../BMW_5er_Touring_Katalog_2017.pdf nach "Anhänger" suchen.

Seit 2014 muss jedes in D neu zugelassene Fahrzeug mit ESP ausgestattet sein. Heißt zwar nicht, dass die Anhänger Stabilitätskontrolle immer dabei ist, aber das macht mMn keinen Sinn, dass ein Hersteller es weg lässt und nicht als Option gegen Aufpreis anbietet.

Ich kenne das auch so von Autos aus 2011-2014, dass es immer im Fz-Schein stand mit der Stabilitätskontrolle. Beim 2020er G31 habe ich es auch nicht drin stehen mit serienmäßiger AHK.

Allgemein ist der G30/G31 doch sehr schwer. Ist der Anhänger schwerer/hat ein höheres zGG als die Leermasse des Fahrzeugs? Bei mir steht unter G mehr als 2000 Kg.

Braucht dann nicht der Anhänger eine 100km/h Zulassung und nicht das Zugfahrzeug? Dafür muss er wohl o.a. gebremst sein und eine Achsfederung haben. Und das muss dann in der Zulassung des Anhängers stehen. Ich verstehe das Problem immer noch nicht.

Der Anhänger braucht eine 100er Zulassung, und das Zugfahrzeug muss die geforderten Kriterien erfüllen. Einfach mal Googlen.

Hallo Chris,

Dein Wagen hat mit werkseitiger AHK definitiv eine Anhängerstabilisierungsfunktion im ESP.

BMW führt allerdings nicht den Nachweis, dass es sich um ein System im Sinne der 100 km/h-Zulassung handelt. Daher trägt BMW das auch nicht in die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeuges ein bzw. stellt auch keine Bescheinigungen zur Eintragung aus.

Letztlich ist die Bedeutung dieser Regelung aber auch denkbar gering. Sie hat nur Auswirkungen, wenn der Anhänger keinen Schlingerdämpfer hat. Ist der Anhänger mit einem geeigneten Schlingerdämpfer ausgestattet, kannst Du auch den Faktor 1,0 nutzen, ohne dass das Anhänger-ESP in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Einen so großen Wohnwagen, dass man den Faktor 1,0 nutzen muss, würde ich niemals mit 100 km/h fahren wollen, ohne dass ein Schlingerdämpfer verbaut ist. Somit ist die Frage der Eintragung von eher akademischer Natur.

Der Schlingerdämpfer reduziert von Anfang an aufkommende Schlingerbewegungen, während das ESP des Zugwagens erst dann eingreift, wenn der Anhänger massiv schlingert.

Gruß Rainer

Themenstarteram 13. Oktober 2024 um 18:35

Danke für Eure Infos ...

LG Chris

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