1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Touran
  6. Touran
  7. Anhänger 750 kg am Touran

Anhänger 750 kg am Touran

VW Touran 2 (5T)
Themenstarteram 23. Februar 2021 um 11:49

Hallo, ich lege mir gerade einen neuen ungebremsten Anhänger zu mit 750kg Max. Jetzt habe ich die Bescheinigung vom Hersteller, dass der 100 km/h tauglich ist.

 

Wenn ich den jetzt mit 100km/h eintragen lasse, darf ich ja nur mit Faktor 0,3 des Leergewichts des Zugfahrzeugs fahren.

 

Frage:

Diese Einschränkung gilt nur ab Tempo 80, oder?

D. h. fahre ich nur max. 80, darf ich die 750kg ziehen, oder?

 

Danke und Gruß

Grisuhu

Ähnliche Themen
16 Antworten

Nein, die Einschränkung betrifft die Zulassung des Anhängers, egal wie schnell er in dem Moment fährt.

Es gibt ungebremste Anhänger mit Tempo 100? Wenn der Anhänger da die vollen 750kg GG haben darf, wird das mit dem Touran nix. Je nach Ausstattung bist du bei einem ungebremsten 100er-Anhänger auf etwa 500kg begrenzt.

Wenn du einen ungebremsten 750kg-Anhänger im Touran ziehen willst, solltest du die Umschreibung auf Tempo 100 mit dem nicht machen.

Themenstarteram 23. Februar 2021 um 14:40

Ok. Das wollte ich wissen. Dann lieber 80km/h und volle Zuladung möglich als 100er Zulassung und volle Zuladung mit Touran nie möglich, auch nicht bei weniger Tempo.

Themenstarteram 23. Februar 2021 um 16:34

Mein Anhänger Händler meinte gerade, ich könne auf 100 zulassen und trotzdem mit 80 und voller Beladung fahren. Nur wenn ich schneller fahre gilt der Faktor 0,3.

Zitat:

@grisuhu schrieb am 23. Februar 2021 um 17:34:09 Uhr:

Mein Anhänger Händler meinte gerade, ich könne auf 100 zulassen und trotzdem mit 80 und voller Beladung fahren. Nur wenn ich schneller fahre gilt der Faktor 0,3.

Da hat er völlig recht.....

Es zählt übrigens nicht das tatsächliche Gewicht des Anhängers, sondern dessen zul. Gesamtgewicht.

Warum solltest du den Anhänger gem. der deutschen 100km/h-Anhängerregelung für 100km/h zulassen?

Hast du noch ein anderes Zug-Fz mit mindestens 2,5T Leergewicht laut Zulassungsbescheinigung irgendwo in der Ecke herum stehen?

Wenn nicht, kannst du dir die Kosten und den Aufwand für Prüfung, Eintragung und 100km/h-Schild getrost sparen.

In der Schweiz und in Österreich darfst du damit in jedem Fall 100km/h fahren.....

Themenstarteram 23. Februar 2021 um 18:32

Also ich möchte mit dem 750kg Hänger hauptsächlich kurze Strecken voll beladen fahren. Z. B. ne gute halbe Tonne Sand holen. Aber wenn ich mal was weniger schweres weiter weg bringen möchte, wäre die Option 100 zu fahren nett. Nur wenn die mir bei der Zulassung dann reinschreiben 400kg statt 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ich dann NIE voll beladen darf, dann lass ich das.

Zitat:

@grisuhu schrieb am 23. Februar 2021 um 19:32:42 Uhr:

Also ich möchte mit dem 750kg Hänger hauptsächlich kurze Strecken voll beladen fahren. Z. B. ne gute halbe Tonne Sand holen. Aber wenn ich mal was weniger schweres weiter weg bringen möchte, wäre die Option 100 zu fahren nett. Nur wenn die mir bei der Zulassung dann reinschreiben 400kg statt 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ich dann NIE voll beladen darf, dann lass ich das.

Ja, das ist sinnvoll......

Bei kurzen Strecken ist die zul. Zuladung wichtiger, als die Möglichkeit 100km/h fahren zu dürfen.

Ansonsten hättest du dir einen gebremsten Anhänger (mit Stoßdämpfern) kaufen müssen.

Damit dürftest du dann auch mit deutlich über 750kg 100km/h in D fahren.

Die kleinen gebremsten haben meist mindestens 1000kg zul. GG, sind aber in der Anschaffung, Wartung und bei den Steuern teurer als die ungebremsten.

Themenstarteram 23. Februar 2021 um 18:43

Also geht das nicht mit der 100er Zulassung oder doch? Bin verwirrt. Darf ich mit der 100er Zulassung den Faktor 0,3 ignorieren wenn ich max. 80 fahre, also voll beladen. Ja oder nein?

Nein, das darfst du m.M.n. nicht. Die 100km/h Zulassung ist zwar allein für den Hänger betrachtet erstmal nur technisch zu bewerten (gebremst/ungebremst, Stoßdämpfer ja/nein, Antischlinger- oder normale Kupplung). Erst in Kombination mit dem Zugfahrzeug ergeben sich dann die tatsächlichen "Nutzungsbedingungen", die dann aber wiederum STVO-relevant sind.

D.h., wenn du den Hänger mit 100 km/h fahren willst, musst du sein zGG (zulässiges Gesamtgewicht) entsprechend auf den Wert ablasten, den du mit dem Fahrzeug mit 100 km/h ziehen darfst. Das abgelastete zGG gilt dann aber auch identisch für den 80km/h-Betrieb.

Wenn du die Freiheitsgrade wirklich alle so nutzen willst, wie du schreibst, hilft nur ein gebremster Anhänger mit 100 km/h-Zulassung (also mit Stoßdämpfern) und dem Faktor 1,1.

Link bzgl. Ablastung und 100km/h --> Punkt 7. ganz unten.

Zitat:

@grisuhu schrieb am 23. Februar 2021 um 19:43:12 Uhr:

Also geht das nicht mit der 100er Zulassung oder doch? Bin verwirrt. Darf ich mit der 100er Zulassung den Faktor 0,3 ignorieren wenn ich max. 80 fahre, also voll beladen. Ja oder nein?

Nochmal.....hatte ich bereits geschrieben....

Erster Grundsatz:

Zitat:

Es zählt übrigens nicht das tatsächliche Gewicht des Anhängers, sondern dessen zul. Gesamtgewicht.

"voll beladen. Ja oder nein" spielt daher keine Rolle.

2 Beispiele:

1. du lässt die 750kg zul Gesamtgewicht des Anhängers, wie sie in den Papieren stehen.

Dann darfst du mit dem Touran als ZugFz in D unter keinen Umständen, also auch dann nicht, wenn der Anhänger unbeladen ist, 100km/h fahren. Von daher bringt dir die Zulassung auf 100km/h in D in diesem Fall absolut nichts.

2. du lässt den Anhänger auf 30% des Touran-Leergewichts ablasten (um vom Faktor 0,3 der Verordnung Gebrauch machen zu können). Dann kannst du den Anhänger gem. 9. Ausnahmeverordnung für 100km/h in D zulassen und damit, ebenfalls unabhängig von der Zuladung, 100km/h in D fahren.

Nur gibt es da nicht mehr allzu viel, was zugeladen werden dürfte.

Themenstarteram 24. Februar 2021 um 9:51

Ah ok. Das war deutlich. Danke. Ich habe gerade bei der Polizei angerufen. Die haben das diskutiert und mich zurück gerufen. Fazit. Die glauben, es sei egal, was für ein Zugfahrzeug. Das Straßenverkehrsamt könne helfen. Da wurde ich dreimal weiter verbunden. Fazit. Wissen wir nicht. Der TÜV müsse das wissen. Das ist echt unglaublich, dass so eine recht einfache Grundsatzfrage von den zuständigen Behörden nicht beantwortet werden kann. Wie soll denn dann der Bürger Bescheid wissen???

Themenstarteram 24. Februar 2021 um 11:30

So. Der TÜV hat das auch bestätigt. Wenn 100, dann Zugmaschine angeben und anlasten, dann aber auch generell keine höhere Zuladung.

Zitat:

@grisuhu schrieb am 24. Februar 2021 um 12:30:25 Uhr:

So. Der TÜV hat das auch bestätigt. Wenn 100, dann Zugmaschine angeben und anlasten, dann aber auch generell keine höhere Zuladung.

Wieso Zugmaschine "angeben" und"anlasten"? Wieso keine "höhere" Zuladung?

Das klingt ziemlich wirr.....hier im Thread sind die Zusammenhänge bereits deutlich besser erklärt worden.

Kleiner Tipp (vor allem für die Polizei....die das im Zweifel ja kontrollieren soll......):

Es steht dazu alles Wissenswerte in der 9.Ausnahmeverordnung der STVO.......man muss so etwas halt nur lesen (und verstehen).

Ich würde den 100er Aufkleber immer dran kleben

vl.fürs nächste Fahrzeug

wenn du dann mal zufällig 95 fährst und die Rennleitung dich sieht ,

denkt sie er hat ja eine 100er Zulassung.

Habe noch nie erlebt das sie die Gewichte abgleichen

Auf Landstraßen gilt sowieso nur 80

dann noch die Reifen alle 6 Jahre neu

Ist das dann vorsätzliche Fahrlässigkeit?

Deine Antwort
Ähnliche Themen