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Anhänger tatsächliches und zulässiges Gesamtgewicht
Hallo, ich will mir für meinen Audi A3 eine Anhängerkupplung holen. Die entsprechende ist ein Einbaukit von Westfalia, welches 1800kg Anhängelast, bei 100kg Stützlast hat. Nun besteht folgendes Problem. Wir haben in der Familie einen Anhänger, der 2000kg zulässige Gesamtmasse hat, also 200kg mehr als ich eigentlich ziehen darf. Nun dachte ich, dass ich ja einfach nur auf 1800kg ausladen könnte. Einer meiner Onkel meinte, dass er das auch so macht und dafür auch mal gefragt hat, ob dies so ginge beim Händler des Vertrauens. Nun erzählte mir jemand anderes aber, dass das auf keinen Fall ginge und viel Ärger geben würde. Das kann ich mir aber kaum vorstellen, da doch letzten Endes die tatsächliche Masse entscheidend ist, oder? Vielleicht hat der ein oder andere dasselbe Problem gehabt und kann mir sagen, wie es rechtlich aussieht. Vielen Dank.
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23 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Die entsprechende ist ein Einbaukit von Westfalia, welches 1800kg Anhängelast, bei 100kg Stützlast hat.
Vergleiche das mal mit den Werten , die dein Fzg hat. Vermutlich wird das weniger sein, der jeweils niedrigste Wert zählt!
Zitat:
kann mir sagen, wie es rechtlich aussieht
Ganz einfach : Das kommt darauf an !
verkehrsrechtlich : Du darfst das anhängen , was dein Fzg ziehen darf , hierbei sind das tatsächliche Gewicht des Anhängers massgebend. Dabei zählt die Stützlast nicht zur Anhängelast! Also darf , sofern die zulässigen Stützlasten eingehalten werden , die Summe der Achslasten des Anhängers die Werte O1 und O2 nicht überschreiten (bzw. höherer Werte unter Feld 22)
Führerscheinrechtlich : Jetzt aber zählen die zulässigen Gesamtgewichte !
MfG Volker
Zitat:
@A3-2.0 schrieb am 1. Juli 2022 um 11:20:21 Uhr:
Nun besteht folgendes Problem. Wir haben in der Familie einen Anhänger, der 2000kg zulässige Gesamtmasse hat, also 200kg mehr als ich eigentlich ziehen darf. Nun dachte ich, dass ich ja einfach nur auf 1800kg ausladen könnte. Einer meiner Onkel meinte, dass er das auch so macht und dafür auch mal gefragt hat, ob dies so ginge beim Händler des Vertrauens.
Diese Aussage ist soweit richtig.
Ein anderer Aspekt ist die Fahrerlaubnis rechtliche Frage. Wenn du nur die Fahrerlaubnis der Klasse "B" besitzt, dann ist mit 3.500 kg zul. Gesamtzugmasse fürs Zugfahrzeug + Anhänger Schluss.
Zitat:
Diese Aussage ist soweit richtig.
Ein anderer Aspekt ist die Fahrerlaubnis rechtliche Frage. Wenn du nur die Fahrerlaubnis der Klasse "B" besitzt, dann ist mit 3.500 kg zul. Gesamtzugmasse fürs Zugfahrzeug + Anhänger Schluss.
Alles klar! Danke, für deine Einschätzung. Und natürlich auch für die der Anderen. Ich hatte extra BE gemacht, also ist das mit dem FS kein Problem.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 4. Juli 2022 um 12:51:59 Uhr:
Wenn du nur die Fahrerlaubnis der Klasse "B" besitzt, dann ist mit 3.500 kg zul. Gesamtzugmasse fürs Zugfahrzeug + Anhänger Schluss.
Wobei ich ergänzen möchte: auch beim "B" sind zumindest 750 kg "am Haken" stets erlaubt. Die FE-Klasse deckt also einen 3,5 t MB Sprinter samt 750 kg Anhänger ab.
Was darf denn dein Auto gebremst überhaupt ziehen?
Beim A3 dürfte das nicht soooo viel sein.
Am Besten mal ein Foto vom Fahrzeugschein machen.
Zitat:
Am Besten mal ein Foto vom Fahrzeugschein machen.
Habe gerade mal nachgesehen, es ist dort extra eingetragen, dass ich 1700 kg Anhängelast (bis 8% Steigung) fahren darf.
Das heißt, wenn ich dann die 1,7t dran habe, darf ich größere Steigungen nicht befahren? Aber der Wagen dürfte diese doch rein technisch auch schaffen, oder? (Habe den 2 Liter FSI Motor).
Darf ich denn dann generell keine Steigungen über 8% mit Anhänger befahren, oder nur bis zu einer bestimmten Masse?
1700kg bis 8% Steigung dann schau mal oben im Schein nach unter Anhängelast gebremst denke da steht dann 1500kg
Feld O.1 in der ZB1
Moin Moin !
Zitat:
Das heißt, wenn ich dann die 1,7t dran habe, darf ich größere Steigungen nicht befahren?
Ganz genau heisst dass , dass du Steigungen bis 8% nur befahren darfst , wenn deine (tatsächliche) Anhängelast mehr als in O.1 angegeben , aber höchstens 1,7 t beträgt.
Zitat:
Darf ich denn dann generell keine Steigungen über 8% mit Anhänger befahren, oder nur bis zu einer bestimmten Masse?
Über 8 % nur mit Anhängelast bis O.1
Zitat:
Aber der Wagen dürfte diese doch rein technisch auch schaffen, oder?
Die Anhängelast wird vom Hersteller ja nicht willkürlich festgelegt ! Zum einen ist es gefordert, dass soundsoviel mal an eben dieser Steigung noch angefahren werden können muss, ohne dass die Kupplung aufgibt. Zum anderen , und das ist das wichtigere , muss die Handbremse des Fzges das gesamte Gespann noch halten können , sonst könntest du nie anhalten und aussteigen ! Daher gibt es oft auch noch ein zulässiges Zuggesamtgewicht , welches kleiner ist als das zGG des Fzges plus die zulässige Anhängelast.
MfG Volker
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 4. Juli 2022 um 12:51:59 Uhr:
Zitat:
@A3-2.0 schrieb am 1. Juli 2022 um 11:20:21 Uhr:
Nun besteht folgendes Problem. Wir haben in der Familie einen Anhänger, der 2000kg zulässige Gesamtmasse hat, also 200kg mehr als ich eigentlich ziehen darf. Nun dachte ich, dass ich ja einfach nur auf 1800kg ausladen könnte. Einer meiner Onkel meinte, dass er das auch so macht und dafür auch mal gefragt hat, ob dies so ginge beim Händler des Vertrauens.
Diese Aussage ist soweit richtig.
Ein anderer Aspekt ist die Fahrerlaubnis rechtliche Frage. Wenn du nur die Fahrerlaubnis der Klasse "B" besitzt, dann ist mit 3.500 kg zul. Gesamtzugmasse fürs Zugfahrzeug + Anhänger Schluss.
Das mit den 3500kg Gesamtzugmasse errechnet sich dann aus, aktuelles Gewicht des Zugfahrzeuges PLUS aktuelles Gewicht des Anhängers?
In Summe darf der Wert 3500kg NICHT überschreiten, ohne irgendwelches "verrechnen" von Stützlasten, es zählen nur die reinen Gewichte, wenn nur ein Führerschein "B" vorhanden ist?
Zugfahrzeug wiegt Fahrfertig 1800kg, somit darf der Anhänger max. nur 1700kg wiegen, sonst wird bei einem Führerschein "B" die 3500kg Grenze überschritten?
Ansonsten Begrenzen entweder die Zulässige AHL oder das Zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger, das Gewicht des zu ziehenden Anhängers?
MfG Günter
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 10. Juli 2022 um 17:43:40 Uhr:
Das mit den 3500kg Gesamtzugmasse errechnet sich dann aus, aktuelles Gewicht des Zugfahrzeuges PLUS aktuelles Gewicht des Anhängers?
In Summe darf der Wert 3500kg NICHT überschreiten, ohne irgendwelches "verrechnen" von Stützlasten, es zählen nur die reinen Gewichte, wenn nur ein Führerschein "B" vorhanden ist?
Neeeeiiiin!
Entscheidend ist die Addition der zul. Gesamtgewichte!
@4matic Guenni
Ein Fallbeispiel:
Der 18-jährige Malte hat die Fahrerlaubnisklasse "B" und ist glücklicher Besitzer eines VW Polo mit 1.130 kg Leergewicht und 1540 kg zul. Gesamtgewicht. Sein Polo verfügt über eine Anhängekupplung, an die auch max. 800 kg gebremste Anhängelast gekoppelt werden dürfen.
Malte möchte auf Bitte seines Vater einen kleinen Autotransportanhänger (550 kg Leergewicht, 2.000 kg zul. Gesamtgewicht) vom Ort des Herstellers in seinen Heimatort überführen.
Frage 1: Darf Maltes Polo den unbeladenen Anhänger ziehen?
Frage 2: Erlaubt Maltes Fahrerlaubnis ihm, dieses Gespann zu fahren?