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Anhänger Tempo
Hallo,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum.
Eine Antwort auf folgende Frage habe ich noch nirgends gefunden.
Für Pkw mit Anhänger zählen ja zum Beispiel Lkw Überholverbote und der Lkw Bußgeldkatalog.
Zählen dann auf einer Landstraße mit 80 für Pkw und 60 für Lkw, die 60 auch für Pkw mit Anhänger oder die 80?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Die 100er Zulassung ändert nichts an dem Tempo 80 für Land/Bundesstraßen.
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76 Antworten
Hallo.
Alles Quark. Ein Pkw mit Hänger ist kein LKW sondern ein PKW. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten mit und ohne Hänger ( außer V Max) .
Weitere Reglementierungen werden z.B. Unter dem Überholverbot Schild durch Zusatz angezeigt.
Gruß
80 gilt für Pkw mit Anhänger.
Mit 100'er Zulassung nur auf der BAB TL 100 und auf der Landstraße TL 80!
Man kann aber eine 100km/h Zulassung für Anhänger beantragen. Habe ich bei Zulassung beantragt. Kostete damals 5€ und man bekommt gleich den Aufkleber für das Heck.
edit: gibt noch ein paar Rahmenbedingungen für Tempo 100. Kann man z.B hier nachlesen
https://www.harbeck.de/100-km/h-regelung.htm
Die 100er Zulassung ändert nichts an dem Tempo 80 für Land/Bundesstraßen.
Für Gespanne über 7m Gesamtlänge gibt es noch eine kleine Besonderheit:
Man muss auf der Landstraße soviel Platz zum Vordermann lassen, dass ein überholender dazwischen einscheren kann.
Zitat:
@Bamako schrieb am 15. Dezember 2018 um 12:38:31 Uhr:
Für Gespanne über 7m Gesamtlänge gibt es noch eine kleine Besonderheit:
Man muss auf der Landstraße soviel Platz zum Vordermann lassen, dass ein überholender dazwischen einscheren kann.
Was kaum jemand weiß. Da wird eher noch die Lücke zugemacht.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 15. Dezember 2018 um 13:04:23 Uhr:
Zitat:
@Bamako schrieb am 15. Dezember 2018 um 12:38:31 Uhr:
Für Gespanne über 7m Gesamtlänge gibt es noch eine kleine Besonderheit:
Man muss auf der Landstraße soviel Platz zum Vordermann lassen, dass ein überholender dazwischen einscheren kann.
Was kaum jemand weiß. Da wird eher noch die Lücke zugemacht.
Aber meisten von denen, die em Gespann hinterherfahren.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 15. Dezember 2018 um 11:56:18 Uhr:
Hallo.
Alles Quark. Ein Pkw mit Hänger ist kein LKW sondern ein PKW. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten mit und ohne Hänger ( außer V Max) . [...]
Achtung! Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bekommt man Punkte und Bußgeld nach der LKW-Tabelle.
Zitat:
@Bamako schrieb am 15. Dezember 2018 um 12:38:31 Uhr:
Für Gespanne über 7m Gesamtlänge gibt es noch eine kleine Besonderheit:
Man muss auf der Landstraße soviel Platz zum Vordermann lassen, dass ein überholender dazwischen einscheren kann.
Danke Bamako.
Wenn ich dir nicht hätte. Ist natürlich mein Fehler. Nehmen wir den Golf (weil jeder den zum Vergleich her nimmt) mit 4,5 m Länge dann darf ich ja noch einen Hänger mit Zwei m Ladefläche anhängen......... Ach Schreck, der hat ja eine Deichsel!! Schon bin ich darüber.
Ja, ich habe das verdrängt. Beim Audi mit Hänger stellt sich die Frage nicht, beim Polo lasse ich sätzgrundlich Platz für Überholende weil ich mit meiner Wanderdüne froh bin wenn man mich in Ruhe läßt.
Gruß
Also, ich fahre vom 06.April 2015
-bis Heute übrigens-
regelmäßig mit Anhänger und Auto "huckepack obendrauf", habe auch eine 100 km/h Zulassung, und habe noch nie Schwierigkeiten mit der Polizei gehabt.
Auch nicht, wenn ich 100 km/h damit auf der Landstrasse gefahren bin.
Irgendwann erwischt es auch dich und das Licht geht aus.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Dezember 2018 um 13:45:00 Uhr:
Irgendwann erwischt es auch dich und das Licht geht aus.
Stimmt!
Nennt sich Fahrverbote gegen Diesel Fahrzeuge.
Wieso aus?