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Anhänger ziehen Klasse B
Hallo, ich wollte mal wissen ob mein Stand was Anhänger angeht aktuell ist.
Damals 2006/2007 wo ich in der Fahrschule war hieß es ohne BE darf mit mit Klasse B lediglich einen ungebremsten Anhänger einachsig fahren.
Ich hab gegoogelt scheinbar hat sich das geändert, kann das sein? Was darf ich denn nun ZIEHEN (ich steig da nicht ganz durch), mal unabhängig von meinem Auto, denn mit einem gebremsten Anhänger darf ich lt. Anleitung bzw. Zulassungsbescheinigung deutlich mehr ziehen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@toplok84 schrieb am 9. November 2020 um 09:51:47 Uhr:
ist es nicht auch so, das bei FS-Klasse B das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen darf?
Diese Regel gibt es nicht mehr.
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17 Antworten
Hallo,
Du darfst auch größere Anhänger ziehen. Hierbei ist das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht von 3500 kg (Auto + Anhänger) nicht zu überschreiten. Heißt also, dein Auto DARF 2000 kg wiegen: dann dürftest du einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1500 kg verwenden.
Wichtig ist immer die ZULÄSSIGE Gesamtmasse und nicht das tatsächliche Gewicht.
Einen 750 kg Anhänger darfst du übrigens immer ziehen. Auch, wenn das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg hat.
Absolut korrekt!
Also ist das egal ob 1 oder 2 Achsen bzw bremse oder nicht.
Zitat:
@Smoky1988 schrieb am 7. November 2020 um 09:43:44 Uhr:
Also ist das egal ob 1 oder 2 Achsen bzw bremse oder nicht.
Wenn du die oben genannten "Beschränkungen" beachtest, ist es egal, ja.
Zitat:
@Tobi08152 schrieb am 7. November 2020 um 09:45:02 Uhr:
Zitat:
@Smoky1988 schrieb am 7. November 2020 um 09:43:44 Uhr:
Also ist das egal ob 1 oder 2 Achsen bzw bremse oder nicht.
Wenn du die oben genannten "Beschränkungen" beachtest, ist es egal, ja.
Das ist natürlich nice über die 3,5 Tonnen komm ich eh nicht.
Zitat:
@Smoky1988 schrieb am 7. November 2020 um 08:47:50 Uhr:
Damals 2006/2007 wo ich in der Fahrschule war hieß es ohne BE darf mit mit Klasse B lediglich einen ungebremsten Anhänger einachsig fahren.
Ob gebremst oder nicht spielt keine Rolle, bis 750Kg geht immer! (war auch damals schon so)
Heute darfst du dann auch mit einem Gewicht von (Ganz wichtig: Zulässigem! Gesamtgewicht) von maximal 3500Kg fahren, sollte der Anhänger über 750Kg haben. Das tatsächlich Gewicht interessiert nicht.
Achsen unter 1m Abstand gelten als eine Achse, also der Klassische Tandem ist laut Gesetz ein Einachser, und somit kein Problem, wobei es wohl kaum Tandem Anhänger gibt die Zusammen mit dem Zugfahrzeug unter 3,5 Tonnen kommen.
"Richtige" Zweiachser, also mit Drehschemel, die es ja mittlerweile auch für PKW gibt, sind weiterhin nur mit BE fahrbar.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 7. November 2020 um 12:06:56 Uhr:
Zitat:
@Smoky1988 schrieb am 7. November 2020 um 08:47:50 Uhr:
Damals 2006/2007 wo ich in der Fahrschule war hieß es ohne BE darf mit mit Klasse B lediglich einen ungebremsten Anhänger einachsig fahren.
Ob gebremst oder nicht spielt keine Rolle, bis 750Kg geht immer! (war auch damals schon so)
Heute darfst du dann auch mit einem Gewicht von (Ganz wichtig: Zulässigem! Gesamtgewicht) von maximal 3500Kg fahren, sollte der Anhänger über 750Kg haben. Das tatsächlich Gewicht interessiert nicht.
Achsen unter 1m Abstand gelten als eine Achse, also der Klassische Tandem ist laut Gesetz ein Einachser, und somit kein Problem, wobei es wohl kaum Tandem Anhänger gibt die Zusammen mit dem Zugfahrzeug unter 3,5 Tonnen kommen.
"Richtige" Zweiachser, also mit Drehschemel, die es ja mittlerweile auch für PKW gibt, sind weiterhin nur mit BE fahrbar.
Dann hab ich das aus der Fahrschule falsch in Erinnerung mit den gebremsten Anhänger
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 7. November 2020 um 12:06:56 Uhr:
Achsen unter 1m Abstand gelten als eine Achse, also der Klassische Tandem ist laut Gesetz ein Einachser, und somit kein Problem, wobei es wohl kaum Tandem Anhänger gibt die Zusammen mit dem Zugfahrzeug unter 3,5 Tonnen kommen.
Die Beschränkung auf drei Achen im Gespann gilt auch nur noch für Inhaber der alten Klasse 3. Und auch nur für die, die auch im Jahre 2020 ihren Lappen noch nicht in eine Scheckkarte umgetauscht haben. Aber prinzipiell wurde das im Jahre 1999 mit den neuen Klassen B und C1 abgeschafft.
Übrigens lief hier doch erst letztens ein Tandem mit 750kg durch:
https://www.motor-talk.de/.../hansetrail-i209970781.html
Vermutlich wenn jemand beruflich Wattestäbchen transportieren muss?
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 7. November 2020 um 12:06:56 Uhr:
"Richtige" Zweiachser, also mit Drehschemel, die es ja mittlerweile auch für PKW gibt, sind weiterhin nur mit BE fahrbar.
Wo sollte das geregelt sein?
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 7. November 2020 um 14:23:35 Uhr:
Die Beschränkung auf drei Achen im Gespann gilt auch nur noch für Inhaber der alten Klasse 3. Und auch nur für die, die auch im Jahre 2020 ihren Lappen noch nicht in eine Scheckkarte umgetauscht haben. Aber prinzipiell wurde das im Jahre 1999 mit den neuen Klassen B und C1 abgeschafft.
Auch das hat sich zwischenzeitlich (genauer: 2013) wieder geändert. Auch wer für seine alte Klasse 3 noch einen alten Führerschein hat darf seitdem die Klasse C1E nach den neuen Regeln ausnutzen.
Die Beschränkung auf drei Achsen gilt damit nur noch in dem Bereich der alten Klasse 3, der von C1E nicht abgedeckt wird. Dort aber unabhängig davon, ob man noch den alten Führerschein hat oder schon die Karte (auf der wird diese Befugnis als "CE79" eingetragen). Achtung, dieser Teil der Klasse 3 erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahrs! (und zwar auch dann, wenn man noch den alten Führerschein hat in dem diese Befristung nicht drinsteht)
Zitat:
@hk_do schrieb am 7. November 2020 um 15:20:24 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 7. November 2020 um 12:06:56 Uhr:
"Richtige" Zweiachser, also mit Drehschemel, die es ja mittlerweile auch für PKW gibt, sind weiterhin nur mit BE fahrbar.
Wo sollte das geregelt sein?
Wo das im Gesetz steht kann ich nicht sagen, auf einschlägigen Seiten wurde aber immer behauptet für einen Drehschemel bräuchte man BE.
https://www.sigg-fahrzeugbau.de/.../
Vorsicht Drehschemel-Anhänger:
Zum Führen eines Drehschemel-Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg ist ein Führerschein der Klasse BE nötig. Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 müssen somit lediglich ihren alten Führerschein in den neuen EU-konformen Führerschein im Scheckkartenformat umschreiben lassen.
ach je, das ist so schon seit 7 Jahren falsch!
Da geht es um die maximal 3 Achsen der alten Klasse 3, die bis 2013 ohne Umtausch des Führerscheins noch galten.
Heute gelten aber auch mit dem alten Papier die neuen Regeln gemäß Umtauschtabelle.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 7. November 2020 um 15:38:55 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 7. November 2020 um 15:20:24 Uhr:
Wo sollte das geregelt sein?
Wo das im Gesetz steht kann ich nicht sagen, auf einschlägigen Seiten wurde aber immer behauptet für einen Drehschemel bräuchte man BE.
https://www.sigg-fahrzeugbau.de/.../
Vorsicht Drehschemel-Anhänger:
Zum Führen eines Drehschemel-Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg ist ein Führerschein der Klasse BE nötig. Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 müssen somit lediglich ihren alten Führerschein in den neuen EU-konformen Führerschein im Scheckkartenformat umschreiben lassen.
Da steht genau das was ich damals gelernt habe.
ist es nicht auch so, das bei FS-Klasse B das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen darf?
Beispiel:
Zugfahrzeug Leer: 1480kg - Anhänger zGG: 1500kg = BE erforderlich
Zugfahrzeug leer: 1600kg - Anhänger zGG: 1500kg = B ausreichend
Irgendwie hab ich die Regel so im Kopf