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Anhänger zulässig?

VW Golf 7 Alltrack (AU/5G)
Themenstarteram 18. August 2019 um 15:48

Hallo zusammen,

ich möchte gerne einen Wohnwagen mit 100 km/h Zulassung mit einem Golf 7 Variant ziehen. Leider kenne ich mich mit dem Thema Anhänger/Anhängelast etc. nicht gut aus - und es kommt hinzu, dass ich nur einen B-Führerschein habe, das Gespann also nur 3,5 Tonnen wiegen darf.

Ich hänge mal meinen (anonymisieren) KFZ-Schein an... Der Golf hat bislang keine AHK, soll aber vom Freundlichen eine abnehmbare nachgerüstet bekommen.

Meine konkrete Frage lautet, ob ich einen Wohnwagen mit zulässigem Gesamtgewicht von 1500 kg ziehen kann - mit führerscheinklasse B und diesem Zugfahrzeug. Da gibt es ja diverse Regeln bzgl. Gewicht des Hängers, welches auch vom (Leer?)gewicht des Zugfahrzeugs etc. abhängt...

Ich danke sehr für hilfreiche Kommentare (bitte nicht zur Sinnhaftigkeit, einen solchen Anhänger mit einem Golf zu ziehen)!

LG

dgaro

 

Beste Antwort im Thema

Was aber sicherlich hier niemand bestreitet und auch vom Fragesteller mit seinem Fahrzeug nicht zu erwarten ist. ;)

36 weitere Antworten
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36 Antworten

Dürfen bei Fahrzeuge nicht über 3.5t kommen? Also beide zulässigen Gesamtgewichte addieren

LG

Zitat:

@dgaro schrieb am 18. August 2019 um 17:48:57 Uhr:

Hallo zusammen,

ich möchte gerne einen Wohnwagen mit 100 km/h Zulassung mit einem Golf 7 Variant ziehen. Leider kenne ich mich mit dem Thema Anhänger/Anhängelast etc. nicht gut aus - und es kommt hinzu, dass ich nur einen B-Führerschein habe, das Gespann also nur 3,5 Tonnen wiegen darf.

Ich hänge mal meinen (anonymisieren) KFZ-Schein an... Der Golf hat bislang keine AHK, soll aber vom Freundlichen eine abnehmbare nachgerüstet bekommen.

Meine konkrete Frage lautet, ob ich einen Wohnwagen mit zulässigem Gesamtgewicht von 1500 kg ziehen kann - mit führerscheinklasse B und diesem Zugfahrzeug. Da gibt es ja diverse Regeln bzgl. Gewicht des Hängers, welches auch vom (Leer?)gewicht des Zugfahrzeugs etc. abhängt...

Ich danke sehr für hilfreiche Kommentare (bitte nicht zur Sinnhaftigkeit, einen solchen Anhänger mit einem Golf zu ziehen)!

LG

dgaro

Hallo @dgaro

Die Antwort findest du in deinem Führerschein.

Entweder muss die Erweiterung 96 eingetragen sein oder du benötigst die Klasse BE.

Ohne die Erweiterungen darf bei Klasse B max. ein Anhänger mit 750Kg zulässiger Gesamtmasse genutzt werden .

Der Pkw ist für die angegebene Anhängelast zugelassen siehe 0.1 .

Etwas vorsichtig solltest du sein was die 100 Km/h Zulassung angeht - es gibt im Netz mehrere kostenlose Online Rechner wo du nachprüfen kannst ob das bei deiner Kombination möglich ist.

MfG Mario

 

Themenstarteram 18. August 2019 um 16:25

Zitat:

Hallo @dgaro

Die Antwort findest du in deinem Führerschein.

Entweder muss die Erweiterung 96 eingetragen sein oder du benötigst die Klasse BE.

Ohne die Erweiterungen darf bei Klasse B max. ein Anhänger mit 750Kg zulässiger Gesamtmasse genutzt werden .

Der Pkw ist für die angegebene Anhängelast zugelassen siehe 0.1 . Etwas vorsichtig solltest du sein was die 100 Km/h Zulassung angeht - es gibt im Netz mehrere kostenlose Online Rechner wo du nachprüfen kannst ob das bei deiner Kombination möglich ist.

MfG Mario

Zitat:

Hat der Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 750kg, dürfen die Gesamtgewichte beider Fahrzeuge zusammen 3500kg nicht überschreiten!

 

Quelle: https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../

Zwischenzeitlich dachte ich, ich könnte das schon machen, weil das zulässige Gesamtgewicht des Golf 1910 kg ist (F.2) und der Wohnwagen 1500 kg wiegt = zusammen 3410 kg...

Verwirrend, das alles. Aber danke schon mal!

 

am 18. August 2019 um 16:32

Zitat:

@Mariolix schrieb am 18. August 2019 um 18:10:39 Uhr:

 

Hallo @dgaro

Die Antwort findest du in deinem Führerschein.

Entweder muss die Erweiterung 96 eingetragen sein oder du benötigst die Klasse BE.

Ohne die Erweiterungen darf bei Klasse B max. ein Anhänger mit 750Kg zulässiger Gesamtmasse genutzt werden .

Der Pkw ist für die angegebene Anhängelast zugelassen siehe 0.1 .

Etwas vorsichtig solltest du sein was die 100 Km/h Zulassung angeht - es gibt im Netz mehrere kostenlose Online Rechner wo du nachprüfen kannst ob das bei deiner Kombination möglich ist.

MfG Mario

Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich das aus der Fahrschule richtig in Erinnerung habe, aber ist es nicht so, dass man den 750 kg Anhänger immer hinmachen darf, auch wenn das Auto ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen hat? Ansonsten darf ein einachsiger Anhänger + Fahrzeug bis zum zulässigen Gesamtgewicht von insgesamt 3,5 Tonnen gefahren werden.

Es zählt die zulässige Gesamtmasse des Gespanns und diese darf 3.500 Kg nicht überschreiten.

Mfg Mario

Themenstarteram 18. August 2019 um 16:43

Danke, ich habe so einen Rechner benutzt unter

https://www.kochanhaengerwerke.de/.../

für gebremste Anhänger:

1384 kg x1,1 = 1522.4 kg  zul. Gesamt-Masse Anhänger

Somit wäre der Anhänger wohl mit 100 km/h an meinem Golf möglich... Also da hat sich der Herr Gesetzgeber mal mit undurchsichtigen Regeln ins Zeug gelegt....

Soweit ich das aus deinem Schein korrekt entnehme, darfst du einen Wohnwagen bis max 8% Steigung und 1.700 kg ziehen. Dabei darf das Gesamtgewicht nicht mehr als 3.440 kg betragen. Da häufig die Wohnwagenfahrer zur Überladung (auch auf Deichselgewicht achten) und die Zugmaschinen eine unterschiedliche Sonderausstattung bezüglich des Gesamtgewichts haben, solltest du unbedingt vor der Fahrt das auf einer öffentlich Waage (z.B. bei kommunalen Wertstoffhöfen) auswiegen lassen.

Nach Schein hat nur eine werkseitig eingebaute AHK und eine entsprechende Deichselaufrüstung eine 100 km/h Zulsaaung. Da wird dir der Weg zum TÜV/DEKRA/GTÜ nicht erspart bleiben.

Zitat:

@dgaro schrieb am 18. August 2019 um 18:43:31 Uhr:

Danke, ich habe so einen Rechner benutzt unter

https://www.kochanhaengerwerke.de/.../

für gebremste Anhänger:

1384 kg x1,1 = 1522.4 kg  zul. Gesamt-Masse Anhänger

Somit wäre der Anhänger wohl mit 100 km/h an meinem Golf möglich... Also da hat sich der Herr Gesetzgeber mal mit undurchsichtigen Regeln ins Zeug gelegt....

Japp - einfach geht anders, falls du den Anhänger gebraucht erwirbst aufpassen das die Reifen nicht älter als 6 Jahre sind sonst erlischt die 100 Km/h Zulassung!

Mfg Mario

 

am 18. August 2019 um 16:46

@Mariolix

Es ist, wie ich geschrieben habe, siehe hier ;)

Zitat:

Hallo @dgaro

Die Antwort findest du in deinem Führerschein.

Entweder muss die Erweiterung 96 eingetragen sein oder du benötigst die Klasse BE.

Ohne die Erweiterungen darf bei Klasse B max. ein Anhänger mit 750Kg zulässiger Gesamtmasse genutzt werden .

Der Pkw ist für die angegebene Anhängelast zugelassen siehe 0.1 .

Etwas vorsichtig solltest du sein was die 100 Km/h Zulassung angeht - es gibt im Netz mehrere kostenlose Online Rechner wo du nachprüfen kannst ob das bei deiner Kombination möglich ist.

MfG Mario

Also das ist in Österreich nur die halbe Wahrheit und es würde mich wundern wenn es in Germany nicht ebenso oder zumindest so ähnlich wäre. Die 750 kg gelten nur für ungebremste leichte Anhänger. Wohnwagen sind alle auflaufgebremst und fallen unter schwere Anhänger.

Bei uns gilt:

Auflaufgebremste schwere Anhänger:

wenn das Gesamtgewicht (Eigengewicht und Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt. D.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!

Quelle: § 61 Abs. 1 KDV

Das heisst, die 3,5 Tonnen dürfen nicht überschritten werden. Gesamtgewicht des Anhängers nich mehr als das des Zugfahrzeuges. Zusätzlich die Eintragungen im Zulassungsschein unter Anhänge- und Zuglasten beachten. Wenn ich das aus deinem Papier richtig herausgelesen habe, darf das Zugfahrzeug plus Wohnwagen 3440 kg nicht überschreiten.

LG Franz

Zitat:

@Guile45 schrieb am 18. August 2019 um 18:46:36 Uhr:

@Mariolix

Es ist, wie ich geschrieben habe, siehe hier ;)

Sorry , aber wenn du schon verlinkst nicht nur das lesen was dir wichtig erscheint sondern den kompletten Beitrag - siehe Auszug aus deinen eigenen Link ;)

MfG Mario

 

Screenshot_20190818-185029_Chrome.jpg
am 18. August 2019 um 16:55

Ich schrieb doch, Fahrzeug mit 3,5 t + Anhänger mit maximal 750 kg oder Anhänger ab 751 kg + Zugfahrzeug maximal 3,5t, und genau so steht das auch dort

Es geht um die Gesamtmasse und da ist die Grenze 3500Kg .

Schönen Abend noch

am 18. August 2019 um 17:02

Ich will ja nicht rechthaberisch sein, aber ich habe es extra für dich nochmal ausgeschnitten :D

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