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Anhängerbetrieb
Hallo Kollegen
wieviel darf der T7 ziehen wenn der Anhänger eine 100 kmh Zulassung?
Hängt wahrscheinlich vom max Leergewicht des T7 ab.
Fährt jemand diese Kombination?
Vielen Dank im voraus
5 Antworten
2.000 Kilogramm = 2 Tonnen beim 150PS TDI
Die Anhängelasten des T7 findet man in den technischen Daten: z.B. TDI
- gebremster Anhänger max. 2.000 kg, Masse des Gesamtgespanns max. 4.850 kg (zuläss. Gesamtgewicht T7 = 2.850 kg)
- ungebremster Anhänger max. 750 kg
Für den 100 km/h-Betrieb gibt es weitere Regeln, die einfach auch im Internet zu finden sind. Es spielen hier u.a. die Gewichtsverhältnisse, das Alter der Reifen und die Ausstattung des Anhängers eine Rolle. Der T7 hat je nach Ausstattung ein Leergewicht von ca. 2.100 kg.
Gesetzliche Regelung:
- Anhänger ungebremst = Faktor 0,3 - d.h. für Tempo 100 sind rechnerisch 630 kg erlaubt
- Anhänger gebremst, mit Radstoßdämpfern = Faktor 1,1 - d.h. für Tempo 100 wären rechnerisch 2.310 kg erlaubt
- Anhänger gebremst, mit Radstoßdämpfern und Antischlingerkupplung = Faktor 1,2 - d.h. für Tempo 100 wären rechnerisch 2.520 kg erlaubt
Nach dieser Rechnung für 100 km/h:
- ungebremster Anhänger max. 630 kg
- gebremster Anhänger max. 2.000 kg (wegen max. Anhängelast)
Danke für Eure Antworten
Dann steht einem Kauf des T7 nichts im Wege
@secoma aber die 2000 kg gelten nur beim Diesel.
Hybrid darf nur 1600 kg und der Benziner mein ich 1800kg
Auch von mir vielen Dank für die Erklärung.
Ein Punkt ist mir aber noch unklar.
Bei einem Leergewicht des T7 von 2100 kg dürfte ich also einen ungebremsten Anhänger mit 100 km/h bei maximal 630 kg Gesamtgewicht des Anhängers ziehen.
So wie ich das verstanden und auch hier
gelesen habe, bezieht sich das aber auf das gesetzlich zulässige Gesamtgewicht.
Viele ungebremste Anhänger haben ja ein gesetzlich zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg.
Diesen Anhänger dürfte ich dann also nicht ziehen, auch wenn das tatsächliche Gesamtgewicht maximal 630 kg beträgt.
Ist das so korrekt?
Hier wäre man ja dann gezwungen, sich einen Anhänger zuzulegen, der ein gesetzlich zulässiges Gesamtgewicht von maximal 630 kg hat.