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Anhängerführerscheinregel sinnvoll?
Ist die aktuelle Führerscheinregel für Anhänger sinnvoll?
Klasse B:
Alle Anhänger bis 750 Kg, Oder Kombinationen mit einen Zuggesamtgewicht bis 3500 Kg.
Klasse B96
Oder Kombinationen mit einen Zuggesamtgewicht bis 4250 Kg.
Klasse BE
Zugfahrzeug bis 3500 Kg und Anhänger bis 3500 Kg
Alte Klasse 3
Zugfahrzeug bis 7500 Kg und Anhänger bis ca 11000 Kg. max 3 Einzelachsen oder Tandemachse.
Ist die neue Regel wirklich besser als die alte Regel?
Beste Antwort im Thema
Besser aus welchem Blickwinkel?
Aus Sicht der Fahrerlaubnisinhaber, war die alte Klasse 3 Regel sicher umfangreicher. Die Frage ist aber sicher auch berechtigt, ob jemand, ohne Fahrausbildung, die besagten Züge bis ca. 18 to. Gesamtgewicht, führen kann. Sicher gibt es Leute, die das locker können und genauso sicher gibt es auch Leute, die damit völlig überfordert sind.
Drüber nachdenken lohnt auch nicht, weil das nicht mehr wegzudiskutieren ist.
Gruß
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95 Antworten
Besser aus welchem Blickwinkel?
Aus Sicht der Fahrerlaubnisinhaber, war die alte Klasse 3 Regel sicher umfangreicher. Die Frage ist aber sicher auch berechtigt, ob jemand, ohne Fahrausbildung, die besagten Züge bis ca. 18 to. Gesamtgewicht, führen kann. Sicher gibt es Leute, die das locker können und genauso sicher gibt es auch Leute, die damit völlig überfordert sind.
Drüber nachdenken lohnt auch nicht, weil das nicht mehr wegzudiskutieren ist.
Gruß
So sieht es aus. Ich werfe noch ein, dass es vorher fast überall schon lange Standard war.
Und es gab genug Fahranfäger, wo die Druckerschwärze auf dem Lappen noch nicht trocken war, die man aber mit einem >18to Gespann auf die Tour geschickt hat - billige Arbeitskraft halt. Ist auch nicht gerade selten in die Hose gegangen.
Das 18 to- Gespann war aber für das Gewicht auch ausgelegt.
Aber wie sieht es heute aus.
Ein Klasse B Inhaber nimmt sich einen Sprinter 3,5 to, hängt einen 4m langen Tandemanhänger von Hansetrail mit einen zgG von 750 kg ran und lädt diesen bis zum Rand nach Volumen voll.
Das Gespann ist völlig überladen und Bremse? Fehlanzeige.
Ein Klasse 3 Inhaber würde da auf einen 2to Anhänger mit Bremse zugreifen.
Überladen ist doch eine ganz andere Geschichte, außerdem gefällt mir die Verallgemeinerung nicht.
Ob Du Recht hast oder nicht ist völlig egal. Der Gesetzgeber hat
unsere Führerschein Regeln Denen der EU angepasst.
Darum wirst Du Dich auch danach richten müssen. Heute solche
Diskussionen zu starten, macht doch keinerlei Sinn mehr.
Wir müssen uns nach den geltenden Gesetzen richten oder
auswandern, sollte es woanders besser sein..............
Und ich sage eindeutig JA es macht Sinn.
Denn ich habe vor über 20 Jahren meinen Führerschein gemacht, durfte dann als gleich die 18 to Fahren und mein Chef einer Zimmerei hat es gleich ausgenutzt, durfte dann einen 5 Tonner fahren mit Nachläufer.
Man musste mir erstmal zeigen wie ich mit dem guten Stück rückwärts fahre, denn abhängen und schieben ging nicht weil die Last auf dem Nachläufer und auf dem 5 Tonner war und dicke Balken abladen dann schieben ging natürlich auch nicht.
Jetzt wird ein wenigstens gezeigt wie man Rückwärts fahren muss mit dem BE und das ist gut so.
Ich kann jetzt rückwärts fahren mit Anhänger, weil ich mir alles selber beigebracht habe und es mir damals Peinlich war das ich es nicht konnte.
Klar dürfen auch die Fahrer mit dem B größere Anhänger fahren aber die sind bestimmt nicht so voll geladen das man sie nicht abhängen und schieben kann
Natürlich sind die aktuellen Regelungen für die Sicherheit sinnvoll. Schließlich gibt es genügend Verkehrsteilnehmer die schon mit einem Kleinst-PKW überfordert sind. Dagegen spricht dann allerdings, das man nach wenigen Stunden Einweisung schon ein Leichtkraftrad durch den öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf. Das genügt schon um sich umzubringen und andere zu gefährden. - Die Gesetzgebung ist hierbei weder logisch noch nachvollziehbar.
Ja, aber die neuen Regeln sind auch sehr verwirrend.
Woher weis man, welcher Führerschein für einen 1,3 to Anhänger genutzt werden muß?
Um mich umzubringen, brauche ich nur meinen Kopf in den Mixer zu stecken, da brauche ich kein Fahrzeug für.
Edit:
@R-Sch
Ja, da muss man halt mal rechnen, da gebe ich dir recht.
Das darüber bezog sich auf den Beitrag über dir, hat sich überschnitten.
Zitat:
Ja, aber die neuen Regeln sind auch sehr verwirrend.
Woher weis man, welcher Führerschein für einen 1,3 to Anhänger genutzt werden muß?
In dem man die Gewichtswerte des Zugfahrzeugs nimmt und rechnet. Eigentlich kein Hexenwerk.
Zitat:
@Datzikombi schrieb am 18. September 2020 um 09:14:50 Uhr:
Zitat:
Ja, aber die neuen Regeln sind auch sehr verwirrend.
Woher weis man, welcher Führerschein für einen 1,3 to Anhänger genutzt werden muß?
In dem man die Gewichtswerte des Zugfahrzeugs nimmt und rechnet. Eigentlich kein Hexenwerk.
Und wenn man damit Probleme hat das zu berechnen. Sollte man nicht umbedingt Auto fahren. Denn mit einem Taschenrechner kann das jeder Schuler/in der 6. Klasse.
Und wenn jetzt jemand sagt er weiss nicht wo er im Fahrzeug welche Daten findet. Und trotzdem Anhänger fahren will bei dem sollte die Fahreignung geprüft werden.
Ich besitze den alten BE womit ich 3,5t PKW + 4,25t Anhänger fahren darf!
(auch wenn es heute nur noch wenige Fahrzeuge gibt die das dürfen!)
Ich würde die Regeln abändern B PKW
BE PKW + 3,5t Anhänger
Ende!
Weil es macht fast keinen Unterschied ob ich nen 750kg Anhänger beherrsche oder nen 3,5t Anhänger! Außerdem Prüfung nur mit ausreizung der PKW Anhänglast am Haken! Damit die Fahrschüler wissen was es heißt mit Last unterwegs zu sein!
Aktuell ist es ziemlicher Schwachsinn gibt mehrere Probleme.
1. Gewicjt ist nicht das größte Problem im unter 3,5t Bereich.
Ich fahre mit b Schein tausende Gespann Kilometer mit bis zu 1,5t schweren Hänger/6m Wohnwagen Kombinationen an 2t zugfahrzeug. Wenn ich das zugfahrzeug gegen was schweres tausche was das Gespann Verhalten positiv beeinflusst darf ich nicht mehr los ? Schwachsinn
Es gibt 3,5t gespanne die sind größer und nerviger zu fahren als jeder 2,5m Kofferhänger der in der Fahrschule gefahren wird auch wenn die 5 Tonnen reinladen vor ihren 200ps tiguan.
Entweder geht Hänger oder halt nicht.
Mindestens sollte Autofahrer mit x Jahren besitzt die Sonderfahrten weglassen können in der be Ausbildung. Direkt treffen beim tüv ich schieb dir das Ding in ner 30min Prüfung um 1-2 Ecken und fertig. Der b96 Umfang sollte vollkommen ausreichen
2. problem
Unterschiede wann zgG gilt und wo reales Gewicht
Auto 2,5 Tonnen Anhänger zgG 1,5t darf selbst leer nicht mit b bewegt werden. Also Papier ablastung auf ne Tonne
Anderer Fahrer mit Anhänger Schein darf beim richtigen Polizisten vor Ort abladen wenn er mit 1,3tonnen erwischt wird.
Es sollte wenn überhaupt nur das Anhänger real Gewicht ne Rolle spielen beim Führerschein weil ein schweres zugfahrzeug nie Nachteile hat.
Ich sehe es auch so. die aktuelle Regel ist unsinnig.
B und B96 sind Zuviel Rechenarbeit.
Bei meinem Beispiel des 1,3 to Anhänger kann je nach Zugfahrzeug der B ausreichen, der B96 nötig sein oder sogar der BE gefordert sein. Wie soll da Lisa Müller durchblicken?
Auch der alte 3er ist voll an der Realität vorbei. Da darf meine Oma mit ihren 85 Jahren, die gerade einen Polo zum Friedhof fahren kann, eine 7.5to Kleinlaster mit einen 11 to Anhänger durch die Gegend fahren.
Wir brauchen ein klar erkennbare und einfache Regel.
Da finde ich den Vorschlag von @Tom1182 gar nicht so unklug. Ich würde nur noch einen Zwischenschritt einbauen.
Klasse B: kein Anhänger.
Klasse B96: Nur ungebremste Anhänger bis 750 kg, einer Maximallänge von 3,5m und einer Maximalbreite von 1,5m.
Klasse BE: Alle PKW-Anhänger bis 3,5 to.
Natürlich ist das Zuggewicht des Zugfahrzeugs ebenfalls bei der Zugzusammenstellung zu beachten.