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Anhängerkupplung Anhängelast und Schloss
Servus Touraner,
ich habe einen Cross, 1.4 TSI DSG 170PS mit Anhängerkupplung.
Im Schein ist nichts eingetragen, keine Papiere...ohne ohne.
Hat wohl mein Vorgänger verbummelt?) Den TüV hats nicht gestört.
Frage: Wieviel KG darf ich anhängen und muss ich die AHK nachträglich beim TÜV vorführen?
Nächstes Problem: Der Schlüssel geht nicht abzuziehen, Caramba o.ä. ohne Wirkung. Weiß jemand was?
Danke für Rückinfo.
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12 Antworten
Moin, kann es sein, dass die Kupplung werkseitig verbaut wurde und ggf. keine ABE oder kein Eintrag in die Papiere notwendig ist? Wenn die Kupplung nachträglich von VW verbaut wurde und es sich um das Original Teil handelt, dann ist es ggf. auch so. Dabei kann die Kupplung durchaus von einem anderen Hersteller sein. Ansonsten ist irgendwo eine Typenbezeichnung auf der Kupplung. Vielleicht mal drunterlegen. Den Schlüssel bekommst im an- oder abgebautem Zustand nicht ab? Wenn die Kupplung demontiert ist, dann ist das ganz normal, dass der Schlüssel nicht aus dem Schloss geht. VG von der Ostsee
Die Stützlast sollte auf der AHK stehen. Ist leider auch schwarz aber zu erkennen. Die maximale Anhängelast muss auch bei Autos ohne AHK eingetragen sein. Bei mir sind es 1500kg. AHK gibt es auch eintragungsfrei.
Im Fahrzeugschein (Zulassungsbesch. Teil I) findet man:
O.1 technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
O.2 technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg
13 Stützlast in kg
Der Schlüssel lässt sich abziehen, wenn die AHK nicht eingebaut ist und er lässt sich nicht abziehen, wenn sie eingebaut ist, richtig?
Dann mal Rohr und Schaft säubern und ordentlich fetten. Beim Einführen der AHK, also nachdem man das Rädchen herausgezogen und vorgespannt hat, versuchen, das Rädchen noch ein bisschen weiter zu drehen,, bis es rastet. Dann dürfte sich der Schlüssel drehen und abziehen lassen.
Bei meiner AHK lässt sich der Schlüssel prinzipbedingt auch nur dann abziehen, wenn der Kugelkopf montiert ist. An sich eine gute Idee, denn dann kann man ihn im ausgebauten Zustand nicht verlieren - nur leider recht unpraktisch, wenn man den Kugelkopf in der Reserveradmulde verstauen möchte
Sorry, aber bezüglich der Eintragung der AHK in die Fahrzeugpapiere, kann ich nicht ganz folgen. Bei meinem Rentnergolf von 12/2005 stehen alle Daten zur AHK bereits in der Zulassungsbescheinigung Teil I, auch wenn werksseitig keine AHK verbaut wurde. Soweit ich weiß, wird dies der EU geschuldet, wo ein nachträglicher Einbau, einer in der EU gefertigten und mit "E" gekennzeichneten AHK, eintragungsfrei bleibt.
Eventuell handelt es sich um ein Fz., an dem, lt. Hersteller, keine AHK verbaut werden darf. Ob diese nun nachträglich einzutragen ist weiß ich nicht. In der Zulassungsbescheinigung Teil II, ist meine auch nicht eingetragen.
Gruß
Hallo
Mein 1.4 TSI (140 PS, kein DSG) von 11/2010 (1T3) darf laut Schein sogar 1800 kg ziehen. Er hat wohl ein Anhänger ESP.
Probleme gibt's aber mit der Kupplung, es scheint etwas Rost (trotz aller Abdeckungen) in der Aufnahme zu sein. Derzeit liegt der Kugelkopf derzeit mit Schlüssel vorgespannt im Auto.
Zitat:
@bigurbi schrieb am 20. Januar 2016 um 16:13:04 Uhr:
Bei meiner AHK lässt sich der Schlüssel prinzipbedingt auch nur dann abziehen, wenn der Kugelkopf montiert ist. An sich eine gute Idee, denn dann kann man ihn im ausgebauten Zustand nicht verlieren - nur leider recht unpraktisch, wenn man den Kugelkopf in der Reserveradmulde verstauen möchte
Der Schlüssel lässt sich abziehen, wenn Du beim Abnehmen der AHK den Drehknauf nicht bis zur Verriegelung der Vorspannung drehst, so dass er zurückspringen kann. Dann kannst Du abschließen und den Schlüssel abziehen.
Damit ich ihn nicht verliere, habe ich ihn einfach mit dem Bart ins Styropor der Werkzeugmulde gedrückt. Da ist er sicher aufgehoben.
... und wie löse ich die Vorspannung, wenn ich die AHK nicht vollständig in die zugehörige Aufnahme bekomme ?
danke allen,
im Schein steht unter den O1 +2 nur ein Strich, ohne Angaben. Das zulässige GesGew 3800kg. In der Reserverad Mulde (da wo früher mal eins war) hat' s einen schicken Platz exakt für den Agrarhaken. Möglicherweise ist die Kiste ein Reimport?!
Die Fahrgestellnummer hat im Schein nur 0000000.
Den Schlüssel abziehen natürlich nur im angebauten Zustand - geht aber nicht, werde es mal mit einer Vollreinigung probieren,
Zitat:
@mike22221 schrieb am 21. Januar 2016 um 09:29:41 Uhr:
... und wie löse ich die Vorspannung, wenn ich die AHK nicht vollständig in die zugehörige Aufnahme bekomme ?
Die einzelne Kugel gegen Stück Holz drücken.
Zitat:
@Snickwech schrieb am 21. Januar 2016 um 09:48:47 Uhr:
Die Fahrgestellnummer hat im Schein nur 0000000.
Das glaube ich wiederum nicht. Foto o. Scan?
Zitat:
Den Schlüssel abziehen natürlich nur im angebauten Zustand - geht aber nicht, werde es mal mit einer Vollreinigung probieren,
Dann geht meistens die Anhängevorrichtung nicht weit genug in das Aufnahmerohr. Auch die V Förmige Verdrehsicherung vom Siff befreien.
Wie Golfschlosser schon sagte.
Einfach die Kugel rein drücken, geht auch locker mit dem Finger.
Dann kann man den Schlüssel abnehmen.
Wenn der Schlüssel nicht abzunehmen ist wenn die AHK montiert ist, dann ist sie nicht richtig eingerastet und darf so auf gar keinen Fall genutzt werden.
Hatt ich vo kurzem auch und war damit bei einer Werkstatt.
Selbst mit Wagenheber unter der AKH keine Chance.
Man sah minimal Rost an der Aufnahme am Wagen, das ganze etwas geschmiergelt, keine chance.
Dann zu einem AHK Speziallisten - Antwort mehr schmiergeln
Und genau das hat geholfen. Optisch habe ich so gut wie nichts weggeschmiergelt, aber plötzlich geht wieder alles wie geschmiert.
Die Passung ist eben sehr eng, da scheinen 1/10-2/10 zu reichen und es geht nichts mehr.
Hallole ...
Rost - Problem mit AHK hatte ich auch schon ...
Beim nachgefragt ... = " Schmiergeln " ... ist die Lösung ... dann klappt das wieder
Und seit dem liegt bei mir im Kofferraum , dort wo die AHK ruht auch immer etwas Schmiergelpapier griffbereit ... für alle Fälle .
Gruß
Hermy