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Anhängerkupplung/ Befestigung Abreisseil
Ist euch eigentlich schon aufgefallen, das es beim GLK mit Werksseritiger AHK einen seperaten BEFESTIGUNGSPUNKT für das Abreisseil der Anhängerbremse gibt, so wie es einige Länder fordern z.B. Österreich/ Niederlande?
Die Öse liegt leider etwas versteckt hinter der Heckschürze, zw. der AHK bzw. der Aufnahme für den abnehmbaren Teil und der Anhängersteckdose!
Einmal zum nachsehen bücken, dann findet man das Teil später auch so!
Falls das vorhanden sein des Befestigungspunktes allgemein bekannt sein sollte, o.k.!
Ich bin jedenfalls überascht gewesen als ich das Teil entdeckt habe auf der Suche, nach einer möglichkeit, einen entsprechenden Befestigungspunkt nachzurüsten!
MfG Günter
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13 Antworten
Da muss ich mal nachsehen. Ich habe ein Zubehörteil montiert weil ich keinen Befestigungspunkt gefunden hatte....
Das muss ich mir auch mal anschauen. Mal ehrlich da habe ich mir nie Gedanken drüber gemacht. Das Abreisseil kam auf den Haken und fertig.
Hallo,
liegt das daran (externer Befestigungspunkt) das die Anhängerkupplung abnehmbar ist?
Bei einer abnehmbaren Kupplung wollen die Holländer die Befestigung an der Traverse der Anhängerkupplung , weil die Kugel "abfallen könnte" und mit ihr das Abreißseil und der Wohnwagen
Zitat:
@borento schrieb am 9. Juni 2018 um 20:39:41 Uhr:
Bei einer abnehmbaren Kupplung wollen die Holländer die Befestigung an der Traverse der Anhängerkupplung , weil die Kugel "abfallen könnte" und mit ihr das Abreißseil und der Wohnwagen
Gilt auch für die Schweiz!!!
Was ein Schmarn.... wenn die Kugel abfallen könnte müßte in D bereis die ABE versagt werden.
Ich hatte vor über 10 Jahren mal einen leichten Auffahrunfall, bin bei Schneematsch in der Stadt auf einen Anhänger "gerutscht" der an einem VW Passat hing. Der Anhänger hatte sich vom Kugelkopf gelöst und die Stoßstange beschädigt.
Für mich ein klarer Fall, das die KK-Verriegelung nicht verriegelt war , was mir auch ein GA entsprechend bestätigte.
Die Versicherung hat es aber nicht interessiert - es sei "nicht möglich das sich der Anhänger von selber löse".
( Ergebnis meiner Rückfrage bei der VS, da ich mit der angeblichen Schadenshöhe von fast 8 k€ nicht einverstanden war )
Aber interessant, sowas zu wissen - auch wenn ich nicht in die Verlegenheit kommen werde, außerhalb D mit Anhänger fahren zu müssen.
Mein Vormopf hat leider keinen Befestigungspunkt für das Seil. Das würde bei Fahrten nach NL, A oder die CH bei Kontrollen zu Problemen führen. Aber da muss ich ja nicht hinfahren.
Die sogenannte Hollandöse werde ich nicht installieren, dann passt die abgenommene AHK nicht mehr in die Staubox im Kofferraum und jedesmal schrauben werde ich nicht. Außerdem wäre die diese Öse in A und der CH auch nicht als Lösung anerkannt.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass die EU Länder, die CH lassen wir mal außen vor, eine mit einer EU Typgenehmigung zugelassene AHK OHNE die Möglichkeit, das Abreissseil separat zu befestigen, ebenfalls anerkennen müssen. Aber das ist eine andere Geschichte.
Nur für die zugfahrzeugseitige AHK, die nach der UN/ECE Regelung R55 mit "Befestigungspunkte[n] für Hilfskupplungen oder Vorrichtungen [...], die für ein selbsttätiges Anhalten des Anhängers erforderlich sind, falls sich die Hauptkupplung löst" zugelassen wurden, gilt auch die Pflicht, diese zu nutzen. Diese Regelung trat aber erst im März 2010 in Kraft. Also nach der Zulassung der Vormopfe.
Die vorherige Genehmigungsrichtlinie EWG 94/20 fordert eine solche Vorrichtung nicht - nichtsdestotrotz bleibt sie gültig. Es gilt Bestandsschutz und es gibt keine Nachrüstpflicht.
Sehr interessante Info , danke dafür !
@Buttermurmel, in Sachen Bestandschutz lese dich mal bei Google schlau. Auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge haben diese Vorrichtung nachzurüsten.
Bei einer Kontrolle stehen 230,00 Euro an.
Da sind die Niederlande nicht zimperlich.
Ebenso die Nutzung eines Handys bzw Smartphone ohne Freisprecheinrichtung werden mit Euro geahndet. Und das ist auch gut so.
Zitat:
@fahrer04 schrieb am 10. Juni 2018 um 11:04:00 Uhr:
@Buttermurmel, in Sachen Bestandschutz lese dich mal bei Google schlau. Auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge haben diese Vorrichtung nachzurüsten.
Das habe ich wohl. Und es gibt nach wie vor auf EU-Ebene keine Nachrüstpflicht. Sollte das anders sein, lasse ich mich gerne belehren.
Was die Niederländer da veranstalten, ist nur auf Landesebene gültig und widerspricht damit dem Grundgedanken einer einheitlichen Gesetzesgrundlage für die EU.
Die Schweizer legen noch einen drauf und erklären die alte Regelung gar für abgelöst. Die hier von einem Amt in Graubünden vorgeschlagene Lösung mit einer nachgerüsteten Stahlstrippe sorgt beim Ansprechen des Seils dann zuverlässig dafür, dass ein neuer Stoßfänger hinten fällig wird.
Ich vermeide konsequent Fahrten durch/in die Niederlande und die Schweiz.
Wenn jedes Land macht was es will ist das eine Sache. Wenn das dann aber bestehende EU-weite Zulassungen betrifft, ist es eine andere.
Nachtrag:
In der schweizer Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
(VTS)
vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Juni 2015)
steht sogar recht deutlich
Zitat:
Ausländische Fahrzeuge unterstehen dieser Verordnung, soweit sie nicht strengere Anforderungen aufstellt als die internationalen Vereinbarungen oder das Recht des Immatrikulationslandes.
Das aber scheint ja hier der Fall zu sein.
Die Befestigungsöse für das Abreißseil ist bei der Westfalia AHK am Aufnahmerohr für den Kugelkopf:
Wäre jetzt mal die frage, ob das für alle Anhänger in CH und A gilt. Mein alter Manderbach-Anhänger ( ungebremst 700 kg, BJ 68 ) hatte kein Abriss-Seil, mein neuer Humbauer ( 750 kg, ungebremst ) hat eines. Und das Auge des Seiles ist fest verschlossen, d.h. ich müßte da ja mit einem Karabinerhakeb arbeiten. Welche wären denn dafür überhaupt zulässig ??
Zitat:
@effjottemm schrieb am 10. Juni 2018 um 12:37:05 Uhr:
Die Befestigungsöse für das Abreißseil ist bei der Westfalia AHK am Aufnahmerohr für den Kugelkopf:
Nein, das ist sie nur bei neueren AHK die bereits nach der o.g. UN/ECE Regelung R55 nach 2010 typgenehmigt wurden. Bei meinem Vormopf mit einer AHK mit Zulassung nach EWG 94/20 ist da nichts.