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Anhängerkupplung freischalten notwendig?
Halli Hallo
Kann mir jemand sagen, ob eine Freischaltung für meine Anhängerkupplung notwendig ist?
Mein Passat ist Baujahr 2008 nachgerüstet habe ich eine Westfalia AHK mit Jäger E-Satz.
Nun hätte ich gerne gewusst ob eine Freischaltung notwendig ist und wenn ja für welche Funktionen?
Bis jetzt habe ich noch nichts freischalten lassen, da ein Kollege meinte, dass keine Freischaltung notwendig sei.
Nun habe ich gelesen, dass man die Gespannstabilisierung ab BJ 2008 nicht mehr freischalten muss, ist das korrekt?
Muss man aber etwas anderes freischalten? Bzw. codieren?
Beste Antwort im Thema
Du kannst ja machen was du willst, ich habe auch nie gesagt das man es codieren muss aber man sollte.
Wenn du ohne fahren willst um dir 5 Euro Trinkeld bei einem VCDS User zu sparen und dafür deine Gesundheit und dier der anderen Autofahrer unnötig riskierst dann ist das schon schlimm genug aber Unbelehrbare gibt es immer.
Früher war ja alles besser.
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22 Antworten
Das Einzige, was da "freigeschaltet" werden kann, ist die Gespannstabilisierung!
Wenn du nichts codieren lässt, funzt die AHK auch ganz normal, aber das ESP läuft immer im PKW Solobetrieb.
Wenn die Gespannstabilisierung freigeschaltet ist, kann man schwerere Anhänger mit 100km/h ziehen.
Ab wann ein freischalten nicht mehr notwendig ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Das Bremssteuergerät das Gateay und wenn vorhanden die PDC müssen wissen, dass eine AHK existiert. Ohne Gespannstabilisierung mit Anhänger zu fahren ist rein aus Sicherheitsgründen nicht empfehlen - wenn auch möglich.
Zitat:
Original geschrieben von bronken
Ohne Gespannstabilisierung mit Anhänger zu fahren ist rein aus Sicherheitsgründen nicht empfehlen - wenn auch möglich.
Ja nee, is klar!
Was haben wir eigentlich früher gemacht, als es noch keine Gespannstabilisierung, ESP, ASR, ABS, Servolenkung und den ganzen anderes Mist gab?
Da liebe ich doch meinen VM, der nicht einmal alleine seine Drehzahl halten kann!
Du kannst ja machen was du willst, ich habe auch nie gesagt das man es codieren muss aber man sollte.
Wenn du ohne fahren willst um dir 5 Euro Trinkeld bei einem VCDS User zu sparen und dafür deine Gesundheit und dier der anderen Autofahrer unnötig riskierst dann ist das schon schlimm genug aber Unbelehrbare gibt es immer.
Früher war ja alles besser.
Zitat:
Original geschrieben von Hanes1982
[...]
Wenn die Gespannstabilisierung freigeschaltet ist, kann man schwerere Anhänger mit 100km/h ziehen.
[...]
Ganz so einfach ist das leider nicht, da eine Stabilisierungseinrichtung nur ein Mosaikstein im Zusammenhang mit der Tempo 100 Zulassung ist...
Siehe z.B.:
http://www.dekra.de/de/1407
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Ganz so einfach ist das leider nicht, da eine Stabilisierungseinrichtung nur ein Mosaikstein im Zusammenhang mit der Tempo 100 Zulassung ist...
Siehe z.B.:
http://www.dekra.de/de/1407
So war das auch gemeint.
Man kann auch einen 100er Anhänger ohne die Stabilisierung ziehen, auch mit erlaubten 100km/h, aber mit der Stabilisierung darf er eben etwas schwerer ausfallen. Aber da sollte man sich eben die Richtlinien genau zu durchlesen.
@bronken
Ich wollte dich nicht persönlich damit angreifen. Tut mir leid, wenn es so verstanden wurde.
Natürlich ist es besser, sowas zu haben, aber man muss es nicht haben.
Man könnte sich das auch so zurechtlegen, dass es in manchen Situationen auch schlechter ist, sie zu aktivieren.
Ich fahre z.B. mehr mit nem Fahrradträger als mit Anhänger. Und da ist dann auch das Anhänger-ESP aktiv, obwohl kein Anhänger vorhanden ist.
Und ja, ich fahre sehr gerne einen Wagen ohne irgendwelche Hilfsmittel wie Servolenkung, ABS oder ESP. Sogar ein Bremskraftvertärker fehlt!
Also ich hab ne Westfalia selber nachgerüstet und musste nix freischalten.... irgendwas was bis ich meine 8/07 stand in der Einbauanleitung auch drinne....
zum thema Gespannstabelisierung kann ich nur sagen (kp ob meiner sowas überhaupt hat und wenn dann isses net aktiv) ich fahre regalmäßig mit 1.6- 2.0 T hinten dranne 600km bis nach brandenburg... das ding läuft super beim bremsen usw.... alles genauso top wie beim 35i der nur ABS hat....
Ich habe jetzt mal beim VW Händler hier nachgefrag, der gibt mir morgen Bescheid, auch was die Sache kostet.
Ich habe eben eine Codierungsbeschreibung gelesen, in der steht, dass man ab 2008 diese Gespannstabilisierung nicht freischalten muss.
Aber höchtwahrscheinlich muss man ja etwas anderes freischalten?
Vielleicht kann ja jemand codieren und weiß, was ich genau freischalten lassen muss.
Also ich möchte diese Stabiliserung schon haben, aber so wie ich gelesen habe erkennt er das dann automatisch, aber ich habe nicht verstanden, ob er das erst erkennt, wenn man etwas anderes programmiert hat.
Kann hier denn niemand die Sachen programmieren? Vielleicht kommt ja jemand aus der Gegend Stuttgart, Reutlingen, Konstanz oder Zürich????
Das stimmt, ab Modelljahr 2009 (oder wars 8) erkennt das Bremssteuergerät selbstständig, dass eine AHK dran ist. Vorraussetzung ist, dass dies im Gateway eingetragen wurde. die Parkpiepser müssen sofern du sie hast auch codiert werden.
Ich kann das in Köln machen, oder die hier
Die Codierung würde ich alleine schon wegen der Parkdistanzkontrolle machen lassen.
Ohne Codierung kann man die PDC nämlich nicht mehr brauchen - auch nach vorne nicht, und darauf möchte ich weder mit Anhänger noch mit Fahrradträger auf dem Haken verzichten.
Die Gespannsstabilisierung ausserdem tut nicht weh, kann aber plötzlich hilfreich sein. Man mag das als Bevormundung anschauen - ich bin froh, wenn es vielleicht einmal einen Unfall verhindert.
Zitat:
Original geschrieben von Bulled_90
...fahre regalmäßig mit 1.6- 2.0 T hinten dranne...
Da haste dann aber mehr drann wie erlaubt?!
Mein Vrondratzer mit 140PS TDI darf bis max. 8° Steigung nur max. 1,8t.
Wenn man die Sachen freischalten kann, mache ich das schon, mir ist das schon wichtig, wenn es sowas gibt, will ich das auch nutzen.
Danke für die Liste
@ Hannes 1982
Bei meinem 4 Motion steht im schein meine ich 2240kg bis 12 oder 8% allerding im Zuge irgendwie auf 3,8 sowieso T begrenzt also nur bei net vollbelandenem passat, ist die volle Anhängelast nutzbar.... aber wie dem auch sei die 140PS sind aber auch net gerade viel bei dem Gewicht....xD
*Rauskram*
Merkt der Wagen eigentlich das die AHK verwendet wird? Gibt es einen Unterschied im ESP zwischen angehängt und ohne?
Wie verhält sich dabei die PDC? Bei meinem Insignia war die PDC hinten komplett deaktiviert bei ausgeklappter ,nicht angehängter AHK.