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Anhängerkupplung im Schein bei O.1 kein Eintrag, warum?

Mercedes Sprinter W906

Ich habe kürzliche einen 316 CDI mit AHK erworben.

Nun muss ich feststellen, dass im Feld O.1 ein Strich ist.

Im Feld O.2 stehen 700kg.

Warum kann ich 700 kg ungebremst - aber nix gebremstes ziehen???

Kann ich mit dieser AHK nichts anderes ziehen, bzw. wäre eine Erweiterung auf gebremste Anhänger mit dieser Kupplung möglich?

Schein
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22 Antworten

Das sieht sowieso irgendwie anders aus als bei meinem 316CDI. Ich häng mich mal hier ran, da mich die Antwort auf deine Frage extrem interessieren.

IMG_2024-10-22_12-48-15.jpeg

Da ist wohl der falsche Antriebsstrang bestellt. Auf dem Typschild am Sitzkasten müsste auch 0kg stehen.

Hallo.Versuchen Sie es bei SK Handelsgesellschaft, die haben mir bei einem ähnlichen Fall mit einem Gutachten weitergeholfen

Moin Moin !

Blödsinn, das kostet wahrscheinlich nur unnötiges Geld!

Wenn der TE mal die kompletten Schlüsselnummern posten würde, könnten hier sicher einige die Daten aufrufen und es würde auch klar, ob da nicht die Zul.stelle vergesslich war. (Ich bin Rentner und habe daher keinen Zugriff mehr.)

MfG Volker

Dies habe ich im Netz gefunden, siehe Anhang.

In der CoC Bescheinigung ist die max. Anhängelast vermerkt, dass sollte ausreichen.

Künfitg werden viele Sachen nicht mehr im Schein eingetragen.

Bei der Zulassungsstelle hatte ich bei der Zulassung moniert, das andere Reifengrößen nicht mehr im Schein stehen.

Die Dame meinte, das wird auch nicht mehr eingetragen.

Im Falle einer Kontrolle werden die Beamten die Daten des Fahrzeugs mit allen Infos abrufen.

Ahk-allianz

Zitat:

@biki schrieb am 23. Oktober 2024 um 14:02:29 Uhr:

Dies habe ich im Netz gefunden, siehe Anhang.

In der CoC Bescheinigung ist die max. Anhängelast vermerkt, dass sollte ausreichen.

Künfitg werden viele Sachen nicht mehr im Schein eingetragen.

Bei der Zulassungsstelle hatte ich bei der Zulassung moniert, das andere Reifengrößen nicht mehr im Schein stehen.

Die Dame meinte, das wird auch nicht mehr eingetragen.

Im Falle einer Kontrolle werden die Beamten die Daten des Fahrzeugs mit allen Infos abrufen.

Da gehts aber nur um die Teile der AHK an sich… nicht um die fehlende Anhängerlast für gebremste Anhänger in deinem Fahrzeugschein…

 

Was mir auch komisch vorkommt ist ein Westfalia Anhängebock und ne Kupplungskugel von Auto Hak, also einem anderen Hersteller.

 

Da musst du mal eben im COC schauen, falls vorhanden oder beim freundlichen nachfragen, das der mal in die Daten schaut.

Hallo,

so wie es aussieht ist das eine nachgerüstete Anhängerkupplung.

Da müsste es eine ABE geben wo alles drin steht.

Mit dieser Anhängerkupplung kannst du nur was im Fahrzeugschein steht Ziehen. Also Max 700kg Anhänger +Ladung.

Gibt 2 Möglichkeit Suche ABE von der Anhängerkupplung oder Käufe eine Neue.

LG Brummbär

Zitat:

@Brummbaer1 schrieb am 24. Oktober 2024 um 10:18:29 Uhr:

Mit dieser Anhängerkupplung kannst du nur was im Fahrzeugschein steht Ziehen. Also Max 700kg Anhänger +Ladung.

Gibt 2 Möglichkeit Suche ABE von der Anhängerkupplung oder Käufe eine Neue.

LG Brummbär

Nochmal… das nutzt doch nichts… er muss eine gebremste Anhängerlast im Fahrzeugschein haben… da nutzt keine andere AHK was oder die ABE der Kupplung… das bereits verbaute Zeug kann mehr als genug ab…

 

Ob die Kombination der zwei Hersteller überhaupt so geht, keine Ahnung…

 

Herstellerbescheinigung vom freundlichen einholen und eintragen lassen.

 

Bei SK Handel… gibts nen Fahrzeugdatenrechner… https://www.sk-handels-gmbh.de/fahrzeugdaten-kalkulator#alastrechner

AHK Traeger.jpg
Kugelkopf.jpg

Kupplung 313 267 ist von VW vielleicht hilft dieses PDF

https://www.google.com/url?...

LG Brummbär

1000012055

Zitat:

@Brummbaer1 schrieb am 24. Oktober 2024 um 11:19:57 Uhr:

Kupplung 313 267 ist von VW vielleicht hilft dieses PDF

https://www.google.com/url?...

LG Brummbär

Und was steht unter deinem eingekreisten!? „Maßgeblich sind die Angaben im Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein“!

 

Der TE hat doch oben Fotos der verbauten Teile gepostet. Auf denen ist jeweils eine Zulassung mittels E-Kennzeichnung drauf und der D-Wert in Kn, diesen kannst du umrechnen und kommst auf das was die Kupplung an Last abkann. Aber das nutzt dir eben nichts, weil zählt was in den Papieren des Fahrzeugs steht.

Moin Moin !

Zitat:

Künfitg werden viele Sachen nicht mehr im Schein eingetragen

Falsch ,bis auf die Reifengrössen steht in den neuen Papieren viel mehr drin. Die Anhängelast gehört dazu.

Zitat:

Was mir auch komisch vorkommt ist ein Westfalia Anhängebock und ne Kupplungskugel von Auto Hak, also einem anderen Hersteller.

Das ist völlig normal!

Zitat:

Da musst du mal eben im COC schauen, falls vorhanden

Richtig, das muss vorhanden sein und da stehts auch drin, dann zur Zul.stelle , die sollen ihren Fehler berichtigen.

Zitat:

so wie es aussieht ist das eine nachgerüstete Anhängerkupplung.

Da müsste es eine ABE geben wo alles drin steht

Völliger Quatsch

Zitat:

Mit dieser Anhängerkupplung kannst du nur was im Fahrzeugschein steht Ziehen. Also Max 700kg Anhänger +Ladung.

Gibt 2 Möglichkeit Suche ABE von der Anhängerkupplung oder Käufe eine Neue.

Dazu fällt mir nichts mehr ein! Hier müsste jetzt eigentlich eine Steigerung von "Völliger Quatsch" stehen!!!

Zitat:

Nochmal… das nutzt doch nichts… er muss eine gebremste Anhängerlast im Fahrzeugschein haben… da nutzt keine andere AHK was oder die ABE der Kupplung… das bereits verbaute Zeug kann mehr als genug ab…

Wenigsten Einer, der es erkannt hat!

Zitat:

Ob die Kombination der zwei Hersteller überhaupt so geht, keine Ahnung…

Selbstverständlich geht das ! Es handelt sich um 2 verschiedenen Bauteile , die beide die vorgeschriebene Bauartgenehmigung und den Verwendungsbereich haben.

Zitat:

Herstellerbescheinigung vom freundlichen einholen und eintragen lassen

Zu kompliziert, teuer und sehr wahrscheinlich unnötig. Das Fzg hat eine EG-BE, also muss ein CoC existieren, worin die Daten stehen. Ausserdem wird der Typschlüssel vollständig sein, also hat die Daten jeder Prüfer auf seinem Laptop und die Zul.stelle auch im Rechner. Ist dieses der Fall , so hat die Zu.stelle einfach nur Mist gebaut.

Zitat:

Bei SK Handel… gibts nen Fahrzeugdatenrechner… https://www.sk-handels-gmbh.de/fahrzeugdaten-kalkulator#alastrechner

Damit kann man aber nur die Werte für die Kupplung rausfinden, aber nicht für das Fzg! Die Werte für das Fzgb liegen i.A. gerade bei NFzgen weit unter denen der Kupplungsteile, weil diese fast nie Modelltypisch sind.

Zitat:

Kupplung 313 267 ist von VW vielleicht hilft dieses PDF

Ich finde es ja toll. wie du dem TE helfen möchtest, aber deine Hilfen sind allesamt in keinster Weise irgendwie nützlich.

Die Daten sowohl vom Bock als auch von der AHK sind auf den jeweiligen Typschildern abzulesen!

Man nehme den geringeren D-Wert der beiden, das zGG des Zugfzges ( F.2) und setze das in den vom GT-Liebhaber verlinkten Rechner ein! Dann bekommt man den theoretischen Wert für die gebremste Anhängelast. Diser errechnete Wert muss mindestens so hoch sein wie der Wert, der vom Hersteller des Fzges freigegeben wurde und der im CoC auch drinsteht.

Ich mach das mal, wobei ich den Wert des Bockes einsetze, weil ich den D-Wert von der Kupplung nicht erkennen kann und dieser auch fast immer höher ist. Mit einem zGG von 3,5 t des Zugfzges ergibt sich dann eine Anhängelast von 3902.06 kg. Ist natürlich Quark, mehr als das zGG und mehr als 3,5 t bei Kugelkupplungen sind niemals zulässig. Aber es ist deutlich , dass die Kupplung auf alle Fälle für dieses Fzg und alle freigegebenen Anhängelasten mehr als ausreichend ist.

MfG Volker

@schreyhalz

 

Danke für die Unterstützung. Du warst ja glaub ich Prüfingenieur, oder erinnere ich mich da falsch.? Ich bin ja nur Schreibtischtäter im Autohaus… :o

Deine Erinnerung trügt nicht!

mfG Volker

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