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Anhörung im Bußgeldverfahren, parkendes Auto ohne vorderes Kennzeichen
Hallo Motor-Talk Leser,
Ich habe folgendes Problem:
Vor paar Tagen hatte mein Auto kein vorderes Kennzeichen dran, sondern nur vorne an der Frontscheibe, da meine Halterung kaputt war. Ich bin natürlich nicht damit gefahren. Jedoch hat es ein 2-3 Tage gedauert, bis ich das Kennzeichen dran machen konnte.
Nun habe ich einen Strafzettel bekommen, der mir vorwirft „ ein für den Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug PKW,(...), im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig abgestellt“ zuhaben. Was ja auch stimmt aber ich hatte eben es sofort gewechselt und das Kennzeichen war auch sichtbar an der Frontscheibe, vielleicht hat man dies nicht gesehen, weil die Frostschicht es bedeckt hat.
Ich habe die Möglichkeit gegen den Vorwurf Stellung zunehmen, in dem ich ankreuzen kann ob die das Verfahren zugebe oder nicht zugebe ( und begründe ).
Jetzt möchte ich hier um Hilfe bitten, da ich sehr schlecht in sowas bin ( formales Schreiben ).
Vielen Dank und schöne Feiertage
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 26. Dezember 2019 um 15:43:51 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 25. Dezember 2019 um 17:22:33 Uhr:
Wieso soll der Vorwurf stimmen? Das Fahrzeug war doch wohl zugelassen? Nur das Kennzeichen war nicht ordnungsgemäß befestigt. Das kostet 60€ und das war es.
Grüße vom Ostelch
Wo hat denn Deiner Meinung nach das Kennzeichen gefehlt ?
Laut TS lag es doch hinter der Windschutzscheibe.
Und wenn man nicht in der Lage ist, mal ums Auto herumzulaufen und nachzuschauen, ob das hintere Kennzeichen vorhanden ist, tut es mir schrecklich Leid.
Es ist nicht meine Meinung, sondern die Mitteilung des TE: vorn. Wie und wo die Kennzeichen vorschriftsmäßig anzubringen sind steht in § 10 FZV. Von hinter die Frontscheibe legen steht da nichts und ob das hintere Kennzeichen richtig befestigt ist, ändert für das vordere auch nichts.
Grüße vom Ostelch
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47 Antworten
Zitat:
@JewerlyBonney schrieb am 25. Dez. 2019 um 14:12:30 Uhr:
ein für den Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug PKW,(...), im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig abgestellt“ zuhaben.
Dafür wäre das hintere Kennzeichen von Interesse. Haben die das dokumentiert?
Zitat:
@JewerlyBonney schrieb am 25. Dezember 2019 um 14:12:30 Uhr:
....Nun habe ich einen Strafzettel bekommen, der mir vorwirft „ ein für den Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug PKW,(...), im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig abgestellt“ zuhaben. Was ja auch stimmt aber ich hatte eben es sofort gewechselt und das Kennzeichen war auch sichtbar an der Frontscheibe, vielleicht hat man dies nicht gesehen, weil die Frostschicht es bedeckt hat.
....
Hallo JewerlyBonney,
ist das Fahrzeug denn zu dem Zeitpunkt zugelassen gewesen ?
was hattest Du sofort gewechselt ?
man hat dich ja anhand der Zulassung als Halter ermittelt (vllt. über das hintere Kennz.?), und irgendwie müssen die ja auf die Idee gekommen sein , dass das ein nicht zugelassenes Fahrzeug ist;
hast Du dazu genauere Informationen bekommen ?!
Gruß rmx
Wieso soll der Vorwurf stimmen? Das Fahrzeug war doch wohl zugelassen? Nur das Kennzeichen war nicht ordnungsgemäß befestigt. Das kostet 60€ und das war es.
Grüße vom Ostelch
Sehe ich genauso. Fehlenden Kennzeichen kostet 60€. Hinter der Windschutzscheibe ist wohl nicht so der Bringer.
deshalb die Rückfrage an den TS, weil er ja angeblich, Zitat: "ein für den Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug PKW,(...), im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig abgestellt" haben soll ;
bei der Halterermittlung kann die Behörde doch auch gleich die Zulassung des KFZ prüfen - evtl. war es nicht nur das fehlende vord. Kennzeichen ?!
Zitat:
@remix schrieb am 25. Dezember 2019 um 17:21:14 Uhr:
man hat dich ja anhand der Zulassung als Halter ermittelt (vllt. über das hintere Kennz.?), und irgendwie müssen die ja auf die Idee gekommen sein , dass das ein nicht zugelassenes Fahrzeug ist;
Vielleicht eine alte Umweltplakette in der Windschutzscheibe, wo ein abgemeldetes Kennzeichen drauf ist.
Nun wenn vorn das Kennzeichen bei einem im öffentlichen Verkehrsraum stehenden Autos fehlt sollte selbst die oder der oder das nicht gerade hellste Beamte clever genug sein zunächst hinten mal nach der zweiten Tafel zu sehen und nicht direkt einen Schriebs aufzusetzen.
Zitat:
@MvM schrieb am 25. Dezember 2019 um 21:07:22 Uhr:
Zitat:
@remix schrieb am 25. Dezember 2019 um 17:21:14 Uhr:
man hat dich ja anhand der Zulassung als Halter ermittelt (vllt. über das hintere Kennz.?), und irgendwie müssen die ja auf die Idee gekommen sein , dass das ein nicht zugelassenes Fahrzeug ist;
Vielleicht eine alte Umweltplakette in der Windschutzscheibe, wo ein abgemeldetes Kennzeichen drauf ist.
Und das hinter dieser Scheibe liegende Kennzeichen übersieht man dabei dann?
Zumal sich noch immer die Frage nach dem hinteren Kennzeichen stellt.
Zitat:
Und das hinter dieser Scheibe liegende Kennzeichen übersieht man dabei dann?
Zumal sich noch immer die Frage nach dem hinteren Kennzeichen stellt.
Der TE sagt ja:
Zitat:
Was ja auch stimmt aber ich hatte eben es sofort gewechselt und das Kennzeichen war auch sichtbar an der Frontscheibe, vielleicht hat man dies nicht gesehen, weil die Frostschicht es bedeckt hat.
Wenn man es wegen Frostschicht nicht sehen kann, kann man es leicht übersehen.
Zitat:
@tomold schrieb am 25. Dez. 2019 um 22:11:45 Uhr:
Wenn man es wegen Frostschicht nicht sehen kann, kann man es leicht übersehen.
Und wie sieht man dann die Umweltplakette?
Genau so wenig...
Da den Verstoß nur ein Fahrer begehen kann, reicht es aus, zu sagen, dass Du das Auto nicht da abgestellt hast. Im Übrigen trifft der Vorwurf ja auch offensichtlich nicht zu.
Zitat:
@FWebe schrieb am 25. Dezember 2019 um 21:39:41 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 25. Dezember 2019 um 21:07:22 Uhr:
Vielleicht eine alte Umweltplakette in der Windschutzscheibe, wo ein abgemeldetes Kennzeichen drauf ist.
Und das hinter dieser Scheibe liegende Kennzeichen übersieht man dabei dann?
Zumal sich noch immer die Frage nach dem hinteren Kennzeichen stellt.
Vielleicht hatte die Person vom Ordnungsamt einfach das erste eingetragen, was halbwegs passend war. Hauptsache Knölchen dran, und ab zum nächsten Wagen. Auf dem Bußgeldbescheid steht dann später, dass man dieses Mal Glück gehabt hat, und noch frohe Weihnachten wünscht...
Aber das ist dann wieder eins von den typischen Motor-Talk Ratespielen, wie sie bei fast jedem Beitrag auftreten.
Zitat:
@JewerlyBonney schrieb am 25. Dezember 2019 um 14:12:30 Uhr:
Nun habe ich einen Strafzettel bekommen, der mir vorwirft „ ein für den Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug PKW,(...), im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig abgestellt“ zuhaben. Was ja auch stimmt
War das Fahrzeug zugelassen? Oder nicht?
So richtig wird man aus dem, was du schreibst, nicht schlau.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist, und nur das vordere Kennzeichen fehlte, dann gibst du den Verstoß nicht zu und begründest deinen Widerspruch damit, dass dein Fahrzeug seit dem soundsovielten angemeldet und zugelassen ist. Was die Behörde ja an Hand der ihr vorliegenden Daten auch nachvollziehen können sollte. Je knapper, desto besser. Aus die Maus.
Für das fehlende Kennzeichen vorne interessiert sich dann kein Aas mehr. Das wird dir ja auch gar nicht vorgeworfen.