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Anhörung wegen abgelaufene Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 1. Juni 2024 um 11:47

Hallo, vlt könnt ihr mir helfen wie ich vorgehen soll.

Ich habe ein neues Auto gekauft. Mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause überführt. Alle nötigen Papiere zur Zulassungsstelle abgegeben und die meinten das kann paar Tage dauern. Das Problem ist das meine Kurzzeitkennzeichen bis zum 29.04.24 gültig waren. Am 29.04.24 habe ich das Auto an einen sehr beruhigten Verkehrsraum abgestellt. Am nächsten Tag hab ich den Anruf bekommen, dass die Kennzeichen zur Abholung bereit stehen. Also am 30.04.24 war das Auto angemeldet. Während ich bei der Zulassungstelle war wurde das Auto aufgeschrieben. Was ein Pech! :( Jetzt kam der Brief "Anhörung im Bußgeldverfahren.

Was soll ich tun?

Screenshot Anhörungsbogen
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41 Antworten

Eine Rechtsberatung ist in diesem Forum ausgeschlossen. Wenn das Schreiben unrechtmäßig sein sollte, hilft dir da ein Anwalt.

Wenn du nur wissen willst was das Schreiben bedeutet, das sollte ja ausreichend beschrieben sein.

Ich würde erstmal beim Ordnungsamt anrufen und die Sachlage erklären. Immer schön freundlich bleiben, vielleicht haben die ja ein einsehen und stellen das Verfahren ein.

 

Was soll die Owi eigentlich kosten?

 

Viele Grüße

Alexander

Mal so laut nachgedacht:

Kann die Behörde nachweisen, dass du der Fahrer warst?

Kennt das Straßengesetz eine Halterhaftung?

und vor allem: ist die Behörde vielleicht bereit Milde walten zu lassen, wenn man erläutert warum alles so war?

Hättest die KZK nicht dran gelassen, dann hätte man bei Abfrage der Fin, evtl den zugelassenen Zustand des Fahrzeugs erkannt, wenn dieser tatsächlich am 30.4 zugelassen wurde.

Was für ein Datum steht in Feld I?

Wenn das Auto am 30.04. zugelassen wurde, dann ist das belegbar. Also einfach beim Amt melden und mitteilen. Ich glaube nicht, daß die wegen ein paar Stunden hin oder her da so einen Aufriss machen.

Das Fahrzeug stand ohne Versicherunsschutz im öffentlichen Raum. Das spielt es wohl keine Rolle, ob es ein paar Stunden und ein paar Wochen waren.

Wenn es am 30.4. schon angemeldet war (eventuell sogar schon am 29.4., aber das sollte aus den Papieren ja hervorgehen), war es eben nicht ohne Versicherung, sondern nicht als solches erkennbar, weil die 'richtigen' Kennzeichen noch nicht dran waren, sondern nur die am Vortag 24h abgelaufenen kurzen.

War die Kurzzeitkennzeichenversicherung als 'Vorwärtsverlängerung' der Versicherung zur regulären Zulassung ausgebildet, war es seit Anfangstag der Kurzzeitkennzeichen ununterbrochen versichert.

Es kommt hier mal wieder auf die Details an, die im Ursprungspost fehlen ...

Der Vorwurf lautet aber nicht , nicht versichert, sondern nicht zugelassen!

Und wenn er am 29. Schon zugelassen war, hätten die KZK nicht dran sein dürfen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Juni 2024 um 01:53:25 Uhr:

Und wenn er am 29. Schon zugelassen war, hätten die KZK nicht dran sein dürfen

Und wenn der TE über die (möglicherweise schon am 29. erfolgte) Zulassung aber erst am 30. informiert wurde?

Sein Bier.

Mit Zulassung dürfen die KZK nicht mehr am Fahrzeug sein.

Theoretisch alles richtig.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die da das ganz große Programm fahren, wenn man da anruft und denen den Sachverhalt erklärt.

Da sollte ja kein Schrott am Straßenrand entsorgt werden und es hat sich nur sehr kurz dort befunden.

Hab ich auch nicht behauptet.

Zitat:

@lenutomkraft schrieb am 1. Juni 2024 um 23:50:47 Uhr:

Wenn es am 30.4. schon angemeldet war (eventuell sogar schon am 29.4., aber das sollte aus den Papieren ja hervorgehen), war es eben nicht ohne Versicherung, sondern nicht als solches erkennbar, weil die 'richtigen' Kennzeichen noch nicht dran waren, sondern nur die am Vortag 24h abgelaufenen kurzen.

War die Kurzzeitkennzeichenversicherung als 'Vorwärtsverlängerung' der Versicherung zur regulären Zulassung ausgebildet, war es seit Anfangstag der Kurzzeitkennzeichen ununterbrochen versichert.

Es kommt hier mal wieder auf die Details an, die im Ursprungspost fehlen ...

Heißt also, wenn ich mir eine KZK Versicherung bei meiner Versicherung hole bei der ich später das Fahrzeug zulassen will, dass dann diese unbegrenzt bis zur KFZ Zulassung gilt obwohl die KZK nur begrenzt genutzt werden kann?

Kannte ich so überhaupt nicht.

Weiterhin frage ich mich, ob eine KFZ Versicherung grundsätzlich den Anmeldetag komplett abdeckt. Bisher kannte ich es so, dass eine vorläufige Deckung beantragt werden konnte. Dies erfolgte aber nicht automatisch.

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. Juni 2024 um 15:16:54 Uhr:

Mal so laut nachgedacht:

Kann die Behörde nachweisen, dass du der Fahrer warst?

Kennt das Straßengesetz eine Halterhaftung?

Deine Gedanken passen nicht so ganz zum Thema.

Mit Welchem Argument wilst du die Halterhaftung umgehen?

Möglichkeit 1:

Der Fahrer hat einen zugelasses Farzeug abgestelt, was später (automatisiert) abgemeldet wurde... Das Fahrezug rechtzeitig von der Straße zu bekommen ist nicht Aufgabe des Fahrers, sondern des Halters.

Möglichkeit 2:

Der Halter hat jemanden mit einem Fahrzeug fahren lassen, was nicht zugelassen ist.

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