ForumGolf 4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Anhörung wegen rechts Überholen

Anhörung wegen rechts Überholen

Themenstarteram 29. September 2006 um 23:06

Hallo alle zusammen,

ich weiß das das vielleicht jetzt hier nicht unbedingt reinpasst, liegt mir aber so auf der Seele. Bekam letzten Samstag ein lustigen Brief aus Straubingen. Mir wird vorgeworfen am 06.09 auf einer zwei spurigen Bundesstraße mit ca. 105-110 Km/h (100 erlaubt) links gefahren zu sein, rechts rübergewechselt 2 Pkw überholt und anschließend wieder nach links rübergewechselt zu haben.

Allerdings kann ich mich nicht wirklich an solch eine Tat erinnern, geschweige denn überhaupt genau zu diesem Zeitpunkt dort gefahren zu sein. Zeuge is ein Herr ******, Por. Soviel ich jetzt erfahren habe, steht POR für Polizeioberrat. Ganz toll auch noch einer von den höheren Beamten. Dieser muss wohl allerdings privat Unterwegs gewesen sein, sonst hätten die mich ja gleich rausgezogen und damit Konfrontiert. Würde 3 Punkte und 50 Euro geben :-(

Was meint ihr dazu? Was soll ich jetzt machen?

Lg TCane

Ähnliche Themen
15 Antworten

Ganz einfach: Stellung beziehen.

Wenn Du die Tat nicht begangen hast, hast Du nicht zu befürchten. Man muß Dir das Delikt nachweisen. Ich glaube, er reichen jedoch schon die Aussagen von zwei Beamten.

Kannst Du Dich denn erinnern, was Du an diesem Tag/Uhrzeit gemacht hast? Vielleicht gearbeitet?

Themenstarteram 29. September 2006 um 23:48

Naja es kann schon sein das ich zu diesem Zeitpunkt zur Arbeit gefahren bin, da ich normalerweise um 17:30 Anfange. Jedoch fang ich meistens eine viertel Stunde früher an. Also nicht 17:20 wie auf der Anhörung. Zudem muss ich sagen das ich mein Auto auch des öfteren mal ausleihe da ich Schichtdienst habe. Kann mich aber nicht erinnern wer oder ob überhaupt ich das Auto verliehen hatte. Es waren ja auch keine zwei Beamte sonder jediglich nur der POR. Da nur er als Zeuge angegeben ist und normalerweise ziehen die eine ja dann auch gleich raus.

Re: Anhörung wegen rechts Überholen

 

Zitat:

Original geschrieben von DjCane

Hallo alle zusammen,

ich weiß das das vielleicht jetzt hier nicht unbedingt reinpasst, liegt mir aber so auf der Seele. Bekam letzten Samstag ein lustigen Brief aus Straubingen. Mir wird vorgeworfen am 06.09 auf einer zwei spurigen Bundesstraße mit ca. 105-110 Km/h (100 erlaubt) links gefahren zu sein, rechts rübergewechselt 2 Pkw überholt und anschließend wieder nach links rübergewechselt zu haben.

Allerdings kann ich mich nicht wirklich an solch eine Tat erinnern, geschweige denn überhaupt genau zu diesem Zeitpunkt dort gefahren zu sein. Zeuge is ein Herr ******, Por. Soviel ich jetzt erfahren habe, steht POR für Polizeioberrat. Ganz toll auch noch einer von den höheren Beamten. Dieser muss wohl allerdings privat Unterwegs gewesen sein, sonst hätten die mich ja gleich rausgezogen und damit Konfrontiert. Würde 3 Punkte und 50 Euro geben :-(

Was meint ihr dazu? Was soll ich jetzt machen?

Lg TCane

gibt nicht nur 3 punkte, da es sich bei den bogen nur um eine stellung nahme handelt und es wegen einer privatanzeige zu einer gerichtsverhandlung kommen wird, drohen dir im schlimmsten fall 12monate fahrverbot und idiotentest (schlimmster fall halt).

Da ich davon aus gehe, das die polizei noch nicht bei dir zu hause war um dich zu befragen, nimm dir nen anwalt und mache NICHTS, treffe keine AUSSAGE oder ähnliches ohne ANWALT! alles andere wird nach hinten losgehen.

wenn du wie o.g.vorgehst, könnte es gut ausgehen oder in ner geldstrafe enden...abder dazu schreibe ich dir leiber bei interesse per PN mehr zu.

hab den ganze keese selber durch und rate dir zu MAXIMALER VORSICHT!

mfg

Lustig ist der Brief nicht, aus meiner Sicht.

Wenn Du der Meinung bist solch eine Tat nicht begangen zu haben bzw. Dir nicht sicher bist, dann geh zum Anwalt wie wing2579 schreibt,

Viell. hast Du ja den POR irgendwie provoziert oder sonst was seiner Meinung nach verbrochen , am besten mit den gleichen Mitteln gleich mal Antworten, sprich vom Anwalt.

Re: Re: Anhörung wegen rechts Überholen

 

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

 

Da ich davon aus gehe, das die polizei noch nicht bei dir zu hause war um dich zu befragen, nimm dir nen anwalt und mache NICHTS, treffe keine AUSSAGE oder ähnliches ohne ANWALT! alles andere wird nach hinten losgehen.

 

hab den ganze keese selber durch und rate dir zu MAXIMALER VORSICHT!

mfg

würd ich auch machen, sonst reitest du dich vlt. selber noch in die sachen rein OBWOHL du ja nix gemacht hast :D

gruß

zumal man das problem hat, das die aussage eines polizisten vor gericht mehr zählt als die einer zivilperson...

hab den keese in der art durch, da man behauptet hat, die "belehrung" sei ja eine alltägliche handlung und würde instinktiv durch den beamten vor jeder befragung erfolgen.

Aber der beamte konnte sich nah 3 tagen an keine belehrung erinnern, sein kollege auch net.

Meine Mutter, für die 2 Beamte vor der Tür aber ein "einprägendes" erlebnis drastellen und die definitiv wusste, das ich net belehrt wurde, wurde kein vertrauen geschänkt.

das lsutigste war ja noch, ne beamtin war 2 tage später bei meiner mutter um sie zu befragen, nun ratet mal was die werte dame net gemacht hatte....

da wurde sie aber direkt nach 1 minute zu befragt und zog mit gesenktem haupt von dannen...

wenn sich ALLE in deutschland richtig verhalten würden, hätten wir keine korruption, keine skandale und ein gesunden spzialsystem, aber das wir das nunmal nicht tuen, muss jeder sehen wo er bleibt.

Es war schon hart für mich, das mich meine Mutter bei Seite genommen hat und zu mir sagte "Ich weiss nicht, warum ich meine beiden Söhne ihr ganzes Leben zu Ehrlichkeit erzogen habe, das sie wenn sie Schei** gebaut haben, dafür auch gerade stehen und die Kosequenzen tragen. Aber bitte mein Sohn seih zu, das du in Zunkunft so Handelst, das es für dich "optimal" ist. Es kann nicht sein, das der ehrliche hart bestraft und der Lügner mit weisser Fahne davongelassen wird..."

Leider waren die sehr tiefgreifende 5minuten in meinem Leben...da ich bis dato immer etwas anderes gelehrt wurde...selbst heute nach 3jahren macht mich der gedanke daran nachdenklich. Aber ich hoffe es hat mich nicht zum schlechten beeinflusst...

mfg

am 30. September 2006 um 4:21

Steht da nur ein Zeuge oder auch noch ein Beweismittel? Guck doch mal im Aktuellen Bußgeldkatalog nach was dich erwartet. Wegen der Geschwindigkeit dürfte ja garkein problem sein. Nur eben wegen dem Überholen.

Hatte nämlich selbst erst so nen Liebesbrief bekommen. Allerdings wegen abstand. Sobald da was als Beweißmittel steht ist es zu 99% sinnlos da irgend nen Anwalt einzuschalten. Denn die Beweißmittel sind heutzutage so gut das es keinen Sinn machen würde da irgendetwas abzustreiten...

Hi,einfach einem Anwalt übergeben (falls du Rechtschutz hast) und alles über Anwalt laufen lassen !!

Nur nicht selber eine Aussage machen,mein Dad hatte sowas auchmal.Den hat auch ein Polizist in Zivil mal angezeigt weil er ihn angeblich weggedrängelt hat.

Die haben einfach nur Langeweile die Spinner...

Der Anwalt regelt das dann,glaubst ja gar nicht wie oft das vorkommt das Sheriffs in ihrer Freizeit irgendwelche wilden Anzeigen tippen...

Hatte eine ähnliche Geschichte mit roter Ampel.

bin bei (spät) gelb rüber und 2 Motorradstreifen haben mich angehalten.

Einspruch eingelegt und Anhörung vor Gericht.

Das Wort des Polizisten hat genausoviel gewogen wie meines. Es wiegt nie mehr als das einer Zivilperson. Schon gar nicht, wenn der Poli zivil unterwegs war. Der einzige Unterschied bei Polizisten ist, dass sie Ihre "Notizen" als Beweismittel vorlegen können.

Da der nette Herr konnte sich aber nicht mehr so richtig daran erinnern. Und hier habe ich schwein gehabt, dass ich einen Anwalt eingeschaltet hatte. Der hat den Poli so befragt, dass nachher rauskam, er erinnerte sich nicht mehr, sondern konnte nur nach Notiz und Akte aussagen. Aber ohne seine fundierte Aussage galten diese Beweismittel auch nicht zu 100%

Summasummarum...

Bußgeldbescheid aufgehoben.

Also. Auf jeden Fall einen Anwalt. Einen für Verkehrsrecht.

Denn nur die Aussage kann Dir nix anhaben.

Und... Wenn Ihr in der Fa. irgendwie stempeln müsst, das Zeitkonto mitbringen. Daraus lässt sich errechnen, ob Du zu dem Zeitpunkt dagewesen sein kannst.

Sen

P.S.

Nur mal kleine Ironie am Rande

Rechts überholen Bußgeld (keine Ahnung wie hoch) und drei Punkte

Überholen auf dem Standstreifen Verwarngeld bis minderes Bußgeld :rolleyes:

Die 50 Euro sind aber nicht alles, da kommt noch eine Bearbeitungsbeühr und eine Verwaltungsgebühr (bin mir jetzt sicher ob die so heißen) dazu. Zu Schluß zahlt man fast das doppelte. Die 50 Euro sind nur die Strafe!

3 Pkt. sind schon hart, aber normalerweise muss man doch einen bei sowas direkt erwischen oder einen konkreten Beweis in Form von Nummernschild + Foto des Fahrers erbringen? Oder täusche ich mich da? Zumindest ist das ja bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen so (spreche da aus Erfahrung, leider). Denn allein das Nummerschild identifiziert ja nur den Halter und der muss ja zum Tatzeitpunkt nicht unbedingt der Fahrer gewesen sein.

Ist bei gestohlenen Nummernschildern, die in Verbindung mit Raubüberfällen auftauchen ja nicht anders.

Die 12 Monate + Idiotentest würden nur verhängt werden, wenn man schon öfters in einer kurzen Zeit aufgefallen ist. Wenn man noch keine Vergehen begangen hat (oder das letzte Vergehen ist schon verjährt), wird nicht sofort die höchstmögliche Starfe ausgesprochen....

hey,

ich würde auch erstmal garnichts machen. behaupte einfach, du wärest um die uhrzeit garnicht dagewesen. wenn das wirklich nur ein beamter ist, der als zeuge auftritt, kann er sich en bein ausreißen............das nützt ihm alles nichts.

son scheiss ich würde nen brief schreiben das ich es nicht war und wenns zum gericht kommt nen anwalt nehmen von der verkehrsrechtschutz

 

hast du kein zeitnahme system auf arbeit? da kannst du doch ein ausdruck machen das du schon längst auf arbeit warst und das mit dem auto ausleihen lässt du weg und schon bist du raus aus der sache

Zitat:

Original geschrieben von nos-power-1

Die 12 Monate + Idiotentest würden nur verhängt werden, wenn man schon öfters in einer kurzen Zeit aufgefallen ist. Wenn man noch keine Vergehen begangen hat (oder das letzte Vergehen ist schon verjährt), wird nicht sofort die höchstmögliche Starfe ausgesprochen....

falsch die gesetzesänderung vom mai 2004 seiht eine bestrafung von rechtüberholen in zusammenhang mit nötigung (was sowieso für eine eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft relevant ist, die Anzeigensteller aber wissen) eine Strafe von mindestens 12monaten fahrverbot vor.

ich hatte damals tierisches glück, das meine tat 1 monat vor dem neuen gesetz geschehen war, die verhandlung dauert je eh erstmal 12monate...aber der richter meinte klipp und klar, mit der neuen gesetzgebung kann er gar net auf unter 12 monate fahrverbot gehen bei ner provaten anzeige...

von daher ab zum anwalt...

Zitat:

Wenn Du die Tat nicht begangen hast, hast Du nicht zu befürchten. Man muß Dir das Delikt nachweisen.

Das dachte ich auch mal. Anscheinend ist das aber nicht so. Sonst hätte ich meinen Führerschein nicht 5 Monate abgegeben (eigentlich 9 aber nach 5 war die Gerichtsverhandlung und da hab ich ihn dann wiederbekommen).

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Anhörung wegen rechts Überholen