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Anhörungsbogen bekommen was nun?

Hallo an alle,

Ich war vor kurzem in einer Innenstadt in einer Straße halb auf dem Gehsteig geparkt, die wohl auch noch eine Feuerwehranfahrtszone gewesen ist (schlecht beschildert). Ich stand nicht lange dort aus Gründen und bin dann dort wieder weggefahren.

Ich habe auch keine Polizei dort gesehen aber habe jetz einen Brief dazu bekommen, wo ich erst dachte das ist jetzt mein Bußgeld aber da ist ein Betroffenen Anhörungsbogen mit dabei und ich hatte sowas noch nie. Was muss ich jetzt genau machen? Muss ich den mit meinen Personalien zurücksenden. soll ich ankreuzen ich geb es zu oder soll ichs verneinen? Sind insgesamt wohl über 100€ die ich eigl nicht mal eben so hab.

Vielen dank für eure Antworten.

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71 Antworten

Von was sollst Du denn "betroffen" sein?

Hi,

normalerweise steht da drin wenn der genannte Betrag gezahlt wird ist die Sache erledigt und man muss auch den Anhörungsbogen nicht zurück schicken.

Kann jedoch sein das es bei dem Betrag etwas anders ist, so viel musste ich Glücklicherweise schon sehr sehr lange nicht mehr zahlen.

Da du dort ja scheinbar wirklich geparkt hast, wenn vielleicht auch nicht absichtlich, nimmt man das wie ein Mann und zahlt auch wenn es weh tut.

Dann sollte man nicht so parken.

Ansonsten den Anhörungsbogen mit deinen persönlichen Daten ausfüllen, keine Angaben zum Sachverhalt machen, unterschreiben und zurück senden.

Da der Fahrer kaum zu ermitteln sein wird, kriegst du "nur" die Verwaltungskosten aufgebrummt. Allerdings mit etwas Pech auch eine Fahrtenbuchauflage (wegen gemeingefährlichen Parkens in der Feuerwehranfahrtszone).

55,- € ohne, 100,- € und 1 Punkt beim Parken mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs.

Und nur 23,50 €, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Und das kann er zu 99,9% nicht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Dezember 2022 um 20:39:17 Uhr:

55,- € ohne, 100,- € und 1 Punkt beim Parken mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs.

Diese Meinung habe ich um 20:35:47 Uhr auch schon veröffentlicht.

Also wenn ich jetz weder ankreuze das ich der verantwortliche Fahrzeugführer war, noch das ich das zugebe. werde ich nur die verwaltungskosten aufgebrummt? Und vll ein Fahrtenbuch, aber kann es dann sein das das bei einer normalen Kontrolle verlangt weden kann das Fahrtenbuch dann? Ist dann sowas bei der Polizei im System hinterlegt?

Ansonsten wenn ichs zugebe wäre es dann die kosten die sie mir da bereits mitgeteilt haben also bußgeld + verwaltungskosten oder kann noch was dazu kommen? Also ich habe niemanden behindert, wie gesagt war da nicht lange gestanden und wusst wirklich nicht in was für einer straße ich bin, das ist schlecht ausgeschildert gewesen.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 18. Dezember 2022 um 20:32:20 Uhr:

Von was sollst Du denn "betroffen" sein?

Als "Betroffener" wird die Person bezeichnet, der eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.

"Beschuldigte" gibt es vom Begriff her formal korrekt nur bei Straftaten.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 18. Dezember 2022 um 20:33:53 Uhr:

normalerweise steht da drin wenn der genannte Betrag gezahlt wird ist die Sache erledigt und man muss auch den Anhörungsbogen nicht zurück schicken.

Das geht nur bei Verwarngeldern, also bis 55 Euro.

Ohne den genauen Vorwurf zu kennen scheint es hier in jedem Fall um ein Bußgeld zu gehen. Da muss also zunächst die betroffene Person konkret festgestellt werden, dann wird ein Bußgeldbescheid zugestellt usw.

Von der Beschreibung her könnte die Nummer 112600 passen, dann würde es außerdem noch um einen Punkt geben. Da muss schon vorher klar sein, wer den bekommen soll.

Möglicherweise ist es auch die Nummer 112655, auch dann wäre ein Punkt im Spiel.

Zitat:

@MBauer schrieb am 18. Dezember 2022 um 21:02:51 Uhr:

Also wenn ich jetz weder ankreuze das ich der verantwortliche Fahrzeugführer war, noch das ich das zugebe. werde ich nur die verwaltungskosten aufgebrummt? Und vll ein Fahrtenbuch, aber kann es dann sein das das bei einer normalen Kontrolle verlangt weden kann das Fahrtenbuch dann? Ist dann sowas bei der Polizei im System hinterlegt?

Ansonsten wenn ichs zugebe wäre es dann die kosten die sie mir da bereits mitgeteilt haben also bußgeld + verwaltungskosten oder kann noch was dazu kommen? Also ich habe niemanden behindert, wie gesagt war da nicht lange gestanden und wusst wirklich nicht in was für einer straße ich bin, das ist schlecht ausgeschildert gewesen.

Deine Rechtfertigung interessiert leider niemanden.

Du kannst nur das tun, was für Dich am wirtschaftlichsten ist.

Es geht um die Tatbestände 141056 parken in Feuerwehranfahrtszone & 112454 parken auf Gehweg (wobei das nur halb der fall war nur um korrekt zu sein)

es steht auf meinem schreiben nichts von punkten oder fahrverboten dabei, es sind 85€ + zusätzliche kosten in der regel 28,50.

Wenn ich es dann auf dem Bogen zugebe. bleibt es bei den angegeben Kosten oder kann da mehr kommen?

Zitat:

@MBauer schrieb am 18. Dezember 2022 um 21:02:51 Uhr:

 

aber kann es dann sein das das bei einer normalen Kontrolle verlangt weden kann das Fahrtenbuch dann? Ist dann sowas bei der Polizei im System hinterlegt?

Was glaubst Du weshalb dem Fahrzeughalter das führen eines Fahrtenbuchs auferlegt wird?

Wenn Du Dich als Fahrzeughalter einer OWI entziehen willst, weil Du angeblich nicht weißt,wer der für die OWI verantwortliche Fahrzeugführer ist,dann hilft man dem Gedächtnisschwund ab und für Dein Fahrzeug, zukünftiges Fahrzeug hast Du jede Fahrt zu dokumentieren. Die Verwaltungsgebühren für die Fahrtenbuch Auflage zahlst Du dann aber auch noch.

Und ja,bei einer Kontrolle kann der Rennleiter wenn er richtig guckt sehen,dass ein Fahrtenbuch angeordnet wurde und prüfen,ob Du das Fahrtenbuch auch richtig führst. Tust Du das nicht,nicht richtig oder händigst das Fahrtenbuch nicht aus, bekommst als Halter eine OWI aufgebrummt. Kostet aber nur 100 Euro.

In unserem Rechtssystem steht es dir frei, zur Sache auszusagen, ggf. einen Anwalt hinzuzuziehen. Du musst dich nicht selbst belasten.

Ergo würde ich Angaben zur Person, aber nicht zur Sache machen.

Die Auferlegung zur Führung eines Fahrtenbesuches, falls der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden könnte, wäre bei einem Erstverstoß der vorgenannten Art nicht verhältnismäßig.

Dann würde ich der Entscheidung der Bußgeldstelle entgegensehen.

Du kannst nun anhand der Kommentare die für dich passende Entscheidung treffen.

Zitat:

 

Und ja,bei einer Kontrolle kann der Rennleiter wenn er richtig guckt sehen,dass ein Fahrtenbuch angeordnet wurde und prüfen,ob Du das Fahrtenbuch auch richtig führst. Tust Du das nicht,nicht richtig oder händigst das Fahrtenbuch nicht aus, bekommst als Halter eine OWI aufgebrummt. Kostet aber nur 100 Euro.

Das passiert aber nur Leuten, die so blöd sind und das Fahrtenbuch mitführen. Verpflichtet ist man dazu nicht.Da auch keine Kilometerangaben erforderlich sind, kann man ganz gemütlich Abfahrts- und Ankunftszeit auf der Couch eintragen und notfalls ein „Lügenbuch“ erstellen. Das muss natürlich plausibel sein, denn es muss mehrmals der Behörde vorgelegt werden, die dann natürlich nach Eintragungsfehlern suchen, um dir jeweils entsprechende Strafen aufzubrummen. In den meisten Fällen ist die beste Lösung: Zahlen. Ich persönlich habe es anders gemacht, da ich nicht der Verursacher war und jemandem damit von Punkten, Fahrverbot und Nachschulung befreit habe. Die Auslagen für die Behörde habe ich mir allerdings erstatten lassen. 2 Jahre lang dann keine Eintragung im Fahrtenbuch gemacht. Geht allerdings in den wenigsten Fällen. Man muss clever sein und die Behörde überzeugen.

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