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Anhörungsbogen erhalten, bin weder Fahrer noch Halter

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 6:54

Hallo,

ich habe während ich im Urlaub war einen Anhörungsbogen erhalten. Es geht um eine Geschwindigkeitsübertretung. Auf diesen hätte ich innerhalb einer Woche antworten müssen. In der Sache selber bin ich aber weder Fahrer, noch der Halter des KFZ.

Kann ich das ganze nun einfach ignorieren oder kann es passieren, dass mir die Strafe auferlegt wird.

Beste Antwort im Thema

Außer mit Postzustellungsurkunde (zustellung über Gerichtsvollzieher) hat man gar nix in der Hand, weil nur beweisbar ist daß was geschickt wurde, aber nicht was.

Gruß Metalhead

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Hallo,

Dann schreib das so rein und schick den Bogen zurück.

Seelze 01

wenn Du nicht reagierst wirst Du wahrscheinlich den Bußgeldbescheid bekommen. Spätestens gegen diesen solltest Du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst bleibt die Strafe an Dir hängen.

Der Einspruch muss spätestens zwei Wochen nach der Zustellung bei dir bei der Bußgeldstelle eingegangen sein. Reicht also nicht, den Einspruch am letzten Tag erst zur Post zu geben.

Geht übrigens auch per Fax.

Am besten noch als eigenhändig deklariertes Einschreiben. Ist zwar teuer, aber man hat was in der Hand

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 18. Juli 2017 um 11:13:10 Uhr:

Am besten noch als eigenhändig deklariertes Einschreiben. Ist zwar teuer, aber man hat was in der Hand

Für was denn? Das ist doch ganz offensichtlich ein Fehler und es geht nur um einen Anhörungsbogen. Das würde ich maximal online machen, bzw. da kurz anrufen.

Interessant wäre noch was da schief gelaufen ist (wäre nicht das erste mal daß zwei Autos mit dem selben Kennzeichen rumfahren). Kläre uns darüber bitte auf.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 18. Juli 2017 um 11:13:10 Uhr:

Am besten noch als eigenhändig deklariertes Einschreiben. Ist zwar teuer, aber man hat was in der Hand

hat man beim Einwurfeinschreiben auch und ist für Behördeneinsprüche völlig ausreichend. Aber noch gibt es ja gar keinen Bußgeldbescheid.

Außer mit Postzustellungsurkunde (zustellung über Gerichtsvollzieher) hat man gar nix in der Hand, weil nur beweisbar ist daß was geschickt wurde, aber nicht was.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Holi22 schrieb am 18. Juli 2017 um 08:54:52 Uhr:

Hallo,

ich habe während ich im Urlaub war einen Anhörungsbogen erhalten. Es geht um eine Geschwindigkeitsübertretung. Auf diesen hätte ich innerhalb einer Woche antworten müssen. In der Sache selber bin ich aber weder Fahrer, noch der Halter des KFZ.

Kann ich das ganze nun einfach ignorieren oder kann es passieren, dass mir die Strafe auferlegt wird.

du solltest gute Argumente/Beweise haben, dass du es garnicht gewesen sein kannst.

Erstmal widersprechen.

Schon allein am Fahrzeugtyp sollte sich die Sache schnell klären.

Gibts ein klar erkennbares Foto?

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 10:29

Um das ganze etwas zu konkretisieren. Geblitzt wurde jemand mit dem Firmenwagen. Auf dem Foto ist die Person schlecht zu erkennen. Der Betrieb konnte wohl keinen Fahrer nennen. Da habe ich die Post privat bekommen, bin das betroffene KFZ aber nie gefahren.

Also hast du mit dem Fahrzeug nichts zu tun? Es ist weder auf die Zugelassen, noch warst du Fahrer?

Wie dann die Behörde ausgerechnet auf dich zukommt, würde mich mal interessieren.

Es kann sich dabei wohl nur um eine Verwechslung handeln (jemand mit gleichem Namen wohnt bei dir im Ort aber in anderer Straße).

Mein Onkel hat vor Jahren mal Post bekommen.

Er wäre zu schnell gewesen. Foto des Fahrers nicht erkennbar. Auto aber der selbe Typ wie er ihn hatte. Der Unterschied: Die Kennzeichen waren bis auf einen Buchstaben Identisch. Er hatte XM - HN 111, das geblitzte Fahrzeug XN - HN 111. Lies sich mit einem Anruf klären.

Zitat:

@Holi22 schrieb am 18. Juli 2017 um 12:29:52 Uhr:

Um das ganze etwas zu konkretisieren. Geblitzt wurde jemand mit dem Firmenwagen. Auf dem Foto ist die Person schlecht zu erkennen. Der Betrieb konnte wohl keinen Fahrer nennen. Da habe ich die Post privat bekommen, bin das betroffene KFZ aber nie gefahren.

Ich verstehe das immer noch nicht ganz. Wenn die Firma (deine?) Halter des Fahrzeugs ist, wieso bekommst du dann privat den Anhörungsbogen? Wie hat die Behörde das geschafft, auf deine Privatadresse zu kommen?

Im Ergebnis ändert sich nichts. Wenn du werde Fahrer noch Halter warst, bist du schlicht der falsche Adressat. Wer auch immer der richtige sein mag. Wenn der Fehler so offensichtlich ist, wird ihn die Behörde hoffentlich auch nach Fristablauf zur Kenntnis nehmen und entsprechend handeln.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 10:46

Firma eines Familienmitgliedes, war dort kurzzeitig angestellt. Vielleicht haben sie daher die Information.

Zitat:

@Holi22 schrieb am 18. Juli 2017 um 12:46:26 Uhr:

Firma eines Familienmitgliedes, war dort kurzzeitig angestellt. Vielleicht haben sie daher die Information.

Dann ist doch alles gut. Trotzdem würde ich der Behörde trotz Fristablauf mitteilen, dass sie mit dir dem falschen Täter auf der Spur sind. Wenn die dann trotzdem nach Schema F weitermachen, kann dir auch nicht viel passieren - bis auf den eigentlich überflüssigen Arbeitsaufwand.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Holi22 schrieb am 18. Juli 2017 um 12:46:26 Uhr:

Firma eines Familienmitgliedes, war dort kurzzeitig angestellt. Vielleicht haben sie daher die Information.

Dann muss diese Firma aber deinen Namen und Adresse dem Ordnungsamt mitgeteilt haben. Da würde ich jetzt aber hellhörig oder wollen die dir noch eins auswischen?

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