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Anlaufstelle Kfz-Innung bei Problemen mit dem Händler/Werkstatt usw...

BMW
Themenstarteram 14. Dezember 2012 um 11:14

Hi Leute,

aus gegebenen Anlass möchte ich hier mal rein informativ das Thema aufgreifen, weil man mittlerweile in fast jedem dritten Problem-Thread die Empfehlung liest, zum Anwalt zu rennen, gerichtlich gegen Verkäufer XYZ vorzugehen, Klage einreichen usw usw usw...

Der Gang zur Schiedstelle der Kfz-Innung scheint für viele User hier noch ein Buch mit 7 Siegeln oder gänzlich unbekannt zu sein, hat aber entscheidende Vorteile gegenüber dem voreiligem Schwingen der Rechtskeule. Dahingehend möchte ich hier mal ein paar Informationen loswerden. Wennn's interessiert okay, wenn nicht - auch okay... :D

Was ist die Schiedstelle der Kfz-Innung eigentlich?

Die Schiedsstelle ist eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz. Sie regelt Beschwerden im Vorverfahren o h n e gerichtliche Auseinandersetzung und ist eine anerkannte Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit. Dadurch schafft sie es, Meinungsverschiedenheiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben schnell, unbürokratisch, mit hohem Sachverstand und für den Verbraucher kostenlos aus der Welt zu schaffen.

Welche Anträge muss ich stellen, welche Fristen beachten?

Die Schiedsstelle wird nur dann tätig, wenn Uneinigkeit zwischen Käufer und Kfz-Betrieb besteht und einer von beiden sich an die Schiedsstelle wendet. Das muss schriftlich erfolgen. Im Juristen-Deutsch heißt das „Anrufungsschrift“. Diese muss rechtzeitig eingereicht werden, damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren. Rechtzeitig bedeutet hier unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, soweit es sich um Garantieansprüche handelt, spätestens acht Tage nach Ablauf der Garantiefrist; in allen anderen Fällen spätestens vor Ablauf von dreizehn Monaten seit Übergabe des Kraftfahrzeuges und in Fällen von Reparaturaufträgen unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes.

Die Anrufungsschrift im Detail

Damit es zu einem Schiedssverfahren kommt, muß der Schiedsstelle die Anrufungsschrift vorliegen. Sie sollte folgende Angaben enthalten:

- Name oder Firma der Parteien und ihre Anschriften

- Bezeichnung des Fahrzeuges

- Kurze Schilderung der Beanstandung und des hier zugrundeliegenden Sachverhaltes

- Benennung eventueller Beweismittel

- Bei Kauf das Datum der Übergabe des Fahrzeuges

Allgemeine Informationen:

Prinzipiell kann man eigentlich davon ausgehen, dass der Gang zur Schiedstelle nur Vorteile - und keine Nachteile birgt.

1. Verfahren absolut kostenlos - Das gesamte Schiedsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos. Das heißt, es fallen weder Kosten für das Verfahren selbst, noch für Rechtsanwälte, Gerichte und dergleichen an. Allenfalls die Fahrtkosten im Zuge einer persönlichen Anhörung im Termin.

2. Verfahren ist verbindlich - Die Entscheidung der Schiedstellen sind für die unter ihr angeschlossenen Betriebe, und das sind im Großteil fast alle Händler und Werkstätten, bis zu einer Summe von 10.000 Euro (unter Vorbehalt) verbindlich - aber nur für den Antragsgegner (Händler/Werkstatt), nicht für den Antragsteller. Dieser kann, wenn er denn will, die Sache doch noch gerichtlich weiterverfolgen. Die Variation, dass auch der Händler/Werkstatt die Innung in Anspruch nehmen kann, ist höchst selten und dürfte hier zu vernachlässigen sein.

3. Die Leute dort haben Ahnung - Klingt vielleicht vorschnell, aber im Gremium einer solchen Schiedskommision sitzen in der Regel ein Gutachter, ein Jurist und ein Vertreter der Innung selbst. Alles in Allem gehen die eine solche Sachen natürlich weit objektiver an, als der eigene Rechtsanwalt oder jener der Gegenseite. Die Entscheidungen sind soweit ausgewogen und ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass man im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens am Ende auch nicht mehr gutmachen würde.

Ganz klar, es wird auf einen Vergleich, eine im beiderseitigem Einvernehmen gütlich zu treffende Entscheidung hinauslaufen, aber genau dies wird man am Ende in 90% aller Streitfälle auch vor Gericht erleben. Nur dass man in dem Fall auf den eigenen Rechtsvertretungs- und anteiligen Gerichtskosten sitzenbleiben würde.

4. Die Verjährung wird gehemmt - Für die Dauer des Schiedsverfahrens bleibt jedweder Verjährungsfortlauf außer Kraft gesetzt. Es muss sich also niemand Gedanken darum machen, da irgendwelche rechtlichen Fristen zu verpassen.

Gut, dann hier mal die dazugehörenden Links... :)

Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes... Klick mir mal

Schiedsantrag für Serviceverträge... Klick Du mir hier

Schiedsantrag für Gebrauchtwagen... Und mir Du klick da

Die Neuwagenkäufer bleiben hier scheinbar etwas außen vor, aber da gibt es sicher auch Möglichkeiten, die Innung hinzuzuziehen...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Dezember 2012 um 11:14

Hi Leute,

aus gegebenen Anlass möchte ich hier mal rein informativ das Thema aufgreifen, weil man mittlerweile in fast jedem dritten Problem-Thread die Empfehlung liest, zum Anwalt zu rennen, gerichtlich gegen Verkäufer XYZ vorzugehen, Klage einreichen usw usw usw...

Der Gang zur Schiedstelle der Kfz-Innung scheint für viele User hier noch ein Buch mit 7 Siegeln oder gänzlich unbekannt zu sein, hat aber entscheidende Vorteile gegenüber dem voreiligem Schwingen der Rechtskeule. Dahingehend möchte ich hier mal ein paar Informationen loswerden. Wennn's interessiert okay, wenn nicht - auch okay... :D

Was ist die Schiedstelle der Kfz-Innung eigentlich?

Die Schiedsstelle ist eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz. Sie regelt Beschwerden im Vorverfahren o h n e gerichtliche Auseinandersetzung und ist eine anerkannte Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit. Dadurch schafft sie es, Meinungsverschiedenheiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben schnell, unbürokratisch, mit hohem Sachverstand und für den Verbraucher kostenlos aus der Welt zu schaffen.

Welche Anträge muss ich stellen, welche Fristen beachten?

Die Schiedsstelle wird nur dann tätig, wenn Uneinigkeit zwischen Käufer und Kfz-Betrieb besteht und einer von beiden sich an die Schiedsstelle wendet. Das muss schriftlich erfolgen. Im Juristen-Deutsch heißt das „Anrufungsschrift“. Diese muss rechtzeitig eingereicht werden, damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren. Rechtzeitig bedeutet hier unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, soweit es sich um Garantieansprüche handelt, spätestens acht Tage nach Ablauf der Garantiefrist; in allen anderen Fällen spätestens vor Ablauf von dreizehn Monaten seit Übergabe des Kraftfahrzeuges und in Fällen von Reparaturaufträgen unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes.

Die Anrufungsschrift im Detail

Damit es zu einem Schiedssverfahren kommt, muß der Schiedsstelle die Anrufungsschrift vorliegen. Sie sollte folgende Angaben enthalten:

- Name oder Firma der Parteien und ihre Anschriften

- Bezeichnung des Fahrzeuges

- Kurze Schilderung der Beanstandung und des hier zugrundeliegenden Sachverhaltes

- Benennung eventueller Beweismittel

- Bei Kauf das Datum der Übergabe des Fahrzeuges

Allgemeine Informationen:

Prinzipiell kann man eigentlich davon ausgehen, dass der Gang zur Schiedstelle nur Vorteile - und keine Nachteile birgt.

1. Verfahren absolut kostenlos - Das gesamte Schiedsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos. Das heißt, es fallen weder Kosten für das Verfahren selbst, noch für Rechtsanwälte, Gerichte und dergleichen an. Allenfalls die Fahrtkosten im Zuge einer persönlichen Anhörung im Termin.

2. Verfahren ist verbindlich - Die Entscheidung der Schiedstellen sind für die unter ihr angeschlossenen Betriebe, und das sind im Großteil fast alle Händler und Werkstätten, bis zu einer Summe von 10.000 Euro (unter Vorbehalt) verbindlich - aber nur für den Antragsgegner (Händler/Werkstatt), nicht für den Antragsteller. Dieser kann, wenn er denn will, die Sache doch noch gerichtlich weiterverfolgen. Die Variation, dass auch der Händler/Werkstatt die Innung in Anspruch nehmen kann, ist höchst selten und dürfte hier zu vernachlässigen sein.

3. Die Leute dort haben Ahnung - Klingt vielleicht vorschnell, aber im Gremium einer solchen Schiedskommision sitzen in der Regel ein Gutachter, ein Jurist und ein Vertreter der Innung selbst. Alles in Allem gehen die eine solche Sachen natürlich weit objektiver an, als der eigene Rechtsanwalt oder jener der Gegenseite. Die Entscheidungen sind soweit ausgewogen und ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass man im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens am Ende auch nicht mehr gutmachen würde.

Ganz klar, es wird auf einen Vergleich, eine im beiderseitigem Einvernehmen gütlich zu treffende Entscheidung hinauslaufen, aber genau dies wird man am Ende in 90% aller Streitfälle auch vor Gericht erleben. Nur dass man in dem Fall auf den eigenen Rechtsvertretungs- und anteiligen Gerichtskosten sitzenbleiben würde.

4. Die Verjährung wird gehemmt - Für die Dauer des Schiedsverfahrens bleibt jedweder Verjährungsfortlauf außer Kraft gesetzt. Es muss sich also niemand Gedanken darum machen, da irgendwelche rechtlichen Fristen zu verpassen.

Gut, dann hier mal die dazugehörenden Links... :)

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Die Neuwagenkäufer bleiben hier scheinbar etwas außen vor, aber da gibt es sicher auch Möglichkeiten, die Innung hinzuzuziehen...

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Super !!

Das ist mir in der tat neu .. Ich hätte lieber so ca. 2-3 monate vorher davon gelesen ^^ aber für die zukunft kann das sicher nicht schaden !

Ich hatte nämlich (bzw. habe) das problem, dass der Gebrauchtwagenhändler mir auf meine 19" Alufelgen des dort gekauften Autos billige China-Reifen draufgemacht hat, obwohl (leider nur mündlich[unter Zeugen]) abgesprochen war, dass genau das nicht passieren sollte. Letztlich habe ich es kurz schriftlich reklamiert aber weil keine konkrete Antwort kam darauf beruhen lassen. Eigentlich sehr ärgerlich - aber jetzt ist es auch schon zu spät !

Themenstarteram 28. August 2013 um 20:20

Kleiner Nachtrag...

Da ich immer wieder mal darauf angesprochen werde, was es denn bringen soll erst mal die Kfz-Innung zu bemühen, wenn man bei Gericht am Ende doch auch einen Vergleich abschließen würde, sei hier noch mal folgendes angemerkt:

- manche Rechtschutzversicherungen übernehmen bei einem gerichtlichen Vergleich nur einen Teil der Kosten oder lehnen eine Kostenübernahme im nachhinein komplett ab.

- das Schiedsverfahren hingegen ist in vollem Umfang kostenfrei und hemmt die Verjährung. Ist man mit der Entscheidung zufrieden ist gut, wenn nicht dann nicht. Dann kann man noch immer klagen.

- im Falle eines gerichtlichen Vergleichs trägt jede Partei ihre Rechtsvertretungskosten selbst und einen dem Vergleich entsprechenden Anteil an Gerichtskosten.

Kleines Kostenbeispiel bei einem Streitwert von 3500 Euro:

Anwaltskosten insgesamt:

Außergerichtliche Tätigkeiten = 413,64 Euro

Vertretung im Mahnverfahren = 211,23 Euro

Vertretung im Klageverfahren = 885,96 Euro

Anwaltskosten insgesamt = 1.510,83 Euro

Auf gut deutsch, ihr schließt bei einem Streitwert von 3500 Euro vielleicht einen Vergleich in Höhe von 50% (1750 Euro) ab und dürft rund 1511 Euro Anwaltskosten berappen. Die Gerichtskosten belaufen sich noch einmal auf 127 Euro, welche hälftig zu tragen wären.

Der Vergleich bringt euch also schlappe 175,50 Euro, falls die Rechtschutz die Kosten nicht übernimmt oder ihr gar keine habt.

So, nun darf das Ganze wieder im digitalen Nirvana entschwinden... :D :D :D

am 28. August 2013 um 21:56

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Kleiner Nachtrag...

 

Da ich immer wieder mal darauf angesprochen werde, was es denn bringen soll erst mal die Kfz-Innung zu bemühen, wenn man bei Gericht am Ende doch auch einen Vergleich abschließen würde, sei hier noch mal folgendes angemerkt:

 

- manche Rechtschutzversicherungen übernehmen bei einem gerichtlichen Vergleich nur einen Teil der Kosten oder lehnen eine Kostenübernahme im nachhinein komplett ab.

 

- das Schiedsverfahren hingegen ist in vollem Umfang kostenfrei und hemmt die Verjährung. Ist man mit der Entscheidung zufrieden ist gut, wenn nicht dann nicht. Dann kann man noch immer klagen.

 

- im Falle eines gerichtlichen Vergleichs trägt jede Partei ihre Rechtsvertretungskosten selbst und einen dem Vergleich entsprechenden Anteil an Gerichtskosten.

 

Kleines Kostenbeispiel bei einem Streitwert von 3500 Euro:

 

Anwaltskosten insgesamt:

 

Außergerichtliche Tätigkeiten = 413,64 Euro

Vertretung im Mahnverfahren = 211,23 Euro

Vertretung im Klageverfahren = 885,96 Euro

Anwaltskosten insgesamt = 1.510,83 Euro

 

Auf gut deutsch, ihr schließt bei einem Streitwert von 3500 Euro vielleicht einen Vergleich in Höhe von 50% (1750 Euro) ab und dürft rund 1511 Euro Anwaltskosten berappen. Die Gerichtskosten belaufen sich noch einmal auf 127 Euro, welche hälftig zu tragen wären.

 

Der Vergleich bringt euch also schlappe 175,50 Euro, falls die Rechtschutz die Kosten nicht übernimmt oder ihr gar keine habt.

 

So, nun darf das Ganze wieder im digitalen Nirvana entschwinden... :D :D :D

Hallo Neo Neo, danke für die Informationen, wußte ich so auch noch nicht und scheint mir logischerweise im Falle eines Falles der beste Weg zu sein viel Geld und Nerven zu sparen bevor man(n) gleich zum Kadi rennt. Danke nochmal

 

Gruß Meggs

am 29. März 2018 um 9:08

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 14. Dezember 2012 um 12:14:00 Uhr:

Hi Leute,

aus gegebenen Anlass möchte ich hier mal rein informativ das Thema aufgreifen, weil man mittlerweile in fast jedem dritten Problem-Thread die Empfehlung liest, zum Anwalt zu rennen, gerichtlich gegen Verkäufer XYZ vorzugehen, Klage einreichen usw usw usw...

Der Gang zur Schiedstelle der Kfz-Innung scheint für viele User hier noch ein Buch mit 7 Siegeln oder gänzlich unbekannt zu sein, hat aber entscheidende Vorteile gegenüber dem voreiligem Schwingen der Rechtskeule. Dahingehend möchte ich hier mal ein paar Informationen loswerden. Wennn's interessiert okay, wenn nicht - auch okay... :D

Was ist die Schiedstelle der Kfz-Innung eigentlich?

Die Schiedsstelle ist eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz. Sie regelt Beschwerden im Vorverfahren o h n e gerichtliche Auseinandersetzung und ist eine anerkannte Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit. Dadurch schafft sie es, Meinungsverschiedenheiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben schnell, unbürokratisch, mit hohem Sachverstand und für den Verbraucher kostenlos aus der Welt zu schaffen.

Welche Anträge muss ich stellen, welche Fristen beachten?

Die Schiedsstelle wird nur dann tätig, wenn Uneinigkeit zwischen Käufer und Kfz-Betrieb besteht und einer von beiden sich an die Schiedsstelle wendet. Das muss schriftlich erfolgen. Im Juristen-Deutsch heißt das „Anrufungsschrift“. Diese muss rechtzeitig eingereicht werden, damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren. Rechtzeitig bedeutet hier unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, soweit es sich um Garantieansprüche handelt, spätestens acht Tage nach Ablauf der Garantiefrist; in allen anderen Fällen spätestens vor Ablauf von dreizehn Monaten seit Übergabe des Kraftfahrzeuges und in Fällen von Reparaturaufträgen unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes.

Die Anrufungsschrift im Detail

Damit es zu einem Schiedssverfahren kommt, muß der Schiedsstelle die Anrufungsschrift vorliegen. Sie sollte folgende Angaben enthalten:

- Name oder Firma der Parteien und ihre Anschriften

- Bezeichnung des Fahrzeuges

- Kurze Schilderung der Beanstandung und des hier zugrundeliegenden Sachverhaltes

- Benennung eventueller Beweismittel

- Bei Kauf das Datum der Übergabe des Fahrzeuges

Allgemeine Informationen:

Prinzipiell kann man eigentlich davon ausgehen, dass der Gang zur Schiedstelle nur Vorteile - und keine Nachteile birgt.

1. Verfahren absolut kostenlos - Das gesamte Schiedsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos. Das heißt, es fallen weder Kosten für das Verfahren selbst, noch für Rechtsanwälte, Gerichte und dergleichen an. Allenfalls die Fahrtkosten im Zuge einer persönlichen Anhörung im Termin.

2. Verfahren ist verbindlich - Die Entscheidung der Schiedstellen sind für die unter ihr angeschlossenen Betriebe, und das sind im Großteil fast alle Händler und Werkstätten, bis zu einer Summe von 10.000 Euro (unter Vorbehalt) verbindlich - aber nur für den Antragsgegner (Händler/Werkstatt), nicht für den Antragsteller. Dieser kann, wenn er denn will, die Sache doch noch gerichtlich weiterverfolgen. Die Variation, dass auch der Händler/Werkstatt die Innung in Anspruch nehmen kann, ist höchst selten und dürfte hier zu vernachlässigen sein.

3. Die Leute dort haben Ahnung - Klingt vielleicht vorschnell, aber im Gremium einer solchen Schiedskommision sitzen in der Regel ein Gutachter, ein Jurist und ein Vertreter der Innung selbst. Alles in Allem gehen die eine solche Sachen natürlich weit objektiver an, als der eigene Rechtsanwalt oder jener der Gegenseite. Die Entscheidungen sind soweit ausgewogen und ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass man im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens am Ende auch nicht mehr gutmachen würde.

Ganz klar, es wird auf einen Vergleich, eine im beiderseitigem Einvernehmen gütlich zu treffende Entscheidung hinauslaufen, aber genau dies wird man am Ende in 90% aller Streitfälle auch vor Gericht erleben. Nur dass man in dem Fall auf den eigenen Rechtsvertretungs- und anteiligen Gerichtskosten sitzenbleiben würde.

4. Die Verjährung wird gehemmt - Für die Dauer des Schiedsverfahrens bleibt jedweder Verjährungsfortlauf außer Kraft gesetzt. Es muss sich also niemand Gedanken darum machen, da irgendwelche rechtlichen Fristen zu verpassen.

Gut, dann hier mal die dazugehörenden Links... :)

Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes... Klick mir mal

Schiedsantrag für Serviceverträge... Klick Du mir hier

Schiedsantrag für Gebrauchtwagen... Und mir Du klick da

Die Neuwagenkäufer bleiben hier scheinbar etwas außen vor, aber da gibt es sicher auch Möglichkeiten, die Innung hinzuzuziehen...

ALSO ICH KANN DEN GANG ZU EINER KFZ SCHIESTELLE AUF KEINEN FALL EMPFEHLEN;ES WIRD LETZENDLICH NUR PRO WERKSTATT ENTSCHIEDEN;ICH WAR AM 23 MÄRZ ZU EINER LADUNG ALS GESCHÄDIGTER;DER BEKLAGTE TAUCHTE UNABGEMELDET ZU DEM TERM IN NICHT AUF;EIGENTLICH HÄTTE DER LADUNGSTERMIN VERSCHOBEN WERDEN MÜSSEN

DANN HATTE ICH ZWEI ZEUGEN ;EINER DER BEZEUGEN KONNTE DASS ICH NICHT DAS IN AUFTRAG GEGEBEN HATTE WAS MIR DANN SCHRIFTLICH VORGELEGT WURDE;DER ANDERE ZEUGE KONNTE BESTÄTIGEN;DASS DER KFZ MEISTER EIN VÖLLIG SINNLOSES TEIL EINGEBAUT HATTE;WAS ER UNTER BEISEIN DES ZEUGEN BESTÄTIGT HAT;MAN HAT DIE ZEUGEN GAR NICHT ANGEHÖRT;DAS IST DOCH VETTERNWIRTSCHAFT PURKURZUM DIE INNUNG GAB MIR FÜR EIN AUTO DAS IMMER NOCH NICHT LÄUFT DIE SCHULD;UND ICH MÜSSTE DIE NACHBESSERUNGSARBEITEN SELBST BEZAHLEN;SO EIN WITZ;DAS IST NICHTS ANDERES ALS EINE LAIENSPIELTRUPPE;UND EIN AUFFANGBECKEN ;DAMIT DER RUF DER WERKSTÄTTEN NICHT LEIDET;UND DIESE IHRE ZUM TEIL BETRUGSMASCHEN;BZW ABZOCKE WEITER UNGESTÖRT FORTFÜHREN KÖNNEN:ICH WURDE VORSÄTZLICH GETÄUSCHT;DA ETWAS ANDERES ALS ICH IN AUFTRAG GEGEBEN HATTE IM AUFTRAG NIEDERGESCHRIEBEN WURDE;ICH GEHE MIT DIESER SACHE JETZT AN RTL;WÜRDE JEDEM RATEN UM EIN NEUTRALES URTEIL;MIT UNBEFANGENEN PERSONEN

ANZUGEHEN;LIEBER ZUM RECHTSANWALT;WAS ICH ERLEBT HABE WAR EIN WITZ

am 29. März 2018 um 9:22

ALSO ICH KANN DEN GANG ZU EINER KFZ SCHIESTELLE AUF KEINEN FALL EMPFEHLEN;ES WIRD LETZENDLICH NUR PRO WERKSTATT ENTSCHIEDEN;ICH WAR AM 23 MÄRZ ZU EINER LADUNG ALS GESCHÄDIGTER;DER BEKLAGTE TAUCHTE UNABGEMELDET ZU DEM TERM IN NICHT AUF;EIGENTLICH HÄTTE DER LADUNGSTERMIN VERSCHOBEN WERDEN MÜSSEN

DANN HATTE ICH ZWEI ZEUGEN ;EINER DER BEZEUGEN KONNTE DASS ICH NICHT DAS IN AUFTRAG GEGEBEN HATTE WAS MIR DANN SCHRIFTLICH VORGELEGT WURDE;DER ANDERE ZEUGE KONNTE BESTÄTIGEN;DASS DER KFZ MEISTER EIN VÖLLIG SINNLOSES TEIL EINGEBAUT HATTE;WAS ER UNTER BEISEIN DES ZEUGEN BESTÄTIGT HAT;MAN HAT DIE ZEUGEN GAR NICHT ANGEHÖRT;DAS IST DOCH VETTERNWIRTSCHAFT PURKURZUM DIE INNUNG GAB MIR FÜR EIN AUTO DAS IMMER NOCH NICHT LÄUFT DIE SCHULD;UND ICH MÜSSTE DIE NACHBESSERUNGSARBEITEN SELBST BEZAHLEN;SO EIN WITZ;DAS IST NICHTS ANDERES ALS EINE LAIENSPIELTRUPPE;UND EIN AUFFANGBECKEN ;DAMIT DER RUF DER WERKSTÄTTEN NICHT LEIDET;UND DIESE IHRE ZUM TEIL BETRUGSMASCHEN;BZW ABZOCKE WEITER UNGESTÖRT FORTFÜHREN KÖNNEN:ICH WURDE VORSÄTZLICH GETÄUSCHT;DA ETWAS ANDERES ALS ICH IN AUFTRAG GEGEBEN HATTE IM AUFTRAG NIEDERGESCHRIEBEN WURDE;ICH GEHE MIT DIESER SACHE JETZT AN RTL;WÜRDE JEDEM RATEN UM EIN NEUTRALES URTEIL;MIT UNBEFANGENEN PERSONEN

ANZUGEHEN;LIEBER ZUM RECHTSANWALT;WAS ICH ERLEBT HABE WAR EIN WITZ

am 29. März 2018 um 9:31

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 28. August 2013 um 22:20:28 Uhr:

Kleiner Nachtrag...

Da ich immer wieder mal darauf angesprochen werde, was es denn bringen soll erst mal die Kfz-Innung zu bemühen, wenn man bei Gericht am Ende doch auch einen Vergleich abschließen würde, sei hier noch mal folgendes angemerkt:

- manche Rechtschutzversicherungen übernehmen bei einem gerichtlichen Vergleich nur einen Teil der Kosten oder lehnen eine Kostenübernahme im nachhinein komplett ab.DIESE KLAUSEL STEHT ZWAR IN VIELEN RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN DRIN;IST ABER UNWIRKSAM DAS HEISST DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG MUSS DIE GESAMTEN KOSTEN IM FALLE EINES VERGLEICHES PÜBERNEHMEN;IM INTERNET GIT ES DAZU EIN URTEIL

 

- das Schiedsverfahren hingegen ist in vollem Umfang kostenfrei und hemmt die Verjährung. Ist man mit der Entscheidung zufrieden ist gut, wenn nicht dann nicht. Dann kann man noch immer klagen.

- im Falle eines gerichtlichen Vergleichs trägt jede Partei ihre Rechtsvertretungskosten selbst und einen dem Vergleich entsprechenden Anteil an Gerichtskosten.

Kleines Kostenbeispiel bei einem Streitwert von 3500 Euro:

Anwaltskosten insgesamt:

Außergerichtliche Tätigkeiten = 413,64 Euro

Vertretung im Mahnverfahren = 211,23 Euro

Vertretung im Klageverfahren = 885,96 Euro

Anwaltskosten insgesamt = 1.510,83 Euro

Auf gut deutsch, ihr schließt bei einem Streitwert von 3500 Euro vielleicht einen Vergleich in Höhe von 50% (1750 Euro) ab und dürft rund 1511 Euro Anwaltskosten berappen. Die Gerichtskosten belaufen sich noch einmal auf 127 Euro, welche hälftig zu tragen wären.

Der Vergleich bringt euch also schlappe 175,50 Euro, falls die Rechtschutz die Kosten nicht übernimmt oder ihr gar keine habt.

So, nun darf das Ganze wieder im digitalen Nirvana entschwinden... :D :D :D

am 29. März 2018 um 13:04

Was willst du damit bei RTL? Glaube kaum, dass das die geeignete Stelle sein wird.

Es ist allerdings wirklich erstaunlich, wie in deinem Fall entschieden wurde. Derzeit habe ich nämlich ein nicht ganz unähnliches Problem mit einer KFZ-Werkstatt und wollte mich auch an die KFZ-Innung wenden. Allerdings muss die Werkstatt auch Mitglied in einer Innung sein, was ich so gelesen habe.

Ich bin mal auf weitere Antworten hier gespannt. Mal sehen, ob man sich das mit der Schiedsstelle kneifen kann.

am 29. März 2018 um 13:17

ich möchte mit dieser sache an die öffentlichkeit,damit solchen bauernfänger vielleicht mal das handwerk gelegt wird,aber ist doch auch klar es sitzen immer dieselben personen im ausschuß und die werkstätten sind mitglieder,eine krähe hackt der anderen kein auge aus,hab die schiedstelle jetzt nochmal aufgefordert,die mündlichen aussagen des termins schriftlich zu senden,die schiedstelle toleriert solche dinge daß werkstätten mündlich erstellte aufträge schriftlich für den laien nicht ersichtlich umformulierungen vornehmen können was meiner meinung nach vorsätzliche täuschung istich gab eine fehlerspeicherauslese in auftrag mit rücksprache des ergebnisses mit mir..der eingetrage satz im auftrag lautete dann wie folgt...FEHLERMELDUNG DER MOTORSTEUERUNG PRÜFEN;LOKALISIEREN;UND INSTANDSETZEN.laut schiedstelle hätte die werkstatt in unbegrenzter höhe reparaturen an meinem wagen durchführewn können,es ist eine frechheit,wie man hier vorsätzlich betrogen wird

am 29. März 2018 um 13:21

Wenn sich das in der Tat so zugetragen hat, dann ist das schon eine ziemliche Frechheit.

Da du Zeugen hast, würde ich an deiner Stelle eventuell doch einen Anwalt zu Rate ziehen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, vorher klären, welche Kosten die RV übernimmt.

am 29. März 2018 um 13:29

kompetetent und neutral,halte ich für sehr fragwürdig

am 29. März 2018 um 13:32

wenn du keine rechtsschutzversicherung hast,bekommst du einen beratungsschein vom amtsgericht,sofern du die anforderungen erfüllst,und evtl rechtsbeikostenhilfe falls es vor gericht geht,eine anwaltliche beratung würde ich in jedem falle empfehlen,der sagt dir dann genau ob es sich in deinem falle lohnt weiterzugehen,bei der schiedstelle hast du von vornherein verloren

am 29. März 2018 um 13:34

Wie hoch ist denn die Rechnung/der Streitwert?

Mich würde mal interessieren, was wohl passiert, wenn man die Rechnung um den Betrag kürzt, der nicht beauftragt wurde?!

Vielleicht weiß da jemand gut Bescheid?

am 29. März 2018 um 14:25

wurden bei dir reparaturen durchgeführt,die so nicht in auftrag gegeben wurden ,mußt du für diese arbeiten weder den stundenlohn,noch die ersatzteile bezahlen,du bezahlst nur eas du in rechnung gegeben hast,besteht kein schriftlicher auftrag mußt du gar nichts bezahlen

am 29. März 2018 um 14:46

Einen schriftlichen Auftrag gibt es nicht. Die Werkstatt hat mir 5 Stunden für eine Fehlersuche berechnet. Diese Fehlersuche fand aber nicht statt. Würde jetzt etwas zu weit führen, woher ich weiß, dass die Fehlersuche nicht durchgeführt wurde.

Einfach die Rechnung um diese Summe kürzen?

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