- Startseite
- Forum
- Auto
- US Cars
- Anmelde - TÜV Katastrophe bei Ford F250
Anmelde - TÜV Katastrophe bei Ford F250
Hilfe, ich brauch Rat auf dem Weg zum TÜV.
Ich hab mir einen gebrauchten Ford F250 Super Duty Harley Davidson Edition Crew Cap aus Österreich zugelegt und nach Deutschland "importiert". Wunderschönes Teil.
Eg: 3390 kg, Zuges.: 4535, 340 PS, 180 km/h Hg.
Datenblatt ect. alles kein Thema, jedoch der TÜV....
Hier bei mir, darf es nur der TÜV-Nord abnehmen und die haben mir von 2 Stellen aus gesagt:
Fahrzeug muß auf 80 km/h gedrosselt werden, womit sie theoretisch ja recht hätten, bei Lkw (was er auch werden soll) mit offener Ladefläche über 3,5 t.
Das darf aber natürlich nie passieren. Ist zudem ungesund für den Motor.
Die nächsten außer TÜV Nord, bei denen eine km/h Begrenzung bei diesem Fahrzeug kein Thema ist wäre Dekra Magdeburg (die schon einen wesentlich kompetenteren Eindruck machten als unser TÜV).
Jedoch wollen diese nicht von höhenverstellbaren Scheinwerfern ab, was ich auch verstehen kann, nur gibt es diese nach meinem Ermessen für dieses Fahrzeug gar nicht...
Hat jemand einen guten Tipp für mich oder kann mir Beispielen von Ausnahmegenehmigungen die ich verwenden könnte weiterhelfen?
Beste Antwort im Thema
Jetzt willl ich mal das Ende der Debatte und der damit verbundenen Möglichkeit meines F 250 zur TÜV-Abnahme bekanntgeben.
Man sollte sich wirklich nach einem "geeigneten" TÜV Prüfer umschauen, wie in meinem Fall der Dekra, die sich im eigenen Intresse mit dem Thema nachhaltig beschäftigt und offen ist für Möglichkeiten im Rahmen des Gestzes.
Der Ford bekommt die TÜV Abnahme nach, oder auf M1G (Pkw Geländewagen ohne vorgeschriebens Eigengewicht und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung), mit Ausnahmegenhmigung der nicht vorhandenen Leuchtweitenregulierung.
Später bestünde die Möglichkeit über Einschränkung auf max 3 Sitzplätze beim Zoll Ihn als Kombinationsfahrzeug anzumelden, da sich dort das hohe Eigengewicht und die hohe Zuladung postiv bemerkbar macht.
= Steuer Lkw, Versicherung Pkw.
Ihr habt mir sehr geholfen. Ich danke Euch "
Ähnliche Themen
68 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57c.html
Zitat:
(2) Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei
1.
Kraftomnibussen auf eine Höchstgeschwindigkeit einschließlich aller Toleranzen von 100 km/h (Vset + Toleranzen ? 100 km/h),
Würde mich wundern, wenn die Dekra das macht.
Aber selbst wenn, gibt es Punkte + Bussgeld wenn es auffällt.
http://www.lkw-recht.de/Topthemen/LKW_Geschwindigkeitsbegrenzer
War bei mir der Grund, mich gegen einen 2500 zu entscheiden.
Danke schon mal für den Link.
Unter was fallen die Sprinter, die mit bis zu 5t Gesamtgewicht mit 180 km/h über die Autobahnen rasen?
Klar, offene und geschlossene Ladefläche ist hier auch ein Thema. Wird in dem Artikel nicht behandelt.
In Östereich hat mein Vorbesitzer hierfür eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Was ist bei uns möglich?
Es fahren doch schon einige der Amitracks auf unseren Straßen.
Ich kann mir kaum einen mit Geschwindigkeitsbegrenzer vorstellen. Wie machen die das?
Ablastbar ist kaum einer von denen.
Zum Thema Leuchtweitenregulierung ist mir jetzt klar, dass ich halt die entsprechende Ausnahmegenehmigung anfordern muß.
Dann lasse ihn doch als PKW zu !
Der dürfte ja sowieso keine 180 laufen ? Eher 145 Km/h .
Gab es hier nicht schon mal so ein ähnliches Thema?
Frag doch mal bei Mercedes an, wie schnell die Pritsche mit ZZG über 3,5Tonnen fährt
Ich hätte tatsächlich die Möglichkeit Ihn auch als Pkw zuzulassen, da die Kabine größer als die Ladefläche ist.
Nur bei 6l Diesel - Steuer....Das schreckt ab.
Anderseits wird bei der Versicherung Lkw ab 3,5t die PS Zahl als Maßstab genommen, was bei mir mit 340 PS ca. 1400,00 - 1700,00 € Versicherung / Jahr bedeutet. Bei neuem Vertrag 3000,00 €.
Dann gäb es noch die Möglichkeit als Kombifahrzeug, wovon ich aber keine Ahnung hab.
Als Pkw zum TÜV, später auf 3 Sitze reduzieren, was ich eh vorhab und dann wieder eintragen und umschreiben lassen beim Zoll, würde ich auch dem Geschwindigkeitsbegrenzer umgehen, was aber bei einer Kontrolle bei genauerer Untersuchung Strafe mit Punkten incl. Geschwindikeitsbegrenzer Nachrüstung zur Folge haben könnte.
Vieleicht meldet sich ja noch jemand mit praktischer Erfahrung aus dem Bereich. Wäre schön.
Hallo,
frag doch mal bei Profis nach, die mit sowas Erfahrung haben. Manchmal geht da mehr, als man denkt:
http://www.motorsport-knoop.de/sonder.html
Grüße
Michael
P.S.: Ich habe selbst keine Erfahrungen mit denen, aber in einem anderen Forum wurden sie empfohlen.
erledigt
Danke Micha schau ich mir heut Abend an.
Bengs kein Plan was für Dich erledigt ist, wann hier entscheidest Du nicht. Forentroll?
Zitat:
@ABGala schrieb am 22. Mai 2018 um 14:38:38 Uhr:
...
Bengs kein Plan was für Dich erledigt ist, wann hier entscheidest Du nicht. Forentroll?
Mal ganz ruhig, der user bengs111 ist hier seit 2005 unterwegs und weis, was er tut.
Vielleicht bist Du das erste Mal in einem Internetforum, aber "erledigt" schreibt man i.d.R., wenn man einen Beitrag verfasst hat, dessen Inhalt sich aber zwischenzeitlich erledigt hat und dahingehend editiert wurde.
Oh Sorry bengs, hab ich völlig falsch interpretiert.
Wieder dazu gelehrnt.
Puh, dass ist leider in den letzen Jahren ein immer schwierigeres Thema.
Vielleicht kann @PIPD black hier etwas Licht ins dunkel bringen. Ich weiß er hatte sich da wegen seines Rangers auch mal schlau gemacht. Ist ja am Ende auch ein Pick-Up. Leider gibt es da je nach Bezirk ziemliche Verwirrung wegen der Zulassung. Was hier in letzter Zeit leider auch immer öfter berichtet wird ist das der Zoll die Steuereinstufung ändert weil er die LKW Zulassung nicht anerkennt.
Mal was aus dem "Netz" :
Geschwindigkeitsbegrenzer auch für LKW über 3,5 t zGG
Die 27. Verordnung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die am 9. November 2004 (BGBl. I S. 2712) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, enthält u. a. eine Regelung für den Einbau und Benutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern für bestimmte Fahrzeugklassen, wie sie in einer entsprechenden EU-Richtlinie aufgeführt wurde. Mit der Übernahme dieser EU-Richtlinie 2002/85/EG in nationales Recht wird der Einbau von Geschwindigkeitsbegrenzern in LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (ZGM) vorgeschrieben. Diese Ausrüstung betrifft Neufahrzeuge, die ab 1. Januar 2005 erstmals für den Verkehr zugelassen werden. Eine Nachrüstungspflicht bis zum 01.01.2006 betrifft nur die Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1. Oktober 2001 und dem 1. Januar 2005
Wenn kein Geschwindigkeitsbegrenzer im LKW vorhanden ist, bekommt der Fahrer 100,- EURO Geldstrafe und 3 Punkte in Flensburg. Der Fuhrparkleiter erhält 150,- EURO Strafe und 3 Punkte in Flensburg.
Weiter :
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen,
damit Kraftfahrzeuge der Klassen M2 und M3 im Sinne des
Artikels 1 nur dann im Straßenverkehr eingesetzt werden
dürfen, wenn ein Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut ist,
für den die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h einzu-
stellen ist.
Wobei die "Sprinter" da wohl außen vor sind.
Ladefläche kleiner als der Innenraum = kein LKW. Auch bei einem 2 Sitzer nicht.
Zitat:
ABGala schrieb am 22. Mai 2018 um 06:47:51 Uhr:
Unter was fallen die Sprinter, die mit bis zu 5t Gesamtgewicht mit 180 km/h über die Autobahnen rasen?
Das fällt unter "illegal". Weil das LKW über 3,5to sind und die eben nur 80 fahren dürfen.
Es gibt nur 2 Möglichkeiten, und die wurden hier bereits beide genannt:
Entweder LKW über 3,5to - mit Geschwindigkeitsbegrenzung 80km/h. Fährst du schneller... ists halt illegal.
Achja - und wehe du kommst mit Anhänger über 7,5to zGG - dann grundsätzlich Fahrtenschreiber Pflicht!
Maut... weiß ich jetzt garnicht, kann aber gar auch sein!
Dabei halt teure Versicherung.
Oder halt PKW - da haste eben "nur" die teure Steuer. Würde das fast favorisieren.
Wieso eigentlich F250 - arbeitest du richtig mit dem... jeden Tag schwere Anhänger und so...?! Weil wenn nicht ist man für "Eisdiele und Co." - will dir ja nicht zu nahe treten - mit 'nem "kleinen" F150 in DE besser bedient. Eben wg. o.g. Problematik. Ebenso der Diesel... finde sie geil... aber gerade die 6l haben auch ihre Wehwehchen.
Ich hätte auch einen Fahrtenschreiber gebraucht, wenn ich den VAN auf das was er darf, zugelassen hätte. Begrenzer weiß ich nicht, so weit ging das Thema dann nicht.
Hatte direkt gesagt, runter auf 3,49T !!!
Allerdings steht im Schein, max 89Km/h bei Anhängerbetrieb .
zul. Gesamtmasse betrifft nur das max. Fahrzeuggewicht. 3,49T max. zul. Gesamtmasse und du brauchst kein Begrenzer. Ab 3,5T brauchst du ihn. die ganzen Sprinter, Transporter usw. haben alle nur 3,49T im Fahrzeugschein stehen. Ist halt blöd wenn man nur ~100kg Zuladung hat