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Anmelden ohne Fahrzeugschein..!

BMW 5er E39
Themenstarteram 21. August 2011 um 22:06

Moin..

Ich habe ein Auto von Privat gekauft...

Sie hatte das Auto schon abgemeldet bevor sie es mir Verkauft hatt.

Nun ist das Problem das ich den fahrzeugschein verloren habe bevor ich es angemeldet habe..

Wie mache ich das jetzt mir dem Anmelden..

Also Kaufvertrag habe ich wo alles bestetigt wird das sie mir Brief und schein gegeben hatt.

Ein Kopie von ihren Ausweiss habe ich auch...

Tüv bericht auch.

was bruache ich da noch oder werden die mir Probleme mit irgendwas im zulassungstelle machen????

Kann mir da einer weiterhelfen..?

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13 Antworten

Zur Anmeldung benötigst Du den Fahrzeugbrief und die letzte TÜV-Bescheinigung. Der Fahrzeugschein, Kaufvertrag oder ähnliches interessieren die Zulassungsstelle nicht.

Themenstarteram 21. August 2011 um 22:21

die frau am telefon bei der zulassungstelle meinte zu mir ich bräuchte den fahrzeugschein wenn der nicht da ist bräuchte ich den kaufvertrag oder eine kopie vom ausweiss des vorbesitzers.

das habe ich nämlich auch nicht verstanden..!

Schliesslich habe ICH ja den Schein verloren und nicht der Vorbesitzerin..!

am 22. August 2011 um 6:20

Wird der Fahrzeugschein nicht beim Abmelden einbehalten?

Habe meinen auch nur mit Brief und letzen Tüvzettel angemeldet.

am 22. August 2011 um 6:39

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

Wird der Fahrzeugschein nicht beim Abmelden einbehalten?

Habe meinen auch nur mit Brief und letzen Tüvzettel angemeldet.

Genau so sehe ich das auch. Es geht wohl das man ihn entwertet behalten kann, falls man bei der Umstellung von Fahrzeugbrief/-schein auf Zulassungsbescheinigung 1/2 die alte Version behalten möchte.

Die Unterlagen: Kaufvertrag usw. werden hier auch gern gefordert, aber man muss nur den Brief und die HU/AU Bescheinigung dabei haben.

Der Brief ist ja ein "Inhaberpapier", da beweisst der Kaufvertrag auch nicht mehr, jedenfalls was den Eigentuemer angeht.

Hallo,

mal eine ganz bescheidene Frage:

Sprechen wir vom "KFZ-Brief" oder bereits von Zulassung I + II ?

Beim "alten" KFZ Brief wird der KFZ Schein einbehalten und man erhält eine "Abmeldebestätigung"

Bei der neuen Zulassung Teil I + Teil II erhält man beides bei der Abmeldung die Zulassung Teil I die den

ehem. KFZ Brief ersetzt und die Zulassung Teil II ( den ehem. KFZ Schein ) der, jetzt neu, die Stillegungsdaten enthält. Die Stilllegung wird nicht mehr in den Brief ( Zulassung Teil I ) eingetragen.

Das ganze handhabt jeder Zulassungsbezirk etwas anders.....

Gruß

deKoch

na der alte fahrzeugschein ist doch egal...... verstehe nur nicht warum der kaufvertrag??? die haben doch die daten alle im rechner oder schreiben die noch mit schreibmaschine und haben so nen aktenschrank??? :D

Zitat:

Original geschrieben von Magli

na der alte fahrzeugschein ist doch egal...... verstehe nur nicht warum der kaufvertrag??? die haben doch die daten alle im rechner oder schreiben die noch mit schreibmaschine und haben so nen aktenschrank??? :D

Kaufvertrag und neue Datenkarte habe ich bei meinem ( Re-Import ex Dänemark ) auch gebraucht

Gruß

deKoch

na ne importfahrzeug hatte ich nicht......... aber das fahrzeug vom Themenstarter war ja in D angemeldet..... also sind daten da

Zitat:

Original geschrieben von Magli

na ne importfahrzeug hatte ich nicht......... aber das fahrzeug vom Themenstarter war ja in D angemeldet..... also sind daten da

deswegen braucht Sie ja auch keine Datenkarte lediglich den Kaufvertrag. Eben wie bei mir da haben Zulassung Teil I und Teil II noch nicht mal alleine ausgereicht. EG Zulassung war ja somit schon vorhanden und dennoch brauchte ich eine Kopie vom Kaufvertrag.....

Gruß

deKoch

na dann wohnt ihr echt am ende der welt........ also datenkarte oder so gibbet bei uns net und mit nen KV muss man dort auch net auflaufen, sondern nur mit der versicherungsnummer (frueher doppelkarte) den brief und dem TÜV/AU bericht mit mindestens 2 monaten TÜV.

also das weiss ich weil ich erst die tage den wagen meiner besseren haelfte angemeldet habe und mittlerweile so oft das auto wechsel das dies schon rein rontine ist.... :D

Zitat:

Original geschrieben von Magli

na dann wohnt ihr echt am ende der welt........ also datenkarte oder so gibbet bei uns net und mit nen KV muss man dort auch net auflaufen, sondern nur mit der versicherungsnummer (frueher doppelkarte) den brief und dem TÜV/AU bericht mit mindestens 2 monaten TÜV.

also das weiss ich weil ich erst die tage den wagen meiner besseren haelfte angemeldet habe und mittlerweile so oft das auto wechsel das dies schon rein rontine ist.... :D

Ja, "wenn" alles vorhanden ist und / oder es kein Re-import ist.... dann geht das so wie Du schreibst.

....aber die Themenstarterin sagte ja, daß Ihr etwas fehlt....... somit.... wird sie, wie von der Zulassungsstelle bereits angemerkt, um die vorlage eines Kaufnachweises ( Kaufvertrag ) nicht drum herum kommen....

Gruß

deKoch

Die TE schreibt, daß sie den Fahrzeugschein (Zulassung) und den KFZ-Brief verloren hat, wenn ich das richtig gelesen habe. Ohne KFZ-Brief keine Zulassung und das ist auch richtig so. Einen Kaufvertrag und die Kopie von irgendeinem PA kann sich jeder ohne Probleme selbst basteln. In so einem Fall läuft die berühmte deutsche Bürokratie an und über viele Hürden und Nachweise erhält man am Ende einen neuen KFZ- Brief und die Zulassung.

Wem schonmal ein Auto gestohlen wurde, wird mir dahingehend Recht geben, daß die Hürden und Nachweise nicht hoch genug sein können. Und wenn man solche Typen erwischt, sollte man denen ohne Skrupel beide Hände abhacken, damit sie sich nichtmal mehr den Arsch selbst wischen können!

Man, das war mal nötig und hat gut getan.

in diesem Sinn und mit freundlichen Grüßen

Thomas

Themenstarteram 26. August 2011 um 22:06

also ich habe es so gemacht das ich den kaufvertrag mit kopie vom Ausweiss vom Vorbesitzer mitgenommen habe und einen verlustschein ausgefüllt habe und dort abgegeben habe..

Kaufvertrag hatten die gebraucht damit sie sehen können das der Fahrzeugbrief und der schein vom Vorbesitzer an mich ausgehendigt wurde.

Falls es der Fall wäre das ich den Wagen ohne schein gekriegt habe dann müsste sich der vorbesitzer um einen Fahrzeugschein kümmern oder besser gesagt einen Verlustschein ausfüllen.

damit sie mir einen neuen ausstellen..!

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