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Anmeldung einer mobilen Wallbox

Themenstarteram 22. Mai 2024 um 9:25

Hallo zusammen,

ich erhalte in den kommenden Wochen ein neues Hybridfahrzeug und möchte hierzu gerne eine mobile Wallbox (Juice Booster 2.0) erwerben und mit max. 11kW betreiben. Nun habe ich gelesen, dass auch mobile Wallboxen beim Netzbetreiber anzeigepflichtig nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind.

Also habe ich meinen Netzbetreiber (Avacon) kontaktiert und geschildert was mein Vorhaben ist.

Mir wurde hier gesagt, ich MUSS einen Installationsbetrieb vor der Inbetriebnahme beauftragen, denn nur der Installateur kann die entsprechende im Kundenportal vornehmen und nicht ich als Betreiber. Egal ob es sich um eine Festinstallation oder ein mobiles Ladesystem handelt.

Sorry, aber dieses verstehe ich nicht so richtig, denn nach meinen Verständnis sind keinerlei Änderungen an der Elektroinstallation (Betrieb an einzeln abgesicherter Schuko oder 16A CEE-Steckverbindung) notwendig, da diese mobilen Ladesysteme bereits die notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Integrierter FI-Schutz gegen Gleich- und Wechselstromfehlerströme) verbaut haben.

Ist es wirklich erforderlich, dass hier ein Installationsbetrieb die Anmeldung vornimmt und kann in diesem Fall, nicht ich als Betreiber, die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen?

Bei festen Wallboxinstallationen macht das Vorgehen ja durchaus Sinn, aber bei mobilen Lösungen??

"Muss" der Netzbetreiber nicht in dem Fall der mobilen Wallbox auch Kunden die Möglichkeit geben, dieses selber als Betreiber anzuzeigen?

Wie gehe ich denn vor, wenn ich diese mobile Wallbox an anderen Netzanschlüssen nutze?? Muss ich hier überall eine Anmeldung vornehmen?

Vielen Dank!

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106 Antworten

Hi Kimi,

da es sich bei der Juice Booster 2.0 um eine Wallbox handelt, die bis zu 22 KW leistet, hat Avacon leider Recht. Eine solche Anlage ist nicht nur anzeigepflichtig, sondern auch genehmigungspflichtig. Und bei dieser Konstellation kann der Netzbetreiber einen Installateur fordern.

Bei 11 KW-Anlagen kannst Du die (kostenlose) Anmeldung selber durchführen.

https://www.adac.de/.../

Daß Du Deine Wallbox nur mit 11 KW betreiben willst, ist unerheblich. Sie kann bis zu 22 KW und nur dies ist relevant.

Wenn Du Dir statt der 2.0-Version eine "JUICE BOOSTER 3 air" zulegst, hast Du keine Probleme ;)

Viele Grüße,

"ch4"

Wir bekommen eine 22 KW Wallbox von SMA

Die könnte zwar bis 22KW laden, wird aber auf 11KW gedrosselt und so nur meldepflichtig

Themenstarteram 22. Mai 2024 um 10:59

Zitat:

@danfried schrieb am 22. Mai 2024 um 12:12:45 Uhr:

Hi Kimi,

da es sich bei der Juice Booster 2.0 um eine Wallbox handelt, die bis zu 22 KW leistet, hat Avacon leider Recht. Eine solche Anlage ist nicht nur anzeigepflichtig, sondern auch genehmigungspflichtig. Und bei dieser Konstellation kann der Netzbetreiber einen Installateur fordern.

Bei 11 KW-Anlagen kannst Du die (kostenlose) Anmeldung selber durchführen.

https://www.adac.de/.../

Daß Du Deine Wallbox nur mit 11 KW betreiben willst, ist unerheblich. Sie kann bis zu 22 KW und nur dies ist relevant.

Wenn Du Dir statt der 2.0-Version eine "JUICE BOOSTER 3 air" zulegst, hast Du keine Probleme ;)

Viele Grüße,

"ch4"

Ok, aber die Aussage seitens Avacon ist, egal welche mobile Wallbox ich nutze und welche Leistung diese erbringt (z.B. auch den JUICE BOOSTER 3 air) ,kann ich die Anmeldung NIE selber machen, denn immer kann nur die Anmeldung über das Installateurportal erfolgen. Es ist nicht vorgesehen, dass der Betreiber die Anmeldung selber durchführt, auch wenn die mobile Wallbox nur max. 11kW leistet!

Darum geht es mir ja auch hier... ob Avacon dieses so fordern kann oder auch mir als Betreiber die Möglichkeit bieten muss, die Anmeldung vorzunehmen.

Schreibe deinem Netzbetreiber doch einen Brief in dem du die 11kW meldest und bitte um Antwort.

Mal sehen, was passiert ;)

Themenstarteram 22. Mai 2024 um 11:47

Ja habe ich per Mail gemacht und warte jetzt seit Wochen auf Antwort. Im Chat werde ich nur darauf verwiesen, dass ich einen Installateur beauftragen soll, der dann die Anmeldung vornimmt und ich es nicht selbst tun kann.

Nach meinem Verständnis geht es um die 11 bzw. 22 kW, welche immer einen Elektrofachbetrieb erfordern.

Vermutlich versucht man damit zu verhindern, das der Laie den Anschluss selbst vornimmt und die Anmeldung einfach nicht durchführt.

Zudem wird vor der Anmeldung geprüft, ob die Leitungskapazität überhaupt ausreichend ist.

Wenn es ganz schlecht läuft, wird Deine Wallbox gar nicht genehmigt.

Meinem Arbeitskollegen ist genau das passiert: es gab schon Wallboxen in seiner Straße und er darf jetzt keine mehr installieren.

Ich habe aus genau dem Grund eine WB installieren lassen, bevor ich ein E-Auto bekommen habe. Sogar ohne E-Auto würde ich prophylaktisch eine installieren lassen, nur um mir den Anschluß zu sichern.

Das sind die kleinen Problemchen, die gerne seitens der Politik unter den Tisch fallen gelassen werden :rolleyes:.

Viele Netzbetreiber haben ein Web-Portal, bei dem man eine Wallbox anmelden kann. Bei einer 22kW Wallbox verlangt der Netzbetreiber entweder eine Genehmigung oder die Bestätigung von einem Installateur, dass die Wallbox auf 11kW gedrosselt wurde. Auch wenn das der Betrieb an einer 11kW (3x16A) Steckdose voraussetzt. Man könnte argumentieren, dass der Juisce Booster nur mit dem 11kW Stecker gekauft wurde und so automatisch auf 11kW gedrosselt ist.

 

Aber bei der Anmeldung aufpassen: die Max 11kW werden als Erhöhung der Netzanschluss Leistung 1:1 angenommen. Falls damit der Netzanschluss des Hauses 33kW(nachzuschlagen) überschreitet, können sie ein Entgelt zur Erhöhung der Anschlussleistung verlangen, oder aber sogar behaupten, dass die Anschlussleistung nicht möglich ist.

 

Die Juice Booster 2 frisch angemeldet hat auch ein anderes Problem: ab 1.1.2024 muss jede Wallbox auf 4,3kW vom Netzbetreiber bei Notwendigkeit zu drosseln sein. Für im letzten Jahr in Betrieb genommene Wallboxen ist Bestandsschutz. Somit: schon letztes Jahr gekauft?

Soweit ich weiß gibt es keine Ausnahmen für mobile Wallboxen, was ich für falsch halte.

 

Von den ganzen Feinheiten wird bei dem Aufruf, alle Wallboxen „nur Anzumelden“ nie geredet, dem im Prinzip machen die Netzbetreiber alles damit möglichst wenige den Betrieb (speziell mobil) auch melden.

Themenstarteram 22. Mai 2024 um 12:32

Zitat:

@kievit schrieb am 22. Mai 2024 um 14:23:38 Uhr:

Viele Netzbetreiber haben ein Web-Portal, bei dem man eine Wallbox anmelden kann. Bei einer 22kW Wallbox verlangt der Netzbetreiber entweder eine Genehmigung oder die Bestätigung von einem Installateur, dass die Wallbox auf 11kW gedrosselt wurde. Auch wenn das der Betrieb an einer 11kW (3x16A) Steckdose voraussetzt. Man könnte argumentieren, dass der Juisce Booster nur mit dem 11kW Stecker gekauft wurde und so automatisch auf 11kW gedrosselt ist.

Aber bei der Anmeldung aufpassen: die Max 11kW werden als Erhöhung der Netzanschluss Leistung 1:1 angenommen. Falls damit der Netzanschluss des Hauses 33kW(nachzuschlagen) überschreitet, können sie ein Entgelt zur Erhöhung der Anschlussleistung verlangen, oder aber sogar behaupten, dass die Anschlussleistung nicht möglich ist.

Die Juice Booster 2 frisch angemeldet hat auch ein anderes Problem: ab 1.1.2024 muss jede Wallbox auf 4,3kW vom Netzbetreiber bei Notwendigkeit zu drosseln sein. Für im letzten Jahr in Betrieb genommene Wallboxen ist Bestandsschutz. Somit: schon letztes Jahr gekauft?

Soweit ich weiß gibt es keine Ausnahmen für mobile Wallboxen, was ich für falsch halte.

Von den ganzen Feinheiten wird bei dem Aufruf, alle Wallboxen „nur Anzumelden“ nie geredet, dem im Prinzip machen die Netzbetreiber alles damit möglichst wenige den Betrieb (speziell mobil) auch melden.

Vielen Dank! Leider kann ich, wie gesagt, selber gar nichts anmelden!

Noch habe ich kein Ladesystem gekauft und bin somit vollkommen frei in der Wahl, was der Markt hergibt.

Es sollte dann auch nur ein Modell sein, was max. 11kW leisten kann, damit es bei der "Anzeigepflicht" bleibt.

Somit würde es wohl eher ein JUICE BOOSTER 3 air werden, der das alles erfüllt...

Aber wenn man das alles so liest und welche Kosten da auf einen zukommen, macht es wohl nicht mal Sinn, den Hybrid zu nutzen und kann lieber gleich weiter Verbrenner fahren...

Was passiert denn theoretisch, wenn ich ein mobiles Ladesystem bei mir temporär nutze und dieses nicht anmelde?? Für einen solchen Zweck ist ja so ein mobiles System eigentlich gedacht?!

Zitat:

Was passiert denn theoretisch, wenn ich ein mobiles Ladesystem bei mir temporär nutze und dieses nicht anmelde?? Für einen solchen Zweck ist ja so ein mobiles System eigentlich gedacht?!

Was soll passieren? Machen doch viele so und Dir kann keiner was abregeln. Man muss damit aber auch nicht hausieren gehen.

am 22. Mai 2024 um 13:07

Und wenn ich so ein 11 kW für unterwegs kaufe und zu Hause gar nicht die Möglichkeit respektive Absicht habe etwas anzuschließen?

Das ist es ja was eine Mobillösung ausmacht :rolleyes:

Zitat:

@Kimi140 schrieb am 22. Mai 2024 um 14:32:32 Uhr:

Zitat:

@kievit schrieb am 22. Mai 2024 um 14:23:38 Uhr:

Viele Netzbetreiber haben ein Web-Portal, bei dem man eine Wallbox anmelden kann. Bei einer 22kW Wallbox verlangt der Netzbetreiber entweder eine Genehmigung oder die Bestätigung von einem Installateur, dass die Wallbox auf 11kW gedrosselt wurde. Auch wenn das der Betrieb an einer 11kW (3x16A) Steckdose voraussetzt. Man könnte argumentieren, dass der Juisce Booster nur mit dem 11kW Stecker gekauft wurde und so automatisch auf 11kW gedrosselt ist.

Aber bei der Anmeldung aufpassen: die Max 11kW werden als Erhöhung der Netzanschluss Leistung 1:1 angenommen. Falls damit der Netzanschluss des Hauses 33kW(nachzuschlagen) überschreitet, können sie ein Entgelt zur Erhöhung der Anschlussleistung verlangen, oder aber sogar behaupten, dass die Anschlussleistung nicht möglich ist.

Die Juice Booster 2 frisch angemeldet hat auch ein anderes Problem: ab 1.1.2024 muss jede Wallbox auf 4,3kW vom Netzbetreiber bei Notwendigkeit zu drosseln sein. Für im letzten Jahr in Betrieb genommene Wallboxen ist Bestandsschutz. Somit: schon letztes Jahr gekauft?

Soweit ich weiß gibt es keine Ausnahmen für mobile Wallboxen, was ich für falsch halte.

Von den ganzen Feinheiten wird bei dem Aufruf, alle Wallboxen „nur Anzumelden“ nie geredet, dem im Prinzip machen die Netzbetreiber alles damit möglichst wenige den Betrieb (speziell mobil) auch melden.

Vielen Dank! Leider kann ich, wie gesagt, selber gar nichts anmelden!

Noch habe ich kein Ladesystem gekauft und bin somit vollkommen frei in der Wahl, was der Markt hergibt.

Es sollte dann auch nur ein Modell sein, was max. 11kW leisten kann, damit es bei der "Anzeigepflicht" bleibt.

Somit würde es wohl eher ein JUICE BOOSTER 3 air werden, der das alles erfüllt...

Aber wenn man das alles so liest und welche Kosten da auf einen zukommen, macht es wohl nicht mal Sinn, den Hybrid zu nutzen und kann lieber gleich weiter Verbrenner fahren...

Was passiert denn theoretisch, wenn ich ein mobiles Ladesystem bei mir temporär nutze und dieses nicht anmelde?? Für einen solchen Zweck ist ja so ein mobiles System eigentlich gedacht?!

Stand heute erst einmal gar nichts und es wird auch nicht geprüft.

Ausser Dir fackelt das Haus ab. Dann wird geprüft warum es gebrannt hat hat und es wird ungemütlich.

Grundsätzlich möchten die Energieversorger wissen, wieviel Watt im Grid benötigt werden.

Das wird halt durch Wärmepumpen, PV Anlagen und eben Wallboxen immer wichtiger, um die Netze planen (dimensionieren) zu können. Zudem können die Zuleitungen zu Wohngebieten Schaden nehmen, wenn eben viele dieser großen Verbraucher an alten, unterdimensionierten Zuleitungen hängen.

Selbst in Neubauten und Neubaugebieten ist die Anzahl der möglichen Wallboxen begrenzt, weil die Kabel vor dem Neubau(gebiet) alt sind.

Daher macht es Sinn auch ohne E-Fahrzeug eine Wallbox montieren zu lassen und anzumelden, um sein Haus zukunftsfähig zu halten und sich den Anschluss zu sichern.

Themenstarteram 22. Mai 2024 um 13:36

Ja eben drum! Die Nutzung an "mehreren" Orten

Zitat:

@Thilo T. schrieb am 22. Mai 2024 um 14:23:36 Uhr:

 

Zudem wird vor der Anmeldung geprüft, ob die Leitungskapazität überhaupt ausreichend ist.

Wenn es ganz schlecht läuft, wird Deine Wallbox gar nicht genehmigt.

Das ist falsch. Bei 11kW prüft das niemand. Wer soll das auch prüfen? Und was willst du bei 11kW genehmigen? 11kW sind nicht genehmigungspflichtig.

Rein theoretisch müsste man das Mobile System anmelden bevor man es irgendwo nutzt. Unterwegs findet man sowieso selten 11kW Steckdosen, sonder eher Ladesäulen. Bei den paar Bekannten/Familienmitgliedern bei denen man dann eine Steckdose nutzen könnte, müsste es angemeldet werden. Ist natürlich utopisch. Und wer sich im Haus eine 11kW Steckdose an den Parkplatz gelegt hat, für den ist es ja wie eine feste Wallbox.

 

Aber wenn schon eine Steckdose da ist, könnte man seinen Hybrid ja zumindest über die meist mitgelieferten 230V Ladevorrichtungen laden, auch wenn man ggf relativ hohe Verluste durch das langsame Laden macht.

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