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Anmeldung neues KFZ/Abmeldung altes KFZ

Themenstarteram 19. Oktober 2011 um 16:04

Hallo,

ich habe ein neues Auto gekauft, welches ich demnächst abholen muss. Ich versichere den neuen bei der selben Versicherungsgesellschaft wie den alten. Um den neuen abholen zu können, muss ich ihn anmelden. Ich brauche aber auch den alten Wagen um den neuen abzuholen. Darf sich Anmeldung des neuen KFZ mit der Abmeldung des alten KFZ kurzzeitig überschneiden? Oder muss ich direkt mit der Anmedung des neuen KFZ den Alten abmelden?

Habe von der Versicherung noch keine Antwort bekommen, deshalb versuche ich es nochmal hier.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic

 

Am Tag der Abmeldung selbst darf noch gefahren werden und es besteht Versicherungsschutz.

Aber nur von der Zulassungsstelle auf den kürzensten Weg nach Haus, nicht noch in der Welt rumfahren.

 

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Ansich darf das nicht sein, dass 2 Fahrzeuge das selbe Kennzeichen (auch nur einen Tag lang) gemeinsam nutzen.

Wie soll das auch gehen?

Es kann ja nur 1 Paar Kennzeichen legal die Plakette tragen.

Hol dir KurzzeitKennzeichen und hol damit das Fahrzeug ab.

Themenstarteram 19. Oktober 2011 um 18:08

Das neue Fahrzeug bekommt natürlich neue und andere Kennzeichen sowie einen neuen Vertrag. Die Kosten für Kurzzeitkennzeichen stehen ja in keinem Verhältnis.

Habe Antwort bekommen, ist bis zu 60 Tage kein Problem.

am 19. Oktober 2011 um 18:16

Ich hatte beim Fahrzeugwechsel beide Autos (also altes und neues) rund drei Wochen parallel bei der Versicherung angemeldet bis ich es verkauft hatte. War gar kein Problem. Eine Doppelkarte bzw. die Versicherungsbestätigung brauchst Du aber natürlich zum Anmelden vom neuen Auto.

Moin,

 

alles gar kein Proplem, ist von Versicherer abhängig, wie lange beide Auto angemeldet sind, manche geben 1 Woche, andere wie geschrieben 2 Monate.

Wenn Du das Alte KFZ beim Händler abgibst (Inzahlungsnahme), dann ist das Alte ja praktisch verkauft, wenn der Händler es abmeldet, erhält die Vers. vom STVA ja die Meldung.

 

@PIKAPO

der TE hat nirgens geschrieben, dass beide das gleiche Kennzeichen haben.

Man könnte das Auto auch abmelden und am selben Tag zum Händler fahren.

Am Tag der Abmeldung selbst darf noch gefahren werden und es besteht Versicherungsschutz.

Es können immer beide Fahrzeuge angemeldet sein,nur der Zeitraum ab wann er teurer als Zweitwagen eingestuft wird ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic

 

Am Tag der Abmeldung selbst darf noch gefahren werden und es besteht Versicherungsschutz.

Aber nur von der Zulassungsstelle auf den kürzensten Weg nach Haus, nicht noch in der Welt rumfahren.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic

 

Am Tag der Abmeldung selbst darf noch gefahren werden und es besteht Versicherungsschutz.

Aber nur von der Zulassungsstelle auf den kürzensten Weg nach Haus, nicht noch in der Welt rumfahren.

Sicher?

Ich habe diesen Tip damals vom Händler bekommen als ich einen neuen gekauft hatte und er den alten in Zahlung nahm.

Und die Zulassungsbehörde hatte mir das auf meine Nachfrage auch bestätigt.

Von "nur auf kürzestem Wege nach Hause" war da nicht die Rede.

man darf das auto nach der abmeldung nur noch zum endgültigen stellplatz bewegen, mehr nicht.

Hallo ins Forum

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Aber nur von der Zulassungsstelle auf den kürzensten Weg nach Haus, nicht noch in der Welt rumfahren.

Sicher?

Ich habe diesen Tip damals vom Händler bekommen als ich einen neuen gekauft hatte und er den alten in Zahlung nahm.

Und die Zulassungsbehörde hatte mir das auf meine Nachfrage auch bestätigt.

Von "nur auf kürzestem Wege nach Hause" war da nicht die Rede.

ja, ist so. Hatte ich auch mal gefragt. Man darf mit den entstempelten Kennzeichen nach Abmeldung nach Hause (i.d.R. an die Adresse, welche zuvor der Standort des abgemeldeten Fahrzeugs war) fahren, aber dabei keine Umwege fahren oder Pausen einlegen. Also Abmelden und direkt nach Hause. Dies war die offizielle Mitteilung des StVA und auch des Händlers.

Ich hab's dann so gemacht, wenn ich die Abmeldung selbst gemacht habe (um das Kennzeichen für das Neue frei zu bekommen): Auto zum Händler, Schilder ab, Abmeldung fertig. Das Fahrzeug muss ja bei der Abmeldung nicht zum StVA. Ansonsten durfte der Händler abmelden.

A propos: Mach' lieber bei diesem Punkt keine Experimente: Fahren ohne Versicherung gibt massig Ärger und massig Punkte und das greift schon bei der kleinsten Abweichung von der Ausnahmeregel (Rückfahrt nach Abmeldung)

Viele Grüße

Peter

Okay, dann wäre das jetzt auch geklärt.

Ach so war das gemeint

OK klar mit anderen Kennzeichen geben einem die VS eine Frist.

Jedoch muss man für die Zeit in der beide Fahrzeuge angemeldet sind trotz alledem doppelt Versicherung & Steuer bezahlen.

Übrigens verrechnen die meisten Versicherungen die Kosten für ein KKZ mit dem neuen Vertrag so dass gerade mal ca.15,-€ für die reinen Bleche an Mehrkosten anfallen.

Und ja, Fahrten mit entstempelten Kennzeichen sind nur auf direktem Weg von der Zulassungsstelle nach Hause oder zum neuen Verbleibsort genehmigt und auch nicht XX Km weit sondern nur im eigenen Zulassungsbereich bzw. dem nächst angrenzendem. (Ganz egal, ob die Versicherung noch bis 24:00 Uhr bezahlt ist oder nicht)

Hält man zwischendurch beim MCD oder zum Einkaufen an, ist man schon raus aus der legalität.

am 3. März 2014 um 20:35

Hallo,

ich habe heute ein neues Auto gekauft. Aber aktuell habe ich den alten Wagen noch angemeldet und der geht morgen in die Werkstatt, wo ich ihn für den Verkauf noch mal flott machen lasse. Aus der Werkstatt abholen kann ich ihn erst wieder in ca. 10 Tagen. Dazu kommen noch einige Tage bis der Verkauf entgültig abgewickelt ist. Das neue Auto würde ich abends gerne in Garage stellen, aber das alte darf ja nicht ohne Kennzeichen auf der Straße stehen...

Wie überbrücke ich diese Zeit am besten? Bzw. was verursacht die niedrigsten Kosten?

Viele Grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen für 14 Tage?' überführt.]

Hallo,

So hoch werden die Kosten ja nicht sein wenn du für 14 Tage zwei Autos angemeldest hast.

Man kann sich auch Propleme machen.

Seelze 01

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen für 14 Tage?' überführt.]

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